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Ernst-Thälmann-Gedenkstätte geschändet und für „ehemalig“ erklärt

Im März wurde bekannt, dass die Büste Ernst-Thälmanns vor der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals (siehe Bild) gestohlen wurde. Die Stele, auf der die Büste stand, war umgestoßen.

Fast zum selben Zeitpunkt erhielten vier junge Antifaschisten, Mitglieder der Freien Deutschen Jugend, Strafbefehle. Sie hatten am 21.8.2006 die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte besetzt. Im Strafbefehl heißt es, dass sich die vier „gegen den Willen des Grundstückseigentümers auf dem Dach der auf dem Gründstück befindlichen ehemaligen Thälmann-Gedenkstätte aufhielten.“

Was die entwendete Büste betrifft, so wird in „allen Richtungen“ ermittelt: gegen Metallhändler, gegen Rechte und gegen – Antifaschisten[1]!! Und was ist mit dem Eigentümer des Sporthauses Ziegenhals, der das größte Interesse an dieser Schandtat hat? Immerhin lässt er seit Jahren das Grundstück einschließlich Gedenkstätte absichtlich verwahrlosen und verbietet dem Freundeskreis der Gedenkstätte, sie zu pflegen. Er will so die Löschung des Denkmalschutzes durchsetzen, nachdem er schon die Abrissgenehmigung vom Landrat Dahme-Spreewald bekommen hat. Die Polizei hegt gegen ihn nicht den leisesten Verdacht. Schließlich ist er ein hoher brandenburgischer Ministerialbeamter aus Bayern, oberste Bauaufsicht in Brandenburg ...

Und nun haben Staatsanwalt und Richter jungen Antifaschisten eine Strafe dafür aufgebrummt, dass sie mit ihrer Besetzung der Gedenkstätte eine Bestimmung eines internationalen Vertrags, des 2+4-Vertrags zwischen der Sowjetunion, den USA, Großbritannien, Frankreich, der DDR und der BRD[2], durchsetzen wollen. Um den Rechtsbruch komplett zu machen, wird die Gedenkstätte mit einem Federstrich zur „Ehemaligen“ (was dieses Attribut bedeutet, zeigen allein die unzähligen Prozesse, die gegen Mandatsträger der „ehemaligen“ DDR geführt wurden). Das widerspricht nicht nur dem Denkmalschutzgesetz, das ist auch eine dreiste Attacke gegen internationales Recht. Und wenn das Recht deutscher Privateigentümer Vorrang vor internationalem Recht hat, dann ist es um den Frieden der Welt nicht gut bestellt. Das ist eine blutige Lehre der Geschichte.

Übt Solidarität! (Möglichkeiten dazu siehe Bildunterschriften)

E.W.-P.

1 „Waren diesmal Ost-Hasser am Werk? Oder Metall-Diebe, die Teddy als Schrott verscherbeln wollen? Oder gar Antifaschisten, um die Büste ihres Idols zu retten?“ Polizeisprecher Walter: „Auszuschließen ist nichts, wir ermitteln in alle Richtungen. Gegen Antifa-Diebe spricht, dass sie für den Erhalt der Gedenkstätte kämpfen“. (Berliner Kurier, 16.3.2006.) Immerhin eine erstaunlich einsichtige Bemerkung des Polizeisprechers. Warum wird dann „in alle Richtungen“ ermittelt?

2 „Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze.“ (Gemeinsamer Brief von Genscher und de Maiziere an die Außenminister der UdSSR, Frankreichs, Großbritanniens und der USA vom 12.9.90 in Ergänzung zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag)

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Das ist die inzwischen gestohlene Büste. Anlässlich des 120. Geburtstags Ernst Thälmanns findet am 9.April 2006 um 11.30 Uhr an der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals eine Kundgebung statt. Dort spricht der Vorsitzende der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (GBM), Prof. Dr. Wolfgang Richter. Spendenkonto des Freundeskreises „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“: Kto. 3302254, BLZ 12070024, Deutsche Bank Königs Wusterhausen.

Das ist die inzwischen gestohlene Büste. Anlässlich des 120. Geburtstags Ernst Thälmanns findet am 9.April 2006 um 11.30 Uhr an der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals eine Kundgebung statt. Dort spricht der Vorsitzende der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (GBM), Prof. Dr. Wolfgang Richter. Spendenkonto des Freundeskreises „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“: Kto. 3302254, BLZ 12070024, Deutsche Bank Königs Wusterhausen.

Besetzung der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte durch die Freie Deutsche Jugend am 21.8.2005. Aus der Erklärung der Besetzer: „Wer Hand anlegt an Thälmann und die Geschichte der Arbeiterbewegung, deren Höhepunkt die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik darstellt, legt sich mit uns an.“ Die Justiz verhängte 4 Mal 200 Euro Strafe. Solidaritätskonto der FDJ: Kto. 5 583 822 005, BLZ 10090000, Berliner Volksbank

Besetzung der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte durch die Freie Deutsche Jugend am 21.8.2005. Aus der Erklärung der Besetzer: „Wer Hand anlegt an Thälmann und die Geschichte der Arbeiterbewegung, deren Höhepunkt die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik darstellt, legt sich mit uns an.“ Die Justiz verhängte 4 Mal 200 Euro Strafe. Solidaritätskonto der FDJ: Kto. 5 583 822 005, BLZ 10090000, Berliner Volksbank