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Der Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit

Geschichtliche Entwicklung

Der Kampf der Arbeiter um die Verkürzung der Arbeitszeit ist Hunderte Jahre alt.[*] So schreibt Marx über die gegen die Arbeiter gerichteten Zwangsgesetze zur Verlängerung des Arbeitstags von der Mitte des 14. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Erst als die Arbeiter mit Beginn der Industrialisierung beginnen, ihre Zersplitterung durch die Gründung von Gewerkschaften aufzuheben, um sich als Klasse gegen die Übergriffe und Schandtaten des Kapitals zur Wehr zu setzen, ändert sich etwas. Die Verkürzung der Arbeitszeit wird zum Mittelpunkt des gewerkschaftlichen Kampfes. Ziel ist die Begrenzung der täglichen und wöchentlichen Ausbeutungszeit, der ständig steigenden Arbeitshetze durch Intensivierung der Arbeit in den kapitalistischen Betrieben und Verwaltungen. Die Arbeitskraft, das einzige, was die Arbeiter und breiten Schichten der Lohnabhängigen im Kapitalismus besitzen und was ein Arbeiterleben vorhalten muss, ist vor dem frühzeitigen Ruin durch die Kapitalisten zu schützen.

So heißt es in vielen Statuten und Kongressbeschlüssen deutscher Gewerkschaften gegen Ende des 19. Jahrhunderts, dass Arbeitsniederlegungen, zum Zweck der Verkürzung der Arbeitszeit, den Vorrang zu erhalten haben. Die wesentlichsten deutschen Arbeitskämpfe in dieser Zeit wurden von den Arbeitern in erster Linie zur Verkürzung der Arbeitszeit geführt. Im Statut des Deutschen Metallarbeiterverbandes von 1891 wird sogar der Verbandszweck mit folgendem, an erster Stelle stehendem Passus konkretisiert: „Möglichste Beschränkung der Arbeitszeit, Beseitigung der Sonntagsarbeit, der Überstunden und der Akkordarbeit, unter Zugrundelegung eines Lohnes, welcher für die Befriedigung der Bedürfnisse der Arbeiter und deren Familien ausreichend ist.”

Es waren die englischen Arbeiter, die sich als Erste einen Normalarbeitstag erkämpften. Er wurde 1850 durch das Fabrikgesetz, auch als die Zehnstundenbill bekannt geworden – 12 Stunden im Betrieb, durch Arbeitspausen auf 10 Stunden tägliche Arbeit reduziert – gesetzlich festgelegt.

Nach einem dreißigjährigen Kampf, der mit bewunderungswürdiger Ausdauer geführt ward, gelang es der englischen Arbeiterklasse durch Benutzung eines augenblicklichen Zwiespalts zwischen Landlords und Geldlords, die Zehnstundenbill durchzusetzen ...

Der Kampf über die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit wütete umso heftiger, je mehr er, abgesehen von aufgeschreckter Habsucht, in der Tat die große Streitfrage traf, die Streitfrage zwischen der blinden Herrschaft der Gesetze von Nachfrage und Zufuhr, welche die politische Ökonomie der Mittelklasse bildet, und der Kontrolle sozialer Produktion durch soziale Ein- und Vorsicht, welche die politische Ökonomie der Arbeiterklasse bildet. Die Zehnstundenbill war daher nicht bloß eine große praktische Errungenschaft, sie war der Sieg eines Prinzips. Zum ersten Mal erlag die politische Ökonomie der Mittelklasse in hellem Tageslicht vor der politischen Ökonomie der Arbeiterklasse.

Ein noch größerer Sieg der politischen Ökonomie der Arbeit über die politische Ökonomie des Kapitals stand bevor.“ (Karl Marx, Inauguraladresse der Internationalen Arbeiter-Assoziation, MEW Bd.16, S.11)

Zu derselben Zeit, als in England der gesetzliche Normalarbeitstag durchgesetzt wurde, wurde in Deutschland die Arbeitszeit bis 1860 noch auf 85 Wochenstunden ausgedehnt. Erst als die Krautjunker befürchteten, ihre ostelbischen Güter nicht mehr verteidigen zu können, weil nämlich der Generalleutnant v. Horn festgestellt hatte, dass das menschliche Futter für die preußischen Kanonen in Folge zunehmender Arbeitszeit von immer mieserer Qualität war, begann man überhaupt von Amts wegen über einen Schutz für die Kinder nachzudenken.

Bis 1914 – über 60 Jahre später als in England, und im Unterschied zu dort nicht durch Staatsgesetz, sondern nur „tariflich” gesichert – erkämpften sich die deutschen Arbeiter den 10-Stunden-Tag. Geschenkt wurde ihnen dabei gar nichts. Es gab Tote und Verletzte wie bei den Streiks in Crimmitschau (1903) oder Hannover-Linden (1910). Es gab Hunderte Jahre Festungshaft, Kerker oder Zuchthaus. Von 1878 bis 1890, 12 Jahre lang, gab es das gegen die „gemeingefährlichen Bestrebungen” der damals noch revolutionären Sozialdemokratie gerichtete „Sozialistengesetz”. Gleichzeitig setzte sich in diesem Kampf bei den Arbeitern die Einsicht durch, dass die Arbeiterklasse, will sie ihre eigenen politischen Ziele erreichen, ihre eigene politische Partei braucht. Nur so besteht sie gegen das versammelte Pack der Fabrikanten, Generäle und Pfaffen ... .

„Aber keine demokratische Partei wird in England oder anderswo wirksamen Erfolg haben, wenn sie nicht eine Arbeiterpartei mit entschiedenem Klassencharakter ist. Geht man davon ab, so bleibt nichts als Sektierertum und Schwindel.” (Friedrich Engels, Eine Arbeiterpartei, in: Sammelband Marx-Engels, Über die Gewerkschaften, Berlin 1971, S.411, MEW Bd. 19, S. 277-279)

Am 4. August 1914 stimmte die Sozialdemokratie den Kriegskrediten zu. Sie stimmte damit auch der Aufhebung sämtlicher Arbeitsschutzbestimmungen zu. Von 10 auf 16 Stunden wurde der Arbeitstag verlängert. Krieg, das bedeutet nicht nur Mord am französischen, russischen, italienischen Klassenbruder. Krieg, das bedeutet ebenso Zerstörung der deutschen Arbeitskraft. Die einen fielen, weil die Krupp’schen Kanonen sie trafen. Die anderen fielen, weil sie die Krupp’schen Kanonen bauten. Am 11. November 1918, noch bevor der glorreiche Kaiser Wilhelm nach Holland stiften gegangen war, musste der Kapitalist Stinnes der Gewerkschaftsführung den 8-Stunden-Tag anbieten. Für den 8-Stunden-Tag brauchte es in Deutschland die Novemberrevolution. Das erste und einzige Mal in der deutschen Geschichte wurde der Arbeitstag merkbar verkürzt, das erste und einzige Mal durch staatliches Zwangsgesetz – denn ansonsten hat dieser Staat immer nur eingegriffen, wenn es galt und gilt, die Arbeitszeit zu verlängern.

„Was die Beschränkung des Arbeitstags angeht, in England wie in allen anderen Ländern, so ist sie nie anders als durch legislative Einmischung erfolgt. Ohne den ständigen Druck der Arbeiter von außen hätte diese Einmischung nie stattgefunden. Jedenfalls aber war das Resultat nicht durch private Vereinbarung zwischen Arbeitern und Kapitalisten zu erreichen. Eben diese Notwendigkeit allgemeiner politischer Aktion liefert den Beweis, dass in seiner rein ökonomischen Aktion das Kapital der stärkere Teil ist.” (Karl Marx, Lohn, Preis und Profit, MEW Bd.16, S.149)

In den Folgejahren stellte sich heraus, in welchem Maße die Länge des Arbeitstages Auskunft gibt über das Kräfteverhältnis zwischen Arbeiterklasse und Kapitalistenklasse: Durch die Zulassung zahlreicher Ausnahmen wurde der 8-Stunden-Tag faktisch ausgehebelt und der 10-Stunden-Tag die Regel. Nach dem Verbot der KPD 1923 und dem Massenelend der Inflation sah das Großkapital mal wieder die Zeit gekommen für den Großangriff auf den 8-Stunden-Tag. Der Industrielle Borsig verfass­te im Auftrag der Schwerindustrie eine Broschüre unter dem Titel „Industrie und Sozialpolitik”(die ist heute, nur frisch eingebunden, als „Flexibilisierung der Arbeitszeit” immer noch im Umlauf).

Es ist falsch”, schreibt Borsig darin, „den Arbeitgebern vorzuwerfen, sie wollten den schematischen 10-Stunden-Tag einführen. Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein schematischer Zehnstundentag ebenso falsch wäre, wie ein schematischer Achtstundentag. Eine schematische Regelung der Arbeitszeit ist nicht zum Segen für die Wirtschaft. Deshalb verlangen wir nichts weiter, als dass in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen für jeden Betrieb diejenige Arbeitszeit zugelassen wird, die nach den gegebenen Verhältnissen den höchsten Nutzeffekt in der Produktion gewährleistet.” (Schriften der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V., Heft 4, Berlin 1924)

Bis 1924 war die Arbeitszeit auf 50,4 Stunden in der Woche verlängert. Dass es nicht schlimmer kam, dafür sorgten erbitterte Arbeiterkämpfe: Im März 1924 legten die rheinischen Eisenbahner jeglichen Verkehr lahm, 40.000 streikten mehrere Monate lang in den Nordseehäfen, 20.000 BASF Arbeiter streikten, bei einer Kundgebung gegen die Aussperrung wurden 40 von ihnen verletzt und 5 ermordet.

1938 kam dann, was kommen musste: Die Nazis verlängerten die Arbeitszeit. Wie schon einmal geschehen geschah das um Krieg zu führen. Am 30. April 1938 wurde die „Arbeitszeitordnung” – ihr Vorläufer war die „Arbeitszeitordnung” (AZO) von 1934 – von den Nazi-Faschisten in Kraft gesetzt. Sie hatten alle bisher für die Betriebsvertretungen geltenden Rechte zu Gunsten des „Führerprinzips” gestrichen. Im Rahmen der faschistischen „Volksgemeinschaftsideologie” wurden die Kapitalisten hierbei zu „Wehrwirtschafts- oder Betriebsführern” und die Arbeiter und Angestellten zu „Gefolgschaftsmitgliedern” gemacht. Während des 2. Weltkriegs wurde die Mehrheit aller Arbeitszeitschutzbestimmungen von den Nazis aufgehoben. Nach Kriegsende 1945 stellten die Alliierten den Vorkriegszustand wieder her. Die „Arbeitszeitordnung” (AZO) wurde wieder in Kraft gesetzt. Vom Bundesverfassungsgericht in den Rang weiter geltenden Bundesrechtes erhoben, hat sie einschließlich des faschistischen Vokabulars der „Betriebsführer” und „Gefolgschaftsmitglieder“ bis 1994 fast 50 Jahre „demokratischen Rechts­staat” unbeschadet überstanden. Mit dem von der Kohl-Regierung beschlossenen Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 wurde sie abgelöst.

Die Absicht des maßgeblich vom damaligen Arbeitsminister und Christenmenschen Blüm – bis heute Mitglied der IG Metall – beeinflussten Arbeitszeitgesetzes besteht darin, Schranken gegenüber tariflichen Arbeitszeitverkürzungen zu errichten. So schrieb die IGM-Führung in der Funktionärszeitschrift „Der Gewerkschafter” 3/94 u. a.: „Der ebenfalls historisch erkämpfte Achtstundentag steht nur noch als Rechengröße im Gesetz, denn über Monate hinweg sind 10 Stunden als regelmäßige tägliche Arbeitszeit zulässig. Für diese langen Arbeitszeiten ist zwar ein Ausgleich vorgesehen, aber die Ausgleichszeit wurde auf 6 Monate ausgeweitet. Und: Zusätzlich darf an 60 Tagen im Jahr die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich ohne Ausgleich verlängert werden ... .”

Es würde zu weit führen, hier auf alle negativen Änderungen durch dieses Gesetz einzugehen. Wesentlich ist dabei allerdings noch, dass eine ganze Reihe von Beschäftigungsverboten, insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Frauen und des arbeitsfreien Sonntags, aufgehoben wurden. Dabei wurde ein gesetzlich verbriefter Überstundenzuschlag von 25% – ein seit 1926 für die Arbeiter bestehender Rechtsanspruch – gleich mit aus dem Weg geräumt.

Alle Forderungen der Gewerkschaften nach Übernahme tarifvertraglicher Arbeitszeitregelungen, um den damit erreichten Fortschritt zum gesetzlichen Anspruch für alle Lohnabhängigen zu machen, wurden von der Kohl-Regierung, genauso wie bisher von der Schröder-Regierung, abgelehnt. Die 48-Stunden-Woche – 1918 ein Fortschritt für die Arbeiter – mit der Möglichkeit ihrer Ausdehnung über den 10-Stunden-Tag auf 60 Wochenstunden, wirkt heute, 86 Jahre nach ihrer Erkämpfung als staatliches Zwangsgesetz gegen die Verkürzung der Ausbeutungszeit in den Betrieben.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt insbesondere dort, wo keine Tarifverträge gelten.

Arbeitsgruppe „Stellung des Arbeiters in der
Gesellschaft heute“

* Für die Ausführungen in diesem Artikel wurde außer den im Text angegebenen Quellen folgende Literatur benutzt:

„5 Stunden weniger ausgebeutet sind 5 Stunden mehr, um gegen die Ausbeutung zu kämpfen.“ in: KAZ Nr.206 (28.4.1984), S.2-6

Michael Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, Frankfurt/Main 2003

„Faschistische ‚Arbeitszeitordnung’ gegen ‚Arbeitszeitrechtsgesetz’ ausgetauscht“ in: KAZ Nr.255/256 (17.6.1994)

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