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Für Dialektik in Organisationsfragen

Was erschwert gerade den deutschen Arbeitern den Kampf?

Das ist eine brennende Frage, die sich viele linke Gewerkschafter vermutlich immer wieder stellen. Wieso setzt sich die Arbeiterklasse in Deutschland gegen die Angriffe von Regierung und Kapital so wenig zur Wehr und welche Faktoren sind es, die sie am Kämpfen hindern? Gibt es möglicherweise Besonderheiten in der Geschichte unseres Landes, in der Geschichte der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften? Welche Rolle spielt die Tatsache, dass es 40 Jahre einen Staat auf deutschem Boden gab, auf den die westdeutschen Kapitalisten keinen Zugriff hatten? Weshalb werden in anderen europäischen Staaten Angriffe auf die Arbeiterbewegung umgehend mit Streiks und Massendemonstrationen beantwortet, während in der BRD die Gewerkschaften häufig auf Dialog und Gesprächsbereitschaft mit der Regierung und dem Kapital setzen? Diese Fragen und noch weitere wollen wir unter der obigen Überschrift behandeln.

In der KAZ Nr. 313 ist ein erster Beitrag unserer Arbeitsgruppe zu diesem Themenblock unter dem Titel „Warum sind die deutschen Arbeiter so wenig kampfbereit erschienen“. Wir stellten fest und wurden durch KAZ-Leser angesprochen, dass die Arbeiterklasse sehr wohl kampfbereit ist. Dies ist selbstverständlich richtig, das beweisen die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes. Aber auch die von Opel; AEG, CHN Berlin usw. Deswegen haben wir neu den Titel „Was erschwert gerade den deutschen Arbeitern den Kampf“, gewählt, dies trifft die Problematik besser.

Die besondere Rolle der deutschen Sozialdemokratie, gezeigt am Beispiel des Massenstreiks

Es sind eben der Parasitismus und die Fäulnis des Kapitalismus, die seinem höchsten geschichtlichen Stadium, d.h. dem Imperialismus, eigen sind. Wie in der vorliegenden Schrift nachgewiesen ist, hat der Kapitalismus jetzt eine Handvoll (weniger als ein Zehntel der Erdbevölkerung, ganz ‚freigebig’ und übertrieben gerechnet, weniger als ein Fünftel) besonders reicher und mächtiger Staaten hervorgebracht, die durch einfaches ‚Kuponschneiden’ die ganze Welt ausplündern. Der Kapitalexport ergibt Einkünfte von 8-10 Milliarden Francs jährlich, und zwar nach den Vorkriegspreisen und der bürgerlichen Vorkriegsstatistik. Gegenwärtig ist es natürlich viel mehr.

Es ist klar, dass man aus solchem gigantischen Extraprofit (denn diesen Profit streichen die Kapitalisten über den Profit hinaus ein, den sie aus den Arbeitern ihres ,eigenen’ Landes herauspressen) die Arbeiterführer und die Oberschicht der Arbeiteraristokratie bestechen kann. Sie wird denn auch von den Kapitalisten der ‚fortgeschrittenen’ Länder bestochen – durch tausenderlei Methoden, direkte und indirekte, offene und versteckte.

Diese Schicht der verbürgerten Arbeiter oder der ‚Arbeiteraristokratie’, in ihrer Lebensweise, nach ihrem Einkommen, durch ihre ganze Weltanschauung vollkommen verspießert, ist die Hauptstütze der II. Internationale und in unseren Tagen die soziale (nicht militärische) Hauptstütze der Bourgeoisie. Denn sie sind wirkliche Agenten der Bourgeoisie innerhalb der Arbeiterbewegung, Arbeiterkommis der Kapitalistenklasse (labor lieutenants of the capitalist class), wirkliche Schrittmacher des Reformismus und Chauvinismus. Im Bürgerkrieg zwischen Proletariat und Bourgeoisie stellen sie sich in nicht geringer Zahl unweigerlich auf die Seite der Bourgeoisie, auf die Seite der ‚Versailler’ gegen die ‚Kommunarden’.

Ohne die ökonomischen Wurzeln dieser Erscheinung begriffen zu haben, ohne ihre politische und soziale Bedeutung abgewogen zu haben, ist es unmöglich, auch nur einen Schritt zur Lösung der praktischen Aufgaben der kommunistischen Bewegung und der kommenden sozialen Revolution zu machen.

Der Imperialismus ist der Vorabend der sozialen Revolution des Proletariats. Das hat sich seit 1917 im Weltmaßstab bestätigt.“ (Lenin, der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus, Vorwort 1920, in: LW Bd.22, S.198)

In unserer Artikelserie versuchen wir auf Ursachen hinzuweisen, die der deutschen Arbeiterklasse den Kampf erschweren.

In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns ebenfalls mit der deutschen Sozialdemokratie, die von der einst mächtigsten Bastion in der internationalen Arbeiterbewegung zur weltweit reaktionärsten Spielart des Reformismus geworden ist. Bei dieser Politik setzt sie ständig ihre eigene Existenz aufs Spiel und lässt damit auch die bei ihr organisierten und beeinflussten Arbeiter und sogar Arbeiteraristokraten[1] ins offene Messer laufen. Wie sich die deutschen sozialdemokratischen Führer gegenüber anderen Parteien der II. Internationale[2] besonders hervortun, ihren Herren, der Bourgeoisie zu dienen, wollen wir in diesem Artikel anhand der Frage des Massenstreiks zeigen, einem der großen Tabus der Mehrheit der deutschen Gewerkschaftsführer, bei dessen Nennung sie zusammenzu­cken und sich demnächst vor lauter Schreck auch noch bekreuzigen werden.

Politischer Massenstreik – eine „verwerfliche Taktik”?

Im Unterschied zu den in anderen Ländern ebenfalls existierenden Sozialdemokratischen Parteien gehört die Ablehnung, ja, die Bekämpfung des politischen Massen– oder auch Generalstreiks zu einer wesentlichen Besonderheit der deutschen Sozialdemokratie. Was z.B. in Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Griechenland und vielen anderen als selbstverständliches Kampfmittel der Arbeiterklasse gegen Übergriffe von Kapital und Regierung eingesetzt wird, scheint trotz der in der Geschichte und der aktuellen Situation von großen Teilen der Arbeiterklasse gezeigten Kampfbereitschaft, in der BRD nicht durchsetzbar zu sein. Die sich darin offenbarende Streikfeindlichkeit der Gewerkschaftsführer ist noch sehr viel rückständiger als die international sichtbare Politik des Revisionismus[3] oder Sozialdemokratismus. Sie bemüht sich nicht nur, die Kämpfe der Arbeiter auf dem Boden des Kapitalismus zu belassen. Sondern sie will diese Kämpfe selbst verhindern, und das normale bürgerliche Recht der Arbeiter auf Streik preisgeben. Wie sich an vielen Beispielen nachweisen lässt, wird diese Politik zur direkten Verhinderung des Kampfs um Demokratie, des Kampfs zur Durchsetzung und Verteidigung demokratischer Rechte. Die Auseinandersetzung in der deutschen Arbeiterbewegung darüber ist über hundert Jahre alt. Bereits im Mai 1905 fielen die opportunistischen[4] Gewerkschaftsführer über die Forderung nach Generalstreik her. Auf dem Kölner Kongress der Gewerkschaften setzten sie eine Resolution durch, in der es hieß: „Der Kongress hält daher auch alle Versuche, durch die Propagierung des politischen Massenstreiks eine bestimmte Taktik festlegen zu wollen, für verwerflich; er empfiehlt der organisierten Arbeiterschaft, solchen Versuchen energisch entgegenzutreten.” (Protokoll der Verhandlungen des fünften Kongresses der Gewerkschaften Deutschlands. Abgehalten zu Köln a. Rh. Vom 22. bis 27. Mai 1905, Berlin o. J., S. 30, Aus: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung Bd. 2, S. 98/99, Dietz Verlag Berlin 1966)

Was im Mai 1905 richtig war, muss über Hundert Jahre später nicht falsch sein. Und was z. B. für die meisten Gewerkschaftskolleginnen und Kollegen von „nebenan”, in Belgien, Frankreich, Italien usw. offensichtlich „normal“ ist wird hier zum „normalen“ Problem mit der Gewerkschaftsführung. So, als ob dies ein persönlicher und „verwerflicher” Angriff auf sie selber wäre, hält sie die „organisierte Arbeiterschaft“ nach wie vor vom Generalstreik ab. Wer die Forderung stellt, hat sofort viele „große“ und „kleine“ Gewerkschaftsführer am Hals. Auf der Stelle werden sie zu den größten Verteidigern der bürgerlichen Demokratie mobilisiert und sehen sich „genötigt“, allen Forderungen, die „dies zum Mittel gewerkschaftlicher Politik machen”, „energisch entgegenzutreten“. Der Generalstreik oder auch nur die Diskussion darüber, geraten bei diesen Argumenten in den Verdacht, Demokratie und Gewerkschaften zu gefährden, anstatt elementarstes Mittel der Vereinigung der Arbeiter zur Verteidigung von Demokratie und Gewerkschaften zu sein.

Vor der Bonner Großdemonstration am 15.6.1996 zeigten die Herrschenden, welche Angst sie vor Massenstreiks der Arbeiterklasse haben, obwohl das nicht viel mehr als eine große „Freizeitveranstaltung“ außerhalb der Arbeitszeit war. Am 17. Mai 1996 hieß es im „Tagesspiegel“: „Nach herrschender Rechtsauffassung sind politische Streiks unzulässig.“ Rechtsfragen sind eben Machtfragen! Aber da sind die Herren Redakteure vom „Tagesspiegel“ nicht drauf gekommen.

Am 13. Juni 1996 schrieb die Süddeutsche Zeitung: „Der CDU-Wirtschaftsrat ermahnte die Gewerkschaften, in der Auseinandersetzung um das Sparpaket keinen ‚Großkonflikt’ zu schüren. DGB-Chef Dieter Schulte gebe mit seiner Warnung oder mit Hinweisen auf französische Verhältnisse ein ‚gefährliches Signal’, sagte der Vorsitzende des Wirtschaftrates vor der Presse in Bonn. Generalstreiks seien verboten.“ Schulte hatte die Kohl-Regierung gewarnt und erklärt, sie könnte Dinge herausfordern, gegen die „französische Verhältnisse“ – die französischen Kollegen hatten gerade einen Generalstreik gemacht – ein Kinderspiel seien. Fast zu gleicher Zeit bezeichnete der IGM-Vorsitzende Zwickel im Beirat der IGM „das Gerede über Generalstreik als politischen Hirnschiss“ und sein damaliger Vize Riester (Riester-Rente) beruhigte die Kohl-Regierung, indem er gegenüber der Presse erklärte, dass die IGM nicht „gegen eine demokratisch vom Volk gewählte Regierung streikt“.

Kanzler Kohl hatte sich ebenfalls eingeschaltet. Die FR schrieb am 11. Juli 1996: „Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) verurteilte die Protestaktionen der Gewerkschaften als bloße Machtdemonstrationen. Sie folgten dem Motto ‚Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will’. Aber ‚dieses Lied steht nicht in der Verfassung’, sagte Kohl nach einer Sitzung des CDU-Präsidiums in Berlin.

Interessant ist hierbei, dass das Arbeiterlied, aus dem Kohl den wichtigsten Satz zitierte, Gegenstand im vom 1951 bis 1956 geführten KPD-Verbotsprozess war. Die Rechtsverdreher der Adenauer-Regierung hatten es vor dem Bundesverfassungsgericht ins Feld geführt, um die KPD als verfassungsfeindlich zu erklären, das Widerstandsrecht im Grundgesetz auszuhebeln und politische Streiks verbieten zu lassen. (Siehe KAZ Nr. 279/80 „Die Angst der Herrschenden vor dem politischen Streik“)

Streik als „Notfall” und auf gesetzlicher Grundlage

„Gegen eine demokratisch vom Volk gewählte Regierung streiken wir nicht” ist eine Standardaussage deutscher Gewerkschaftsführer. Mit ihr bringen sie ihr „staatspolitisches Verantwortungsbewusstsein” zum Ausdruck. Offensichtlich ist sie ihnen als geistiges Rüstzeug und „Waffe” gegen Forderungen nach außerparlamentarischem Kampf, nach politischem- oder Generalstreik implantiert. In der Regel wird sie durch die Feststellung ergänzt: „Gegen die Regierung streiken wir nur, wenn die Demokratie in Gefahr ist. So wie es in unserer Satzung steht!” Was z.B. bezogen auf den Paragraphen 2 der Satzung der IGM heißt: „Die IG Metall wahrt und verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die demokratischen Grundrechte. Die Verteidigung dieser Rechte und der Unabhängigkeit der Gewerkschaften erfolgt notfalls durch Aufforderung des Vorstandes an die Mitglieder zu diesem Zweck die Arbeit niederzulegen (Widerstandsrecht gemäß Artikel 20 Absatz 4 GG)[5] .“ (Satzung der IGM 2006).

Ähnliche Aussagen finden sich in den Satzungen der übrigen DGB Gewerkschaften und beim DGB wieder. Solche Satzungsbestimmungen sind das Mäntelchen, welches die Gewerkschaftsführung ihrem Opportunismus und ihrer Politik der Unterwerfung unter den bürgerlichen Klassenstaat umhängt. Anstatt zum „normalen” und elementarsten Kampfmittel der Arbeiterklasse im Klassenkampf wird der Streik dabei immer wieder zum „Notfall” erklärt. Und damit auch jeder begreift, dass seine Anwendung selbst im „Notfall” eine gesetzliche Basis hat und damit kein Gesetzesverstoß durch die Gewerkschaften vorliegt, wird das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Grundgesetz zur Streiklegitimation herangezogen. In der Realität heißt das nichts anderes, als Beschränkung des politischen Streiks auf eine „bestimmte politische Situation“, auf einen „Notfall“, dessen Zeitpunkt weder vorhersehbar noch von der Gewerkschaftsführung bestimmbar ist. Täte sie es doch, um z.B. Kündigungsschutz oder Betriebsverfassungsgesetz zu verteidigen, könnte sich die Regierung genauso auf den Artikel 20 des Grundgesetzes berufen, den Generalstreik als illegal verbieten und behaupten, die verfassungsmäßige Ordnung lt. Grundgesetz sei nicht gefährdet, es sei denn durch die Gewerkschaften selber. Im Imperialismus werden unter den Augen der Gewerkschaftsführung tagtäglich demokratische Rechte der Arbeiterklasse von den Kapitalisten angegriffen, bei Demos und Kundgebungen mit dem Polizeiknüppel gebrochen, von der Klassenjustiz und den bürgerlichen Regierungen abgebaut. Die Verteidigung der bürgerlichen Demokratie gegen diese Angriffe ist eine tägliche Aufgabe der Arbeiterbewegung. Der Artikel 20 des Grundgesetzes erlaubt es – übrigens nur Deutschen –, Widerstand zu leisten, wenn die verfassungsmäßige Ordnung der BRD angegriffen wird, und nicht etwa, um damit Demokratie und Rechte der Arbeiterklasse zu schützen. Das macht das ganze Dilemma des bürgerlichen Legalismus der deutschen Gewerkschaftsführer deutlich. Es heißt nichts anderes als der ausdrückliche Verzicht auf die Anwendung des Massenstreiks gegenüber Staat und Parlament zur Durchsetzung und/oder Verteidigung wichtiger Rechte für die Arbeiterklasse. Wie das in anderen Ländern Europas z.B. in der Frage der Heraufsetzung des Rentenalters praktiziert wurde. Durch politische Massenstreiks, durch Generalstreik konnte in mehreren Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Belgien, Griechenland ...) bisher verhindert werden, was hier zwischenzeitlich für die Arbeiter heißt: Bis Rentenalter 67 für die Kapitalisten schuften! Ende offen.

Was wäre wenn ...

Abgesehen von den oben aufgezeigten Konsequenzen, versteht man nur, was die „Notfallstreikverordnung” der rechten Gewerkschaftsführer in der BRD im Ernstfall wert ist, wenn man sich das an einem praktischen Beispiel vor Augen führt. Stellen wir uns dazu einmal folgende Situation vor. Ungestört von wesentlichem gewerkschaftlichem Widerstand greift das bürgerliche Parlament immer wieder das Grundgesetz an, hat jahrelang immer mehr „freiheitlich demokratische Grundrechte” abgebaut. Bei Streiks muss Polizei eingesetzt werden, um das „Grundrecht” von Streikbrechern zu schützen und durchzusetzen. Mit Gewalt werden ihnen Gassen durch die Streikenden gebahnt. Gewerkschaftliche und andere Demonstrationen und Kundgebungen werden von Tausenden bis an die Zähne bewaffneten Polizisten „geschützt”. Das „Demonstrationsrecht“ gefährdende Störer werden verhaftet und gerichtlich verurteilt. Schon lange diskutieren die bürgerlichen Parlamentarier den Einsatz von Bundesgrenzschutz und Militär, um „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ noch wirkungsvoller zu verteidigen. Denn seit Jahren überfallen, verprügeln, erschlagen und ermorden Faschisten wieder Menschen auf offener Straße, verwüsten Jugendtreffs, zünden Häuser an und begehen andere Verbrechen. Durch Urteile bürgerlicher Gerichte gezwungen, muss die Polizei ihnen „notfalls“ Straßen und Plätze frei prügeln, damit sie möglichst unbelästigt Hass- und Hetzreden gegen Ausländer, Demokratie und Gewerkschaften verbreiten können. Gegendemonstranten und Antifaschisten werden hierbei mit ihnen auf eine Stufe gestellt, verhaftet, und u. a. wegen „Landfriedensbruch“ bestraft usw. usw. Eine notdürftig zusammengeschusterte Regierungskoalition bürdet den Arbeitern, den Erwerbslosen, den Ärmsten der Armen ständig weitere Lasten auf, während besonders reaktionäre Ministerpräsidenten, Landespolitiker, Hilfstruppen diese Regierung in ihre Pleite stolpern lassen und jeder von ihnen auf seine Stunde wartet in der Hoffnung, zum „Retter des Vaterlands“ aufsteigen zu können. (Ähnlichkeiten mit heutigen Verhältnissen sind rein zufällig.) Das Schlimmste tritt ein. Das Kapital verliert das Vertrauen in die Sozialdemokratie. Es glaubt nicht mehr daran, dass die Gewerkschaftsführer ihnen die Arbeiterklasse noch länger vom Hals halten kann. Das wird aber angesichts der internationalen Konkurrenz unter den Imperialisten für die Kapitalisten immer notwendiger, damit die Politik des Großmachtchauvinismus, der Ausplünderung der Massen und der Vorbereitung weiterer und größerer Kriege ungestört durchgeführt werden kann. Wie schon einmal gehabt, setzen die entscheidenden Monopol- und Bankkapitalisten nicht mehr auf die bürgerliche Demokratie, sondern auf den Faschismus. Erneut besteht die Gefahr, dass die politische Macht an faschistische Vollstrecker übertragen wird. Die Gewerkschaftsführung beruft sich auf Satzung und „Widerstandsrecht” und bestimmt den Zeitpunkt des „Notfalls”. Sie tut das, wovon sie 1933 mehrheitlich nichts wissen wollte und womit der Grundstein für die Zerschlagung der Gewerkschaften und fürs eigene Begräbnis durch die Hitlerfaschisten gelegt wurde. Sie ruft die Gewerkschaftsmitglieder zur Verteidigung der Demokratie und der Gewerkschaften auf. So wie man das Licht ein- oder ausschaltet heißt es: Generalstreik! Jetzt soll geschehen, was die Gewerkschaftsführung jahrelang unter Berufung auf parlamentarische Entscheidungen und mit demonstrierter Gesetzestreue schon als bloßen Gedanken verhindert und bekämpft hat. Arbeiterinnen und Arbeiter sollen mehr oder weniger aus dem Stand den Kapitalisten und der Regierung die Brocken vor die Füße schmeißen und im Bündnis mit demokratisch und antifaschistisch gesinnten Bevölkerungsteilen die Faschisten bekämpfen und verjagen.

Wenn den Kollegen die Milch sauer wird

Es liegt Jahre zurück. In der Bonner Beethoven Halle wurde eine Konferenz vom IGM-Bezirk veranstaltet. Mit mehreren Kollegen hatten wir uns abgesprochen, die Gelegenheit zu nutzen, um dort die Frage Generalstreik zum Thema der Diskussion zu machen. Vom Vorstand der IGM war Kollege Siegfried Bleicher anwesend, vorher DGB-Vorsitzender in Nordrhein Westfalen. Anhand seiner Worte begründete ich, dass wir den Generalstreik brauchen, um den Kapitalisten und der Regierung eins über die Rübe zu geben. Hierbei hatte ich gleichzeitig aufgezählt, wo wir überall unsere Kolleginnen und Kollegen sitzen haben. So wie bei der Bahn, im ganzen Verkehrswesen, bei der Post, bei den Stadtwerken, in Schlüsselfunktionen in den Industriebetrieben usw. usw. Dabei nannte ich eine Reihe Möglichkeiten um Druck aufs Kapital und Regierung auszuüben. Wie Verkehr stoppen, dem Bundestag das Licht ausschalten und noch andere Beispiele. Sie wurden durch Redebeiträge anderer Kollegen unterstützt und ergänzt. Es gab großes Gelächter und viel Beifall.

Dann ging Kollege Bleicher ans Mikro und es hieß: „Wer solche Forderungen stellt, muss sich auch über die Folgen im Klaren sein. Und wer den Verkehr lahm legen und Licht ausdrehen will, der trifft damit auch die eigenen Kolleginnen und Kollegen. Der muss sich aber auch dann mit den Kollegen auseinander setzen, denen im Kühlschrank die Milch sauer wird, weil du ihnen den Strom abgedreht hast, Kollege Jost!”

Kollege Bleicher war aber noch nicht am Ende. Er erklärte der Konferenz, wenn die Gewerkschaften zum Generalstreik aufrufen würden, setze die Regierung sofort die Notstandsgesetze in Kraft. Dabei könnte es dann zum Militäreinsatz gegen die Gewerkschaften und Streikenden kommen. Es solle sich deswegen jeder genau überlegen, ob er dafür die Verantwortung übernehmen wolle. (Info L. J.)

Als es 1968 darum ging, die Notstandsgesetze, mit „Militäreinsatz bei äußerem und innerem Notstand” zu verhindern und den breiten außerparlamentarischen Widerstand dagegen zum Generalstreik zu organisieren, übernahmen die opportunistischen Gewerkschaftsführer die Verantwortung dafür, der Kampfbereitschaft das Rückgrat zu brechen. Wie schon so oft geübt, verschanzten sie sich wieder hinter der Anerkennung parlamentarischer Entscheidungen. Um das Gesicht zu wahren, sprach sich der DGB-Bundesvorstand am 19. Mai 1968 gegen die Notstandsgesetze aus. Gleichzeitig erklärte er: „eine verfassungsmäßig zustande gekommene Entscheidung respektieren zu wollen.” Nimmt man in diesem Zusammenhang die oben zitierten Worte des ehemaligen IGM-Vorstandsmitglied Bleicher ernst, dann heißt das im Klartext: Die Gewerkschaftsführer akzeptieren den Militäreinsatz gegen die Gewerkschaften, er muss nur von der Verfassung gedeckt sein. Mitte 1968 wurden die Notstandsgesetze von der großen Koalition aus SPD und CDU/CSU mit der notwendigen, die Verfassung ändernden zweidrittel Mehrheit durchgesetzt.

Ludwig Jost

Daran, dass das funktioniert, glaubt ernsthaft keine Kollegin und kein Kollege, ja die Gewerkschaftsführer selber nicht. Die Entschuldigung für diesen Fall, üben sie seit Jahren in der Praxis: „Die Kolleginnen und Kollegen sind unserem Aufruf nicht gefolgt!”

Bereits im Jahre 1906 trat Rosa Luxemburg solchen, bei den opportunistischen deutschen Gewerkschaftsführern vorhandenen Vorstellungen entgegen und stellte dazu fest: „Auf demselben Boden der abstrakten, unhistorischen Betrachtungsweise stehen aber heute diejenigen, die den Massenstreik nächstens in Deutschland auf dem Wege eines Vorstandsbeschlusses auf einen bestimmten Kalendertag ansetzen möchten, wie auch diejenigen, die, wie die Teilnehmer des Kölner Gewerkschaftskongresses, durch ein Verbot des ‚Propagierens’ das Problem des Massenstreiks aus der Welt schaffen wollten. Beide Richtungen gehen von der gemeinsamen, rein anarchistischen Vorstellung aus, dass der Massenstreik ein bloßes technisches Kampfmittel ist, das nach Belieben, nach bestem Wissen und Gewissen ‚beschlossen’ oder auch ‚verboten’ werden könne, eine Art Taschenmesser, das man in der Tasche ‚für alle Fälle’ zusammengeklappt bereit halten oder auch nach Beschluss aufklappen und gebrauchen kann.” (Rosa Luxemburg 1906, Massenstreik, Partei und Gewerkschaften, in: Politische Schriften I, S. 141, Frankfurt/Main 1975)

Zum Beispiel 1948

Wie die Gewerkschaftsführung mit der Kampfbereitschaft der Arbeiter umging, wird an einem Beispiel aus dem Jahr 1948 deutlich. Aufgrund der schlechten Ernährungslage war es im Frühjahr und im Sommer in fast allen Städten der damaligen Westzonen zu größeren Demonstrationen und zu sich häufenden Streiks gekommen. Dabei gab es auch Zusammenstöße von Demonstranten mit amerikanischer Polizei. Die Bewegung drohte der Gewerkschaftsführung aus den Händen zu gleiten. Um der Empörung der Massen ein Ventil zu schaffen, rief sie nach Absprache mit den Westalliierten für den 12 November 1948 zu einer 24-stündigen ‚Arbeitsruhe‘ auf. Von zu der Zeit 11,7 Millionen Beschäftigten in der so bezeichneten „Bizone“ folgten dem Aufruf über 9 Millionen. Unter dem Eindruck dieser Demonstration von Kampfkraft, wies die Gewerkschaftsführung alle Äußerungen, das könne etwas mit einem Generalstreik zu tun haben, weit von sich. So heißt es darüber im Geschäftsbericht des DGB: „Nicht als Streik oder gar Generalstreik – wie es in der allgemeinen Presse irrtümlich oder gar böswillig ausgesprochen worden ist – ist die am 12. November 1948 durchgeführte Demonstration zu registrieren, denn es handelte sich dabei nicht um eine (...) Arbeitseinstellung (...) mit dem Ziel, bestimmte Zugeständnisse zu erkämpfen, sondern darum, allen an den beklagten wirtschaftlichen Nöten Schuldigen (...) den gewerkschaftlichen Willen ernstlich zu demonstrieren (...).“ (Zit. n. Die Gewerkschaftsbewegung in der britischen Besatzungszone, in: Frank Deppe, Kritik der Mitbestimmung S. 94, Frankfurt/Main 1969)

„Geduldige und ausdauernde Politik”

Es liegt schon einige Jahre zurück. Bei der Delegiertenkonferenz der IGM in Aachen diskutierten wir darüber, was wir als Gewerkschaften gegen die Politik der Regierung machen könnten. Dabei hatte sich ein italienischer Kollege zu Wort gemeldet. Engagiert machte er seinem Unwillen über das Verhalten der deutschen Gewerkschaften Luft. Dort würden immer nur lange Reden gehalten, anstatt zu handeln. In Italien oder Frankreich hätte man die Kolleginnen und Kollegen längst zum Generalstreik aufgerufen, anstatt sich von dieser Regierung (Kohl) immer neue Schweinereien gefallen zu lassen. Seine Forderung wurde auch noch von anderen Delegierten mit Redebeiträgen unterstützt. Das rief die anwesende und schon die ganze Zeit heftig mit dem Kopf schüttelnde hauptamtliche IGM-Vorstandskollegin Benz-Overhage auf den Plan. Sie machte uns Vorhaltungen über „diese Art der Diskussion”. Dabei hielt sie der Forderung nach Generalstreik und der Delegiertenkonferenz u. a. entgegen: „Ich verstehe das nicht. Was wollt ihr immer mit Generalstreik. Jedes Mal, wenn hier in dem Land mal etwas los ist, sollen wir zum Generalstreik aufrufen. Schaut doch mal nach in diesen Ländern, wo ständig Generalstreiks gemacht werden. Dann werdet ihr feststellen, dass wir mit unserer geduldigen und ausdauernden Politik gegenüber der Regierung wesentlich mehr erreicht haben!”. (Info L. J.)

Die „geduldige” Politik unserer Gewerkschaftsführer besteht in der „ausdauernden” Entwaffnung der Arbeiterklasse durch die Akzeptanz parlamentarischer Entscheidungen um jeden Preis. Ihre „Erfolge“ lassen sich an dem nachweisen, was Kapital und Regierung alles durchgesetzt haben und ständig weiter gegen uns durchsetzen. Möglicherweise geht es hierbei wieder in die Richtung, „bis dass der Tod uns scheidet!” (s.o. Faschismus).

Es ist sehr kurzsichtig, die Erfolge einer Gewerkschaftspolitik an den kleinen Zugeständnissen des Kapitals zu messen. Die können schneller weg sein, als man schauen kann – das ist ja nun zurzeit sehr schmerzlich zu spüren. Eine wirklich erfolgreiche Gewerkschaftspolitik führt zur besseren Organisierung und größeren Einheit der Arbeiterklasse, so dass man aus dem Trott der täglichen Kämpfe herauskommen und sich insgesamt gegen das Kapital und das kapitalistische System stellen kann. Eine bessere Organisierung und größere Einheit der Arbeiterklasse ist aber nun mal nur durch Kampf zu erreichen. Wer sogar die elementarste Waffe der Arbeiter, den Streik, ablehnt oder einschränkt oder als „ultima ratio“ (letztes Mittel) ansieht, der desorganisiert.

Zur Beschränkung des Klassenkampfes auf Entscheidungen des Parlaments erklärte Karl Liebknecht bereits im September 1905 vor dem sozialdemokratischen Parteitag: „Die Wahl von 1903 hat gewissermaßen den formalen Parlamentarismus zu Tode gehetzt. Die Sozialdemokratie, deren Organisation und Agitation sich in Deutschland seit jeher im wesentlichen an den Parlamentarismus und die parlamentarischen Wahlen angliedert, hat mehr und mehr eingesehen, dass die trotz alledem in weiten Kreisen gehegte Hoffnung trügerisch ist, mit Stimmenerfolgen Ausschlaggebendes zu erreichen. Man sieht, dass trotz der großen Wahlerfolge alles beim Alten geblieben ist. Daraus erklärt sich der Stimmungsumschwung, der darin besteht, dass man in Bezug auf außerparlamentarische Aktionen, wie die Maifeier, empfindlicher geworden ist, dass man nach neuen außerparlamentarischen Aktionen sucht, und dass der Generalstreik immer mehr Anhänger findet…“ (Karl Liebknecht, Der Massenstreik – das spezifische proletarische Kampfmittel, in: Gesammelte Reden und Schriften Bd. 1, S. 159, Berlin 1983)

Rechtsfragen sind Machtfragen

Auch aus der Zerschlagung der Gewerkschaften 1933 durch den Faschismus und der Befreiung davon durch Sowjetunion und Westalliierte im Mai 1945, zogen die Gewerkschaftsführer in Westdeutschland keine Lehren. Anstatt der Arbeiterbewegung durch das Instrument Massen- und Generalstreik das Rückgrat zu stärken, taten sie das genaue Gegenteil. So steht das Streikrecht nicht im Grundgesetz. Bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 war es teilweise noch Bestandteil einzelner Länderverfassungen. Dass es als Grundrecht nicht kampfweise durchgesetzt wurde, ist eine direkte Auswirkung der Politik der Sozialdemokratie und der opportunistischen Gewerkschaftsführer. Bewusst verzichteten sie darauf, die damals in großen Teilen der Arbeiterklasse vorhandene Kampfbereitschaft zusammen zufassen und dafür zu nutzen (siehe Kasten „Zum Beispiel 1948“). Damit überließen sie der Klassenjustiz das Feld zur „Gestaltung“.

Das war das Signal für die bürgerlichen Arbeitsrichter, das ‚Problem‘ Streik nach ihren Vorstellungen von Klassenkampf und bürgerlicher Demokratie zu lösen. Unbehindert von lästigen Verfassungs- oder Gesetzesvorschriften entwickelten sie nach „allgemeinen Grundsätzen“ das „Arbeitskampfrecht“. Dabei wird das so genannte „Streikrecht“ durch „richterrechtliche Normen“ für Kapital und Regierung so „zugerichtet”, dass für die Arbeiter nicht mehr viel davon übrig bleibt. In diesem Sinne wurde festgelegt, wann der Streik und die Beteiligung daran überhaupt „rechtmäßig” sind. Um die ‚Rechtmäßigkeit‘ zu erfüllen, „muss der Streik nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes von der Gewerkschaft getragen sein oder zumindest nachträglich von ihr übernommen werden (BAG, AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

Grund: Die Arbeitsniederlegung sei eine gefährliche Waffe und könne deshalb nur Instanzen anvertraut werden, die sich dieses Mittels in verantwortlicher Weise bedienen. Auch muss die Gewerkschaft nach ihrer Satzung für den in Frage stehenden Betrieb zuständig sein.” (Arbeitsrecht S. 61, Rd. 139, Wolfgang Däubler, Bund-Verlag 2002)

Womit zumindest nach dem Richterrecht in der BRD feststeht: Nur Gewerkschaften – und niemand anders – haben ein Recht auf Streik und damit ein Recht darauf, von dieser „gefährlichen Waffe“ Gebrauch zu machen. Diese Rechtsprechung fällt weit hinter das zurück, was in der Weimarer Republik galt. Auch ein nicht von der Gewerkschaft getragener Streik war rechtmäßig, wenn bestehende Kündigungsfristen eingehalten wurden.

Durch die o. g. „Grundsatzentscheidung“ des BAG wird der Streik auf Tarifverhandlungen beschränkt und an die Kette der Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes, mit Urabstimmung usw. gelegt. Gleichzeitig werden allen anderen, z.B. Betriebsräten, Belegschaften, Beamten usw. juristische Fesseln angelegt. Nach der obigen Aussage werden sie „Instanzen” zugeordnet, die nicht verstehen, „verantwortlich mit gefährlichen Waffen” umzugehen. Vor ihrer Spontaneität, vor spontanen Kampfmaßnahmen wie Streiks u. a. muss das Kapital deswegen durch Urteile des höchsten Arbeitsgerichtes geschützt werden. Für die Kapitalisten die „Rechtsgrundlage”, von der aus sie Streiks immer wieder als „illegal”, „nicht rechtmäßig”, und „wilde Streiks” verleumden können. Zusätzlich haben sie dadurch die Möglichkeit, abgesichert durch „höchstrichterliche Entscheidungen“, Maßregelungen, Abmahnungen oder fristlose Entlassungen auszusprechen und Regressforderungen zu stellen.

Wer kocht hier ein Süppchen?

Hans Böckler zu von den Arbeitern in der Eisen- und Stahlindustrie 1948 aufgrund der wirtschaftlichen Mangelsituation getroffenen Streikvorbereitungen:

Da gab es auf einmal eine Unmasse von aktiven Funktionären, die den Streik um jeden Preis wollten, entgegen allen gewerkschaftlichen Grundsätzen, deren oberster doch ist, unter möglichst geringem Einsatz von Kraft den größtmöglichen Erfolg zu erzielen (...); entgegen diesem (...) Grundsatz waren auf einmal Kräfte sichtbar geworden, die ganz anders handelten, die einfach den Streik um des Streiks willen wollten, weil sie der Meinung waren, es ließe sich da ein Süppchen kochen.“ (Zit. n. Die Gewerkschaftsbewegung in der britischen Besatzungszone, in: Frank Deppe, Kritik der Mitbestimmung S. 58, Frankfurt/Main 1969)

Was da abgeht, muss man sich an einem Beispiel vor Augen führen. Die Kapitalisten vernichten die Existenzgrundlage von Millionen Arbeiterfamilien, und den Betroffenen ist es nach der bürgerlichen, oben angeführten Rechtsprechung untersagt, sich durch Streik dagegen zu wehren. Das gilt auch für die Gewerkschaften, die in diesem Fall ebenfalls dazu nicht aufrufen dürfen. Es sei denn, die Betroffenen, Gruppen von Arbeitern oder ganze Belegschaften setzen sich über diese Verbote hinweg. Die sich darin ausdrückende Ungeheuerlichkeit der kapitalistischen Wirklichkeit wird an einigen aktuellen Auseinandersetzungen mit dem Kapital deutlich. Die IGM-Führung ist hierbei dazu übergegangen, in der Frage von Betriebsschließungen oder Verlagerungen den Abschluss von Sozialtarifverträgen zu verlangen. Eine Krücke, um die Fußangeln des geltenden „Streikrechts“ mit seinen Verboten und Regressforderungen zu umgehen und auf dem Boden des Tarifvertragsgesetzes „legal“ gegen Entlassungen zum Streik aufrufen zu können. So wie das z.B. bei Infineon in München und zuletzt beim Streik der AEG Belegschaft in Nürnberg gegen die Betriebsschließungen praktiziert wurde/wird. Gegen diese von der IGM-Führung erfundene neue „rechtmäßige“ Streikführung sind die Kapitalisten bereits vor Gericht gezogen. Ihr Ziel, ein neues Verbot gegen Streiks durchzusetzen, konnten sie bisher nicht erreichen. Die Arbeitsrichter haben nicht mitgespielt. Dazu hieß es am 3. Februar 2006 in der Süddeutschen Zeitung:

„Gericht erlaubt Streik wegen Jobverlagerung

Frankfurt (dpa) – Eine Gewerkschaft darf für Tarifsozialpläne bei Standortverlagerungen streiken. Das geht aus einem am Donnerstag – inmitten des Arbeitskampfes beim Hausgerätehersteller AEG in Nürnberg – verkündeten Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes in Frankfurt hervor. Die Berufungsrichter wiesen damit auch in zweiter Instanz die Unterlassungs- und Schadensersatzklage des Arbeitgeberverbandes Nordmetall zurück. In dem Fall ging es um einen Streik beim Unternehmen Heidelberger Druck in Kiel im Jahr 2003 (Az: 9 Sa 915/05). Die IG Metall sieht sich von dem Urteil in ihrem Vorgehen bei AEG bestätigt. Die Richter ließen eine Revision beim Bundesarbeitsgericht zu.“ Womit offen ist, was passiert, wenn das BAG anders entscheidet.

Die Arbeitskraft ist eine Ware

In dem Zusammenhang gibt es noch einen anderen Gesichtspunkt. Im Kapitalismus ist die Arbeitskraft eine Ware wie jede andere. Die einzige Ware, welche die lohnabhängigen Arbeiterinnen und Arbeiter besitzen und an die Kapitalisten verkaufen müssen, um ihre Existenz zu sichern. Was zwischen Arbeiter und Kapitalist zustande kommt ist also ein Geschäft, ein Arbeitsvertrag: Arbeitskraft gegen Arbeitslohn! Und umgekehrt, kein Arbeitslohn, keine Arbeitskraft. Auf diese unbestreitbare Tatsache und den Warencharakter der Arbeitskraft gründet sich die in der Arbeiterbewegung entstandene Forderung: „Wir müssen unsere Ware, die Arbeitskraft so teuer wie möglich verkaufen!“ Doch was Gültigkeit für jeden Kaufmann, für jeden „Unternehmer“ hat, seine Waren zurückzuhalten, um zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Preis damit zu erzielen, gilt nicht für die Ware Arbeitskraft. Halten die Werktätigen ihre Ware zurück, um einen höheren Preis dafür zu erzielen, wie jetzt bei der Lohnforderung der IGM, oder wie im öffentlichen Dienst, ihre Bezahlung zu verlangen, die Arbeitskraft zu schützen o. a., gibt es sofort ein großes Geschrei. Ihre Käufer, die Kapitalisten und die ganze, ihre Interessen vertretende Schicht und ihr Anhang in der Gesellschaft fühlen sich provoziert und bedroht. Sie rufen nach Verboten und anderen Mitteln. Was sich dann in der Praxis von Urteilen und Vorgehensweisen wie oben und unten ausdrückt: Die Zurückhaltung der Ware Arbeitskraft wird zur „gefährlichen Waffe“ erklärt.

Clara Zetkin über den Massenstreik

Der politische Massenstreik unterscheidet sich von dem gewerkschaftlichen Streik dadurch, dass er nicht bestimmten Forderungen an die Kapitalisten gilt, sondern dass er sich gegen deren politische Machtorganisation, gegen den Ausbeuterstaat wendet. Er wirkt einmal durch den ökonomischen Druck auf die Kapitalistenklasse…. Andererseits übt der politische Massenstreik einen unmittelbaren Druck auf den Staat selbst aus, indem er desorganisierend wirkt, und das durch die Furcht vor dem Gespenst der Revolution, welches hinter dem Massenstreik steht.“ (Clara Zetkin 1905, aus Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, S. 97, Berlin 1966)

Solidarität der Streikbrecher

Was hierbei staatlicherseits alles unternommen wird, um der Arbeiterklasse die „gefährlichen Waffen“ aus der Hand zu schlagen und ihnen die Wirkung zu nehmen bzw. sie einzuschränken, und wie weit es dabei schon wieder gekommen ist, geht aus aktuellen Ereignissen hervor. So heißt es in einer ddp-Meldung vom 17. Februar 2006: „Den Streik im öffentlichen Dienst sehen die Arbeitgeber in Baden-Württemberg inzwischen offenbar als eine Art Foul an: ‚Wenn uns jemand gegen das Schienbein tritt, dürfen wir Schienbeinschützer anziehen’, sagt Andreas Stein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden Württemberg (KAV) in Stuttgart. Er rechtfertigt damit die Tatsache, dass in den bisherigen zwei Streikwochen mehrere Städte auf Ein-Euro-Jobber, Leiharbeiter und ABM-Kräfte zurückgegriffen haben, um vor allem die Ausfälle bei der Straßenreinigung zu kompensieren. In Karlsruhe zum Beispiel seien seit Streikbeginn drei Ein-Euro-Jobber und zehn ABM-Kräfte für ‚mehr Tätigkeiten’ bei der Straßenreinigung eingesetzt worden als sie normalerweise machen, sagt der örtliche Ver.di-Geschäftsführer Jürgen Ziegler.“

Was dem einen recht ist dem anderen billig. Nach diesem Motto legten sich andere Städte ebenfalls „Schienbeinschützer“ zu. Auf welche Art und Weise steht in einem Artikel von Jürgen Grove am 16. 2. 2006 bei indymedia. Dort ist zu lesen: „Osnabrück: Hartz-IV-Empfänger als 1-Euro-Streikbrecher. Unter massivem Polizeieinsatz gegen Verdi-Streikposten eingesetzt. Stadt Osnabrück droht: ‚Wenn ihr nicht als Streikbrecher ordentlich arbeitet, melden wir das dem Arbeitsamt.’ Osnabrücker Geschäfte belohnen Streikbrecher mit Warengutscheinen.“ (http://de.indymedia.org//2006/02/139155.shtml) In diesem Text heißt es weiter: „Die Polizei machte den gepressten Streikbrechern den Weg zur Osnabrücker Abfallsammelstelle frei, in dem sie brutal gegen die Verdi-Streikposten vorging, die das Werkstor mit Müllwagen und einer Menschenkette blockierten. Dabei verdrehte die Polizei Gewerkschaftern Gelenke und Köpfe, Megafone wurden beschlagnahmt. Gegen einen Streikposten erstatteten die Beamten Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Dem Osnabrücker Verdi-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Humer drohte die Polizei mit ‚Schutzhaft’. Auf einer Protestkundgebung erinnerten Gewerkschafter in Redebeiträgen daran, dass ein derartiger Polizeieinsatz gegen organisierte Arbeiter in Osnabrück zuletzt anlässlich der Machtergreifung der Nazis stattfand.“

In dem Sinne wie die Kapitalisten sich ihre Solidarität gegen den Streik mit Polizeigewalt verschaffen, haben die Arbeitsrichter bei ihrer „Gestaltung“ des „Streikrechts” der Solidarität der Arbeiter gleich eine mit verpasst. Die Spaltung der Arbeiterklasse sozusagen durch Gerichtsurteil verankert. In diesem Sinne heißt es bei Däubler: „Auch der Solidaritätsstreik ist grundsätzlich rechtswidrig, es sei denn, das bestreikte Unternehmen könne aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht mehr als außenstehender Dritter angesehen werden.“ (BAG, DB 1985, 1695, W. Däubler, Arbeitsrecht, S. 62, Rd. 147, Bund-Verlag 2002).

Beziehen wir das auf aktuelle Arbeitskämpfe, wie sie z. B. von der Ver.di gegen die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohn und der IGM gegen Arbeitsplatzvernichtung geführt werden, ist es in diesem Lande nicht nur „rechtswidrig”, die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter durch Aufrufe anderer Gewerkschaften mit Solidaritätsstreiks zu unterstützen, sondern die Gewerkschaften können auch noch auf Schadenersatz von den Kapitalisten verklagt werden (s.o.), was unsere Gewerkschaftsführer uns bei Forderungen nach Solidaritäts- oder Generalstreik gerne entgegenhalten.

In diesem Zusammenhang hat das BAG dem damit vertretenen Legalismus mit einer weiteren „Grundsatzentscheidung“ unter die Arme gegriffen: „Der Streik darf nicht darauf gerichtet sein, den Staat oder ein sonstiges Subjekt hoheitlicher Gewalt zu einem hoheitlichen Tun zu zwingen. Der sog. politische Streik – etwa eine Arbeitsniederlegung mit dem Ziel einer gesetzlichen Ausdehnung der Mitbestimmung – ist nach BAG verboten (so schon BAG, AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf Bl. 4 R, W. Däubler, Arbeitsrecht S. 61, Rd. 140, Bund-Verlag 2002).

Es ist im Rahmen des Artikels unmöglich auf den gesamten Horrorkatalog von Urteilen einzugehen, mit dem sich „Arbeitsrichter“ in der BRD gegen den Streik „richten“. Nur noch so viel: Mit den oben zitierten Urteilen verstößt die „Rechtsprechung“ des BAG gegen die Streikgarantie des Artikel 6 Ziff. 4 der Europäischen Sozialcharta (ESC). In allgemeiner Form wird dadurch das „Recht der Arbeitnehmer... auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten...“ garantiert. Daraus leitet der Sachverständigenausschuss des Europarats, der die Einhaltung der Sozialcharta zu überwachen hat, die Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks und von der Gewerkschaft nicht getragener Arbeitsniederlegungen ab. 1998 wurde die Bundesrepublik aus diesem Grunde vom Ministerkomitee des Europarats aufgefordert, ihr „Arbeitskampfrecht“ zu ändern. Was bisher weder die Regierung noch das BAG gekümmert hat (dazu Däubler, AuR 1998,144, Däubler, Arbeitsrecht S. 62/63, Bund-Verlag 2002).

Das ließe sich allerdings ändern, wenn sich die deutsche Arbeiterklasse auf die gesetzliche Grundlage Europäische Sozialcharta beruft und durch „kollektive Maßnahmen einschließlich des Streiks“ die Regelung ihres „Streikrechts“ selber in die Hände nimmt. Was allerdings erforderlich macht:

Der „gefährlichen Feindseligkeit“ gegen Massenstreiks entgegentreten!

Am 20. September 1904 rief Karl Liebknecht den Delegierten der damals revolutionären Sozialdemokratie auf ihrem Bremer Parteitag u.a. zu:

Und Genossen, wie sollen wir die ganze Welt erobern, wenn wir nicht einmal imstande sind, unsere wenigen Grundrechte, die wir schon haben, zu verteidigen, unsre jetzigen Positionen zu halten?! Dazu ist es notwendig den Massenstreik zu diskutieren. Wir wollen ihnen gar nicht empfehlen, ihn ohne weiteres als neues Kampfmittel zu akzeptieren. Wir wünschen vorläufig nur eine Diskussion und damit eine gewisse Sympathiekundgebung für den Grundgedanken.

‚Toujours en vedette’ – stets auf dem Posten sein, komme was kommen mag, ist erste Pflicht und Lebensinteresse der Partei. Jener ganz gefährlichen Feindseligkeit gegen den Grundgedanken des Massenstreiks gilt es entgegenzutreten. Die Frage des Massenstreiks ist die aktuellste Frage unsrer gegenwärtigen und zukünftigen Politik. Gehen sie nicht mit Lächeln darüber hinweg. Erfassen sie den Wert dieser Frage, und unsre Partei wird gerüstet sein!” (Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften Bd. 1, S. 88, Berlin 1983)

August Bebel über den Massenstreik

Auf dem Jenaer Parteitag der deutschen Sozialdemokratie vom 17. bis 23 September1905 stand der politische Massenstreik im Mittelpunkt der Diskussionen. Das Hauptreferat dazu hielt August Bebel. Er erklärte, dass der politische Massenstreik „nicht bloß eine theoretische, sondern auch eine eminent praktische Frage nach einem Kampfmittel ist, das gegebenenfalls angewendet werden soll und muss”. Und Bebel sagte weiter: „Ja, nichtswürdig, erbärmlich ist aber auch die Arbeiterklasse, die sich wie Hundsfötter behandeln ließe, die ihren Bedrängern nicht die Spitze zu bieten wagte. Da ist Russland, da ist die Junischlacht, da ist die Kommune! Bei den Mainen dieser Märtyrer solltet ihr nicht einmal ein paar Wochen hungern, um Eure höchsten Menschenrechte zu verteidigen! Da kennt ihr die deutschen Arbeiter schlecht, wenn man ihnen das nicht zutraut!“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, S. 99, Berlin 1966)

Über Hundert Jahre nach diesen Worten wird die Frage der Diskussion von Massen- und/oder Generalstreik in der deutschen Arbeiterbewegung immer dringlicher. Und wir können es uns nicht leisten, „mit Lächeln darüber hinweg zu gehen.” Denn unsere Gewerkschaften sind nicht genügend „gerüstet“. Nicht erst seit heute fordern Kapitalistenvertreter und bürgerliche Politiker immer offener Gewerkschaftsverbote, Einschränkungen der Tarifautonomie zu ihren Gunsten, wollen Tarifverträge und Betriebsverfassungsgesetz verbrennen usw. usw. Die immer schärfer werdenden Angriffe von Kapital und Regierung, ihre Angriffe auf die ganze Klasse, wie z.B. auf die Arbeitszeit, wo der Öffentliche Dienst z.Z. alleine kämpft, auf Renten und Rentenalter können auch nur durch die ganze Klasse zurückgeschlagen werden. Das ist mit dem von der Gewerkschaftsführung (IGM) propagierten „Häuserkampf“ nicht möglich. Dabei bleibt jeder einzelne Betrieb mit dem so genannten „Pforzheimer Kompromiss“ am Bein auf der Strecke. Worum es geht, ist der Kampf der Klasse mit dem Kampfmittel des politischen Massenstreiks, mit Generalstreik. Mit dem Befreiungsschlag, den dieses Land schon längst braucht. Womit sich unsere Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern immer wieder mal Luft verschaffen und den Kapitalisten und der Regierung auf die Finger schlagen. Das Mittel, das wir brauchen, um den Kampf für Demokratie zu führen, um demokratische Rechte zu verteidigen und durchzusetzen. Welches zugleich die Möglichkeit bietet, größere Massen von Arbeitern, Erwerbslose und andere Menschen zu politisieren und zu mobilisieren, sie in die Auseinandersetzungen mit einzubeziehen und im Klassenkampf zu schulen.

Rosa Luxemburg: „... wie durch einen elektrischen Schlag ...“

„Die plötzliche Generalerhebung des Proletariats im Januar unter dem gewaltigen Anstoß der Petersburger Ereignisse war nach außen hin ein politischer Akt der revolutionären Kriegserklärung an den Absolutismus. Aber diese erste allgemeine direkte Klassenaktion wirkte gerade als solche nach innen umso mächtiger zurück, indem sie zum ersten Mal das Klassengefühl und Klassenbewusstsein in den Millionen und aber Millionen wie durch einen elektrischen Schlag weckte. Und dieses Erwachen des Klassengefühls äußerte sich sofort darin, dass der nach Millionen zählenden proletarischen Masse ganz plötzlich scharf und schneidend die Unerträglichkeit jenes sozialen und ökonomischen Daseins zum Bewusstsein kam, das sie Jahrzehnte in den Ketten des Kapitalismus geduldig ertrug.“

Rosa Luxemburg, Politische Schriften I, Schrift: Massenstreik, Partei und Gewerkschaften, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1975

Es ist keine Frage, von dieser Situation ist die Arbeiterbewegung in der BRD ein weites Stück entfernt. Umso wichtiger und dringlicher ist es, die Diskussion darüber zu beginnen. Die gegenwärtigen und unvermeidlichen zukünftigen Auseinandersetzungen mit dem Kapital, wie z.B. in der Automobilindustrie, die Streiks im Öffentlichen Dienst und die anderen Aktionen der Gegenwehr zu koordinieren und dafür zu nutzen. Auf diesem Wege geht es für die Arbeiter ebenfalls darum, ein Stück „Kadavergehorsam“, das Warten auf den „Befehl von oben“ zu überwinden, um die Kräfte gegen die „gefährliche Feindseligkeit“ der Gewerkschaftsführer gegenüber politischen Massenstreiks in den Gewerkschaften zu sammeln. Das ist notwendig, um damit gleichzeitig Voraussetzungen dafür zu schaffen, den vor dem „Streikrecht“ aufgetürmten Müllhaufen von Gerichtsurteilen mit gemeinsamen und kämpferischen Aktionen aus dem Weg zu räumen und dabei den Massen- und Generalstreik zum normalen Kampfmittel der Arbeiterklasse in diesem Land zu machen. Nur auf diesem Weg können wir endlich den Anschluss an die internationale Arbeiterbewegung finden und unser schändliches Dasein als Streikbrecher gegen die Arbeiter anderer Länder beenden. So können wir die Konkurrenz gegen unsere Kollegen in den anderen Ländern verringern, unsere Lebens- und Kampfbedingungen verbessern und dem Großmachtchauvinismus unserer Herren Einhalt gebieten – für Frieden und Sozialismus!

Arbeitsgruppe „Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute“

Ausblick auf unsere weitere Arbeit

Dies ist der zweite Beitrag unserer Arbeitsgruppe zu der Frage „Was erschwert gerade den deutschen Arbeitern den Kampf?“ (der erste war in der KAZ Nr.313, S.24-39). Wir haben uns vorgenommen, in loser Folge dieses Thema weiter zu bearbeiten, unter diesen Gesichtspunkten:

- Besonderheiten der deutschen Sozialdemokratie – weitere Aspekte,

- der Kampf der Arbeiter ab 1945 um das Potsdamer Abkommen,

- reformerische Politik („Mitbestimmung“) im Zusammenhang mit der Restauration des deutschen Imperialismus,

- politische Entwaffnung der Arbeiter durch Selbstbeschränkung der Gewerkschaften auf den Kampf um Tarifverträge,

- Kampf der westdeutschen Gewerkschaftsführungen gegen den FDGB und die DDR, Antikommunismusbeschlüsse,

- Siebziger Jahre: Ostverträge, sozialdemokratische Losung „Wandel durch Annäherung“, die Arbeiter kämpfen mehr, sind politischer, haben aber auch eine starke Bindung an die Sozialdemokratie und an die sozialdemokratische Regierung,

- Chauvinismus der Gewerkschaftsführungen im Dienste des deutschen Imperialismus,

- ab 80er Jahre absolute Verelendung in allen imperialistischen Ländern – speziell bei uns (in Ost und West) Willen- und Waffenlosigkeit („Gegen eine gewählte Regierung streiken wir nicht!“),

- der Sinn des westdeutschen Sozialstaats (im Gegensatz zu Großbritannien und Schweden): Zerstörung der DDR, Anlocken von Fachkräften aus der DDR.

Das sieht nach viel Arbeit aus, und wer uns dabei helfen will, ist herzlich willkommen (Kontaktmöglichkeiten siehe Seite 2).

Arbeitsgruppe „Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute“

1 Arbeiteraristokratie: „Vom Imperialismus korrumpierte und seinen Interessen dienende Schicht der Arbeiterschaft.“ (Wilhelm Liebknechts Volksfremdwörterbuch, Dietz Verlag Berlin 1953)

2 II.Internationale: „... eine internationale Vereinigung der sozialistischen Parteien, die auf Initiative von Engels 1889 in Paris gegründet wurde; in der ersten Periode ihrer Tätigkeit, zu Lebzeiten Engels’, förderte sie die Bildung von Massenorganisationen der Arbeiterklasse und die Verbreitung der Ideen des Marxismus; Ende des 19.Jahrhunderts entstand in ihr ein opportunistischer Flügel, der sich im 20.Jahrhundert, im Imperialismus, besonders schnell zu entwickeln begann, nachdem er nahezu in allen sozialdemokratischen Parteien die Macht erobert hatte ...“ (Wilhelm Liebknechts Volksfremdwörterbuch, Dietz Verlag Berlin 1953)

3 Revisionismus: „Gegen den Marxismus gerichtete Strömung in der Arbeiterbewegung, versucht den Marxismus durch Entstellung und Ablehnung seiner Leitsätze u. durch ihre Ersetzung durch unrevolutionäre und unwissenschaftliche Theorien zu verflachen, zu entstellen u. zu beseitigen; fordert den Verzicht auf den Klassenkampf, auf die sozialistische Revolution, auf die Diktatur des Proletariats, auf den Sozialismus.“ (Wilhelm Liebknechts Volksfremdwörterbuch, Dietz Verlag Berlin 1953)

4 Opportunismus: „Versöhnlertum, Prinzipienlosigkeit, Politik d. Anpassung u. der Unterordnung unter die Interessen der Bourgeoisie, Politik der Kompromisse, der Zusammenarbeit mit der Bourgeoisie; diese Politik verfolgen die Agenten der Bourgeoisie in den Organisationen der Arbeiterklasse“ (Wilhelm Liebknechts Volksfremdwörterbuch, Dietz Verlag Berlin 1953)

5 GG Artikel 20 Abs. 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

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