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Zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Gleiches Recht für alle!

Warum ist die Bundesregierung nach dem Wahlergebnis in Hessen gleich so in die Knie gegangen vor der CDU/CSU?

Tatsache ist, daß bereits der ursprüngliche Entwurf von Otto Schily - mit Ausnahme der Möglichkeit der mehrfachen Staatsangehörigkeit - durchgängig undemokratische Zugeständnisse an die schwarz-braune Reaktion enthält. Eins der übelsten:

Es soll dabei bleiben, daß eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung „Straflosigkeit“ ist. Was soll das heißen?

Die Staatsangehörigkeit hat völlig unabhängig von Vorstrafen, der materiellen Lage, von Charaktereigenschaften, Sitten und Gebräuchen zu sein - jedenfalls soweit bürgerliches Recht Gültigkeit hat (oder - nach offizieller Sprachregelung - rechtsstaatliche Grundsätze angewendet werden).

Jede Einschränkung der Bürgerrechte von hier geborenen oder hier lebenden Menschen, nur weil sie aus einem anderen Land kommen oder ihre Großmutter nicht hier gelebt hat, ist nicht Recht, sondern Willkür. „Ausländer“ und „kriminell“, das sind die beiden faschistoiden Kampfbegriffe geworden, die einzeln und in Verbindung miteinander eine Pogromstimmung gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung schüren und den rechtlich denkenden Menschen den Schneid abkaufen sollen.

Dieses Vorgehen gegen Forderungen der Arbeiter- und demokratischen Bewegung nach bürgerlicher Gleichheit ist altbekannt. Wir können es nicht mehr hören:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - aber nur, wenn die Frauen auch dasselbe leisten wie die Männer! Das war eine der beliebtesten dumpfbackigen Parolen der Reaktion um 1970 herum.

Jeder soll sozial abgesichert sein - aber wer Arbeit will, der findet auch welche! Dieser Spruch wurde in den siebziger Jahren in Umlauf gebracht, als die Erwerbslosigkeit in den sechstelligen Bereich kam.

Als vor vielen Jahren Schwerbehinderte begannen, mit sehr drastischen und nicht sehr höflichen Methoden auf ihre Lage aufmerksam zu machen, kam aus dem offiziellen Bonn der denkwürdige Spruch: „Ich habe ja nichts gegen Behinderte, aber glaubwürdig müssen sie sein.“

Damit wurde im Grunde die Parole ausgegeben, die für die derzeitige Etappe der strammen Rechtsausrichtung der BRD Gültigkeit haben soll: Wer irgendeinen Makel hat - wer also behindert, weiblich, arm, ausländisch oder gar - trotz der gründlichen Ausrottungspolitik der Hitlerfaschisten - jüdischer Herkunft ist, der soll wenigstens glaubwürdig, d.h. ehrlich, fleißig, sauber, schön und bescheiden sein.

Es reicht! Alle demokratisch und friedlich gesinnten Menschen sollten einmal feststellen:

Nicht nur „Deutsche“ haben das Recht, vorbestraft, unsympathisch, geldgierig, ungewaschen, arbeitsscheu, laut, charakterlos, lebensuntüchtig und in Deutsch „ungenügend“ zu sein. Sondern auch alle, die in den Polizeiregistern als „Ausländer“ geführt werden. Erst, wenn das uneingeschränkt gilt, erst dann kann bei uns von Einhaltung des bürgerlichen Rechts, von der „Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze“, die Rede sein.

Dem stehen alle möglichen in den bürgerlichen Medien verbreiteten Lügen, dumpfe Gerüchte und rassistische Sprachregelungen gegenüber, die zur Schaffung des „gesunden Volksempfindens“ (das bei den Hitlerfaschisten die „Rechtsprechung“ bestimmte) dienen. So wird unter der Hand ständig kolportiert, die „Ausländer“ seien „krimineller“ als die „Deutschen“. Seit fast schon Jahrzehnten wird immer wieder von demokratischen Kräften nachgewiesen, daß die entsprechenden Statistiken gefälscht sind und Delikte enthalten, die Staatsangehörige der BRD gar nicht begehen können (z.B. Verstoß gegen das Ausländergesetz). Aber gegen die gigantische Pressemafia ist kein Ankommen. Deshalb sollten wir mal ganz grundsätzlich an diese Frage herangehen. Vorausgesetzt es stimmt, daß eine bestimmte Menschengruppe ein erheblich größeres Strafregister hat als die Gesamtbevölkerung. Sollen diese Menschen dann tatsächlich in ihren Bürgerrechten eingeschränkt werden?

Es gibt nachweislich eine solche Gruppe in der Bevölkerung. Ihr Anteil an den Diebstählen beträgt 68 Prozent, an Betrugsdelikten 72 Prozent, an Urkundenfälschung 81 Prozent, an Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Straftaten im Straßenverkehr jeweils 88 Prozent, an Mord und Totschlag 91 Prozent und an Körperverletzung sowie Raub und Erpressung jeweils 93 Prozent. (Berechnungen nach: Statistisches Jahrbuch 1997, Tabelle 15.13, Zahlen für 1995) Was soll mit dieser gefährlichen Menschengruppe geschehen? Ausbürgerung bei Straffälligkeit? Oder gleich abschieben? Oder zumindest Führerscheinentzug?

Übrigens, es handelt sich bei dieser Menschengruppe, die eine so außerordentlich hohe kriminelle Energie aufweist, um - die Männer (die Statistik, die wir hergenommen haben, trägt die Überschrift „Verurteilte Deutsche“).

Es ist in Wirklichkeit gar nicht möglich, Kriminalitätsstatistik und Staatsangehörigkeit in einen Zusammenhang zu bringen. Zu unserem Schutz vor Angriffen auf unser Leben und unsere paar Siebensachen trägt der Ausschluß von Vorbestraften bei der Einbürgerung überhaupt nichts bei. Sondern was dabei herauskommt, die Herstellung der deutschen Volks- und Schicksalsgemeinschaft gegen „die Ausländer“, sprich: gegen den Rest der Welt; was herauskommt, ist, uns ideologisch kriegstauglich zu machen als die deutschen Herrenmenschen, die wieder zum Schrecken der Völker werden. Und im Ergebnis spielt es keine große Rolle, ob die neue Bundesregierung nur aus Opportunismus und Furcht vor der Reaktion oder aus eigener Überzeugung diese Einschränkung der Bürgerrechte fortführt.

Fest steht, daß die Bundesregierung mehr aus pragmatischen Gründen das Staatsangehörigkeitsrecht ändern will als aus dem Wunsch heraus, „mehr Demokratie zu wagen“. Das deutsche Kapital braucht, will es in Europa die Nr. 1 bleiben und gegen die imperialistischen Konkurrenten USA und Japan eine Chance haben, die Möglichkeit, qualifizierte Arbeitskräfte durch Einwanderung zu gewinnen, ohne ideologischen Beschränkungen unterworfen zu sein. Natürlich hat das Kapital nicht das geringste Interesse daran, daß Menschen, deren Arbeitskraft unverkäuflich ist, auch mehr Rechte bekommen - seien es Langzeiterwerbslose, seien es schlecht Ausgebildete (das hängt auch mit der Aufenthaltsdauer zusammen), seien es „Kriminelle“, die sowieso kein Kapitalist einstellen will (einschließlich PKK-Sympathisanten, Antifaschisten, Kommunisten ...). Wie sehr das neue Staatsangehörigkeitsrecht pragmatisch den Kapitalinteressen angeglichen werden soll, zeigt eine geplante drastische Verschlechterung gegenüber den bisherigen Gesetzen: Während bisher der Anspruch auf Einbürgerung auch bei Empfang von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe geltend gemacht werden konnte, wäre das nach der geplanten Neuregelung nicht mehr möglich.

Wogegen kämpft die CDU/CSU?

Die CDU/CSU kämpft gegen das, was an dem Schily-Entwurf des Staatsangehörigkeitsrechts tatsächlich ein demokratischer Fortschritt wäre: die Selbstverständlichkeit, daß der Staat sich einfach nicht darum kümmert und sich auch nicht darum zu kümmern hat, welche Pässe seine Bürger sonst noch in der Tasche haben. Ein wenig der wilhelminischen und faschistischen Staatsräson würde abgeschnitten. Notwendig ist in dieser Frage eine Änderung für diese kapitalistische Gesellschaft, um die vielen, für die das Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit bisher das einzige Einbürgerungshindernis war, jetzt an diesen Staat, an diese Gesellschaft zu binden, statt eine benachteiligte Masse von Menschen – zu einem großen Teil Arbeiter – unkontrolliert gären zu lassen. Diese Bindung an diesen Staat, diese Gesellschaft, die vom deutschen Monopolkapital beherrscht wird, nennt man: Integration.

All das darf keinen klassenbewußten Arbeiter, keinen Antifaschisten daran hindern, die geringfügige demokratische Reform der Duldung mehrerer Staatsangehörigkeiten zu unterstützen und inzwischen auch gegen die sozialgrüne Koalition, die Angst vor ihrem eigenen bißchen Courage bekommen hat, zu verteidigen. Diese Reform erleichtert den internationalistischen Zusammenschluß der Arbeiter, und sie lockert auch das für den deutschen Imperialismus typische völkische Untertanenverhältnis zum Staat auf. Im übrigen ist in einem Land wie unserem für die Emigranten als eine der verfemtesten Gruppen der zweite Paß eine Überlebensversicherung.

„Man kann nicht zwei Herren dienen“, tönt die CDU/CSU herum und offenbart damit eine Anschauung vom Staat, die mit bürgerlicher Demokratie nicht das geringste zu tun hat. Die bürgerliche Revolution vor über zweihundert Jahren hat immerhin die Forderung aufgestellt, daß nicht die Untertanen den Landesherren zu dienen haben, sondern der Staat seinen Bürgern zu dienen hat. Das hat sich als Illusion herausgestellt: der Staat dient nicht allen Bürgern, sondern der Klasse der Bourgeoisie. Gegen Ende des vorigen Jahrhundert entstand der Imperialismus als letztes und höchstes Stadium des Kapitalismus, die Monopolbourgeoisie ordnete sich den Staat vollständig unter. In Deutschland, wo die bürgerliche Revolution nicht zu Ende gebracht worden war, setzte der Hitlerfaschismus schließlich nahtlos bei dem aus der Kaiserzeit gewohnten und durch die Weimarer Republik keineswegs überwundenen System von Obrigkeit und Untertanen an. Vom Kind bis zum Greis hatten alle dem Staat zu dienen, alles andere wurde mit KZ und Tod bedroht.

Die BRD hat sich Traditionen aus dem Faschismus bewahrt: es gibt keine traditionell bürgerlich-demokratischen Länder sonst, wo in dieser antidemokratischen Weise ein Bekenntnis zur Verfassung verlangt wird wie bei uns. Diese antidemokratische Tradition und jahrzehntelange Praxis (Verfassungsschutz, Berufsverbote usw.) haben uns so zugerichtet, daß die CDU/CSU ständig diesen Satz „Man kann nicht zwei Herren dienen“ als salonfähiges Argument in die Debatte werfen kann, ohne sich zu isolieren und gesellschaftlich unmöglich zu machen.

Wenn nun das ursprünglich geplante Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sowieso im großen und ganzen den aktuellen Erfordernissen des Monopolkapitals entspricht, was hat dann das Vorgehen der CDU/CSU zu bedeuten? Manche meinten, das kann nur das Verhalten einer beleidigten Leberwurst sein, die die Wahlniederlage vom September 98 nicht verkraftet hat. Inzwischen ist nur zu deutlich geworden, daß die Sache viel ernster ist:

  • Es geht um die reaktionäre Politisierung kleinbürgerlicher Mitläufer, die Sammlung und faschistische Ausrichtung der Schwankenden, Charakterlosen und allen Lumpengesindels, das diese Gesellschaft zu bieten hat. Nur so kann sich die CDU/CSU dem Monopolkapital als brauchbare Reserve anbieten für Zeiten, da die SPD/Grüne-Regierung ihre Schuldigkeit getan haben wird, ja sogar für Zeiten, in denen es den reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elementen des Finanzkapitals ratsam erscheint, zur planmäßigen Kriegsvorbereitung und -führung die bürgerliche Demokratie oder was von ihr noch übrig ist, über Bord zu werfen und ihre offene terroristische Diktatur zu errichten. Weil es um die Herstellung einer schwarzbraunen Sammlungsbewegung, einer solchen Reserve für künftige Zeiten geht, deshalb reagiert die CDU/CSU so völlig unbeeindruckt und gelassen auf den Vorwurf, sie polarisiere und spalte die Gesellschaft. Genau darum geht es ja. Die Volksgemeinschaft der Hitlerfaschisten brauchte „den Juden“ als Feind. Die, die jetzt gestaltet wird, braucht „den Ausländer“ als Feind - der wachsende Antisemitismus und die von Walser und Co. vorgenommene Verharmlosung von Auschwitz, dem Synonym für das größte Verbrechen in der Geschichte der Menschheit, sind eine notwendige Ergänzung dazu.
  • Eine weitere Funktion der rassistischen Kampagne der CDU/CSU ist die Sicherung des Sieges der CSU über die CDU, die Anerkennung von Stoiber als den neuen F.J. Strauß, die Erniedrigung des einstigen Hoffnungsträgers der CDU Schäuble zum Wasserträger von Stoiber. Die Demontage der konservativen Honoratioren-Partei CDU durch die CSU, die „Sammlungsbewegung zur Rettung des Vaterlands“ (F.J.Strauß), wurde bereits in den siebziger Jahren erfolgreich betrieben. Sie war etwas auf Eis gelegt durch den Tod von Strauß 1988 und das nachfolgende Glück von Kohl, sich als „Kanzler der Einheit“ und somit Garant des Vaterländischen aufblasen zu können. Das ist vorbei. Die CSU hat der CDU den Stiefel ins Genick gesetzt. So ist es auch kein Wunder, daß die eingebürgerten und die jüdischen Mitglieder der CDU mit ihrer Empörung über die Pogromhetze der CDU/CSU-Aktion nicht das geringste Gehör finden. Und ebenso ist es nicht erstaunlich, daß die Hilfe von DVU, NPD und Reps ohne „Berührungsängste“ in Anspruch genommen wird, getreu der Devise von Franz-Josef Strauß: „Mit Hilfstruppen darf man nicht zimperlich sein, und seien sie noch so reaktionär.“
  • Eine weitere und sehr erfolgreiche Rolle spielt die CDU/CSU-Kampagne bei der Absicht, die Regierungskoalition noch mehr nach rechts zu drängen und die Forderungen der Antifaschisten ins Abseits zu verbannen. Schon vor der Hessen-Wahl kam Schily auf die Idee, die Einbürgerungswilligen auf das Grundgesetz schwören zu lassen und bei Falscheid auszubürgern - Ausbürgerung ist bisher durch das Grundgesetz absolut verboten! - und die Migranten in Deutsch zu testen. Jetzt wird sogar die massenhafte Ausbürgerung nach Erreichen des 18. oder 23. Lebensjahres ins Auge gefaßt.

Die öffentliche Debatte zeigt, daß vielen Antifaschisten völlig bewußt ist, daß seinerzeit die CDU/CSU an der Regierung für doppelte Staatsangehörigkeiten gesorgt hat: so bekamen die sog. „Volksdeutschen“ „deutsche“ Pässe, und gleichzeitig wurde ihnen regelmäßig geraten, ihre polnischen oder russischen etc. Pässe zu behalten, um etwaige Ansprüche gegen diese Völker durchsetzen zu können. Die doppelte Staatsangehörigkeit wurde also ständig dazu genutzt, reaktionäre, bedrohliche Fußtruppen gegen andere Völker zu bilden. Die Duldung mehrerer Staatsangehörigkeiten hieße keineswegs, auch dieses Vorgehen weiterhin zu dulden. Grundlage für diese chauvinistische Anmaßung ist ja das geltende Unrecht, die „deutsche Staatsbürgerschaft“, die im Grundgesetz (Art. 116) Deutschland in den Grenzen von 1937 und die „deutsche Volkszugehörigkeit“ heraufbeschwört und damit zweierlei Einwanderer schafft: diejenigen, die der CDU/CSU gut gefallen, weil man sie als „deutsche Volksgenossen“ mißbrauchen kann, und diejenigen, die „Ausländer“ sind (und manche sind das bereits im Mutterleib, die zwar in Berlin oder Hamburg aber eben von „Fremden“ gezeugt und geboren wurden). Die Streichung der deutschen Staatsbürgerschaft und insbesondere des Art. 116 im Grundgesetz würde alle Einwanderer gleichstellen und damit die Schaffung solcher chauvinistischer Bataillone erschweren. Das hatte die Bundesregierung natürlich von Anfang an nicht vor, und läuft deshalb der CDU/CSU geradewegs ins Messer des Deutschtums. Andererseits ist ist eine Voraussetzung, gegenüber der sozialgrünen Regierung die Forderung nach wirklichen demokratischen Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht zu verdeutlichen, der energische Kampf gegen die rassistische Kampagne der CDU/CSU und die Verteidigung des Schily-Papiers in der Frage der mehrfachen Staatsbürgerschaft.

Grenzen dicht für den deutschen Imperialismus!

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht unabhängig von Zeit und Raum, sondern wie jede wichtige politische Frage eine Frage der Klasseninteressen. Daß bei der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft das Interesse der Arbeiterklasse am Erhalt der bürgerlichen Demokratie zur Verbesserung seiner Kampfbedingungen sich mit einem aktuellen Interesse des deutschen Monopolkapitals teilweise berühren kann, haben wir oben schon gesagt. Es gibt auch ganz andere Situationen. Es war das Hauptverdienst der DDR, 40 Jahre das Land zwischen Elbe und Oder vor dem Zugriff des dort vertriebenen und enteigneten deutschen Imperialismus bewahrt zu haben, und damit auch die Grenze zu Polen gesichert zu haben. Es geht nicht darum, ob sie das immer mit den geeignetsten und besten Mitteln gemacht hat, sondern es geht bei Fragen des Rechts erstmal um die Berechtigung der Grenzsicherung und aller Maßnahmen, die zur Grenzsicherung gegen den deutschen Imperialismus dienten, selbst wenn sie zur Beschränkung des Lebens vieler Menschen führten. Da die deutsche Staatsangehörigkeit, die der deutsche Imperialismus für sich in Anspruch nahm, eine ständige Drohung für die DDR war - die ja auch mit der Zwangseinbürgerung aller DDR-Bürger am 3.Oktober 1990 wahrgemacht wurde - konnte die DDR sicherlich nur mit einem sehr rigorosen Staatsangehörigkeitsrecht darauf reagieren. Die Situation heute unter der uneingeschränkten Herrschaft des deutschen Imperialismus ist eine ganz andere. Die Melodie der Demokratie und der offenen Grenzen, die seine Medien und seine Politiker 1989 so freudig zu den Demonstrationen in der DDR gesungen haben, diese Melodie müssen wir ihnen jetzt vorspielen - gegen die Grenzen, die er ziehen will zur Kontrolle der deutschen Volks- und Schicksalsgemeinschaft, für die Grenzen, die ihm zu setzen sind, wenn er schon wieder Soldaten in alle Welt schickt.

Weg mit allen Einschränkungen der mehrfachen Staatsangehörigkeit!

Streichung der deutschen Staatsbürgerschaft und des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit im Grundgesetz und im gesamten Rechtssystem der BRD!

Staatsbürger der BRD soll sein, wer auf dem Territorium der BRD geboren wurde.

Automatische Einbürgerungsmöglichkeit ohne Einschränkung für alle, die in der BRD leben!

Völlige rechtliche Gleichstellung für die zwangseingebürgerten Menschen aus der DDR!

Redaktion der Kommunistischen Arbeiterzeitung

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