Solidarität
Die vielen Aktionen, Proteste, Informations- und Diskussionsveranstaltungen gegen das vor vier Jahren, im November 1993, von Bundesinnenminister Kanther verhängte Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihr nahestehende Vereine haben bisher bei der Regierungskoalition kein Ergebnis erzielt. Anfang Januar dieses Jahres hat Kanther das PKK-Verbot erneut bestätigt, nachdem er es offensichtlich nicht vermeiden konnte, die Diffamierung der kurdischen Arbeiterpartei und ihrer Anhänger als „terroristisch” zurückzunehmen.
Im Dezember 1997 hat sich in Berlin eine Initiative gebildet und beschlossen, den parlamentarischen Weg einzuschlagen und Unterschriften für eine Petition überall im Bundesgebiet zu sammeln. Diese Unterschriften sollen im Herbst dem dann neu gewählten Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
Wir, die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen, wenden uns an den Petitionsausschuß des im September 1998 neu zu wählenden Deutschen Bundestages mit der Aufforderung, von dem künftigen Bundesminister des Innern die Aufhebung des im November 1993 erlassenen Vereins- und Betätigungsverbots gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK, die ERNK und ihnen zugerechnete Organisationen zu verlangen.
In den vergangenen vier Jahren hat dieses Verbot zu Tausenden von Strafverfahren, Prozessen und Verurteilungen wegen des Verstoßes gegen §20 des Vereinsgesetzes geführt, zur Schikanierung von Teilnehmern an Familienfesten, zu Verboten kurdischer Infostände und Veranstaltungen aller Art, von Friedensdemonstrationen, Kundgebungen, Hungerstreiks oder von kurdischen Neujahrsfesten wie dem Newroz. Die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit sind speziell für die kurdische Minderheit in der Bundesrepublik massiv eingeschränkt.
Selbstverständlich muß auf Straftaten juristisch reagiert werden. Das PKK-Betätigungsverbot aber bewirkt eine flächendeckende und pauschale Verfolgung und Diskriminierung der gesamten kurdischen Minderheit in diesem Land. Einzelne Ausnahmen von Verboten bei Veranstaltungen und Vereinen in einzelnen Bundesländern oder einzelne gerichtliche „Deals“ lösen dieses Problem nicht.
Die Einschränkung von Grundrechten einer Minderheit bedeutet auch immer eine Gefahr für die Grundrechte aller und für die Demokratie in unserem Land. Schon jetzt treffen Vereinsverbote zugleich Deutsch-Kurdische Freundschaftsvereine, kulturelle und humanitäre Organisationen, die sich gegen Waffenexporte, für eine friedliche Lösung und für eine Beendigung des Krieges in der Türkei einsetzen.
Auch die deutsche Außenpolitik sollte sich statt ausschließlich für Wirtschaftsinteressen um die Erhaltung von Menschenrechten und Völkerrecht bemühen. Insbesondere in der kurdischen Frage zeugen die Waffenexporte in die Krisenregion davon, daß Wirtschafts- und geopolitische Interessen bisher die ausschlaggebenden Kriterien sind.
Die Beispiele im Nahen Osten, in Südafrika und in Irland machen deutlich, daß der offene Dialog mit allen Konfliktparteien die Voraussetzung für den Friedensprozeß ist. Zwar gibt es nach den 1993 verhängten Verboten inzwischen wieder vereinzelt Gespräche mit der PKK. Die Situation ist dadurch etwas entspannter als 1993 geworden. Aber von einer Einstellung der Waffenlieferungen an die Türkei, von der Achtung der Menschenrechte der Kurden und einer Förderung des Dialogs zur Lösung der kurdischen Frage ist die deutsche Politik noch weit entfernt. Die einseitige Unterstützung der türkischen Seite dauert an, das PKK-Verbot besteht weiter.
Mit der Aufhebung der Illegalisierung von PKK und ERNK kann die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der türkischen Regierung ein Signal setzen, endlich den Dialog für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage zu beginnen. Dies wäre zugleich ein Signal für die hier lebenden etwa 500.000 Kurdinnen und Kurden, daß ihnen nicht weiter die demokratischen Grundrechte verwehrt bleiben.
Das Vereins- und Betätigungsverbot des Bundesinnenministers hat sich als Mittel der Eskalation erwiesen mit der Folge immer weiterer Strafverfolgung in der Bundesrepublik. Zugleich wurde damit die türkische Regierung ermuntert, an ihrer militärischen Kurdenpolitik festzuhalten. Notwendig ist aber Deeskalation und offene politische Auseinandersetzung. Notwendig ist Dialog statt Verbot.
Bitte teilen Sie Ihre Unterstützung dieser Petition an die folgende Kontaktadresse mit:
Rüdiger Lötzer, c/o GNN-Verlag, Dieffenbachstr.33, 10967 Berlin, Tel. 030/69401039, Fax 030/69401041