Seit sieben Jahren wird in der Bundesrepublik das Recht zum Nutzen der Herrschenden in einem nie gekannten Umfang gebeugt. Nachdem die Politik in Bonn den Auftrag erteilt hatte, stürzten sich ganze Schwadronen von Staatsanwälten auf ehemalige Hoheitsträger der DDR und klagten sie an.
Hier beginnt die Rechtsbeugungsorgie des Herrn Schaefgen, Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft II, die geschaffen wurde zur Verfolgung von DDR-Hoheitsträgern. Gemäß dem „Einigungsvertrag“ darf nur der DDR-Bürger strafrechtlich verfolgt werden, gegen den ein Strafverfolgungsanspruch am 2. Oktober 1990 00,00 Uhr bestanden hat.
In keinem der Prozesse, z.B. gegen 180 Grenzsoldaten, die Führung der Grenztruppen der DDR, gegen die Mitglieder des Kollegiums des Ministeriums für Nationale Verteidigung, gegen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates, in zahlreichen Prozessen gegen Juristen oder gegen die Mitglieder des Politbüros konnte die Staatsanwaltschaft Vergehen gegen die Gesetze der DDR nachweisen. Daß dem so ist, beweisen die Gerichte und die Staatsanwaltschaft allein damit, daß sie in zahlreichen Prozessen die Anträge der Verteidiger ablehnten, einen Gutachter zum DDR-Recht zu hören, der feststellen sollte, ob die Angeklagten nach DDR-Recht gehandelt haben. Das gleiche trifft zu für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten gegen Menschen- und Völkerrecht verstoßen. Alle Anträge der Verteidiger, in verschiedenen Prozessen einen internationalen Völkerrechtsgutachten zu hören, der feststellen sollte, ob die angeklagten Amtsträger der DDR, die Mitglied der UN war, gegen das Völkerrecht oder die Menschenrechte verstoßen haben, wurden von den Gerichten und den Staatsanwälten abgelehnt. Allein bis hier zeigt sich bereits, auf welchen tönernen Füßen die Anklageschriften stehen. Wenn sich die Anklagebehörde so sicher ist, daß sie rechtens handelt, dann könnte sie doch die Gutachter zulassen, diese müßten doch dann das bestätigen, was Schaefgen und seine Mannen behaupten
In den Prozessen gegen DDR-Hoheitsträger wird auch die geltende Strafprozeßordnung weitgehendst außer Kraft gesetzt, § 160/2 St PO schreibt vor: „Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“
Im § 244/2 heißt es: „Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amtswegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“
Nach rechtsstaatlichen Grundätzen, die ja wohl in der Strafprozeßordnung ihren Niederschlag finden, müßten also Staatsanwälte und Gerichte von sich aus auf Anklagen und Eröffnungsbeschlüsse gegen Hoheitsträger der DDR verzichten, da sich diese nach DDR-Recht und -Verfassung nicht strafbar gemacht haben.
Da werden DDR-Bürger angeklagt, weil sie für ihren Staat auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz gehandelt haben. In den Prozessen müssen die Verteidiger das nachholen, wozu laut Strafprozeßordnung die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, tun sie das, dann bekommen die Angeklagten und die Rechtsanwälte die geballte Macht der Arroganz von Gericht und Staatsanwalt zu spüren. Im Prozeß gegen die Mitglieder des Kollegiums des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurden mehr als 50 Anträge zur Entlastung der Angeklagten durch die Anwälte gestellt, alle wurden durch den Staatsanwalt und das Gericht abgelehnt. Nicht anders wurde in anderen Prozessen verfahren. Ein Anwalt erklärte: Ich bin 25 Jahre Strafverteidiger in der BRD, diese Flut von Ablehnung der Anträge habe ich noch nicht erlebt.
Neben den gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht geschahen bei diesen Prozessen Dinge, die im Normalfall sofort geahndet werden müßten: Bei der Verurteilung einer Juristin erklärt der Vorsitzende Richter: „Es ist erschwerend für Sie, daß Sie bei einem Juden gelernt haben.“ Diese antisemitische Äußerung darf heute ein Vorsitzender Richter machen!
Kohl und seine Mannen erzählen viel, was sie alles Gutes für die Bürger der neuen Länder tun. Im Gerichtssaal hört sich das so an: Bei der Verhandlung gegen eine DDR-Juristin, die in 10 Fällen verurteilt war, vom Bundesgerichtshof in 7 Fällen freigesprochen und drei Fälle ans Landgericht zurückverwiesen wurden, erklärte der Staatsanwalt bei der Eröffnung der Neuverhandlung: „Alle DDR-Juristen sind nicht wissenschaftlich ausgebildet, nicht fähig, wissenschaftlich zu denken und zu streiten.“ Das ist die Diffamierung einer ganzen Berufsgruppe der DDR und spricht für die Arroganz dieses westdeutschen Juristen.
In einer Verhandlung in Potsdam erklärt der Vorsitzende, als vom Zeugen die UN angeführt wird: „Die hat schon vieles beschlossen gesagt und widerrufen.“ Da spricht die deutsche Überheblichkeit aus dem Talar!
Das Resümee aus dem hier Gesagten ist: Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte begehen in den Prozessen gegen die DDR- Hoheitsträger Rechtsbeugung am laufenden Band und geben das als rechtsstaatliches Handeln aus. Sie negieren dabei nicht nur die eigene Rechtsordnung, sondern auch das Völkerrecht, wenn sie Hoheitsträger eines anderen Staates, der von der UN anerkannt und ihr Mitglied war, den Einigungsvertrag, den 2+4-Vertrag und anderes mißachten.
Der Bundestag ist hier gefordert. Er muß politische Klarheit schaffen! Es muß Schluß gemacht werden mit der politisch motivierten Strafverfolgung von Bürgern der DDR, die auf der Grundlage ihrer Verfassung nach Recht und Gesetz gehandelt haben.
Es ist an der Zeit, daß der Bundestag den von der Gruppe der PDS eingebrachten Gesetz-Entwurf für ein Strafverfolgungsbeendigungsgesetz verabschiedet!
Klaus Feske, Togostraße 11, 13351 Berlin