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Solidarität

Weg mit dem PKK-Verbot – Solidarität mit den verfolgten kurdischen Genossen – für Frieden und eine demokratische Gesellschaft

Seit über 30 Jahren ist die PKK in Deutschland verboten. Bis 2010 wurde sie „nur“ als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft, danach als „terroristische“. Seit über 25 Jahren befindet sich ihr Vorsitzender Abdullah Öcalan in der Türkei in Einzelhaft.

Die deutsche Justiz hat nach wie vor einen „unbedingten Verfolgungswillen“ (AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V.)

Beispielhaft für den „unbedingten Verfolgungswillen“ der deutschen Justiz ist der jüngste Überfall auf kurdische Einrichtungen und Aktivisten in Nürnberg. Anfang Februar 2025 durchsuchte die Polizei dort das Medya Volkshaus sowie eine Privatwohnung in Nürnberg und nahm die Ko-Vorsitzende des kurdischen Volksrats, Makbule K., fest. Seitdem befindet sie sich in der JVA München in sogenannter Untersuchungshaft.

Aktuell 17 Kurdinnen als PKK-Mitglieder inhaftiert

Makbule K. ist damit die 17. Kurdin, die wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK zu sein, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft ist (Stand 06.03.25). Seit 2010, seitdem die PKK als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach § 129b StGB verfolgt wird, wurden mindestens 77 Menschen wegen dieses Vorwurfs inhaftiert. Bis 2010 wurde die PKK „nur“ als „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB verfolgt. Aber auch hier wurden schon unzählige Haftstrafen gegen Kurdinnen und Kurden verhängt.

„Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ (Abdullah Öcalan)

Ende Februar hat der Vorsitzende der PKK einen neuen Versuch zur Beilegung des Konflikts unternommen, die Friedensinitiative „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ in der Türkei. Ungeachtet dessen und des daraufhin erklärten einseitigen Waffenstillstands der Arbeiterpartei Kurdistans will das Bundesministerium an deren Einstufung als „Terrororganisation“ festhalten. „Die PKK ist mit ihren etwa 14.500 Anhängern in Deutschland die mitgliederstärkste terroristische Vereinigung auf deutschem Boden“, so kürzlich ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Von den Füßen auf den Kopf gestellt

Schon immer herrscht in dieser Frage beim deutschen Staat eine pragmatische Doppelmoral, sozusagen der Kopfstand mit Ansage. Nicht der türkische Staat wird von der BRD als „terroristisch“ eingestuft, weil er seit seiner Gründung, also seit über 100 Jahren, große Teile seiner Bevölkerung unterdrückt und verfolgt, bekämpft und massakriert. Nein, diejenigen, die sich dagegen zur Wehr setzen, das sind die „Terroristen“.

Damit nicht genug, liefert die BRD weiterhin unbeirrt verschiedenste Waffensysteme an „den „strategischen Partner“ Türkei. Seit dem letzten Besuch des noch amtierenden Bundeskanzlers Scholz auch wieder Kampfjets, mit deren Hilfe Präsident Erdogan massiv die syrische Grenzregion „Rojava“ bombardiert. Erdogan unterstützt damit „seine“ islamistischen Söldnermilizen, mit denen er im Syrienkrieg schon lange seine eigenen Ziele im Nachbarland verfolgt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Kein Wort hierzu von der noch amtierenden Außenministerin Baerbock bei oder wenigstens nach ihrem eiligen Antrittsbesuch beim neuen starken Mann in Syrien, Al Jolani, einem ehemaligen IS-Kämpfer, der, zur Macht gekommen, prompt seinen islamistischen Kampfnamen „Ahmed al-Scharaa“ abgelegt hat, der aber ‚der Frau‘ Baerbock nicht einmal die Hand reichten wollte. Stattdessen, im Anschluss an ihren Besuch, ihre vollkommen unrealistische und chauvinistische Forderung, die Kurden in Syrien müssten ihre Waffen unverzüglich niederlegen, was realistisch gesehen zur Folge hätte, dass tausende Menschen in der Region von den islamistischen Söldnern der verschiedenen Terrormilizen massakriert würden. Ist das die wertebasierte, Außenpolitik?

„Hindernis für eine Beilegung des Kurdistan-Konflikts“ (AZADI e.V.)

Doch zurück nach Deutschland. „Das Vorgehen der deutschen Justiz stellt ein Hindernis für eine Beilegung des Kurdistan-Konflikts dar. Es wird höchste Zeit für ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung, insbesondere ein Ende der Verfolgung der PKK als ‚terroristische Vereinigung‘.“ (AZADI e.V.)

Deshalb fordern wir:

– endlich weg mit dem PKK-Verbot

– Solidarität mit den verfolgten kurdischen Genossen

– für Frieden und eine demokratische Gesellschaft

Spenden an:

AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Bankverbindung: GLS-Bank Bochum,

IBAN: DE80 4306 0967 8035 7826 00, BIC: GENODEM1GLS

solidarische Prozessbegleitung: Verhandlungstermine werden kurzfristig mitgeteilt auf der Seite https://anfdeutsch.com

Spenden unterstützen die Herausgabe der Kommunistischen Arbeiterzeitung
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