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Bei anderen gelesen Bundestag verabschiedet Gesetzespaket:

Grundsteinlegung für einen Geheimdienststaat

„Blankes Entsetzen“ hatte Anfang November die Vorlage von SPD und Grünen für ein „Anti-Terror-Gesetz“ bei der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) ausgelöst. „Was hier von einem rot-grünen Kabinett beschlossen werden soll, hätte sich die alte schwarz-gelbe Regierung nicht erlaubt“, empörte sich der DVD-Vorsitzende Thilo Weichert. Schily plane die „Zerschlagung von Pfeilern unseres Rechtsstaates“. Sein Entwurf sei die „Grundsteinlegung für einen Geheimdienststaat“.

Der Sprecher des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, nannte Schilys Vorhaben „unsinnig und wirkungslos“. Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September seien keine neuen Gesetze erforderlich und auch keine „politische Kraftmeierei“. (Alle Zitate nach Heise Online News, 3.11.2001)

Noch schroffer fiel die Kritik des FDP-Bundestagsvizepräsidenten a.D. Burkhard Hirsch aus: „Der Gesetzentwurf hat keinen Respekt vor der Rechtstradition unseres Landes, vor der Würde und Privatheit seiner Bürger. Er verrät totalitären Geist. Keine einzige der in Schilys Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen wäre geeignet gewesen, das Attentat von New York zu verhindern. Aber die nun geforderten Überwachungsmechanismen beschädigen die Legitimität unseres Staates.“ (Süddeutsche Zeitung, 2.11.2001)

Inzwischen ist das Paket nach einem parlamentarischen Eilverfahren, das für den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, „fast schon Züge eines Geheimverfahrens“ trägt, verabschiedet worden. Am 14. Dezember billigte eine Mehrheit von 85 Prozent im Bundestag – SPD, Grüne und CDU/CSU, nur FDP und PDS stimmten dagegen – das Gesetzespaket der Regierung, am 20. Dezember wird der Bundesrat folgen.

Auch wenn die Sicherheitsapparate behaupten, sie bräuchten diese Vollmachten, um die Menschen vor Anschlägen wie in New York zu schützen – dem Gesetz liegt in Wirklichkeit eine andere Philosophie zu Grunde.

Die überwältigende Mehrheit aller neuen Regelungen, die nun in Kraft treten, haben mit der öffentlich behaupteten Terrorismusbekämpfung nichts zu tun, sind alte Kamellen, die schon lange in den Schubladen der Sicherheitsapparate lagen und die nun herausgeholt wurden, um den Diensten die Macht zu geben, die sie schon lange wollten. Andere Regelungen wie die Erfassung biometrischer Daten wird – jedenfalls bei deutschen Staatsbürgern – erst in 5 bis 10 Jahren breitflächig wirksam werden, wenn nämlich die Mehrheit auch wirklich neue Ausweise hat. Der ganz überwiegende Teil des gesamten Pakets richtet sich schlicht und einfach gegen Flüchtlinge und MigrantInnen, unterwirft sie der totalen Erfassung und totalen Kontrolle. Wer sich nicht anpasst, wird verfolgt wie noch nie und/oder abgeschoben.

Wo ein Widerspruch entsteht oder sichtbar wird, zumal durch Menschen anderer Kultur, Nationalität, Sprache, Hautfarbe, da wird künftig nicht mehr nach Gründen gefragt, da findet schon gar kein demokratischer Dialog statt – stattdessen wird draufgehauen. Nicht Ursachenanalyse und Ursachenbekämpfung, sondern Repression – im Innern durch Polizei und Geheimdienste, im Ausland durch Militär – Festungspolitik nach innen und außen, so lautet die Parole der Stunde. Am härtesten trifft diese neue Politik die Flüchtlinge und MigrantInnen aus Osteuropa, aus dem Nahen und Mittleren Osten.

Aber nicht nur sie sind betroffen. Hier die wichtigsten Änderungen:

• Alle Geheimdienste – Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst – dürfen ab sofort bei allen Banken, Versicherungen, Postunternehmen und Luftverkehrsunternehmen Daten von Verdächtigen abrufen. Betroffen sind davon Personen, die unter Terrorismusverdacht stehen oder im Verdacht stehen, Gewalttaten vorzubereiten oder mit einem fremden Geheimdienst zusammen zu arbeiten. Der Antrag der CDU/CSU, auch „inländische gewaltfreie Extremisten“ – also PDS, Antifa u.a. – in diese Regelung einzubeziehen, wurde abgewiesen. Wegen der ständigen Vermischung von „Terrorismus“, „Gewalt“ und „Extremismus“ in der öffentlichen Diskussion dürfte dieser Unterschied aber in der Praxis wenig bedeuten. Die Vermischung von Polizei und Geheimdiensten und die Schnüffelei der Dienste nehmen beinahe Orwellsche Ausmaße an.

Für die Humanistische Union ist die Durchlöcherung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten „verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar“. Und: „Solange kein Straftatbestand gegen einen Bürger besteht – und dann wären die Strafverfolgungsorgane zuständig und nicht die Geheimdienste – geht es den Staat nichts an, ob und wohin ein Bürger fliegt, wem er E-mails schreibt, von wem er Post empfängt und welche Banküberweisungen er tätigt.“ Auch der Deutsche Richterbund kritisiert, dass damit „die Verfassungsschutzbehörden zu Ermittlungsbehörden weiter entwickelt werden, die einer justiziellen Kontrolle nicht unterliegen.“

Zusätzlich werden sog. „IMSI-Catcher“ zur Überwachung von Handy-Nutzern eingeführt und die Möglichkeiten für Lauschangriffe auf Wohnungen und generell die Überwachung des Fernmeldeverkehrs massiv ausgeweitet.

• Alle Geheimdienste erhalten einen Online-Zugriff auf die Millionen Daten des Ausländerzentralregisters. Alle Dienste dürfen auch die Daten des Ausländervereinsregisters beim Bundesverwaltungsgericht – dort sind 16.000 Ausländervereine gespeichert – jederzeit abrufen.

Faktisch läuft das auf eine Totalerfassung aller Flüchtlinge und MigrantInnen hinaus. Etwa 9 Millionen Menschen unterliegen künftig dem ständigen Zugriff der Geheimdienste.

Flüchtlingsräte weisen darauf hin, dass die Beobachtungsdichte des Verfassungsschutzes bei AusländerInnen schon jetzt etwa 20-mal so hoch ist wie bei Deutschen. Mit dem Gesetz wird diese Sonderverfolgung zum legalen Dauerzustand.

Für den Berliner Rechtsprofessor Martin Kutscha ist das ein Schritt „hin zu einem totalitären Staatswesen“. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst schil­derte in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen ein Gespräch mit Beamten der Sicherheitsapparate: „Einer wörtlich: ,Glauben Sie mir, Herr Pater, hier werden die Fehler wiederholt, die bereits die Stasi zu Grunde richteten’.“

• Das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen ist künftig verpflichtet, vertrauliche Unterlagen aus Asylverfahren an die Geheimdienste weiterzuleiten, wenn Flüchtlinge Angaben über ihre Verfolgung machen, die bei den Geheimdiensten einen Verdacht auf „Extremismus“ auslösen könnten.

Das Büros des Flüchtlingskommissars der UNO (UNHCR) hatte diese Vorschrift scharf kritisiert: „Die Verpflichtung, Informationen strikt vertraulich zu behandeln, gehört … zu den Grundsätzen jedes Asylverfahrens“. Amnesty international protestierte, es sei nicht mehr gewährleistet, „dass die Daten nicht zu den Behörden der Verfolgerstaaten gelangen.“ Der UNHCR forderte eine ausdrückliche Klausel im Gesetz, „dass bei Flüchtlingen und Asylbewerbern eine Weiterleitung von Informationen an den Herkunftsstaat in der Regel unterbleiben muss.“ SPD und Grüne aber fügten bei der Schlussberatung stattdessen eine Klausel ein, die eine Weitergabe der Asyldaten an ausländische Stellen sogar ausdrücklich erlaubt, so weit das „völkerrechtlich geboten“ sei. Damit müssen Flüchtlinge in Zukunft fürchten, dass – zum Beispiel nach einem Fahndungsaufruf über Interpol – ihre Angaben im Asylverfahren beim Verfolgerstaat landen.

Diese Neuregelung zu Gunsten der Geheimdienste des Bundes hat auch die Begehrlichkeiten der Landesämter für Verfassungsschutz geweckt. Auf Antrag der C-Länder fügten SPD und Grüne deshalb in der Schlussberatung noch eine Zusatzklausel ein, wonach die Ausländerämter der Länder künftig alle extremismus-relevanten Informationen über Ausländer „von sich aus“ an die Landesämter für Verfassungsschutz weiterleiten müssen.

• Auch bei Visaverfahren bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten sind die Dienste in Zukunft regelmäßig dabei. Wenn ein Verdacht auf „Terrorismus“ besteht oder andere Bedenken vorgebracht werden, soll das Visum verweigert werden. Alle Daten aus diesen Visaverfahren, auch die von Einladern, werden künftig zehn Jahre lang gespeichert.

Bei der bekannten Zusammenarbeit deutscher Dienste mit den Geheimdiensten „befreundeter“ oder für die deutsche Wirtschaft interessanter Staaten dürfte es für Oppositionspolitiker/innen aus diesen Ländern in Zukunft erheblich schwieriger werden, ein Visum zu bekommen, um hier über Menschenrechtsverletzungen in ihren Ländern zu berichten.

Den Nebeneffekt dieser Regelung, dass so auch die deutsche Wirtschaft und Politik stärker vor Kritik an menschenrechtswidrigen Geschäften geschützt werden, dürften die Regierungsparteien gewollt haben.

• Ebenfalls ins Gesetz aufgenommen ist die Totalerfassung der biometrischen Daten der Bevölkerung. Jeder Pass und jeder Personalausweis soll in Zukunft in verschlüsselter Form biometrische Daten seiner Inhaber/in enthalten, die bei Kontrollen sofort entschlüsselt und gelesen werden können.

Während bei deutschen Staatsbürgern Einzelheiten der Speicherung in einem weiteren Gesetz geregelt werden sollen – Schily will erst ein EU-weit einheitliches Verfahren aushandeln – tritt diese biometrische Erfassung bei Flüchtlingen und MigrantInnen sofort in Kraft.

Auf Drängen der Datenschützer haben SPD und Grüne zwar noch eine ausdrückliche Klausel ins Gesetz genommen, dass ein bundesweites Register der biometrischen Daten oder eine Vernetzung der Register „nicht eingerichtet“ wird. Aber die korrekte Lesart für „nicht“ lautet wohl eher: „noch nicht“. Zudem bestehen diese Register – künftig inklusive biometrische Daten – ohnehin in jedem Bundesland.

• Das Bundeskriminalamt wird weiter ausgebaut zur Bundespolizei und bekommt die Berechtigung zur Datensammelei gegen Unschuldige.

Hier hatten die Grünen zwischenzeitlich behauptet, „Ermittlungen des BKA ohne Verdacht“ werde es nicht geben. Tatsächlich enthielt aber schon der erste gemeinsame Entwurf von SPD und Grünen die neue Vollmacht. Nur hieß es nicht „verdachtslose Ermittlungen“, sondern „Erhebung von Daten“.

Dieser neue Paragraf 7 Absatz 2 BKA-Gesetz wird „zu einer Flut von Anfragen bei potenziellen Datenbesitzern und Registern“ führen, befürchtet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Jacob.

Selbst der FDP-Justizminister von Baden-Württemberg kritisiert, dass damit die Länderhoheit in Polizeifragen untergraben und das BKA zu einem zusätzlichen Geheimdienst ausgebaut wird. Trotzdem waren SPD und Grüne bei den Schlussberatungen lediglich bereit, die neue Kompetenz des BKA auf 5 Jahre zu befristen. Dass die neue Vollmacht dann wieder aufgehoben wird, glaubt im Augenblick niemand.

• Massiv ausgeweitet werden auch die bisher auf „verteidigungswichtige“ oder „lebenswichtige“ Einrichtungen begrenzten Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten. Die Bundesregierung nennt das „vorbeugenden personellen Sabotageschutz“.

In den Erläuterungen heißt es ausdrücklich, dass damit beispielsweise Beschäftigte an Einrichtungen und in privaten Firmen gemeint sind, „die der Versorgung der Bevölkerung (z.B. Energie, Wasser, Chemieanlagen, pharmazeutische Firmen, Banken) dienen oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens (z.B. Telekommunikation, Bahn und Post) notwendig sind.“ Einzelheiten will die Bundesregierung durch Rechtsverordnung festlegen.

Damit können Hunderttausende Beschäftigte in Zukunft Opfer geheimdienstlicher Überprüfungen werden. Wer vorbestraft oder „extremismusverdächtig“ ist, wird entlassen oder gar nicht erst eingestellt.

Außerdem bekommen die Arbeitgeber damit Auskünfte über ihre Beschäftigten, auf die sie bisher laut Arbeitsrecht keinen Anspruch hatten.

Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass „Journalisten bei Funk und Fernsehen, Krankenschwestern, Chemiker bei Bayer oder Schering, der Monteur bei der Telekom, Arbeiter bei der Post bis zu Arbeitern bei Kleinfirmen, die für Wasserwerke oder E-Werke arbeiten“, künftig regelmäßig überprüft würden.

Gegen negative Bescheide ist zwar der Klageweg offen. Da die Geheimdienste aber ihre Quellen nicht offenbaren, dürften solche Klagen zumeist aussichtslos sein. Darauf hat auch die Humanistische Union hingewiesen: „Hier gilt, was z.B. das Bundesverfassungsgericht in einem konkreten Fall 1999 und der Verfasser als Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen seinerzeit zu entscheiden hatte: Bei der Sicherheitsüberprüfung wird festgestellt, dass es Erkenntnisse gebe, die zum Arbeitsplatzverlust führen, ohne dass der betroffene Bürger erfährt, um welche angeblichen Erkenntnisse es sich handelt, und er folglich falsche ‚Erkenntnisse‘ nicht widerlegen und sich nicht wehren kann!“

Andere Punkte in Schilys Paket wie die Einbeziehung von Sozialdaten in die Rasterfahndung, die Ausdehnung der verdachtslosen Schleierfahndung des BGS an den Seegrenzen, Sprachanalysen zur schnelleren Abschiebung von Flüchtlingen aus Afrika und dem arabischen Raum, neue Verbotsgründe gegen Ausländervereine, erkennungsdienstliche Behandlung selbst von 14-jährigen Flüchtlingskindern und die Speicherung ihrer Fingerabdrücke und Fotos über 10 Jahre und länger können hier aus Platzgründen nicht näher geschildert werden.

Dass Geheimdienste eine Gefahr für jede demokratische Ordnung darstellen, ist allgemein bekannt. Diese Geheimdienste bekommen nun eine Fülle neuer Vollmachten, hunderte von Millionen DM mehr pro Jahr für ihre Arbeit und erheblich mehr Personal.

„Der Terrorist als Gesetzgeber“, hat Heribert Prantl das gesamte Gesetz in der Süddeutschen Zeitung am 8./9. Dezember zutreffend beschrieben.

Dem ist nichts hinzuzufügen. SPD und Grüne haben mit den Unionsparteien ein Gesetz verabschiedet, das einen rassistischen Überwachungsstaat schafft und eine Grundsteinlegung für einen Geheimdienststaat ist.

rül
Aus: „Politische Berichte“ 26/2001

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