In einschlägigen Büchern für die Ausbildung von Büro- und Industriekaufleuten findet sich folgende Aussage: „Rückstellungen sind Schulden für Aufwendungen, die noch wirtschaftlich das alte Jahr betreffen, deren genaue Höhe und Fälligkeit jedoch am Bilanzstichtag noch nicht feststehen. Der Betrag der Rückstellung muß daher geschätzt werden.“ Jedes solide geführte kapitalistische Unternehmen bildet solche Rückstellungen gem. Aktiengesetz (§152) z.B. für Garantieverpflichtungen, Anwartschaften auf Pensionen, schwebende Prozesse u.ä. Die wirtschaftliche Folge besteht darin, daß diese Rückstellungen den Gewinn schmälern und damit auch die gewinnabhängigen Steuern.
Die deutschen Großkonzerne aus Industrie und Bank bzw. ihre Rechtsnachfolger hatten mehr als 50 Jahre Zeit, diese Rückstellungen zu bilden und damit Vorsorge zu treffen, um den von ihnen ausgebeuteten Zwangsarbeitern den vorenthaltenen Lohn nachzuzahlen. Doch da hört jede Solidität auf; würde sie doch das Eingeständnis beinhalten, daß ihr heutiger Glanz und Gloria auf Bergen von Leichen, auf Schinden und Drangsalierung wehrloser Menschen beruht. Und sie hatten sich schon so sicher vor den Schatten der Vergangenheit geglaubt.
Während bei der Währungsreform von 1948 in Westdeutschland der Normalbürger seine Reichsmark mit 10 zu 1 abzuwerten hatte, wurden die Altaktien meist im Verhältnis 1 zu 1 in DM übertragen, vielfach sogar in einem besseren Verhältnis umgetauscht. Der Deutsche als Aktionär – und das war damals wie heute die berüchtigte „kleine radikale Minderheit“ – hatte die Kriegsprofite realisiert. Die als Kriegsverbrecher verurteilten Friedrich Flick und Alfried Krupp z.B., die 1950 aus ihrer Haft in Landsberg entlassen wurden, waren wieder gemachte Männer. Als – bereits ganz im Zeichen des kalten Kriegs – der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Hermann Josef Abs, zu Nazizeiten Arisierer und Kriegsplaner in diesem berüchtigten Institut, in London 1953 für die Adenauer-Regierung das Schuldenabkommen mit den westlichen Alliierten aushandelte, war die Welt für das westdeutsche Finanzkapital erstmal wieder in Ordnung. Ansprüche von Opfern wurden dort wie völkerrechtliche Reparationsansprüche behandelt, die erst nach Abschluß eines Friedensvertrags mit Deutschland geregelt werden sollten. Und da schien es noch weit hin.
Dann 1989/90 wurde die DDR einverleibt. Der 2+4-Vertrag wurde abgeschlossen, der „Einigungsvertrag“ wurde der de Maizière-Regierung diktiert, die „Treuhand“ verteilte das DDR-Vermögen an die westdeutschen Konzerne, die Sowjetunion wurde zerschlagen. Jahrzehntelang hatten die Herren aus Großindustrie und Hochfinanz auf diese Situation hingearbeitet, um vom größer gewordenen Deutschland aus wieder „gleichberechtigt“ in die „Neuordnung“ Europas und der Welt eingreifen zu können. Das Triumphgeheule aus den Chefetagen kannte keine Grenzen, wer wollte da noch an ganz profane Rückstellungen für „Ostarbeiter“ und KZ-Häftlinge denken. Als vom Bundesverfassungsgericht 1995 entschieden wurde, daß der 2+4-Vertrag einem Friedensvertrag gleichzustellen sei, war das in London 1953 gebaute Rechtshindernis für eine Entschädigung weg, und noch einmal eine Chance da, schnell, unbürokratisch und großzügig zu entschädigen. Aber weit gefehlt. Durch ihr kaltschnäuziges Verhalten haben die deutschen Monopole und ihre jeweiligen Regierungen, die Opfer auf den Weg der Gerichte getrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Und daraus wollen sie auch noch politisches Kapital schlagen.
Erinnern wir uns:
Vor Kriegsbeginn im Jahr 1939 zählte die Armee in Deutschland 1,3 Millionen. Im Mai 1941 betrug ihre Zahl 7,4 Millionen. 1943/44 erreichte sie – trotz der massiv steigenden Verluste einen Höchststand von über 9 Millionen Mann. (vgl. J. Kuczynski, Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus, Bd.6, S.257). Während deutsche Arbeitskräfte aus den Betrieben geholt, in Uniform gesteckt und an die Front geschickt wurden, rückten in die Betriebe Männer, Frauen und Kinder aus allen von den Nazis besetzten Ländern ein – Kriegsgefangene, verschleppte Zivilarbeiter und schließlich KZ-Häftlinge. Bei Kriegsende waren in Deutschland sieben bis acht Millionen ausländische Zwangsarbeiter in die „Gefolgschaft“ der deutschen „Betriebsführer“ eingereiht und wurden unter dem Terror der von deutschen Unternehmern ausgehaltenen „Aufsichtsorgane“ wie SS, Gestapo, Organisation Todt, Arbeitsämter etc. für Profit und „Endsieg“ geschunden. Im Mai 1944 bestanden etwa ein Fünftel aller in Deutschland zivilbeschäftigten Arbeitskräfte aus fremden Arbeitern und Kriegsgefangenen. (a.a.O. S.283)
Von den 5,4 Millionen zivilen Arbeitskräften (also ohne Kriegsgefangene), die die deutsche Statistik erfaßte, stammten 2 Millionen aus Sowjetunion, 1,0 aus Polen, 0,6 aus Frankreich, 0,3 aus der Tschechoslowakei, 0,3 aus den Niederlanden, 0,2 aus Belgien und 0,1 Millionen aus Italien (a.a.O. S.277). Allein bei Krupp z.B. sind 1943 rd. 50000 ausländische Arbeiter und Kriegsgefangene beschäftigt.
„Von den 3,6 Millionen Kriegsgefangenen sind heute nur noch einige Hunderttausend am Leben. Ein großer Teil von ihnen ist verhungert oder durch die Unbilden der Witterung umgekommen.“ (Brief von Alfred Rosenberg, Minister für die Besetzten Ostgebiete und „Rassentheoretiker“ an Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos des Wehrmacht - a.a.O. S.278)
Die Faschisten mußten wohl 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte und Kriegsgefangene deportieren, um im Mai 1944 die Zahl von rd. 7 Millionen zu erreichen. (a.a.O.)
„Die Zahlen besagen aber weiterhin, daß der durchschnittliche monatliche Verbrauch (!!!) an sowjetischen Kriegsgefangenen im Steinkohlenbergbau rd. 5.000 Kräfte oder 3,3% beträgt.“ (a.a.O. S.279)
Viel höher sind die Verlustzahlen in den KZ, in denen gearbeitet wird, wie die folgende Anweisung eines SS-Brigadeführers und Generalmajors der Waffen-SS des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes Amtsgruppe D-Konzentrationslager vom 26. Dezember 1942 zeigt: „In der Anlage wird eine Aufstellung über die laufenden Zu- und Abgänge in sämtlichen Konzentrationslagern zur Kenntnisnahme übersandt. Aus derselben geht hervor, daß von 136.000 Zugängen rund 70.000 durch Tod ausgefallen sind. Mit einer derartig hohen Todesziffer kann niemals die Zahl der Häftlinge auf die Höhe gebracht werden, wie es der Reichsführer SS befohlen hat.“ (a.a.O. S.280)
Um einen gemeinsamen Kampfwillen nicht aufkommen zu lassen, differenzierten die Nazis die Zwangsarbeiter. Auf der Skala oben standen die Zwangsarbeiter aus Westeuropa und den skandinavischen Ländern, dann die polnischen Arbeiter, dann die aus der Sowjetunion verschleppten „Ostarbeiter“. Die unterste Gruppe bildeten die jüdischen Zwangsarbeiter.
Im allgemeinen erhalten die Arbeitskräfte aus den im Westen okkupierten Ländern, auch wenn sie Facharbeiter sind, die Löhne der deutschen ungelernten Arbeiter in der Industrie, in der sie zu arbeiten gezwungen waren. Die Abzüge sind (außer den deutschen Abzügen für Parteiorganisationen) die gleichen wie für die deutschen Arbeiter.
Allerdings: sie erhalten nicht die gleichen Leistungen aus der Sozialversicherung. Sie wohnen in Baracken, sie erhalten schlechtes Essen und die überteuerten Kosten für Essen und Wohnung werden ihnen direkt vom Lohn abgezogen. Es wird starker Druck ausgeübt, das erhaltene Geld nach Hause zu schicken, vor allem auch, um den deutschen Markt für Konsumgüter zu schonen.
Die polnischen Arbeitskräfte, die anfangs mehr als die Hälfte aller ausländischen Zwangsarbeiter stellen, haben weit schlechtere Bedingungen. Der Lohntarif ist zunächst der gleiche wie für die anderen Zwangsarbeiter. Sie werden aber laut Anordnung des Reichstreuhänders für Arbeit vom 20. Mai 1940 mit einer „Sozialausgleichsabgabe“ von 15% belegt. Begründung: Die polnischen Arbeiter hätten stets auf einem besonders niedrigen Niveau gelebt. Ihr Lebensstandard kann nicht auf eine Stufe mit den deutschen Herrenmenschen gestellt werden. In der deutschen Amtssprache: „Auf diese Weise soll erreicht werden, daß der soziale Abstand zwischen deutschen und polnischen Gefolgschaftsmitgliedern gewahrt bleibt.“ (a.a.O. S. 267 f.) Für polnische Jugendliche entfallen Jugendschutzbestimmungen, die für andere ausländische Zwangsarbeiter noch in Kraft sind.
Die jüdischen Arbeiter sowie die Sinti und Roma sind noch schlechter gestellt. So wird den polnischen Arbeiter Lohnausgleich bei Luftalarm oder Luftangriffe gezahlt, den jüdischen Arbeiter nicht.
Die billigsten Ausbeutungsobjekte waren die Kriegsgefangenen. Ein französischer Kriegsgefangener erhielt 60% vom Tariflohn, die polnischen noch viel weniger. Bei neunstündiger Arbeitszeit blieben dem französischen Arbeiter nach allen Abzügen 0,70 RM, dem polnischen 0,54 RM.
In Polen selbst erhalten die ungelernten polnischen Arbeiter die Hälfte des Lohns eines deutschen Arbeiters und das ist so niedrig, daß hier schon die Elemente von „Vernichtung durch Arbeit“ sichtbar werden. Polnische Facharbeiter dagegen erhalten fast den gleichen Lohn wie deutsche ungelernte Arbeiter, sie will man offenbar als Sklaven erhalten.
„Anfang 1942 war die Situation etwa die folgende: Nehmen wir an, ein deutscher und ein russischer Arbeiter seien mit Bauarbeiten beschäftigt. Der deutsche sei ein ungelernter und der russische ein gelernter Arbeiter. Beide erhalten den gleichen Lohn, da der russische gelernte Arbeiter wie ein deutscher ungelernter Arbeiter behandelt wird. Beide erhalten einen Lohn von etwa 35 Mark pro Woche. Davon gehen rund 10 Mark Abzüge für den deutschen Arbeiter ab, der dann 25 Mark mit nach Hause nimmt. Der russische Arbeiter hat umgekehrt rund 25 Mark an Abzügen, so daß ihm nur etwa 10 Mark bleiben. Diese 10 Mark werden ihm jedoch abgenommen als Bezahlung für seine Baracke und für das Essen, das er erhält. Das heißt, bei siebzigstündiger Arbeitszeit bleibt dem russischen Arbeiter kein Pfennig Lohn übrig. Wenn er aber etwa wegen schlechten Wetters oder aus anderen Gründen nicht seine siebzig Stunden arbeitet – dann akkumuliert der russische Arbeiter Schulden.“ (a.a.O. S.307f.) Es gibt tatsächlich die Verordnung vom 9. Februar 1942, die die Abzüge so regelt, daß die russischen Arbeiter wenigstens keine neue Schulden machen müssen. Deutsche Arbeitskraft soll schließlich nicht für die Verwaltung der Schulden von „Untermenschen“ vergeudet werden.
„Mit den letzten Transporten sind verschiedentlich Russenkinder unter 14 Jahren mitgekommen. Aufgrund der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 26.3.1944 sollen den Russenkindern unter 14 Jahren 40 bis 90 Prozent der Lohnsätze gewährt werden, die 14jährige Ostarbeiter erhalten.“ (a.a.O. S.308)
Auch über die infamsten Maßnahmen wird noch der Mantel von Recht und Tarif gelegt.
Für die sowjetischen Arbeiter wurde ein spezielles Brot gebacken: Auf einer Konferenz vom 24. November 1941 beim Reichsernährungsminister hieß es. „Die Versuche über ein besonders herzustellendes Russenbrot haben ergeben, daß die günstigste Mischung sich aus 50 Prozent Roggenschrot, 20 Prozent Zuckerrübenschnitzel, 20 Prozent Zellmehl und 10 Prozent Strohmehl oder Laub ergibt.“ (a.a.O. S.309)
Die Rationen der sowjetischen Kriegsgefangenen durften nur 42% des Fettes und 66% des Zuckers und des Brotanteils jener Rationen betragen, die Kriegsgefangene anderer Länder erhielten.
Durch das barbarische Regime wurden (neben den von vornherein zur Vernichtung ausgesonderten Millionen) Hunderttausende von Zwangsarbeitern bestialisch ermordet, „durch Arbeit vernichtet“, wie Goebbels es schon 1942 gefordert hatte.
Aber von all dem wollten nach Faschismus und Krieg die Herrn von der Deutschen Bank, von Daimler, Siemens, Thyssen usw. entweder nichts gewußt haben, oder sie behaupteten, von den Nazis zur Beschäftigung von Zwangsarbeitern gezwungen worden zu sein. Sie stellen sich selbst als die Verfolgten hin. Aber ist es nicht merkwürdig: so viele zu Tode geschundene Arbeiter, so viele wegen Flucht oder Widerstand ermordete Menschen, aber einem Industriekapitän, einem der Herrn Wehrwirtschaftsführer ist von den Nazis nie ein Prozeß gemacht oder ein Härchen gekrümmt worden, weil er sich geweigert hätte, Zwangsarbeit in seinem Betrieb zuzulassen. Manche haben sich immerhin für bessere Ernährung eingesetzt, aber auch daran hängt der Geruch, daß sogar ein Kapitalist weiß, daß man seinen Arbeitssklaven besser ausbeuten kann, wenn er kräftig ist.
Wohl bekannt aber ist, wie sich unsere Wirtschaftsgrößen, um die Ernennung von Hitler zum Reichskanzler bemüht haben, die Adolf-Hitler-Spenden, die Großzügigkeit der Aufwendungen für den Freundeskreis des Reichsführers-SS, die Planungen für den Krieg durch die von der Industrie geführte „Vierjahrplan-Behörde“, die Pläne zur „Neuordnung Europas“, die Streitereien um die Kriegsziele und die Beute (die z.T. schon verteilt wurde, bevor man das jeweilige Land erobert hatte), die Übernahme jüdischer Unternehmen („Arisierung“), die Aneignung von Unternehmen in den besetzten Gebieten, der Jubel und das Entzücken über die neuesten Siegmeldungen u.v.a.m.. Daß man sich nach Stalingrad in diesen Kreisen Gedanken machte, wie man sich mit weißer Weste aus dem angerichteten „Schlamassel“ herausziehen kann, soll uns wohl heute gar als Widerstand verkauft werden? Damals wie heute nehmen die Monopole ganz selbstverständlich den Staat in Anspruch, um ihre Interessen bei der Neuaufteilung der Welt gegen ihre Konkurrenten durchzusetzen.
Die Aussagen und Urteile mit denen Ansprüche von Zwangsarbeitern abgewiesen wurden und werden, sind eine einzige Schande und eine Warnung an alle, die noch glauben, daß ein Deutschland, in dem die Monopole herrschen, sich demokratisch und sozial entwickeln könnte. Die Verantwortlichen der deutschen Wirtschaft und Politik zögern die Entschädigung der Zwangsarbeiter in unerträglicher, widerlicher und unverschämter Weise weiter hinaus. Es geht ihnen bei dieser Verzögerung nicht nur um die Hoffnung, durch eine „biologische Lösung“, also dem Wegsterben der von ihnen geschundenen Leute, Geld einzusparen. Sie haben entdeckt, daß man mit dieser Angelegenheit Politik machen kann. Die Schuldigen, die Nachfolger der Kriegsverbrecherkonzerne, haben es durch ihr Verzögern geschafft, die Wirtschaft im allgemeinen und die Industrie im besonderen nicht nur als Opfer des Faschismus, sondern als Opfer „jüdischer“ Organisationen und Rechtsanwälte hinzustellen. Sie versuchen, die Bevölkerung der BRD hinter sich zu scharen, um die angeblich unangemessenen Forderungen der von ihnen Ausgebeuteten zurückzuweisen. Die Ausbeuter stellen sich als die Ausgebeuteten hin und verweisen auf die Belastungen ihrer Kassen, deren angeblich schamlose Plünderung nicht nur zu Verlusten, sondern zum Abbau von Arbeitsplätzen führen könne. Sie schüren unverhohlen Antisemitismus und Antiamerikanismus, wenn jüdische Organisationen der Überlebenden Ansprüche geltend machen und der US-Staat darauf Einfluß nimmt. Sie fühlen sich als Opfer einer Kampagne und verlangen, daß endlich ein Schlußstrich unter diese Vergangenheit gezogen werden müsse – und zwar endgültig und schleunigst. Mit sauberer Weste ins 21. Jahrhundert, lautet ihr Motto. Eine „Endlösung“ der Entschädigungsfrage wird nur dann in Aussicht gestellt, wenn der US-Justizminister sicherstellen kann, daß dann Individualklagen nicht mehr erfolgen. Das ist das mindeste: Beugung nicht nur des amerikanischen Rechtssystems, sondern jeglichen Rechtssystems, damit unsere Monopolherrn vor Verfolgung sicher sind und mit frischem Mut und unbelästigt zum Tagesgeschäft übergehen können - zur Neuaufteilung der Welt. Und wenn denn schon Geld gezahlt werden muß, dann soll es bitteschön als Gnadenerweis der „Herrenmenschen“ nach deutscher Gutsherrenart anerkannt werden; denn verpflichtet sei man ja bekanntlich zu nichts.
Während man gegen die BR Jugoslawien Krieg führte, laut Rudolf Scharping und Josef Fischer, um ein neues Auschwitz zu verhindern, läßt man die wirklichen Opfer des deutschen Faschismus wie gierige Hyänen aussehen, die unser Land schädigen wollen. Die Rechtsnachfolger des Systems, das Auschwitz baute und finanzierte, dort die Menschen selektierte und entweder ins Gas oder in die Vernichtung durch Arbeit schickte, das dort die IG Farben-Fabrik von Auschwitz-Monowitz mit Zwangsarbeit zum Tarif von 3,50 Reichsmark/Tag (der in die Kassen der SS floß) errichten ließ - diese Crème des deutschen Monopolkapitals muß im ureigensten Interesse der Arbeiterklasse gezwungen werden, sofort die längst fälligen Entschädigungen mit Zins und Zinseszins zu zahlen. Noch 1995 hatte es im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung einer Bundesstiftung richtig geheißen: „Die Glaubwürdigkeit des Gedenkens scheidet sich am Umgang mit den Opfern.“ Jetzt, vier Jahre später, wird der grüne Außenminister mit Schreiben an amerikanische Gerichte ( sog. „amicus curiae“-Briefe) tätig, wo er von Staats wegen für die armen deutschen, vor Gericht gezerrten, deutschen Konzernherrn eintritt und sie vor Schuld an Auschwitz, vor Ansprüchen der Zwangsarbeitern schützt.
Und von wegen kein Geld: Für den Krieg gegen Jugoslawien, um wieder Protektoratsmacht zu werden, waren die Milliarden schnellstens mobilisiert, und der Mannesmann-Konzern kann 67 Milliarden hinblättern, um eine Handy-Gesellschaft aufzukaufen (siehe hierzu auch den Artikel auf S.14). Armes Deutschland!
Es ist im Interesse aller Arbeiter, insbesondere der deutschen, wenn die Konzerne jetzt endlich bezahlen müssen. Es würde damit festgestellt, daß die Kapitalisten für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden können, daß sie für ihre Taten bezahlen müssen, daß Arbeit zu entlohnen ist, daß Zwangsarbeit geächtet wird, daß die Führung von Blitzkriegen nach deutscher Art durch Menschenraub, Verschleppung und Versklavung von Millionen ausländischer Arbeitskräfte sich nicht wiederholen darf, daß Widerstand gegen Menschenschinderei und Ausbeutung Selbstschutz und Pflicht ist.
Corell
Porsche lehnte vor dem Stuttgarter Landgericht eine Einigung mit einem ehemaligen Zwangsarbeiter mit der Begründung ab: Die Zwangsarbeit sei für eine Vorgängerfirma geleistet worden. „Die Firma des Sportwagenherstellers Porsche gibt es erst seit 1948.“
Der Pole, der wegen einer Herzkrankheit nicht vor Gericht erscheinen konnte, gab an, im März 1942 in seiner Heimat festgenommen und nach Deutschland gebracht worden zu sein. Dort habe er drei Jahre lang an sieben Tagen in der Woche jeweils zwölf Stunden für Porsche gearbeitet. Er verlangte von dem Unternehmen mindestens 98.500 Mark Lohn und Schmerzensgeld. Die dreijährige Arbeitszeit belegt er mit der Gebührenkarte seiner Krankenkasse. Der Vorsitzende Richter hielt die Ansprüche zwar für möglicherweise verjährt, riet dem Unternehmen aber eindringlich zu einem Vergleich. Eine Einigung wäre „sicherlich auch für Porsches Interessen auf dem US-amerikanischen Markt“ förderlich. Der Prozess wird am 24. November fortgesetzt.
Inzwischen hat das Gericht, die Klage wegen Verjährung abgewiesen. Der Pressesprecher von Porsche, Anton Hunger(!), erklärte aber, daß man nun bereit wäre, freiwillig(!) zu zahlen. Danke sollen die Geschundenen sagen und den Eigentümern von Porsche die Füße küssen für derartige Gnade und Barmherzigkeit. Wann werden wir uns von solchen „Wohltätern der Menschheit“ befreien?
Der Automobilhersteller Volkswagen appellierte an die Unternehmen, sich stärker für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter zu engagieren. „Die deutsche Industrie ist nun endlich gefordert, denn das außenwirtschaftliche Risikopotential wird immer größer“, sagte das Vorstandsmitglied von VW, Klaus Kocks, der „Braunschweiger Zeitung“. Kocks empfahl der Industrie, den VW-Fonds als Vorbild zu nehmen. VW zahlt jedem seiner früheren Zwangsarbeiter 10.000 Mark.
Mit schon kaum mehr verhohlenem Antisemitismus wurde für Gegenmaßnahmen gegen die Übernahmen von Chrysler durch Daimler bzw. Bankers Trust durch die Deutsche Bank der Jüdische Weltkongreß verantwortlich gemacht. In der Wirtschaftswoche vom 28.1.1999 hieß es: „Deutsche Bank/Daimler Chrysler: Angst vor Rabbi Singer.“ Man macht eine de facto feindliche Übernahme und reagiert aggressiv, wenn nicht alle Welt in Jubel darüber ausbricht, daß ein Herzstück des US-Monopolkapitals (das ja auch in der Rüstung tätig ist) in die Hände der Finanziers des Nazi-Kriegs und des Holocausts bzw. unter die Fittiche eines Unternehmens kommt, das sich an der Arbeit von Zwangsarbeitern bereichert hat, das maßgeblich an der Ausrüstung von Nazi-Wehrmacht und heute der Bundeswehr beteiligt ist. Jetzt wo es um die Interessen der deutschen Monopolherrn geht, wird auf einmal von der Deutschen Bank und Daimler Bereitschaft signalisiert, über Entschädigungen an Überlebende des Holocaust und der Zwangsarbeit zu verhandeln. Auf einmal wird auch die Schröder/Fischer-Regierung aktiv und schickt Bodo Hombach nach Washington. Nicht um das Leid der Opfer ist es ihm zu tun, sondern um das Wohl der deutschen Wirtschaft. Seine für uns alle beschämende Aufgabe war es, die Entschädigungen „überschaubar“ zu halten und vor allem mit einer Fondslösung für die Entschädigungen ein für allemal weitere Ansprüche auszuschalten. Gerne hätte man die Sache noch vor dem Angriff auf Jugoslawien vom Tisch gehabt. „Den von Deutschlands Unternehmen erhofften finanziellen Schlußstrich wird es in diesem Jahrhundert nicht geben“, meint bedauernd die „Wirtschaftswoche“ (04.02.1999). Dabei wäre man zu gerne die Schatten der Vergangenheit losgeworden, jetzt wo Deutschland sich wieder offen in ihren Schatten begibt. (KAZ 293)
In den USA sind bereits mehrere Sammelklagen gegen die Deutsche und die Dresdner Bank anhängig. Dabei geht es vor allem um die sogenannten „Arisierungen“ – Enteignungen jüdischer Bürger und Geschäfte, die nicht nur in Deutschland, sondern in allen besetzten Ländern, wie Belgien, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Österreich etc. stattgefunden hatten.
„Daß die Klagen als internationales Top-Thema behandelt werden, liegt daran, daß Politik und Wirtschaft für die Entschädigung von Zwangsarbeitern eine Regelung versäumt oder bewußt auf Zeit gespielt haben ... Die Globalisierung hat das ihre beigetragen: Weil inzwischen alle deutschen Konzerne im wichtigen Markt Nordamerika Tochterunternehmen haben, können sie dort nach US-Recht verklagt werden.“ (Süddeutsche Zeitung vom 6.2.1999)
Bremen (dpa) – Zwei frühere jüdische Zwangsarbeiterinnen werden voraussichtlich auch 50 Jahre nach Kriegsende keinen Lohn für ihre im Zweiten Weltkrieg in Deutschland geleistete Arbeit erhalten. Das Landgericht Bremen argumentierte am Dienstag, mit den bereits gewährten Leistungen nach dem deutschen Entschädigungsgesetz sei vermutlich auch die unterbliebene Entlohnung aus der Zwangsarbeit abgegolten. Die Frauen verlangen je 40.000 Mark. Einer weiteren Klägerin aus Rumänien, die bisher keinerlei Entschädigung erhalten hatte, wollen die Richter aber die von ihr geforderten 15 000 Mark zuerkennen. Das Urteil soll am 2. Juni verkündet werden. Die Frauen waren von August 1944 bis April 1945 als Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz von Bremen zur Zwangsarbeit angefordert und ohne Lohn beim Bau von Behelfswohnungen und zur Trümmerbeseitigung eingesetzt worden.
Die Richter orientierten sich bei ihrer Argumentation an einer Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 5. November 1997. Dieses hatte erstmals einer jüdischen Zwangsarbeiterin eine individuelle Entschädigung für den entgangenen Arbeitslohn im Nationalsozialismus zugesprochen. Danach sei zu differenzieren zwischen Verfolgungsopfern, die bereits eine Entschädigung erhielten und denen, die nichts bekamen. Kritik an dieser Unterscheidung sei verständlich, da «die Beträge in der Tat als Wiedergutmachung wenig überzeugend seien», erklärte der Vorsitzende Richter. Resultat der Abkommen zu Reparations- und Entschädigungsfragen sei, daß jedes Opfer der Nazi-Verfolgung eine Entschädigung erhalten solle, die Höhe aber so begrenzt sein müsse, daß alle Opfer eine vertretbare Leistung bekämen. Erträglich sei daher, daß mit der Entschädigung für zwei der Klägerinnen die Entlohnung der Zwangsarbeit abgegolten sei. Für „ganz unerträglich“ hält das Gericht es dagegen, daß die dritte Klägerin bisher überhaupt keine Leistung erhalten habe. Dieser Klägerin sei deshalb ein Schadensersatzanspruch zuzuerkennen. (dpa, 8.2.1999)
„Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer schlägt und ihm dafür Schmerzensgeld bezahlen muß, könnte diesem anschließend den Lohn verweigern mit dem Hinweis darauf, er habe ihm ja schon Geld gezahlt.“ (IG Metall Stuttgart, VVN-BdA Stuttgart, Interessengemeinschaft der ehemaligen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen unter dem Naziregime (Hrsg.), Ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Stuttgart, Stuttgart 1997, S.35 – eine sehr empfehlenswerte Broschüre)
„Dabei finden sich nicht einmal deutliche Worte gegen die durch die Industrie verlangten Zumutungen an die Opfer wie alleinige Bestimmung der Zahlungskonditionen durch die Unternehmen, Klageverzicht und Bindung der Entschädigungshöhe an derzeitiges Rentenniveau und regionalen Lebensstandard.“ (PDS am 15.7.1999)
Mindestens ebenso schwierig gestalten sich die Verhandlungen darüber, welche NS-Opfer entschädigt werden sollen. Die Industrie will zum Beispiel nur Arbeitern aus „bewachten Lagern“, nicht aber aus „unbewachten Lagern“ Entschädigungen zahlen. In diesen Komplex gehört zudem eine Entscheidung darüber, wie lange ein Mensch Zwangsarbeiter gewesen sein muß, damit er Entschädigungsanspruch besitzt. (aus Berliner Morgenpost 7.9.1999)
Gerhard Schröder erklärte am16. Februar 1999, die Unternehmen und die Bundesregierung erwarteten jetzt die Rechtssicherheit, daß die deutschen Konzerne keine Sammelklagen mehr befürchten müßten. Es gehe darum, „Kampagnen gegen den Ruf unseres Landes und unserer Wirtschaft den Boden zu entziehen, damit die deutsche Wirtschaft ungehindert ihrer Arbeit nachgehen kann“.
Die PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und Wolfgang Gehrcke haben sich auf der Grundlage eines Berichtes der Sendung Monitor vom 12.08.1999 mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung gewandt.
Laut diesem Bericht hatte die Bundesregierung in einem sogenannten „Amicus Curiae“-Brief an US-Gerichte unter anderem behauptet, die Firma Degussa habe seinerzeit Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nicht angefordert, sondern sei zur Beschäftigung dieser gezwungen worden.
Aus der Antwort der Bundesregierung durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Vollmer, geht hervor:
1. Der „Amicus Curiae“-Brief ist auf direkte Bitte der Degussa AG geschrieben worden.
2. Es handelt sich bei diesem Schriftsatz um eine abgestimmte Äußerung der Bundesregierung.
3. Dieser Brief ist kein Einzelfall. Es gab außerdem im Jahre 1998 einen „Amicus Curiae“-Brief für die Allianz AG sowie 1999 einen weiteren für die Deutsche Bank AG.
4. Im Gegensatz dazu hat sich die Bundesregierung in keinem einzigen Fall für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt und lehnt dies auch weiterhin ab.
5. Die oben genannte Behauptung wird von der Bundesregierung offenkundig weiter aufrecht erhalten. Dies alles bestätigt den Vorwurf der PDS an die Bundesregierung, dass sich diese in der Auseinandersetzung um die Entschädigung für Zwangsarbeit nicht als faire Vermittlerin, sondern als einseitige Interessenvertreterin der deutschen Industrie betätigt hat und betätigt.
Der Text der kleinen Anfrage und die Antwort der Bundesregierung kann im Büro Gehrcke angefordert werden.
(Tel.: 030/22771853, Fax: 030/22776632, e-mail: wolfgang.gehrcke@bundestag.de)
Zum aktuellen Stand der Diskussion um Entschädigung für NS-Zwangsarbeit erklärt Fraktionsvize der PDS im Bundestag Wolfgang Gehrcke am 12.10.1999:
Beim derzeitigen Verhandlungsstand erhebe ich vier Vorwürfe:
1. Es ist schon an sich skandalös, dass in den Verhandlungen in Washington nur sechs Milliarden DM als Entschädigungssumme angeboten wurden. Hinzu kommt die unerhörte Drohung, die Opfer könnten nur diese Summe oder gar nichts bekommen (Lambsdorff). Der Gipfel ist jedoch, wenn faktisch vier dieser sechs Milliarden DM auch noch vom Staat finanziert werden, zwei direkt und weitere zwei durch die Einnahmeausfälle infolge Steuerabsetzung der Industriezahlungen.
2. Nach wie vor ist die Industrie nicht bereit, ein Schuldeingeständnis zu ihrer unbestreitbaren Verantwortung für NS-Zwangsarbeit zu formulieren. Statt dessen gibt sie sich gönnerhaft und legt „großzügige Angebote“ vor.
3. Die Bundesregierung agiert mit ihrem Beauftragten Lambsdorff nicht als Vermittler, geschweige Vertreter der Opfer von Zwangsarbeit, sondern als Interessenvertreter der Wirtschaftsunternehmen. So verhält sich auch der Kanzler, der das von den Opferverbänden als skandalös bezeichnete Angebot der Industriestiftung „würdig“ nennt.
4. An der Finanzierung der Stiftungsinitiative beteiligen sich nach wie vor nur 16 Unternehmen. Wo bleibt der Dachverband BDI – dessen Vorgänger RDI war Stütze der NS-Diktatur – und bemüht sich um Finanzierungsteilnahme aller betreffenden Firmen? Nötig ist eine schnelle Lösung, für die auch die Bundesregierung eine Verantwortung hat. Deshalb fordert die PDS in ihrem Antrag zunächst die Auszahlung von Einmalsummen in Höhe von 10.000,00 DM als Vorleistung. Diese Größenordnung kann nach den bereits erfolgten Zahlungen von VW und Siemens als erster Standard angesehen werden. Die staatliche Vorleistung muß dann durch Beteiligung der Industrie am Fonds wieder ausgeglichen werden. Dem folgen die genauen Zahlungen nach der Dauer der Zwangsarbeit an die Betroffenen (600,00 DM für jeden Monat laut PDS-Vorschlag). Notwendig sind Einzahlungen in den Stiftungsfonds durch alle Unternehmen, die von Zwangsarbeit profitiert haben, oder durch deren Rechtsnachfolger. Die Zahlungen müssen für die Unternehmen dem zahlenmäßigen Umfang der jeweils ausgebeuteten Zwangsarbeiter entsprechen. Der Staat muß seinerseits seinen Verpflichtungen für die Betroffenen nachkommen, die im öffentlichen Bereich oder in der Landwirtschaft gearbeitet haben.
Otto Graf Lambsdorff:
Presseerklärung vom 22.8.99: Wir Überlebende der Shoah, der Konzentrationslager und der Zwangsarbeit fordern die Bundesregierung und die betroffenen Firmen der Unternehmensstiftung auf, den Beauftragten für die Verhandlungen zur Entschädigung der Zwangsarbeiter und anderer NS-Opfer, Otto Graf Lambsdorff, von seinem Amt zu entbinden.
Entgegen seiner Angabe über seine beginnende politischen „Läuterung“ durch den Eindruck der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, hat Otto Graf Lambsdorff 1952 in seiner Funktion als 1. Bezirksvorsitzender und Hauptgeschäftsführer in Aachen und ab 1953 als Mitglied des Landesvorstandes der FDP in NRW sich in Wort und Tat zum politischen Helfershelfer von Nazikriegsverbrechern gemacht.
...
Lambsdorff hat sich öffentlich in Veranstaltungen für eine Generalamnestie für Kriegsverbrecher stark gemacht. Zu nennen ist hier besonders eine Veranstaltung mit dem Kriegsverbrecher Dr. Werner Best zum Thema Generalamnestie, bei der Lambsdorff die Begrüßungsworte sprach. Best war Stellvertreter Heydrichs bei der Gestapo, Chef der Innenverwaltung im besetzten Frankreich und Reichsbevollmächtigter in Dänemark. Lambsdorff war bekannt mit dem Freiherrn von Rechenberg, der die FDP auf den Kurs der „Nationalen Sammlung“ führte und unterhielt Kontakt zum Außendienstgeschäftsführer für Aachen, zu dem ehemaligen SD-Mann und SS-Standartenführer, Karl Peter Marks. Über seine Mitarbeit im Landesvorstand war er eingebunden in die Kreise um Friedrich Middelhauve, Ernst Achenbach, Werner Best, Wolfgang Dierwege.
ErstunterzeichnerInnen:
Esther Bejarano (Auschwitz-Komitee, Zwangsarbeiterin bei Siemens, Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis e.V.), Peter Gingold (Auschwitz-Komitee, Vizepräsident des Verbandes der Deutschen in der Resistance D.R.A.F.D.) Kurt Goldstein (Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Ehrenvorsitzender der IVVDN), Waltraud Blaß (Zwangsarbeiterin bei Siemens, Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis e.V.), Gertrud Müller (Ehrenvorsitzende der Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis e.V., Internationales Komitee Ravensbrück)
Carl Krauch, Vorstandsmitglied der IG Farben (heute Bayer, BASF, Hoechst-Aventis) und Generalbevolmächtigter der Vierjahrplanbehörde am 28. April 1939: „Heute wie 1914 erscheint die deutsche politische und wirtschaftliche Lage – eine von der Welt belagerte Festung – eine rasche Kriegsentscheidung durch Vernichtungsschläge gleich zu Beginn der Feindseligkeiten zu verlangen.“ ... In der kommenden Zeit müsse vor allem dem drohenden Treibstoffmangel begegnet werden: für den Kriegsfall „ist unser Wirtschaftsraum in Großdeutschland zu klein für eine volle Befriedigung der wehrwirtschaftlichen Mineralölansprüche“. Notwendig sei eine „Großraumplanung“ insbesondere die „Einbeziehung des südosteuropäischen Wirtschafts- und Rohstoffraumes“ als eines „wehrmachtsmäßig zu sichernden Raumes“ ... „Schaffung eines einheitlichen Großwirtschaftsblocks der vier europäischen Antikomintern-Partner, zu denen bald Jugoslawien und Bulgarien hinzutreten müssen... Der Block muß seinen Einfluß ausdehnen auf Rumänien, Türkei und Iran.“ (zit. nach Dietrich Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945, Bd.1, Berlin 1971, S.59)
„Der größte Vorteil der Ausländerbeschäftigung liegt darin, daß wir nur Befehle zu erteilen brauchen, kein Widerspruch erfolgt, kein Verhandeln notwendig ist ... Der Ausländer ist sofort zur Stelle, wenn er für Überstunden und Sonntagseinsatz benötigt wird ... viele überflüssige Schwarzarbeit ist in Fortfall gekommen und eine nahezu 100prozentige Anwesenheit des Ausländers am Arbeitsplatz ist der Fall. Selbst die Abortzeit mit zehn Minuten wird kontrolliert, überwacht und bei Übertretung bestraft. ... der Arbeitszeitanteil ist im ganzen ein größerer als bei den deutschen Gefolgschaftsmitgliedern. Die Entlastung deutscher Männer an gesundheitsschädlichen Plätzen ... ist eingetreten und von erheblichem Wert ... der Deutsche hat sich mit dem Ausländereinsatz zum ersten Mal in einem riesigen Umfange die Tätigkeit von Hilfsvölkern zu eigen und zunutze gemacht und daraus Lehren gezogen und Erfahrungen gesammelt. Es wird schon gut sein, schon während, spätestens nach dem Kriege, diesen Erfahrungsschatz an berufener Stelle zu sammeln. (Direktor der Flugzeugfabrik Fieseler am 22. Juni 1943, zit. nach einer Rede von Prof. Klaus Dörner am 16. Juni 1999, Pressezentrum des Evangelischen Kirchentags, Dokument 0/008 PF)