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Für Dialektik in Organisationsfragen

Besichtigung der Grundrechte

Teil 11 – Artikel 4 und 7(3): Religionsfreiheit

Religionsfreiheit – das ist nicht nur die Freiheit, einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder einen bestimmten Glauben zu haben. Ein Prüfstein darauf, ob wirklich Religionsfreiheit herrscht, ist die Freiheit von der Religion, die Freiheit der Religionslosigkeit, wofür die Trennung von Kirche und Staat unabdingbar ist.

Die Religionsfreiheit war ursprünglich notwendig für die freie Entwicklung des Kapitalismus.

„Als die alte Welt im Untergehen begriffen war, wurden die alten Religionen von der christlichen Religion besiegt. Als die christlichen Ideen im 18. Jahrhundert den Aufklärungsideen unterlagen, rang die feudale Gesellschaft ihren Todeskampf mit der damals revolutionären Bourgeoisie. Die Ideen der Gewissens- und Religionsfreiheit sprachen nur die Herrschaft der freien Konkurrenz auf dem Gebiete des Wissens aus.“ (Kommunistisches Manifest[1])

Aus dieser Entwicklung ist auch leicht zu verstehen, dass die Kirchen dem Kampf um die Religionsfreiheit eher als Gegner gegenüberstanden. Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass Kirche und Staat in Frankreich, der Wiege der bürgerlichen Revolution in Europa, tatsächlich getrennt sind – im Gegensatz zur BRD.

Die praktischen Auswirkungen der fehlenden Trennung von Kirche und Staat hat fast jeder schon am eigenen Leib erlebt – und sie wurde zum Kulturschock für die mehrheitlich atheistisch gesinnten DDR-Bürger nach der Annexion ihres Landes durch die BRD.

Und hier nun der erste Absatz des entsprechenden Grundrechts:

Art. 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Das hört sich erstmal sehr schön an. Bis zum Jahr 2018 allerdings war es den Kirchen erlaubt, pauschal die entsprechende Konfessionszugehörigkeit eines Bewerbers um eine Arbeitsstelle zu verlangen. Je mehr Einrichtungen in Händen der Kirche waren, umso mehr ging das an die nackte Existenz Arbeitssuchender. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dann 2018 festgestellt, dass diese Praxis der deutschen Kirchen nicht rechtens ist (nur wenn das religiöse Bekenntnis für den Job zwingend notwendig ist – wenn es z. B. um die Stelle eines Pfarrers geht – dann ist es zulässig, die Konfession zur Voraussetzung zu machen). Das Bundesarbeitsgericht hat dann entsprechend geurteilt.

Und wie ist es nun mit der Religionsfreiheit, wenn nur kirchliche Kindertagesstätten zur Verfügung stehen? Oder nur kirchliche Pflegeheime für die Angehörigen in zumutbarer Nähe sind?

Und wie ist es mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren, dass die christlichen Kirchen einen ganzen Sack von Privilegien haben – z.T. auch im Grundgesetz durch Bezug auf die Verfassung der Weimarer Republik festgelegt. Der Staat zieht die Kirchensteuer ein – die keineswegs für die kirchlichen Krankenhäuser, Kitas, Pflegeheime etc. verwendet wird. Da wird genauso abkassiert wie in den privaten und staatlichen Einrichtungen. Die Kirchen haben ein gesondertes Arbeitsrecht (bisher nur eingeschränkt durch die Urteile von 2018), als wären die Lohnabhängigen dort Leibeigene der Kirche und nicht Bürger dieses Staates mit allen Rechten. So weigerte sich z. B. die Caritas, den Verdi-Tarifvertrag mit Lohnerhöhungen für Pflegekräfte zu übernehmen. Sie wollen nicht Teil des weltlichen Tarifvertragssystems sein. Damit gilt hier weiterhin ein herzliches „Vergelt’s Gott“, und wenn es mal wieder ganz eng wird bei der Pflege, gibt es noch Beifall vom Balkon obendrauf. Damit nicht genug, bekommen die Kirchen jährlich sogenannte Staatsleistung in 9-stelliger Höhe (602 Millionen im Jahr 2022). Die entsprechenden Anrechte sind nicht geklärt – es handelt sich um vermeintliche Entschädigungen etc. Die Ansprüche gehen zum Teil bis auf den 30-jährigen Krieg zurück. Eine wirkliche Klärung dieser Sache ist seit 1919 Verfassungsauftrag, steht aber immer noch aus. Bischöfe erhalten ihr Gehalt nicht von der Kirche, sondern vom Staat. Straftaten durch Kirchendiener wie Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen wurden lange als Angelegenheit der Kirchen, des „Kirchenrechts“ behandelt, obwohl nach geltendem Gesetz die Staatsanwaltschaften einschreiten müssten. „Kniefall des Rechtsstaats“ titelte die Frankfurter Rundschau wegen der Untätigkeit der Staatsanwaltschaften im Januar 2021.[2] Erst danach, unter wachsendem öffentlichem Druck, wurden die Staatsanwaltschaften nach und nach aktiver. Ein Beispiel: Ende Februar 2023 wurde vom Staatsanwalt eine Durchsuchung im Münchner Erzbistum erwirkt. Der Vorsitzende des Betroffenenbeirats der Erzdiözese München, Richard Kick, fand es „außerordentlich, dass nach mehr als zehn Jahren des Wegschauens der bayerischen Staatsregierung endlich Bewegung in die Sache kommt.[3]

Nun geht es in diesem Abschnitt nicht nur um Religionsfreiheit, sondern auch um die Freiheit des Gewissens und der Weltanschauung. Was ist denn, wenn meine Weltanschauung sagt, dass diese kapitalistische Gesellschaft eine Klassengesellschaft ist? Und wenn mir mein Gewissen sagt, dass ich diese Anschauung in der Öffentlichkeit vertreten sollte, um für eine bessere Welt zu kämpfen? Das Bundesinnenministerium darf ungestraft behaupten, dass „die Aufteilung der Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit der Garantie der Menschenwürde”[4] widerspreche, und deshalb die Beachtung der Zeitung „junge Welt“ durch den Verfassungsschutz rechtens sei. Freiheit der Weltanschauung?

Und noch eine Frage: Wie hat es ein Gott in die Präambel einer Verfassung geschafft, die angeblich die Religionsfreiheit garantiert? Unter anderem diese Frage werden wir bei der Besichtigung des 2. Absatzes des Artikels 4 klären.

Art. 4 (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

An diesem zweiten Abschnitt ist besonders interessant, was nicht drinsteht. In einer Sendung des Deutschlandfunk Kultur[5] wird unter Berufung auf den Politologen Carsten Frerk berichtet, was im Vergleich zur Weimarer Verfassung warum gestrichen wurde, und wie der Gottesbezug in die Präambel kam:

„Obwohl die katholische Kirche selbst in den eher katholisch geprägten Westzonen bei den Mitgliederzahlen in der Minderheit ist, gelingt es ihr besser als den Protestanten, Einfluss auf die bald beginnenden Gespräche über eine neue Verfassung zu gewinnen.

(...)

Wichtig ist den Kirchenvertretern, dass der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes verankert wird. Sie haben Erfolg.

‚Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.‘ So lautet es in der Präambel.

(...)

Es bleibt nicht bei der allgemeinen Anrufung Gottes, vielmehr werden ganz konkret die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung, die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche betreffen, weitgehend in den Grundgesetz-Artikel 140 übernommen. Dabei gelingt den Kirchenvertretern ein Coup.

In der Weimarer Reichsverfassung hatte es geheißen, Artikel 135: ‚Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsübung wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutz. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.‘

Der Schutz der Religionsausübung wurde ins Grundgesetz übernommen – nicht jedoch der letzte Satz, der den Gesetzgeber vor kirchlichem Druck in Schutz nahm. Dieser Satz wurde für die Bonner Republik gestrichen: ‚Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.‘

‚Das ist meines Erachtens das Entscheidende, wie dieser Lobbyismus sich vom Grundsatz her im Grundgesetz damals bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt hat, indem diese Klarheit – die staatlichen Gesetze haben Vorrang vor Religionsgeboten – einfach schlicht aufgehoben wurde‘, sagt Carsten Frerk.

‚Das ist die Veränderung von Weimar zu Bonn und jetzt Berlin. Und so finden Sie eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, wo kirchliche Einrichtungen von allgemein staatlichen Regelungen nicht betroffen sind.‘“

Diese Bevorzugung der Kirchen und ihr enormer Einfluss existiert bis heute, wobei inzwischen – seit 2022 – die Mehrheit der Bevölkerung in keiner der großen christlichen Kirchen ist. Allerdings ist in Westdeutschland immer noch die Mehrheit in der Kirche (Ausnahmen sind Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein), im Gegensatz zur annektierten DDR, wo Missionierungsversuche weitgehend gescheitert sind (siehe dazu weiter unten – die Klatsche für die Aktion „Pro Reli“ in Berlin).

Welchen Nutzen haben die Kirchen für die herrschenden Klasse in diesem Land, dass sie solche Privilegien genießen? Das hat sehr viel zu tun mit der chronischen Rückständigkeit der deutschen Bourgeoisie, die sich schließlich zur besonderen Aggressivität des deutschen Imperialismus verdichtet hat. Die Kirchen haben Waffen gesegnet und den Hitlerfaschismus unterstützt – umso mehr ist das Vermächtnis derjenigen Christen zu bewahren, die Leib und Leben eingesetzt haben, um dem Faschismus Widerstand zu leisten. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich beide Kirchen in ihrer Weise als nützlich für die dann konterrevolutionäre Entwicklung Ende der Achtziger Jahre gezeigt.

Die katholische Kirche hat insbesondere in Polen die Arbeiterbewegung unterminiert. Ihr als kämpferischer Gewerkschaftsführer auftretender Lech Walęsa hat sogar aus Westdeutschland Beifall von Arbeitern bekommen, die ihre butterweichen opportunistischen Gewerkschaftsführer satthatten – so gut gelang die Täuschung. Die Krönung war dann auch noch der polnische Papst Wojtyla – eine tatkräftige Hilfe des Vatikans für die polnische Konterrevolution.

Die evangelische Kirche hat zum Untergang der DDR beigetragen. Mit dem Bibelspruch „Schwerter zu Pflugscharen“ hat sie Ängste vor einem Krieg ausgenutzt und sich zu einem vorgeblich harmlosen Sammelpunkt der Opposition gemacht. Der Bibelspruch ist übrigens gar nicht so schlecht, wenn man sich klar macht, dass er dann zutrifft, wenn die gesamte Menschheit von der kapitalistischen Herrschaft befreit ist. Aber diese Wahrheit war nicht stark genug. Es gab in der DDR auch eine kirchliche Opposition (sozusagen eine Opposition in der Opposition), Christen, die die DDR verteidigt haben. Sie fanden sich im Weißenseer Arbeitskreis (Kirchliche Bruderschaft in Berlin) zusammen. Mit ihnen war der Theologe Heinrich Fink, der 1990 Rektor der Humboldt-Universität zu Berlin wurde. 1991 wurde er entlassen unter dem Vorwurf, er habe für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR gearbeitet. Trotz breiter Solidarität der Studenten wie von der demokratischen Öffentlichkeit in der annektierten DDR bekam er von der Justiz kein Recht. Das war die Rache für den Weißenseer Arbeitskreis, der sich erlaubt hatte, sein Recht auf freie Religionsausübung wahrzunehmen!

Beide Kirchen dienten also den Interessen des deutschen Imperialismus. Und sie dienen immer weiter – wie an den sehr unfriedlichen Stellungnahmen beider Kirchen zum Krieg in der Ukraine[6] ersichtlich ist. Wobei sich die evangelische Kirche im Vergleich zur katholischen einer besonders aggressiven Ausdrucksweise bedient: In dem Beschluss der Tagung der EKD im November 2022 heißt es unter dem Abschnitt „Frieden“: „Seit dem erneuten Angriff Russlands in diesem Februar auf die Ukraine, nach der Annexion der Krim und dem Krieg im Donbas seit 2014 ...“ (Hervorhebung d. Verf.) Der verzweifelte Abwehrkampf der Menschen im Donbass, der Beschluss der Mehrheit der Bevölkerung auf der Krim, nicht mehr zur Ukraine gehören zu wollen – das alles waren also „Angriffe Russlands“.

In den letzten Jahrzehnten wurde immer deutlicher, dass sich die demokratiefeindliche Privilegierung der christlichen Kirchen in immer geringerem Maß auf religiöse Bekenntnisse in der Bevölkerung stützen kann. Statt daraus die Konsequenz zu ziehen, wie in anderen bürgerlichen Staaten die Trennung von Kirche und Staat zu vollziehen, werden immer wieder Religionen sortiert, nach demagogischer Brauchbarkeit. So verkündete Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung 2018 die These, dass „Deutschland kulturell und geschichtlich christlich-jüdisch geprägt“ sei, eine These, die auch von Horst Seehofer (damals Innenminister, CSU) vertreten wurde. Wegen dieser Geschichtsfälschung, die die Verfolgung der Juden durch die Kirchen über Jahrhunderte leugnet und die Ermordung der Juden in Europa durch die Hitlerfaschisten verharmlost, sowie der beabsichtigten Frontstellung gegenüber muslimischen Gläubigen und auch nicht Gläubigen gab es darauf einiges an Protesten, von Demokraten, Antifaschisten, von Juden, auch von Christen. Zurückgenommen wurde diese Ungeheuerlichkeit nie. Ein weiterer Streitpunkt, der auf die Verquickung von Kirche und Staat zurückgeht, sind die beiden Thesen: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ und die Gegenthese: „Der Islam gehört zu Deutschland“. Dass die Losung „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ einfach nur rassistische Demagogie ist, ist leicht zu erkennen. „Der Islam gehört zu Deutschland“ wird oft als antirassistische Antwort auf die rassistische Demagogie missverstanden. Da aber dieser Satz nichts über Religionsfreiheit aussagt, dafür aber den Begriff „Deutschland“ als einigende, vaterländische Klammer benutzt, geht es hier um was ganz anderes: Wegen des gewachsenen Anteils muslimischer Bevölkerung gibt es Bestrebungen, Islamgeistlichen eine ähnlich privilegierte Stellung wie den christlichen Kirchen zu geben und damit auch an dem unheilvollen Einfluss der christlichen Kirchen in diesem Land teilhaben zu lassen.

Im dritten Abschnitt des Artikels 4 steht Erstaunliches zur Gewissensfreiheit.

Art. 4 (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Alle Maßregeln, die die Remilitarisierung Westdeutschlands betreffen, wurden im Jahr 1956 ins Grundgesetz geschrieben. Da wirkt es erstmal überraschend, dass dieser Abschnitt 3 im Artikel 4 bereits in der Fassung des Grundgesetzes von 1949 stand.

Das hat eine Vorgeschichte, da schon bei der Ausarbeitung einiger westdeutscher Landesverfassungen vor 1949 um dieses Grundrecht der Verweigerung des Kriegsdienstes an der Waffe gekämpft wurde. SPD und KPD waren daran interessiert. Das bedeutet nichts anderes, als dass nicht nur die Absicht der Spaltung Deutschlands mit Hilfe westdeutscher Separatisten immer offensichtlicher wurde. Sondern damit wurde auch in erschreckender Weise klar, dass dieser massive Bruch des Potsdamer Abkommens letztlich auch Remilitarisierung Westdeutschlands bedeuten würde. Die Sorge um den Frieden war groß. Die Auseinandersetzungen in den Länderparlamenten waren heftig.

Im Parlamentarischen Rat 1948 wurde zwar auch sehr heftig um diesen Absatz gekämpft, die Stimmung war allerdings schon sehr stark auf die „kommunistische Bedrohung“ hin gebürstet. Es fielen alle Hemmungen, der Nazijargon konnte wieder Einzug halten. Selbst von der SPD kam die Forderung, dass die Gewissensentscheidung nicht für „Drückeberger“ gelten könne[7] – das alles wohlgemerkt, als von der Remilitarisierung noch nicht mal die Rede war!

Auch schon vorbeugend seit 1949 steht die Militärseelsorge im Grundgesetz, da der Artikel 141 aus der Weimarer Verfassung übernommen wurde. Konkret sieht das so aus, dass der entsprechende Vertrag zwischen Kirche und Staat für die katholische Kirche sowie schon in trockenen Tüchern war durch das Reichskonkordat (Vertrag zwischen katholischer Kirche und dem faschistischen Staat) von 1933. Einen Vertrag mit der evangelischen Kirche gab es dann 1957. Die Pfarrer, die in der Militärseelsorge arbeiten, sind Beamte auf Zeit und werden vom Kriegsministerium bezahlt. Sie nehmen an Übungen und Auslandseinsätzen teil.

Nach der Annexion der DDR war es der ostdeutschen evangelischen Kirche mit ihrer Friedensdemagogie ausgesprochen peinlich, dem offen militaristischen Seelsorgevertrag der westdeutschen Christenbrüder beizutreten. Kritisch sahen sie das staatliche Beamtenverhältnis der Militärpfarrer, die Stellung des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr und seine Eingliederung in den Geschäftsbereich des Kriegsministeriums, die Doppelstellung des Militärgeneraldekans und die Mitwirkungsrechte des Staates bei der Ernennung des Militärbischofs. Deshalb wurden auf dem annektierten Territorium die evangelischen Militärpfarrer von der Kirche bezahlt und auch alle anderen Verzahnungen mit dem Staat entfielen. Sie waren damit im Gegensatz zu den westdeutschen Militärpfarrern eher unsichere Kantonisten hinsichtlich der Begeisterung fürs Vaterland, was den Militaristen der Bundeswehr natürlich nicht so gefiel. Im Jahre 2004 war die evangelische Kirche auf dem einverleibten DDR-Gebiet dann weichgekocht und schloss sich dem westdeutschen Vertrag von 1957 an.

Wenn es um die Religionsfreiheit geht, müssen wir uns auch noch einen Abschnitt in einem anderen Grundrecht ansehen, in dem es um das „Schulwesen“ geht:

Art. 7 (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Das ist nun alles andere als ein Grundrecht, das ist Verneinung der Religionsfreiheit!

Wie es anders gehen kann, sieht man in Frankreich, wo es einfach keinen Religionsunterricht in der Schule gibt. Das ist also möglich, ohne dass der Kapitalismus zugrunde geht. Und sehen wir uns wieder einmal in die Verfassung der DDR von 1949[8], die als die DDR noch nicht sozialistisch war, sondern als demokratische noch bürgerliche Republik mit der BRD vergleichbar war. Da heißt es:

„Art. 44. Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. (...)“

Wir sehen hier ein sehr großherziges Zugeständnis an die Kirchen – was die evangelischen Kirchenoberen nicht hinderte, die Verfolgung der Christen in der DDR zu beklagen. Was ihnen nicht gefiel, war eben, dass Religion kein ordentliches Lehrfach sein sollte. Das war das Wichtigste, dass genau diese Zumutung in der DDR-Verfassung von 1949 nicht stand, das war eine der demokratischen Errungenschaften in der jungen DDR.

Mit der Zeit zeigte sich in Westdeutschland ein gewisses Desinteresse am Religionsunterricht. Trotz ordentlichen Lehrfachs konnten die Jugendlichen ab 14 Jahren den Religionsunterricht abwählen. Beide Kirchen drängten darauf, dass ein verpflichtendes Ersatzfach eingeführt wird. In den Achtziger Jahren begann man dann in verschiedenen Bundesländern, Ethik-Unterricht oder Ähnliches verpflichtend für alle, die Religion abgewählt hatten, einzuführen. Erleichtert konnten die christlichen Kirchen feststellen, dass einige Schäfchen wieder in den Religionsunterricht zurückkehrten, die sich durch die Abmeldung vom Religionsunterricht keine Freistunden mehr erkaufen konnten.

Natürlich gibt es eine Begründung für den Ersatz-Religionsunterricht. Sie beruht auf der unverschämten Unterstellung, dass nur durch die Religion Moral und gesellschaftliches Zusammenleben möglich sind, dass ohne Religion alle sitten- und gesetzlos übereinander herfallen würden. Um das zu vermeiden, sollte also wenigstens der Ethik-Unterricht eingeführt werden. Aber wie ist dann das zu erklären: Der (nach Umfragen) gottloseste Staat der Welt, die DDR[9], war in den Achtziger Jahren unter den 10 Staaten mit der geringsten Kriminalität[10], und das ganz ohne Ersatzreligion.

An der Kriminalitätsrate änderte sich nach Annexion der DDR sehr viel, an der Gottlosigkeit so gut wie nichts. Alle Missionierungsversuche im Osten scheiterten. Die spektakulärste Bruchlandung legte im Jahr 2009 der Volksentscheid „Pro Reli“ hin. In Berlin war 2006 ein verpflichtender Ethik-Unterricht festgelegt worden, und Religionsunterricht als zusätzliches freiwilliges Angebot. Pro Reli wollte die „Wahlfreiheit“ zwischen Ethik und Religion, den Religionsunterricht damit in den staatlichen Pflichtunterricht zurückholen. Werbung dafür machten u. a. die CDU mit Angela Merkel, die FDP unter persönlichem Einsatz von Christian Lindner, außerdem Ekkard von Hirschhausen, Günter Jauch ... Obwohl die SPD sich eindeutig gegen Pro Reli aussprach, fand diese reaktionäre Initiative auch Anhänger unter den Sozialdemokraten, wie etwa Frank-Walter Steinmeier, Wolfgang Thierse und Andrea Nahles. Es half alles nichts. Der einzige Berliner Bezirk, der überhaupt über das Quorum von 25 Prozent Ja-Stimmen war, war Steglitz-Zehlendorf, wo die Schönsten und Reichsten ihre Prachtvillen und Luxuswohnungen haben. Massiv gegen Pro Reli wurde in den Ostbezirken gestimmt. Die Gegner dieser reaktionären Initiative „haben also genau da eine Mehrheit bekommen, wo die Menschen 40 Jahre ohne Springer-Hetze, ohne und gegen deutsche Banken- und Konzernherren gelebt und gearbeitet haben! Und denen konnte auch fast 20 Jahre konsequente Umerziehung und Missionierung offenbar nichts anhaben. Sie blieben aufgeklärte Bürger, die das demokratische Prinzip der Trennung von Kirche und Staat verteidigen, die wollen, dass an den Schulen Wissen und nicht Glauben vermittelt wird. (...) Und die Bischöfe und CDU und FDP und Günther Jauch und die Springer-Presse etc. etc., die doch nun die Ossis endlich aus dem Unglauben befreien wollten, sie sind nun auf die Schnauze gefallen, weil gerade die zu Missionierenden sich als unheilbar vernunftbegabt erwiesen.[11]

SPD, Grüne und Linkspartei konnten diesen Erfolg trotz aller Differenzen über den Ethik-Unterricht für sich verbuchen. Ebenso mehrere antifaschistische Organisationen und demokratische Initiativen wie z. B. „Christen contra Pro Reli“ – diese mit ca. 100 Unterzeichnern, darunter zahlreiche Theologen und Pfarrer.[12]

Die FDJ (Freie Deutsche Jugend) Berlin hatte zu Pro Reli ein Plakat verbreitet, dessen Foto in vielen bürgerlichen Presseorganen erschien.[13] Wir dokumentieren es hier als passenden Kommentar zu unserer Besichtigung des Grundrechts der Religionsfreiheit – das wir als durchlöchert, verballhornt, kaum vorhanden wahrnehmen mussten:

Und so geht es weiter:

Im Teil 12 unserer Besichtigung geht es um den Artikel 6 des Grundgesetzes – den Schutz einer zurzeit viel diskutieren Einrichtung – Ehe und Familie.

E.W.-P.

Information zur Serie

Aus dem Vorwort:

Die Grundrechte – Antifaschisten, Demokraten waren es bisher, die für die Verteidigung der Grundrechte stritten und demonstrierten. Wie ist es möglich, dass nun eine Masse nörgelnder, unter „Maskendiktatur“ schmachtender und sich überhaupt betrogen fühlender Kleinbürger, angeführt von Reichskriegsflaggen und sonstigem hochkriminellen Nazigesocks sich die Forderung nach Einhaltung der Grundrechte zu eigen macht, ja sich aufführt, als wären sie die Erfinder der Verteidigung der Grundrechte.

Es wird höchste Zeit, hier um Klarheit zu kämpfen. Deshalb die Einladung zur Besichtigung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz in den ersten 22 Artikeln geschrieben stehen (Artikel 1 bis 19 und Artikel 12a, 16a und 17a), sowie die Artikel 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht), 33 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern), 38 (Wahlrecht), 101, 103 und 104 (Grundrechte gegenüber der Justiz). Diese Besichtigung ist eine Serie in der KAZ, wobei jeder Teil dieser Serie ein abgeschlossener Artikel ist.

Bisher erschienen:

Vorwort zur Serie: KAZ Nr. 373, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte

Teil 1 – Artikel 14: Das Eigentum: KAZ Nr. 373, S. 9, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-1

Teil 2 – Artikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person: KAZ Nr. 374, S. 23, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-2

Teil 3 – Artikel 9: Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden und das Koalitionsrecht: KAZ Nr. 375, S. 12, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-3

Teil 4 – Artikel 38 (2): Das Wahlrecht: KAZ Nr. 376, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-4

Teil 5 – Artikel 20 (4): Das Recht auf Widerstand: KAZ Nr. 377, S. 30, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-5

Teil 6 – Artikel 8: Das Versammlungsrecht: KAZ Nr. 378, S. 10, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-6

Teil 7 – Artikel 5: Die Meinungsfreiheit: KAZ Nr. 379, S. 24, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-7

Teil 8 – Artikel 16a: Das Asylrecht: KAZ Nr. 380, S. 34, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-8

Teil 9 – Artikel 3: Die Gleichheit vor dem Gesetz: KAZ Nr. 381, S. 7, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-9

Teil 10 – Artikel 1: Die Würde des Menschen: KAZ Nr. 382, S. 33, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-10

1 Marx/Engels: Manifest der kommunistischen Partei, MEW Bd. 4, S. 480

2 www.fr.de/panorama/kniefall-des-rechtsstaats-90185395.html

3 www.merkur.de/lokales/muenchen/muenchen-missbrauchsgutachten-katholische-kirche-durchsuchungsbeschluss-erzbistum-freising-marx-92110959.html#id-pageApi-erstmeldung

4 www.kaz-online.de/artikel/solidaritaet-mit-der-jungen-welt

5 www.deutschlandfunkkultur.de/staat-und-kirche-wie-der-gottesbezug-in-die-praeambel-des-100.html#:~:text=Wichtig%20ist%20den%20Kirchen­ver tretern%2C%20dass,lautet%20es%20in%20der%20Pr%C3% A4ambel.

6 www.katholisch.de/artikel/ 43879-deutsche-bischoefe-betonen-selbstverteidigungsrecht-der-ukraine und www.ekd.de/beschluss-frieden-gerechtigkeit-bewahrung-der-schoepfung-76163.htm

7 www.degruyter.com/document/doi/10.1524/9783486595239.11/pdf, S. 28

8 Zur Vergleichbarkeit des Grundgesetzes mit der Verfassung der DDR von 1949 siehe Vorwort zu dieser Serie in der KAZ Nr. 373: „Die Verfassung von 1949 war vom Deutschen Volkskongress eigentlich vorgeschlagen als gesamtdeutsche Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik von der Oder bis zum Rhein. Sie fußte noch auf dem kapitalistischen Ausbeutersystem. Da aber gemäß dem Potsdamer Abkommen 1945 zwischen den USA, Großbritannien und der Sowjetunion die Monopole beseitigt, die Kriegsverbrecher enteignet waren, war es ein sehr geschwächter Kapitalismus mit einem großen staatlichen Sektor unter Kontrolle der Arbeiter und Antifaschisten – wobei die Durchführung des Potsdamer Abkommens eben nur im Osten durchgesetzt wurde. Dass es keine gesamtdeutsche DDR gab, dem kam die Gründung der BRD mit ihrer Vorbereitung durch den Parlamentarischen Rat zuvor.“

9 www.welt.de/politik/deutschland/article114889749/Ostdeutschland-die-unglaeubigste-Region-der-Welt.html

10 schkeuditzerbuch.de/produkt/gnn/2016-gnn/in-der-ddr-war-die-kriminalitaet-niedrig-warum/

11 www.kaz-online.de/artikel/warum-der-volksentscheid-pro-reli-in-berlin

12 taz.de/Volksbegehren/!5171762/

13 Die Zwangskirchensteuer für Erwerbslose gibt es nicht mehr.

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