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Nein zur BRD und ihrer Armee – Vorläufige Bilanz eines antimilitaristischen Kampfes

Ringo Ehlert, 25 Jahre, geboren in Ückermünde, Mecklenburg-Vorpommern, Mitglied der Freien Deutschen Jugend, folgt dem Einberufungsbefehl zum Kriegsdienst in der Bundeswehr nicht. Statt dass der Panzerschütze Ehlert pünktlich am 28. August 2001 wie alle neuen Rekruten aus diesem Jahrgang am Kasernentor empfangen wird, landet Ringos Erklärung auf den Tischen der Bundeswehrämter. In dieser Erklärung schreibt er unmissverständlich, dass er zu keinem Dienst in der verbrecherischen Angriffsarmee Bundeswehr bereit ist und diese Armee auch nicht mit dem militärisch verplanten Zivildienst unterstützen wird. Ferner gründet er seine Entscheidung auf den Artikel 4 des Grundgesetzes. Desselben Grundgesetzes, das die Bundeswehr als Nachfolgeorganisation der Wehrmacht nicht erst mit dem Angriffskrieg auf Jugoslawien brach. Deutsche Bomben auf Belgrad zum 3. Mal, schreibt er und lässt auch die Traditionspflege der Bundeswehr zu ihrer Vorgängerin nicht unerwähnt, stellt fest, dass es für ihn als radikalen Antifaschisten unmöglich ist, in solch einer Armee mit solch einem Geschichtsverständnis zu dienen.

Doch vor allen Gründen, die es ihm unmöglich machen, für die BRD eine Waffe in die Hand zu nehmen, stellt er den Status der Bundeswehr als den einer Besatzungsmacht auf dem Gebiet der annektierten DDR fest. Er ist Bürger der DDR und diese ist relevant, da es niemals eine friedliche Wiedervereinigung gab, lediglich eine widerrechtliche Aneignung von Territorium und Reichtum eines vormals souveränen friedlichen Staates, kurz eine Annexion. In den folgenden 8 Monaten hält sich der von Feldjägern Gesuchte im Ausland versteckt. In Berlin wird Ringo am 21.4.2002, kurz vor 23.00 Uhr von Bundeswehrorganen aufgegriffen und in eine Kaserne in Torgelow transportiert. Dort erhält er, nachdem er zu verstehen gibt, nichts an seiner Haltung zu ändern, 67 Tage Einzelhaft in einer 8 qm großen Zelle, 23 Stunden pro Tag. Doch von Anfang an kommt Ringo zugute, dass er organisiert ist und sich lange auf diese Auseinandersetzung vorbereitet hat. Die FDJ macht jeden Schritt der Bundeswehr landesweit bekannt. Und sorgt für die praktische Umsetzung der so wichtigen Solidaritätsarbeit draußen, die „Nein zur BRD und ihrer Armee“-Kampagne wird ins Leben gerufen. Unzählige Organisationen und Einzelpersonen erklären sich mit dem BRD-Verweigerer Ringo solidarisch. Diese totale Kriegsdienstverweigerung wird wegen ihrer Brisanz und Einzigartigkeit zum Politikum. Ringo verweigert die BRD und ihre Armee nicht aus pazifistischen Gründen, er sagt:

Ich bin kein Pazifist. Ich kann mir vorstellen, für ein Land zu kämpfen, mit dessen Zielen ich übereinstimme und dessen Armee keine Angriffsarmee zur Verwirklichung der strategischen und ökonomischen Interessen der Kapitalmächtigen ist. Ich hätte mir vorstellen können, in der NVA meinen Dienst zu tun. Nicht, weil ich gerne Soldat sein wollte, sondern weil diese Armee nicht nur ein Land, sondern auch Werte verteidigte, die sich nach der Annexion der DDR nicht mehr durchsetzen konnten: das Einstehen für Frieden und Völkerfreundschaft.

Erst als die Bundeswehr das mögliche Strafmaß für solche Fälle bis zum Letzten ausgenutzt hat und auch nicht davor zurückschreckt, einen schon Wochen vorher anberaumten Prozess zu verhindern, lässt sie Ringo frei. 67 Tage Knast, eine mit Solidaritätspost und Büchern überfüllte Zelle, Demonstrationen vor dem Kasernentor, 10.000 Flugblätter und Plakate und die Internationale aus vielen Kehlen werden den Bundeswehrsoldaten in Torgelow im Gedächtnis bleiben. Ringo wird unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen. Eine Auszeichnung für ihn, wie er später dem Staatsanwalt ins Gesicht sagen wird. Am 21. August 2002 kommt es zur ersten Hauptverhandlung gegen Ringo, der Prozess wird zur jämmerlichen Blamage der Klassenjustiz der BRD. Das Gericht hat der 30minütigen Rede des Angeklagten, den Fakten und Tatsachen über die Annexion der DDR, über den Umbau der Bundeswehr zu Interventionsarmee, dem faschistischen Treiben in der Truppe nicht das Geringste entgegenzusetzen. Richter und Staatsanwalt retten sich, indem sie die Verhandlung aussetzen. Man will erstmal die Meinung eines „Erkenntnispsychologen“ abwarten. Am 13. Januar 2004 kommt es nach weit mehr als einem Jahr zur 2. Hauptverhandlung gegen Ringo. Seine Rede vor Gericht ist im Folgenden abgedruckt.

Wieder einmal hatte ich ausreichend Zeit, über meine Tat, die hier Straftat genannt wird, innig nachzudenken. Gelegenheiten, meine Beweggründe, die ich vor 2 Jahren in diesem Gerichtsgebäude vortrug, zu überdenken gab es genug seit dem 21. August 2002. In der letzten Verhandlung erklärte ich unmissverständlich dem Gericht, dass der Dienst in und der Dienst für die Bundeswehr für mich unmöglich sind, weil die Bundeswehr auf dem Gebiet der annektierten DDR eine fremde Besatzungsmacht darstellt, die das im Zuge der widerrechtlichen Übernahme der DDR durch die BRD entstandene Unrecht aufrechterhält. Mit Verweis auf das Gesamtverteidigungskonzept der BRD begründete ich, dass ein Zivildienst an diesem Zusammenhang nichts ändern würde.

Weiterhin zog ich zur Begründung meiner Verweigerung Fakten über den Umbau der Bundeswehr zur Interventions-, zur Angriffsarmee mit neusten Angriffswaffen heran. Mit Vorlage verschiedener Auszüge aus den 2002 noch gültigen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR), begründete ich meine totale Verweigerung des Kriegsdienstes in der BRD mit oder ohne Waffe, mit der Tatsache, dass es mir nicht möglich sei, in einer Angriffsarmee mit imperialistischer Zielstellung zu dienen oder ihr in Form des „Zivildienstes“ in die Hände zu arbeiten. Am Beispiel des deutschen Angriffskrieges auf Jugoslawien belegte ich meine Haltung zum Bruch des Grundgesetzes und jeglichen Völkerrechts durch die BRD und ihrer Armee. In einer Armee die höchstes geltendes Gesetz bricht, einer verbrecherischen Armee, war es mir damals und ist es mir heute nicht möglich, einen Dienst abzuleisten oder diesen durch einen anderen militärischen verplanten zu ersetzen. Dass die Bundeswehr von führenden Hitlerfaschisten aufgebaut wurde, unzählige Wehrmachtsoffiziere und Soldaten nach dem 2. Weltkrieg eine Anstellung in der Bundeswehr fanden, dass führende Kader der Armee der BRD faschistisches Gedankengut mit sich tragen und verbreiten, die Bundeswehr einer sauberen Wehrmacht das Wort redet und zur Krönung eine Verherrlichung faschistischer Generäle betreibt, zum Beispiel, indem sie ihre Kasernen nach ihnen benennt, war und ist Grund genug für mich, der ich Antifaschist bin, diese Armee angewidert abzulehnen, sowie einen so genannten Zivildienst, der im Krieg dieser Armee den Rücken frei halten soll.

Nun zum Ergebnis meines Überdenkens der am 21. August 2002 dem Gericht vorgelegten Beweggründe:

Auch heute, am 13. Januar 2004 kann ich nicht feststellen, dass die Bevölkerung der annektierten DDR ausreichend und angemessen entschädigt wurde für die widerrechtliche Enteignung durch den Staat BRD. Bis heute gab es keinen Aufbau der zerstörten Industrie der DDR, geschweige denn der hunderttausende vernichteten Schulen, Bibliotheken, Jugend- und Kultureinrichtungen. Weiterhin herrscht Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland, die seit dem 21. August 2002 gewachsen ist. Was die BRD von „Wiedervereinigung“ und Zusammenwachsen im Jahre 2004 hält, zeigt sich z.B. in ihren nicht vorhandenen Maßnahmen gegen die ungerechte Behandlung der Arbeiter im Osten, die auch heute am 13. Januar 2004 für die gleiche Arbeit ihrer Kollegen im Westen mit einem anderen, mit einem geringeren Lohn leben müssen. Standortvorteil wird dies dann zum Hohn der Geschädigten genannt. Bis heute wurde niemand für die im Zuge der Annexion der DDR begangenen Wirtschaftsverbrechen zur Verantwortung gezogen. Seit dem 21. August 2002 kann ich kein Aufblühen der von den Abrisskommandos der Treuhand hinterlassenen Mondlandschaften feststellen oder irgendeinen Wohlstand, von dem alle etwas hätten. Stattdessen zeigt sich mir im Osten und gerade hier in dieser Region die gleiche Entwicklung wie am 21. August 2002, völliger Verfall und wirtschaftlicher Ruin. Verantwortlich für dieses gesamte Ausmaß ist dieselbe Instanz wie schon am 21. August 2002, die BRD und ihre Annexionspolitik. Somit sehe ich heute keinen Grund, irgendetwas an meiner Dar­stellung der Dinge vom 21. August 2002 zu ändern oder zurückzunehmen. Es fand keine Wiedervereinigung statt, nicht 1989 und auch nicht 2004, das Territorium und der Reichtum der DDR wurde durch die BRD widerrechtlich angeeignet, genau wie am 21. August 2002 nenne ich dies: Annexion. Die Bundeswehr hat damit als Armee der annektierenden BRD auf dem Gebiet der DDR nichts zu suchen und erfüllt einen Status der Besatzungsmacht, die Unrecht aufrecht erhält. Ich werde dies nicht auch noch unterstützen, indem ich mich in den Dienst dieser Armee stelle oder anderen Diensten, die dem „Gesamtverteidigungskonzept“ der BRD unterstehen.

Der Umbau der Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee ist in weiten Teilen bereits abgeschlossen. Der enorme Rüstungshaushalt der BRD zeugt auch heute, am 13. Januar 2004, von dem Willen, diese Armee komplett mit neuesten Angriffswaffen auszurüsten. Am 21. Mai 2003 wurden neue Verteidigungspolitische Richtlinien erlassen. Diese VPR zirkeln in etwa die Aufgabenstellung der Bundeswehr und ihr Selbstverständnis ab. Heute, am 13. Januar 2004, kann ich nicht erkennen, dass die Bundeswehr zu einer anderen Aufgabenstellung als zum Zeitpunkt meiner letzten Gerichtsverhandlung gekommen ist. Ganz im Gegenteil, die in den letzten VPR angerissenen Punkte zum Thema Angriffskrieg und Umbau der Bundeswehr werden konsequent weiterentwi­ckelt und erweitert. Neue Ankündigungen, wie Einsatz im Inneren und „Präventivschläge“, sind hinzu gekommen. Auch die neuen VPR lassen sich unter dem Begriff imperialistisches Programm zusammenfassen. Somit besteht kein Grund, etwas an meiner Charakterisierung der Bundeswehr und ihrer Aufgaben vom 21. August 2002 zu ändern. Es bleibt somit dabei: Keinen Dienst von mir für oder im imperialistischen Angriffsheer Bundeswehr.

Im Jahre 1999 ging das erste Mal nach dem 2. Weltkrieg wieder ein Krieg von deutschem Boden aus. Der Angriffskrieg der BRD auf Jugoslawien, völkerrechtswidrig und ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 87a. Am 21. August 2002 führte ich genau diese Tatsache an, um zu begründen, warum die Bundeswehr in meinen Augen eine verbrecherische Angriffsarmee darstellt. Weit über ein Jahr ist seit der letzten Verhandlung vergangen und heute könnte ich wieder zahlreiche Beispiele aufzählen, für völkerrechtswidrige Einsätze der Bundeswehr. So beschloss die Bundesregierung am 5. Dezember 2002 die Verlängerung des grundgesetzwidrigen Einsatzes der Bundeswehr in Mazedonien. Am 16. November des gleichen Jahres gab es das Ja zu Einsätzen in Afghanistan und am Horn von Afrika. Doch auch die neuesten Brüche des Grundgesetzes von Seiten der Regierung bezüglich Bundeswehreinsätzen sind am Ende doch nur Highlights in einer langen, langen Reihe. Schon lange vor der Annexion der DDR durch die BRD kamen deutsche Soldaten weltweit zum Einsatz, so z.B. 1966 in Italien und in der Türkei; 1968 Biafra und im Iran; 1970 in Algerien und Jemen, Nigeria, Pakistan, Peru, Tunesien; 1971 in Chile und Indien usw. und Quelle dieser Informationen ist die offizielle Internetpräsenz der Bundeswehr. Nun nochmal zu den Auslands-Einsätzen in der NVA, hier wären aufzuzählen:

(Ringo macht hier eine lange Pause, was für Gelächter aus dem Publikum sorgt.)

Fazit: Niemand wurde seit dem 21. August 2002 für die mit Beteiligung der deutschen Armee begangenen Kriegsverbrechen in Jugoslawien zur Verantwortung gezogen. Eines dieser Kriegsverbrechen war die Bombardierung der Brücke von Varvarin, die keine militärische Begründung hatte und mit dem Wissen durchgeführt wurde, dass sich wegen eines Festes im Ort Varvarin unzählige Zivilpersonen auf der Brücke aufhielten. Nach den ersten Detonationen kehrten die Bomber nochmal zurück, um weitere Raketen auf die Brücke abzufeuern. 10 Bürger der Stadt Varvarin wurde ermordet, darunter Kinder. Am 10. Dezember 2002 wurde die Klage der Opfer von Varvarin gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. So wie die meisten anderen Klagen von Opfern deutscher Kriegsverbrechen. Die Bundeswehr ist eine Angriffsarmee unter modernsten Angriffswaffen, mit imperialistischer Zielstellung, die plant andere Länder völker- und grundgesetzwidrig anzugreifen und sie schon angegriffen hat. Am 21. August 2002 war dies der Fall und er ist es heute mehr denn je. Wie könnte jemand, für den Frieden und Völkerfreundschaft unabdingbar sind, in solch einer Armee Dienst tun oder mit anderen Diensten solch einer Armee Unterstützung leisten? Nichts wäre zu revidieren an meiner Aussage vom 21. August 2002.

Am 21. August 2002 sprach ich vor dem Gericht von dem Selbstverständnis der Bundeswehr zur Wehrmacht, als deren Nachfolgeorganisation sie fungiert. Ich sprach von der unsäglichen Traditionspflege, von den Faschisten, die die Bundeswehr errichteten und die heute weiter in dieser Armee wirken, von der Verehrung faschistischer deutscher Generäle und den Befürwortern sowie Ausführenden der faschistischen deutschen Euthanasieprojekte. Auf tiefste entsetzt musste ich auch dieses Jahr erfahren, dass in den höchsten Stellen der Bundeswehr bekennende Antisemiten schalten und walten. Reinhard Günzel, seines Zeichens einer der höchsten Generale der Bundeswehr, General des Kommandos Spezialkräfte, somit höchster Vertreter der sich im Ausland unter Bruch des Grundgesetzes aufhaltenden deutschen Soldaten, verkündete in einem Brief an das ehemalige Mitglied des Bundestags Hohmann: „Für Ihren Vortrag zum Nationalfeiertag bedanke ich mich sehr herzlich. Eine ausgezeichnete Ansprache – wenn ich mir dieses Urteil erlauben darf – wie man sie mit diesem Mut zur Wahrheit und Klarheit in unserem Land nur noch selten liest.“ In der Rede, die dieser General Günzel so ausgezeichnet findet, die dieser einer der ranghöchsten Generale der Bundeswehr, als Mut zur Wahrheit und zur Klarheit bezeichnet, sprach Martin Hohmann vom „Tätervolk“ der Juden, von der „bolschewistischen jüdischen Weltverschwörung“, fasste damit das Lebenswerk Göbbels zusammen und kommt somit zum Schluss, die deutsche Nation müsste sich den Holocaust endlich selber verzeihen und zu dem alten Nationalbewusstsein zurückkehren. „Wahrheit“ und „Klarheit“ nennt dies Spitzengeneral Günzel. Derselbe Günzel übrigens, der Oberst der Garnison Schneeberg war, die mit Hitler verherrlichenden Videoaufnahmen berühmt wurde. Der selbe Günzel, der mutig für Wahrheit und Klarheit kämpfte, als man ihm die faschistische Hymne der Fallschirmjäger, „Rot scheint die Sonne“, madig machen wollte. Günzel ist, wie alle anderen Verbindungen zwischen Bundeswehr und Antisemitismus, Fremdenhass, Rassismus und Verherrlichungen der Hitlerfaschisten, kein Einzelfall. Dass so ein Mann in die höchsten Schaltstellen der Bundeswehr gelangt und dort mehrmals lauthals auf sich aufmerksam macht mit seiner abschreckenden Meinung zu Wehrmacht und Faschismus, so lange in Amt und Würden bleibt, bis er vollends untragbar wird, ist für mich nur Beleg und der logische Schritt aus der Tatsache, die Ulrich Sander in seinem Buch „Vom großen Rechtsum in der Bundeswehr“ umfassend beschrieben hat und die ich zum Abschluss nochmals vortrage:

„Die Bundeswehr ist zur wichtigsten Operationsbasis des organisierten Neofaschismus geworden. Doch neben dem Hineinwirken der Ultrarechten in die Truppe gibt es auch hausgemachte Rechtsextreme der Bundeswehr und falsche Tradition. Drittens strahlt das Ultrarechte in die ganze Gesellschaft hinein.“

Für mich als Antifaschist ist bleibt es bei meiner Haltung zur Bundeswehr, die ich am 21. August 2002 vor Gericht vortrug. Mir ist es nicht im Geringsten möglich, in so einer Armee mit solch einem Geschichtsverständnis, solch einem Verständnis zur faschistischen Wehrmacht und dem Holocaust zu dienen oder sie durch irgendwelche anderen Dienste zu unterstützen. Ich müsste mich in der Uniform solch einer Armee tagtäglich schämen.

All dies, was ich nun über die Bundeswehr erfahren habe, vor und seitdem ich mit ihr im direkten Konflikt stehe, was geschehen ist mit dieser Armee, seit und vor der Annexion der DDR, veranlasst mich dazu, dieses Grundgesetz, das nicht das meine ist, in diesem Staat, der nicht der meine ist, zu verteidigen. Das Handeln und Wirken, die Entwicklung der Bundeswehr steht bereits seit ihrer Gründung in einem so großem Kontrast zu den wichtigsten Artikeln des Grundgesetzes, dass die Verteidigung des Grundgesetzes heute konkret heißt:

Kampf gegen die Angriffsarmee der BRD.
Heute konkret heißt: Sofortige Umsetzung des Völkerrechtsdokumentes: Potsdamer Abkommen!
Heute konkret heißt: Für eine Allianz der vom deutschen Imperialismus bedrohten Völker gegen Deutschland!

Ringo Ehlert, 13. Januar 2004, Amtsgericht Ückermünde“

Das Urteil lautete 60 Tagessätze zu 40 € plus Gerichtskosten, die Staatsanwaltschaft hatte 10 Monate Freiheitsentzug auf 2 Jahre Bewährung plus 2.000 € Bußgeld beantragt, die Verteidigung Freispruch. Den Ausführungen der Verteidigung konnte Richter Burgdorf-Bressem offensichtlich nicht folgen. Anwältin Gabriele Heinecke legte klar dar, dass Art. 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit) schrankenlos ist. Das heißt, die Väter des Grundgesetzes haben aus der Erfahrung des 2. Weltkriegs bewusst entschieden, dass die Gewissensentscheidung des Einzelnen höher wiegt, als jedes Gesetz. Nie wieder sollte sich das Gewissen der Massen unter Staatsräson stellen. Der Richter aber stellte lediglich fest, dass die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert sei, was keiner bezweifelte. Damit hob er ein einfaches Wehrstrafgesetz höher als die Freiheit des Gewissens. Die Militärpolitik der BRD hebelt somit jedes Gewissen aus, unmissverständlich nachzulesen in der schriftlichen Begründung des Urteils. Damit sind wir in diesem alten/neuen Großdeutschland wieder angekommen in den Zeiten, in denen der Befehl über jedem Recht steht. Dem Gewissensschlaf der Menschen in diesem Land, der schon einmal die halbe Welt in Schutt und Asche legte, ist damit Tür und Tor geöffnet! Auch dies ist Kriegsvorbereitung.

Ringo hat also zu schießen, wenn es der Staat befiehlt. Auch wenn ihm sein Gewissen sagt, dass es nicht gut sein kann, dass Jugoslawien wieder bombardiert wurde und die BRD am Hindukusch verteidigt werden soll. Und dass das Land, in dem er aufwuchs, die DDR, einfach niedergewalzt wurde, die Betriebe platt gemacht und die Menschen arbeitslos wurden. Das alles wird als wahr unterstellt, ist aber irrelevant in den Augen des Gerichts: Kadavergehorsam wird verlangt, sonst nichts!

Der Kampf geht weiter! Das Urteil sei „drastisch zu milde...“, äußerte sich die Staatsanwaltschaft und geht in Berufung. Die Vorbereitungen für den nächsten anstehenden Prozess in Neubrandenburg sind angelaufen... Ringo dazu: „Wer hätte gedacht, dass die BRD noch Nachschlag verlangt, Nachschlag vom Kakao, durch den sie sich selber zieht mit ihrer entlarvenden Klassenjustiz. Die Sache fängt an, ungemein Spaß zu machen!“

D. / Freie Deutsche Jugend Berlin

Lieber Genosse Ringo!

Wir können dich nicht zu einem Freispruch beglückwünschen, dafür aber zu der Ehre und Auszeichnung durch Bundeswehr und Justiz, die dir bescheinigen: Du bist ein Kriegsstörer, ein Friedenskämpfer, ein geschworener Feind des deutschen Imperialismus. Auf dich gehen sie mit einer Hysterie los, als würden sie am Horizont NVA, Volkspolizei, Betriebskampfgruppen, revolutionäre Hundertschaften Gewehr bei Fuß stehen sehen, als wenn eine riesige Macht hinter dir steht, die die Aktivitäten des deutschen Militarismus durchkreuzen kann – also muss man dich auf Biegen oder Brechen zur Raison bringen. Aber sind denn die Ängste dieser Herrschaften so unberechtigt? Wenn ein junger Arbeiter, der sich mit Müh und Not durchs Leben schlägt, solche antimilitaristische Tapferkeit, Unversöhnlichkeit und Klugheit zeigt, warum sollen dann nicht mit der Zeit hunderte, tausende, hunderttausende weitere Arbeiter auch erkennen, was du längst erkannt hast: Der Hauptfeind der Arbeiter in der BRD – gleich, ob sie mit der DDR einverleibt wurden oder westdeutsche Ausgebeutete sind - steht nicht am Hindukusch, nicht im Weißen Haus, der Hauptfeind steht im eigenen Land und der heißt: deutscher Imperialismus!

Bleib stark, lieber Genosse Ringo! Wir wünschen dir viel Kraft und die Zuversicht, dass du nicht auf ewig ein Sonderfall in deiner Klasse sein wirst – dein Beispiel wird mithelfen, das Klassenbewusstsein der Arbeiter zu entwickeln.

Mit antimilitaristischen Grüßen

Redaktion der Kommunistischen Arbeiterzeitung
Februar 2004

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