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Für Dialektik in Organisationsfragen

2 Euro Volkserziehungsgebühr, bitte!

In einer Werbung für Überraschungseier sollen ca. fünfjährige Kinder ein Ü-Ei, das ihnen vor die Nase gelegt wird, so lange nicht essen, bis der Erwachsene, der es ihnen hingelegt hat, wieder den Raum betritt. Ihnen wurde gesagt, wenn sie das schafften, bekämen sie noch ein zweites. Natürlich futtern alle Kinder das Ei nach kurzer Wartezeit auf.

So ähnlich scheint die Bundesregierung auch ihre alten und/oder chronisch kranken Untertanen einzuschätzen. Nachdem das fälschungssichere Spezialpapier für die Maskengutscheine endlich in ausreichender Menge vorhanden war, bekam jeder zwei Gutscheine zugeschickt, mit jeweils unterschiedlichen Geltungszeiträumen.[1] Nicht, dass etwa Rentnerinnen und Rentner die Apotheken stürmen, x Masken auf einmal zusammenraffen und dann ... alle Exemplare gleichzeitig aufsetzen! Oder gar nach einmaligem Tragen wegwerfen, wozu ja laut dem Hinweis auf der Verpackung ausdrücklich geraten wird, statt gefälligst sparsam mit dem kostbaren Gut umzugehen! Und was genau war gleich der Grund, warum man den Leuten, deren Adressen man ja offensichtlich hatte (wir erinnern uns: fälschungssichere Maskengutscheine!) die Masken nicht gleich per Post zugeschickt hat? Ach so, man wollte sie ermutigen, mal wieder an die frische Luft zu gehen und sich vor Apotheken in Schlangen zu stellen. Aber hieß es nicht immer, die „vulnerablen Gruppen“ sollten Menschenansammlungen möglichst vermeiden? Und das auch noch gleich zweimal (wir erinnern uns wieder: unterschiedliche Geltungszeiträume!)? Zu viele Fragen, von denen man bürokratische Kopfschmerzen bekommt. Das Allerwichtigste bei diesem ganzen Chaos war aber der unverzichtbare Eigenanteil von 2 Euro, der laut Gerichtsurteil sogar eingezogen werden musste, obwohl einzelne Apotheken angeboten hatten, den Anteil für ihre Kundinnen zu übernehmen. Warum? Darum: „Die Eigenbeteiligung von zwei Euro solle zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken durch die Bürger beitragen.“[2] Man weiß ja: Was nichts kostet, ist auch nichts wert, und sicher wären unzählige Masken gleich nach der Abholung im Papierkorb gelandet, weil sich die Gefährdeten nicht mit kostenlosen Masken schützen möchten.

So weit, so schlecht. Erst recht für den bis jetzt ungeimpften Teil der Bevölkerung (also beinahe alle zwischen 0 und 80), der leider keine „Impfberechtigung“ hat, aber trotzdem ganz gern auch die Mutanten überleben würde. In diesem System kann man ihm nur wünschen: Viel Glück, und bleiben Sie gesund!

Meggie

1 Entzückend der Ratschlag im Begleitschreiben, die Gutscheine vor dem Apothekenbesuch in zwei Exemplare zu zerschneiden. Da kommt man selbst nie drauf.

2 Urteil des Landgerichts Düsseldorf v. 9.2.21 (zitiert aus Neues Deutschland v. 17.3.21).

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