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Klassenjustiz nach Gutsherrnart

„Die DDR und die BRD gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.“ (Artikel 6, Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR, 1972)

Es ist nicht lange her, da konnte (und sollte man wohl auch) den Eindruck gewinnen, die BRD habe ihre expansiven Pläne gegenüber dem „Osten“ begraben. Die letzten Jahre haben gezeigt, daß die Pläne, wie Adenauer sie 1953 formulierte, nie aufgegeben wurden: „damit sie eines Tages wieder dazu beitragen können, den Osten zu kolonisieren. Ich habe das Wort ,wieder zu kolonisieren’ sehr bewußt ausgesprochen. Ich glaube, man wird dieser Aufgabe diesen Namen geben müssen.“ Wie diese ,Kolonisierung’ heute nach Recht und Gesetzt vonstatten geht, dazu schreibt uns G. Bergmann (Überschriften von der Redaktion eingefügt):

... An dieser Stelle kann ich mir ersparen an Beispielen zu belegen, wie die ehemalige DDR, ohne Tropenhelm, kolonisiert wurde und noch wird. Ich will mich auf einige Beispiele der Klassenjustiz beschränken, nicht, um Karl Liebknecht gerecht zu werden, sondern weil 70 Jahre später diese Justiz immer noch so, ja, in kapitalistischer Erfahrung gewitzter handelt. Wer sind diese Justizleute, Staatsanwälte wie Richter?

Ihre Taktik: kriminalisieren, isolieren, einsperren

Egon Krenz gab vor der 27. Großen Strafkammer u.a. eine Erklärung ab, in der er in umfassender Weise den Staatsanwalt anhand dessen selbstverfaßter Broschüre „Der Volksgerichtshof“ charakterisierte. Egon Krenz: „Ich weiß gar nicht, ob die deutsche und internationale Öffentlichkeit schon wahr genommen hat, daß sich ein Mann, der keine rechtskräftige Verurteilung von Nazijuristen zustande brachte, und trotz erdrückenden Beweismaterials an der Einstellung von Verfahren gegen zahlreiche Ankläger sowie haupt- und nebenamtliche Richter des Volksgerichtshofes beteiligt war, sich nunmehr als Sonderstaatsanwalt u.a. Opfern des Volksgerichtshofes zugewendet hat. Jetzt an Antifaschisten nachzuholen, was er sich bei Naziverbrechern nicht getraut hatte oder auch nicht trauen durfte, delegitimiert den Herrn Staatsanwalt, die Anklage gegen mich zu vertreten.“

Als dann das Urteil verkündet wurde, ist Krenz sofort 18 Tage, völlig zu unrecht, inhaftiert worden.

Worüber man nichts in den Medien erfuhr, sind u.a. folgende Fakten: In diesen 18 Tagen erhielt er ca. 2.000 Solidaritätsbekundungen in Briefen und Karten. Darunter waren lediglich 23 gehässige Schreiben, aber ausgerechnet diese wurden ihm zwecks Demoralisierung zuerst zugestellt.

Während der ersten Tage bis zu seinem nachdrücklichen Protest, wurden ihm Nachrichten über Rundfunk vorenthalten. Offensichtlich sollte er nicht erfahren, daß Präsident Herzog in Moskau nicht vor der Duma sprechen durfte. Daß selbst auch Pfarrer ihm Solidarität bekundeten, wird ebenfalls verschwiegen.

Generaloberst a.D. Fritz Streletz berichtete u.a., daß er sich 28 Monate in Untersuchungshaft befand. Davon war er 14 Monate in einer Zelle ohne Stromanschluß, über ein Jahr war es ihm nicht erlaubt, mit seiner Frau zu telefonieren, über 400 Tage durfte er nur täglich eine Stunde an die frische Luft und die anderen 23 Stunden in der Zelle verbringen. Trotz sechs Haftprüfungsterminen wurde am Fortbestehen der U-Haft festgehalten.

Nach sieben Monaten U-Haft erfolgte die erste Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft. Am 2.6.92 erhielt er seine 783 Seiten umfassende Anklageschrift. Bereits 14 Tage vorher verbreiteten die Medien, daß die 1000 Seiten umfassende Anklageschrift fertig gestellt sei. Eine besondere Form der Demokratie, daß die Medien eher als die Betrof­fenen informiert werden.

Ihre Beweise: Akten von Nazischergen

Wenn man Kommunisten in diesem Rechtsstaat verfolgen kann, hat man we­der mit dem Alter noch mit dem Gesundheitszustand irgendwelche Skrupel. Erich Mielke wurde nicht verurteilt, weil er an der Spitze des MfS stand. Man unterstellt ihm einen Mord an zwei Polizisten vor über 60 Jahren. Dazu gab es schon 1934 den Bülowplatz-Prozeß gegen 15 Ange­klagte. Ohne Beweisgrundlage wurden damals zwei Todesurteile und für die anderen langjährige Zuchthausstrafen zwischen 15 und vier Jahren ausgesprochen. Zwei Angeklagte wurden frei gesprochen und gegen zwei das Verfahren eingestellt. Über 60 Jahre später wurde auf der Origi­nalanklageschrift aus dem Jahre 1934, noch mit den Randnotizen des Na­zistaatsanwalts und der Vernehmungsprotokolle von Gestapo und SA, das Verfahren durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft machte sich nicht einmal die Mühe, diese Anklageschrift abzuschreiben. Sie wurde lediglich ko­piert. So kommt Unrecht im Gewande des Rechtsstaates daher.

Hier sei noch vermerkt, daß am 8. Mai 1960 all das, was nach Bismarck’schem Strafrecht als Totschlag, Freiheitsberaubung etc. galt, in der BRD wie Westberlin verjährte.

Mit dem Schlagwort: „Mielke Mordprozeß“ oder „Mielke Polizisten­ Mordprozeß“ konnte man die Stasihysterie weiter anheizen und das ganze MfS diskriminieren.

Ihre Methode: im Zweifel gegen den Angeklagten

Da wird 1998 ein Prozeß gegen einen Untersuchungsführer des MfS durch­geführt. Er hat im Herbst 1977 bis Anfang 78 einen Häftling wegen ver­suchter Republikflucht verhört. Dieser behauptet 1995, also fast 20 Jahre später, der Untersuchungsführer habe ihn dreimal in die Magenge­gend geschlagen. Dieser Häftling hatte einen repräsentativen Rechtsan­walt, dem er damals davon nichts gesagt hat, auch vor Gericht hat er es nicht erklärt. Nach der Entlassung aus der Haft hat er, obwohl jeder Häftling bei der Entlassung vom Leiter oder Stellvertreter der Straf­vollzugseinrichtung befragt, bzw. belehrt wurde, weder Beschwerde noch Schadensersatzansprüche gestellt. Nach der Entlassung aus der Staatsbürger­schaft der DDR hat er weder im westdeutschen Aufnahmelager, noch in der Erfassungsstelle Salzgitter etwaige Angaben gemacht. Auch 1990 kam ihm dieser Gedanke nicht, sondern erst 1995. Warum wohl, oder in wel­chem Auftrag dies 1995 geschah, wurde in der Gerichtsverhandlung nicht gefragt.

1995 bekam er bei der Gauckbehörde Auskunft über den Namen und die Adres­se des Untersuchungsführers. Neben der Anzeige bei der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) organisier­te er eigenen Terror gegen den damaligen Untersuchungsführer. Trotz dieser angeführten Fakten entschied der Richter ohne Nachweis oder Beweis, gegen den angeklagten Untersuchungsführer. Ist da die anti­kommu­nistische Brille des Richters nicht erkennbar? Er verurteilte den An­ge­klagten zu 90 Tagesätzen à 40 DM und zur Übernahme der Prozeß­kosten. Es gibt doch Rechtsgrundsätze, die da lauten: Kein Urteil ohne Beweise oder im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten, Beachtung der Verjährungsfristen.

Ihr Ziel: blanker Antikommunismus und Einschüchterung

Das Grundgesetz galt bis zum 2.10.90 nicht für Bürger der DDR. Nur was danach geschah, könnte nach dem Recht der BRD geahndet werden. In der DDR gab es keine Tagesgeldstrafe. In der antikommunistischen Rechtsfolge gibt es alles, was der herrschenden Klasse nutzt. An dieser Stelle seien noch einige Fakten, die gegen dieses Urteil sprechen, hervorgehoben.

Eigentlich sind BND-Akten noch intern, aber aus der Schule wird man ja doch plaudern können. In den Akten steht, Ende der 50er Jahre für den internen Gebrauch: „Nach langjährig gesicherten Erkenntnis­sen, werden Vernehmungen durch MfS-Mitarbeiter korrekt geführt.
Sie halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen;-Mißhandlungen oder Fol­terungen gibt es nicht.“

Im neuesten Buch „Verschlußsache BND“ wird darauf hingewiesen, daß in der ehemaligen DDR zwar Spione hingerichtet wurden, aber es keine vorsätzlichen Morde gab. Schließlich gab es durch Vertreter der BRD­ Vertretung in der DDR, über 3.000 Besuche bei ehemaligen Häftlingen. Dabei gab es keine Beschwerden über Mißhandlungen, Folterungen, Schlä­ge etc.. Hätten die Diplomaten solche Vergehen zur Kenntnis bekommen, hätte es doch in die Propaganda des kalten Krieges gepaßt und wäre entsprechend vermarktet worden.

Seit dem 3.10.1990 gibt es ca. 60.000 Ermittlungsverfahren nicht gegen Kriminelle, sondern gegen politische Verantwortungsträger der DDR, die kriminalisiert werden sollen. Kaum einer hat gegen das Grundgesetz oder gegen die Verfassung und Gesetze der DDR verstoßen. Von den 60.000 Er­mittlungsverfahren der ZERV, kommen weniger als 1% zur Anklage und da­von weniger Verurteilungen heraus. Das kann jeder so oder so werten. Es ist in diesem 20. Jahrhundert sicherlich noch nicht die letzte an­tikommunistische Kampagne zur Erhaltung der kapitalistischen Gesell­schaft. Dieses Vorgehen soll das Volk einschüchtern wie spalten. So hält sich teile und herrsche an der Macht, Einheit und Geschlossen­heit verlor die Macht. Bei aller Manipulation lohnt es sich, darüber tiefer nachzudenken.

Andere politische wie juristische Entscheidungen beziehen sich gegen die Rehabilitierung der juristischen Opfer im kalten Krieg in der BRD, wie auch gegen Rentner, die Kämpfer wie Opfer gegen Faschismus waren, in der DDR eine Rente erhielten, die ihnen in der BRD aberkannt wurde. Man kann das auch als Diskriminierung der UNO ansehen, wenn dem Antifakämpfer aus der DDR, der Präsident der 42. UNO-Vollversammlung war, diese Rente abgesprochen wird.

G.Bergmann

Königs Wusterhausen

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