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Solidarität

Für die Aufhebung des „PKK-Verbots”

Dialog statt Verbot

Die vielen Aktionen, Proteste, Informations- und Diskussionsveranstaltungen gegen das vor vier Jahren, im November 1993, von Bundesinnenminister Kanther verhängte Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihr nahestehende Vereine haben bisher bei der Regierungskoalition kein Ergebnis erzielt. Anfang Januar dieses Jahres hat Kanther das PKK-Verbot erneut bestätigt, nachdem er es offensichtlich nicht vermeiden konnte, die Diffamierung der kurdischen Arbeiterpartei und ihrer Anhänger als „terroristisch” zurückzunehmen.

Im Dezember 1997 hat sich in Berlin eine Initiative gebildet und beschlossen, den parlamentarischen Weg einzuschlagen und Unterschriften für eine Petition überall im Bundesgebiet zu sammeln. Diese Unterschriften sollen im Herbst dem dann neu gewählten Deutschen Bundestag vorgelegt werden.

Wir, die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen, wen­den uns an den Petitionsausschuß des im September 1998 neu zu wählenden Deutschen Bundestages mit der Aufforderung, von dem künftigen Bundesminister des In­nern die Aufhebung des im November 1993 erlassenen Vereins- und Betätigungsverbots gegen die Arbeiter­partei Kurdistans PKK, die ERNK und ihnen zugerechnete Organisationen zu verlangen.

In den vergangenen vier Jahren hat dieses Verbot zu Tausenden von Strafverfahren, Prozessen und Verur­tei­lungen wegen des Verstoßes gegen §20 des Ver­einsgesetzes geführt, zur Schikanierung von Teil­nehmern an Familienfesten, zu Verboten kurdischer Infostände und Veranstaltungen aller Art, von Frie­densdemonstratio­nen, Kundgebungen, Hungerstreiks oder von kurdischen Neujahrsfesten wie dem Newroz. Die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Pres­sefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit sind speziell für die kurdische Minderheit in der Bundesre­publik massiv eingeschränkt.

Selbstverständlich muß auf Straftaten juristisch rea­giert werden. Das PKK-Betätigungsverbot aber be­wirkt ei­ne flächendeckende und pauschale Verfol­gung und Diskriminierung der gesamten kurdischen Min­derheit in die­sem Land. Einzelne Ausnahmen von Verboten bei Veranstaltungen und Vereinen in einzel­nen Bundeslän­dern oder einzelne gerichtliche „Deals“ lösen dieses Problem nicht.

Die Einschränkung von Grundrechten einer Minder­heit bedeutet auch immer eine Gefahr für die Grund­rechte aller und für die Demokratie in unserem Land. Schon jetzt treffen Vereinsverbote zugleich Deutsch-Kurdische Freundschaftsvereine, kulturelle und hu­manitäre Organisationen, die sich gegen Waffenex­porte, für eine fried­liche Lösung und für eine Beendi­gung des Krieges in der Türkei einsetzen.

Auch die deutsche Außenpolitik sollte sich statt aus­schließlich für Wirtschaftsinteressen um die Erhaltung von Menschenrech­ten und Völkerrecht bemühen. Insbesondere in der kurdischen Frage zeugen die Waffenexporte in die Krisen­region davon, daß Wirt­schafts- und geopolitische Interessen bisher die aus­schlaggebenden Kri­terien sind.

Die Beispiele im Nahen Osten, in Südafrika und in Irland machen deutlich, daß der offene Dialog mit al­len Konfliktparteien die Voraussetzung für den Frie­densprozeß ist. Zwar gibt es nach den 1993 verhäng­ten Ver­bo­ten inzwischen wieder vereinzelt Gesprä­che mit der PKK. Die Situation ist dadurch etwas ent­spannter als 1993 geworden. Aber von einer Einstel­lung der Waffenlieferungen an die Türkei, von der Achtung der Men­schen­rechte der Kurden und einer Förderung des Dialogs zur Lösung der kurdischen Frage ist die deutsche Politik noch weit entfernt. Die einseitige Unterstützung der türkischen Seite dauert an, das PKK-Verbot besteht weiter.

Mit der Aufhebung der Illegalisierung von PKK und ERNK kann die Bundesrepublik Deutschland gegen­über der türkischen Regierung ein Signal setzen, endlich den Dialog für eine friedliche Lösung der kur­dischen Frage zu beginnen. Dies wäre zugleich ein Signal für die hier lebenden etwa 500.000 Kurdinnen und Kurden, daß ihnen nicht weiter die demokrati­schen Grundrechte verwehrt bleiben.

Das Vereins- und Betätigungsverbot des Bundesin­nenministers hat sich als Mittel der Eskalation erwie­sen mit der Folge immer weiterer Strafverfolgung in der Bundesrepublik. Zugleich wurde damit die türki­sche Regie­rung ermuntert, an ihrer militärischen Kur­denpolitik festzuhalten. Notwendig ist aber Deeskala­tion und offene politi­sche Auseinandersetzung. Not­wendig ist Dialog statt Verbot.

Bitte teilen Sie Ihre Unterstützung dieser Petition an die folgende Kontaktadresse mit:

Rüdiger Lötzer, c/o GNN-Verlag, Dieffenbachstr.33, 10967 Berlin, Tel. 030/69401039, Fax 030/69401041

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