Es vergeht fast kein Tag, an dem nicht die bundesdeutsche Justiz demonstriert, wem noch immer an vorderster Stelle ihre Rachegelüste gelten: Funktionsträgern aus der ehemaligen DDR. Menschen, deren Wirken dem Aufbau eines besseren, eines sozialistischen Deutschlands galt.
Am 30. März noch wurde auf offener Straße die 72jährige kranke ehemalige DDR-Richterin Gerda Klabuhn festgenommen und in den Strafvollzug eingeliefert. Sie war 1996 in einem äußerst umstrittenen Verfahren wegen angeblicher Rechtsbeugung in der DDR (!) verurteilt worden. Dem Bundesverfassungsgericht liegt seit Mai 97 deswegen eine Verfassungsbeschwerde vor.
Auch in Südamerika wird das völkerrechtswidrige Vorgehen deutscher Staatsanwälte und Richter, das einen ungebrochenen Haß auf die einverleibte DDR zum Ausdruck bringt, mit Aufmerksamkeit verfolgt. Gerade weil sich viele Menschen der praktischen Solidarität erinnern, die ihnen vor allem aus der DDR für ihren Kampf gegen die faschistischen Militärregimes z.B. in Chile oder Argentinien zuteil wurde.
Im folgenden dokumentieren wir eine Erklärung verschiedener argentinischer Organisationen, die dem „Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland“ in Berlin überbracht wurde.
Wir, die Unterzeichner, Vertreter von Bürger- und Menschrechtsorganisationen in Argentinien wenden uns an Sie, um unsere Forderungen nach sofortiger Beendigung der Verfolgung und Verurteilung ehemaliger Funktionäre der Deutschen Demokratischen Republik in ihrem Land zum Ausdruck zu bringen.
In Nichterfüllung des Einigungsvertrages erfolgte eine vollständige Unterwerfung der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland. Seit vielen Jahren werden unter Mißachtung der früheren völkerrechtlichen Existenz der DDR Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen ca. 60 000 ihrer ehemaligen Bürger aufgrund unterstellter „Verbrechen“, die sie begangen haben sollen, durchgeführt.
Der alte Haß gegen den östlichen deutschen Staat erhebt sich heute erneut, nackt und bloß und voller Rachegelüste. Die Völker des lateinamerikanischen Südkegels haben während der schrecklichen Diktaturen, die wir bis vor wenigen Jahren erlebten, Hilfe und Unterstützung sowohl von dem westlichen als auch von dem östlichen deutschen Staat erhalten. Nach wie vor sind die Stimmen derjenigen zu vernehmen, die den Ostdeutschen für ihr in höchstem Maße solidarisches Verhalten gegenüber den verfolgten Lateinamerikanern dankbar sind.
Besonders betroffen gemacht hat uns die Verurteilung der früheren Richterin Jendretzky-Eisermann, 79 Jahre alt, Ende vergangenen Jahres zu vier Jahren Gefängnis, durch ein Gericht in Leipzig, weil sie vor 47 Jahren Mitglied eines Berufungsgerichts war und die Todesstrafe gegen verschiedene Nazi-Militärrichter bestätigte, die ihrerseits zahlreiche Menschen in Frankreich, der Tschechoslowakei, der UdSSR und sogar im Konzentrationslager Auschwitz zum Tode verurteilt hatten. Auf diese Art und Weise betreibt die BRD die „Rehabilitierung“ der in der unmittelbaren Nachkriegszeit verurteilten Nazis und beerdigt so den Geist und die Buchstaben der Nürnberger Prozesse.
Wir sind über die Tatsache besorgt, daß Zehntausende Menschen ihre Arbeit verloren haben, daß es ihnen in einigen Fällen auf Lebenszeit unmöglich gemacht wurde, ihren Beruf auszuüben, und daß etwa 60.000 Strafverfahren eingeleitet wurden, in deren Verlauf bisher 300 Urteile gegen Politiker, Parlamentarier, Militärs und andere gefällt wurden.
Die DDR war durch 130 Staaten, einschließlich der BRD und der UNO, anerkannt. Sie war ein eigenständiger Staat, der sich seine eigenen Gesetze gab, unabhängig davon, ob sie immer dem Wunsch der jetzt „wiedervereinigten Deutschen“ entsprachen. Auf Grundlage dieser Gesetze haben ihre Funktionäre gehandelt. Nur die DDR verfolgte die Angehörigen der Nazi-Hierarchie, (die heute wieder freigelassen, entschädigt und rehabilitiert werden), während diese in der BRD zu Zehntausenden freigesprochen wurden. Heute führt man dagegen Prozesse wie den gegen Otto Jürgens, 88 Jahre alt, durch die Nazis eingekerkert und gefoltert, weil er als Richter viele Nazis verurteilt hat, oder gegen Erich Mielke wegen einer Straftat im Jahre 1932 (unmittelbar vor der Machtergreifung durch Hitler). Nicht zu vergessen der Oberstaatsanwalt Jahntz, der in einem Buch die Tatsache feiert, daß es gelungen sei, die Strafverfahren gegen 59 der 60 Mitglieder des Volksgerichtshofes der Nazis niederzuschlagen. Er ist heute Ankläger gegen Krenz.
Die Gründung der DDR (im Oktober 1949) war keine Laune der Geschichte. Ihr war vorausgegangen (im Mai 1949) die Gründung der BRD. Diese Spaltung hat dazu geführt, daß die eine Seite Mitglied der NATO und die andere Mitglied des Warschauer Vertrages wurde. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs haben im Rahmen des unglückseligen „Kalten Krieges“ ihren Einfluß über beide ausgeübt. Man kann nicht behaupten, daß die DDR für die Spaltung Deutschlands verantwortlich war. Auch der Warschauer Vertrag wurde erst geschaffen, als die BRD bereits Mitglied der NATO war.
Heute verhängt man Strafen gegen die Bürger der DDR auf der Grundlage des Gesetzes eines anderen, ihnen fremden Staates, für Taten, die sie vor der Vereinigung am 3.10.1990 begangen haben und für die, laut Einigungsvertrag, diese Gesetze nicht angewendet werden dürfen. Auf diese Weise wird die antisozialistische Tradition, die ihren Ursprung im vorigen Jahrhundert hat, weitergeführt. Und das geschieht über Sonderrichter und Sonderstaatsanwälte, unter Verletzung des Rückwirkungsverbotes (niemand darf für Taten bestraft werden, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, in der DDR keine Straftaten waren) und der geltenden Verjährungsfristen.
Die DDR war niemals ein Bundesland der BRD. Exemplarisch ist der Fall von Egon Krenz, der mit allen offiziellen Ehren bei seinem Besuch in der BRD noch im Juni 1989 empfangen wurde, also lange vor der Vereinigung am 3.10.1990.
Laut Einigungsvertrag darf nur das Recht der DDR für die juristische Bewertung der Ereignisse der früheren Jahre angewendet werden. Doch heute versucht man, den „Kalten Krieg“ mit anderen Mitteln fortzusetzen.
Wir haben auf schriftlichem Weg von hohen Funktionären der Liberal-Demokratischen Partei, der Christlichen Demokratischen Union, der National-Demokratischen, der Sozialistischen Einheitspartei, dem Präsidenten der Vereinigung der Juristen usw. Informationen erhalten, die sehr ernst sind. Deshalb fordern wir nachdrücklich, daß jene Politik beendet wird, die von einer willkürlichen Anwendung des Rechts gekennzeichnet ist, und daß die Verfolgung aufhört.
Wir grüßen Sie sehr herzlich
Argentinische Liga für Menschenrechte
Argentinische Kommission für die Freiheit der politischen Gefangenen
Argentinisches Atheneum „Alexander von Humboldt“
Bewegung gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
Bewegung für den Frieden, die Souveränität und die Solidarität zwischen den Völkern
Katholische Gruppe der Brüderlichkeit Jesu
Zentrum der Militärs für Demokratie in Argentinien
Kommission für die Menschenrechte der in Buenos Aires ansässigen Paraguayer
Töchter und Söhne für die Gerechtigkeit und gegen das Vergessen und das Schweigen
Sozialistisches Zentrum „Vorwärts“
Koordinationsrat gegen die politische und institutionelle Unterdrückung