Für Dialektik in Organisationsfragen
„Es ist unser Kulturkreis, es sind Christen“, so frohlockte man in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ über den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine[1]. Ganz was anderes als diese Syrer, Afghanen, Afrikaner etc…. Dass Ukrainer die besseren Flüchtlinge sind, sieht auch die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey so. Sie erklärte, ukrainische Personen stellen als erste Frage nicht, wo kriege ich meine Leistungen, sondern wo kann ich arbeiten. „Als Franziska Giffey damals Familienministerin war, hat sie dem Gesetz von Horst Seehofer nicht widersprochen, das Geflüchteten nicht erlaubt hat zu arbeiten. Und jetzt greift sie Menschen an, die aufgrund ihrer Politik von damals benachteiligt wurden“, so Tareq Alaows, Rechtsberater für Geflüchtete in Berlin und selbst 2015 aus Syrien geflüchtet[2].
Solche Leute dürfen die politischen Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens volllabern. Solche Leute dürfen eine Metropole regieren, ohne fürchten zu müssen, vom Acker gejagt zu werden.
Wir stehen vor den Trümmern des fortschrittlichsten Asylrechts kapitalistischer Länder auf dem europäischen Kontinent[3], eines Asylrechts, das demokratischer war als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 (Weiteres dazu siehe unten). Und nicht nur das – so massiv wurde selten der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz angegriffen wie bei der jetzigen Handhabung der Unterscheidung von Flüchtlingen „aus unserem Kulturkreis“, die demzufolge auch noch arbeitswillig sind und von Flüchtlingen aus irgendwie unangenehmen „Kulturkreisen“, die nur unser Geld wollen.
Das Asylrecht im Grundgesetz hat – zumindest dem Wortlaut nach – eine demokratische Phase durchlaufen, die von 1949 bis 1993 andauerte. 1993 wurde es bis zur Unkenntlichkeit geändert. Es erlaubt seitdem nicht nur ganz offiziell, Flüchtlinge abzuweisen, abzuschieben, abzuschrecken, es erlaubt auch jegliche Willkür, die Steuerung von Flüchtlingsströmen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen des deutschen Imperialismus.
Sehen wir uns nun die erste Phase des Asylrechts im Grundgesetz an. Sie bestand aus einem ganz einfachen, für jeden verständlichen Satz, der jetzt noch der erste Absatz in dem kastrierten Asyl-Artikel 16a ist (damals ein Teil des Artikels 16):
Das bedeutet – wenn man es ernst nimmt – dass jeder, der erklärt, politisch verfolgt zu sein, das Recht hat, in der BRD Asyl zu beanspruchen. Jede Prüfung durch Ämter verbietet sich, da diese Ämter den innen- und außenpolitischen Interessen der jeweiligen Regierung verpflichtet sind, und Gerichte ebenso (auch wenn sie offiziell unabhängig sind). Die Praxis der bundesdeutschen Ämter und Gerichte entsprach nie diesem eindeutigen Gesetzestext. Tausende wurden abgelehnt, abgeschoben oder in den Suizid getrieben. Im Parlamentarischen Rat 1948 hatten sich die beiden Genossen der KPD für ein uneingeschränktes Asylrecht eingesetzt. In einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat hat Genosse Renner begründet, warum der Begriff „politischer Emigrant“ nicht eingeengt werden darf (siehe Kasten). Manche bürgerlichen Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die selbst Verfolgte des Faschismus gewesen waren, sahen das ähnlich.
Aus diesem Grund war das westdeutsche Asylrecht auch besser als die im Jahr 1948 von der UNO beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dort wird im Artikel 14 das Asylrecht zwar festgeschrieben, aber auch eingeschränkt: „Das Asylrecht kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn jemand wegen eines nichtpolitischen Verbrechens verfolgt wird oder gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt.“
Allein schon der Ausschluss wegen eines „nichtpolitischen Verbrechens“ ist eine ganz erhebliche Einschränkung. Genosse Renner hat in seiner Rede (siehe Kasten) das Beispiel genannt, dass ein Gewerkschafter die Streikkasse vor den Faschisten rettet und darauf von den faschistischen Behörden der Unterschlagung beschuldigt wird.
Die Verteidigung des uneingeschränkten Asylrechts ist unverzichtbar im demokratischen Kampf. Es geht dabei um die Gleichheit vor dem Gesetz, die verletzt wird, wenn ein Verfolgter aus einem anderen Land nicht geschützt wird und damit gegenüber den Einwohnern des Landes, in dem er um Asyl nachsucht, im Nachteil ist – bis hin zur Gefahr für Leib und Leben. Der Kampf um die Gleichheit vor dem Gesetz ist wichtig für den Kampf der Arbeiterklasse, denn je mehr diese Gleichheit erreicht ist, umso mehr kommt die einzige gesellschaftlich relevante Ungleichheit, der Klassengegensatz, zum Vorschein, so dass das Klassenbewusstsein durch die eigene Erfahrung der Arbeiter geschärft werden kann.
Eine Arbeiterklasse, die die Frage des Asylrechts der herrschenden Ausbeuterklasse und ihrem Staat überlässt, wird moralisch umso weniger imstande sein, für ihre Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung zu kämpfen.
Und es gibt einen weiteren Aspekt, weshalb ein uneingeschränktes Asylrecht ein lohnendes Kampfziel für die Arbeiterklasse ist:
„Es besteht kein Zweifel, dass nur äußerstes Elend die Menschen veranlasst, die Heimat zu verlassen und dass die Kapitalisten die eingewanderten Arbeiter in gewissenlosester Weise ausbeuten. Doch nur Reaktionäre können vor der fortschrittlichen Bedeutung dieser modernen Völkerwanderung die Augen verschließen. Eine Erlösung vom Joch des Kapitals ohne weitere Entwicklung des Kapitalismus, ohne den auf dieser Basis geführten Klassenkampf gibt es nicht und kann es nicht geben. Und gerade in diesen Kampf zieht der Kapitalismus die werktätigen Massen der ganzen Welt hinein, indem er die Muffigkeit und Zurückgebliebenheit des lokalen Lebens durchbricht, die nationalen Schranken und Vorurteile zerstört und Arbeiter aller Länder in den großen Fabriken und Gruben Amerikas, Deutschlands usw. miteinander vereinigt.“ (Lenin[4])
In der ersten, der demokratischen Phase des Asylrechts im Grundgesetz stand dieses Grundrecht sehr oft nur auf dem Papier. Damals wie heute wird der Begriff „politisch Verfolgte“ so eingeengt, das kaum mehr was übrig bleibt. Ein Beispiel dafür: „Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.“ – so das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF). Ebenso wird natürlich der „kriminelle“ Flüchtling abgelehnt und grundsätzlich nur staatliche Verfolgung anerkannt[5]. Und wo steht oder stand all das im Grundgesetz? Nirgends – weder in der ursprünglichen noch in der jetzigen Fassung. Dennoch: Viele konnten vor 1993 noch kommen, konnten an Ort und Stelle um ihr Asylrecht kämpfen, auch mit Unterstützung hiesiger Antifaschisten.
Das alles passte nicht in das Konzept des Staates der deutschen Monopolbourgeoisie. Nachhaltig ändern konnte sie das erst, nachdem die DDR annektiert worden war. Erst dann hat die BRD ihre Macht in Europa über die EU so ausweiten können, dass eine „Festung Europa“ möglich wurde, ein Kokon aus Staaten um Deutschland herum, die „uns“ vor Flüchtlingen schützen.
All das fand dann seinen Niederschlag in einer Grundgesetzänderung von 1993, die dem Absatz 1 mit der bescheidenen kleinen Originalformulierung des Asylrechts vier gewichtige, das Asylrecht relativierende bis vernichtende Absätze hinzufügte. Wir dokumentieren im Folgenden alle fünf Absätze, von denen die Absätze 2 bis 5 in ihrem menschenfeindlichen Juristenjargon schwer lesbar sind (schwerer als sonst das Grundgesetz). Wir werden anschließend erklären, worin die wichtigsten Prügel gegen Asylsuchende in diesen vier Absätzen bestehen.
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Absatz 2 besagt: Wer über ein EU-Land oder sonst einen „sicheren Drittstaat“ einreist, hat kein Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen. Das heißt: Deutschland ist für Asylsuchende nur noch über Flugzeug erreichbar.
Absatz 3 besagt: Es wird pauschal festgelegt, in welchen Staaten es keine politische Verfolgung gibt. Besondere Empörung hat das zuletzt im Fall von Afghanistan ausgelöst, das bis zum Ende des Krieges als „sicheres Herkunftsland“ gegolten hat. Der Verein Pro Asyl fordert: „Der Einzelfall zählt!“ Das wäre sicherlich eine Verbesserung – aber wir wissen ja aus der Zeit vor 1993, wer diesen Einzelfall prüft, das ist diese menschenfeindliche Bürokratie des deutschen Imperialismus, das sind z.B. Gerichte, die drohende Folter nicht als politische Verfolgung akzeptieren, sondern als zu den Sitten und Gebräuchen des Herkunftslandes gehörig ansehen. Die einzig demokratische Lösung wäre, dass jeder, der erklärt politisch verfolgt zu sein, Recht auf Asyl hat.
Absatz 4 dient nur dazu, die Rechtsmittel des Asylbewerbers gegen eine Abschiebung massiv einzuschränken.
Absatz 5 handelt von völkerrechtlichen Verträgen, die die deutsche Regierung (bzw. die EU) mit anderen Ländern zuungunsten Asylsuchender abschließt. So z.B. der Vertrag mit der Türkei, der die Türkei gegen Bezahlung zum Türsteher zur Flüchtlingsabwehr macht. Die Türkei benutzt hemmungslos Flüchtlinge für ihre Zwecke – z.B. zum Austragen ihrer Differenzen mit Griechenland. Sie öffnet schon mal ihre Grenzen nach Griechenland, das verarmte Griechenland stopft tausende Flüchtlinge in Lager. Nach den Bestimmungen des Dublin-Abkommens der EU und nach dem deutschen Grundgesetz dürfen diese Menschen dann nur in Griechenland einen Asylantrag stellen. Das Elend in den Lagern ist verheerend. Aber das muss die deutsche Regierung nicht interessieren.
Ein weiterer Schritt bei den „völkerrechtlichen Verträgen“ dieser Banditen ist der „New Pact on Migration and Asylum“, der noch vom Europa-Parlament und dem Europarat bestätigt werden soll[6]. Dieser Pakt sieht u.a. vor:
– Noch mehr Abschottung statt Asylrecht und Schutz: Es soll erheblich mehr Geld als bisher in die Kontrolle der EU-Außengrenzen investiert werden. Die EU-Grenzschutztruppe Frontex, die in der Vergangenheit immer wieder wegen illegalen, gewaltsamen Zurückdrängens von Flüchtlingen hinter die Grenzen, sog. „Push-Backs“ in die Kritik geraten ist, soll hochgerüstet werden. Hierfür sollen die Investitionen bis 2027 im Vergleich zur letzten Förderungsperiode nahezu verzehnfacht werden, auf gigantische 24,3 Milliarden Euro.
– Die Möglichkeit, Geflüchtete an der Grenze bis zu 10 Monate zu inhaftieren, während im Schnellverfahren „geprüft“ wird, ob sie überhaupt Aussicht auf ein Recht auf Asyl und Schutz haben. Wie Horst Seehofer damals zufrieden erklärte, würde das dazu führen, dass Zweidrittel der Menschen gleich wieder abgewiesen werden könnten.
– Es sollen verstärkt Abkommen mit den Herkunftsländern von Flüchtlingen und mit an die EU bzw. das Mittelmeer angrenzenden Ländern, wie z.B. die Türkei oder Libyen, geschlossen werden, um sogenannte „Rücknahmen“ zu erreichen, bzw. ein Weiterreisen zu verhindern.[7]
„Festung Europa“ – so wurde dieses ganze Vorgehen oft von Antifaschisten genannt, in Anlehnung eines Kampfbegriffs der Hitlerfaschisten. Inzwischen ist dieser Begriff – positiv besetzt – bei faschistischen Kräften angekommen. Und 2018 dann auch bei Markus Söder (CSU): „Früher war der Begriff ‚Festung Europa‘ nur negativ besetzt. Das ändert sich. Die Bürger wollen heute ein sicheres Europa, das ihre kulturelle Identität schützt. Europa muss endlich wieder in der Lage sein, sich besser vor den Veränderungen und Wirren der Welt zu schützen.“[8]
Hier unsere Einschätzung des Pogroms aus der KAZ 332. Sie beginnt mit den Ursachen der Nazi-Bewegung in der annektierten DDR: „Alles was sozialistisch war und auch alles was antifaschistisch war, ist über Nacht vernichtet worden. Dieser massive Wechsel kann nur zu so einem Aufschwung der faschistischen Bewegung führen, zumal der ja von Westdeutschland aus tatkräftig unterstützt und angeleitet wurde. Die PDS konnte keinen nachhaltigen Widerstand organisieren, da sie ihre Verankerung in den Betrieben selbst aufgegeben und sich jeglicher Macht beraubt hatte. Eine Arbeiteraristokratie, die vielleicht noch bereit gewesen wäre, etwas Widerstand zu organisieren, und die auf der anderen Seite der Bourgeoisie als zweite Reserve – neben er faschistischen – hätte dienen können, war nicht vorhanden. Das war eine ganz andere Situation als in Westdeutschland. Da ist es schon immer so gewesen, es gab nie antifaschistische Lehrpläne zu vernichten, Lenin-Denkmäler abzureißen oder volkseigene Betriebe aufzulösen. Wer sowieso schon im Tal ist, kann gar nicht aus dieser Höhe so katastrophal konterrevolutionär abstürzen, wie es bei der DDR der Fall war.
Der Aufschwung der Nazibewegung in der einverleibten DDR führte dazu, dass die deutsche Bourgeoisie erstmals in der Geschichte der BRD mithilfe eines Pogroms eine Grundgesetzänderung durchsetzen kann. Der Pogrom in Rostock 1992 wurde systematisch von den Staatsorganen vorbereitet. Eine Unterkunft für (oder besser gegen) Asylbewerber wurde absichtlich völlig überfüllt, so dass die Flüchtlinge auf einer Wiese übernachten mussten ohne Toiletten. Diese Methoden haben schon die Hitlerfaschisten angewendet. Sie haben in den Ghettos unhaltbare Zustände hergestellt, und dann zeigt man das den Menschen und sagt, diese Leute leben doch wie die Schweine. Genau diese Methode funktionierte in Rostock 1992 auch. Natürlich reisten Nazis aus dem Westen in hellen Scharen an. Der geistige Boden dieses Pogroms war aber von offizieller Seite vorbereitet.
Nach dem Pogrom von Rostock gab es einen Aufmarsch in Berlin von Hunderttausenden, bei dem Bonner Regierungsvertreter in der ersten Reihe marschierten. Die reaktionäre Grundlage dieses Aufmarschs (wenn auch keineswegs aller Mitmarschierenden) war die Verurteilung der DDR-Bürger, die Assoziation ‚DDR=Nazis‘. Von uns sind damals einige mit der Losung aufgetreten ‚Die Brandstifter sitzen in Bonn‘. Das war die eigentlich zutreffende Aussage.
Das Asylrecht wurde dann tatsächlich geändert oder richtiger gesagt, abgeschafft.
Das deutsche Monopolkapital, das sich seit 1945 immer parlamentarischer Instrumentarien bedient hat, hat also hier zum ersten Mal eine Nazi-Bewegung, die parlamentarisch völlig unbedeutend ist, zur Durchsetzung einer Grundgesetzänderung benutzt.“[9]
In der KAZ 293 setzten wir uns damit auseinander, wie der deutsche Staat im Krieg gegen Jugoslawien Flüchtlinge aus dem Kosovo sowohl selbst produziert als auch benutzt. „Nur wenige Wochen haben die Bundeswehr und ihre NATO-Verbündeten gebraucht, Hunderttausende aus einem Landstrich zu jagen, der kleiner ist als Schleswig-Holstein. Sie haben den Bürgerkrieg im Kosovo zu einem Völkerkrieg von NATO-Staaten mit der UCK als Bodentruppe gegen Jugoslawien gemacht. (…)
Der deutsche Imperialismus hat sich jahrzehntelang darauf vorbereitet, gigantische Menschenzüge zu dirigieren, sie als diplomatische, als Kriegs- und als Propagandawaffe zu benutzen. (…)
Wie üblich, wurde auch diesmal nichts dem Zufall überlassen. In den Lagern an der Grenze Jugoslawiens saßen Bundeswehrangehörige, die jeden Ankommenden „befragten“. Ganz objektiv. Die Befrager trugen natürlich Uniform, um kein Mißverständnis über die erwarteten Antworten aufkommen zu lassen. Nur ein Bruchteil der in den Lagern Zusammengepferchten durfte das Flugzeug in die BRD besteigen. Viele von ihnen hofften, bei ihren Verwandten, die bereits seit Jahren oder Jahrzehnten in der BRD wohnen und arbeiten, unterzukommen. Keine Chance. Auch jene freundlichen Menschen in unserem Land, die die Propaganda der „Kosovo-Hilfe“ ernstgenommen hatten und ihre Gastfreundschaft anboten, hatten bei den Behörden kein Glück. Man brauchte die Angekommenen in Lagern, unter Kontrolle. (…) Man konnte sie mit Hetzblättern wie ‚Koha Ditore‘ (der „albanische Stürmer“, wie die französische Zeitung ‚Le Figaro‘ schreibt) versorgen. Man konnte sie organisiert beeinflussen und organisiert wieder wegschicken. Die vollständige Verfügbarkeit über gejagte und irregeführte Menschenmassen ist nur im Lager und nicht bei Unterbringung in gastfreundlichen Familien möglich. Und diese vollständige Verfügbarkeit ist auch der Zweck der Höchstaufenthaltsdauer von drei Monaten für „Bürgerkriegsflüchtlinge“, eine Regelung, die 1993 kurz nach der Abschaffung des Asylrechts eingeführt wurde.
(…) In den Lagern, ob an der jugoslawischen Grenze oder hier: elende Zustände, der Haß wächst, die UCK hat freie Bahn für ihre Rekrutierungstätigkeit. Nun kommt von Menschen, die diese Zustände nicht mehr mit ansehen können, natürlich die Forderung: wir müssen viel mehr Flüchtlinge aufnehmen! Für die Regierung der BRD ist das kein Problem. Selbstverständlich nehmen wir weitere Flüchtlinge auf – wenn die anderen Länder der EU das auch endlich tun! Die eigenen Verbündeten erpressen, unter Druck setzen, beschäftigen – das ist die Balkanpolitik des deutschen Imperialismus seit der anmaßenden und dreisten Anerkennung der Teilrepubliken Slowenien und Kroatien 1991. Inzwischen werden die Flüchtlingslager in den bettelarmen Ländern Albanien und Republik Makedonien zu einem Pulverfaß. Die Situation, die man selbst geschaffen hat, wird zum Kriegsgrund erklärt: man will den Flüchtlingen, die man selber aus Kosovo herausgebombt hat, den Weg zur Rückkehr freibomben!“[10]
Die sogenannte Flüchtlingskrise war in Wirklichkeit eine politische Krise ganz anderer Art. Dennoch hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel die Grenzen für den über die Balkanroute kommenden Flüchtlingsstrom geöffnet habe. Tatsache ist: Die Grenzen waren sowieso offen, entsprechend dem Schengen-Abkommen, das dem Kapital innerhalb der EU in jeder Hinsicht Bewegungsfreiheit garantiert. Die Forderung der Rechten, der Faschisten hieß: Grenzen dicht machen! Einen solchen Affront gegenüber dem Kapital wollte und konnte sich die Bundesregierung nicht leisten.
Worin bestand die Krise tatsächlich: Manche EU-Mitglieder hatten es satt, dass sie im deutschen Interesse Flüchtlingsabwehr betreiben sollten. Ungarn zum Beispiel ließ die Flüchtenden einfach Richtung Deutschland weiterziehen – mit erschreckend reaktionären Begründungen. In der angeblichen Flüchtlingskrise zeigten sich Risse innerhalb der EU, die in der Folgezeit eher noch größer geworden sind.
Ein Teil der Flüchtlinge passte dem Kapital durchaus in den Kram – diejenigen, die es als Fachkräfte, als billige Arbeitskräfte gebrauchen konnte. Die Forderung war, zwischen brauchbaren und unbrauchbaren Flüchtlingen zu unterscheiden. Hier kam also schon eine Selektion der Flüchtlinge ins Gespräch. Gleichzeitig mästete sich die Nazibewegung an der Situation, verbreitete Terror und Angst und Schrecken. Die bayerische Staatspartei CSU fühlte sich durch die „Flüchtlingskrise“ ermuntert, ein durch und durch reaktionäres und völkisches Leitkultur-Gesetz in Bayern einzuführen.
Was sofort in dieser „Flüchtlingskrise“ offenbar wurde: Dieser Staat ist weder willens noch imstande, die Aufnahme und Versorgung von notleidenden Menschen zu meistern. Der allergrößte Teil der Arbeit wurde von Freiwilligen übernommen. „Diese Menschen, die eine hohe Moral und Opferbereitschaft besitzen, werden von Regierungsvertretern in den höchsten Tönen gelobt. Ihre große Hilfsbereitschaft wird missbraucht und institutionalisiert. Es steht fast gar nicht mehr zur Debatte, dass sich der Staat um die ersten Hilfsmaßnahmen für die Flüchtlinge kümmert. Und so wächst sich diese große Arbeit wirklich guter Menschen – natürlich ganz ohne, dass sie das wollen – zu einer Heimatfrontübung für den Krieg aus, zu einer patriotischen Generalprobe. Sie wird ja auch inzwischen mit solchen Tönen wie ‚Deutschland schafft das!‘ begleitet.“[11]
Dieses von Seehofer in die Große Koalition eingebrachte Gesetz (offizieller Name: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) enthält einen „Katalog der Grausamkeiten“ (Ulla Jelpke, Die Linke). Zum Beispiel:
Menschen, die abgeschoben werden sollen, die nicht mal im Verdacht einer kriminellen Handlung stehen, sollen in normale Gefängnisse zusammen mit Straftätern eingesperrt werden. Diese Bestimmung ist illegal, sie widerspricht dem EU-Recht.
Es wird eine Duldung zweiter Klasse für Ausreisepflichtige eingeführt, falls sie nicht so spuren, wie es die Ausländerbehörden wünschen, mit Arbeitsverbot, Wohnsitzauflage, Leistungskürzung.
In den Ämtern gelten die Termine der Abschiebungen als „Dienstgeheimnis“. Ein Verstoß – z.B. durch einen Beamten, für den die Vokabeln Mitgefühl und Solidarität noch keine Fremdwörter sind – kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Von einer demokratischen Kontrolle gegen die Ämterwillkür kann da überhaupt keine Rede sein – die Abschiebungen sollen künftig ungestört, in aller Stille stattfinden.
Selbst für die jämmerlichen Flüchtlingsunterkünfte galt bisher die im Grundgesetz verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung. Das ist aufgehoben – die Polizei kann ohne Gerichtsbeschluss Unterkünfte stürmen und jederzeit Menschen rausholen, um sie in Krieg, Folter und Tod zu schicken, um Familien zu trennen.
Entzug von Sozialleistungen für Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat anerkannt wurden – auch wenn in diesem anderen Staat menschenunwürdige Zustände in den Flüchtlingslagern herrschen.
Ein zentrales „Ausländerregister“ sorgt für den „gläsernen Ausländer“, den nahtlosen Übergang letztlich auch zum gläsernen Inländer.
Selbst anerkannte Asylbewerber können in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt werden.
Dieses Gesetz richtet sich nicht nur gegen Flüchtlinge. Es diente auch dazu, die SPD nochmal richtig eins reinzuwürgen. Ihr unwürdiges Stillhalten in der Großen Koalition, sich von einem Erzreaktionär wie Seehofer vorführen zu lassen, das alles machte die Bundestagsfraktion der SPD auch bei diesem Gesetz mit. Nur acht Mitglieder der SPD-Fraktion stimmten dagegen. Es hatte heftige Proteste in der Bevölkerung, davon eine beachtliche Zahl in der SPD gegeben.[12]
Mit der Zustimmung zu diesem Gesetz hat die SPD nicht nur wieder einmal den Abbau der bürgerlichen Demokratie, die Gefahr des Faschismus begünstigt. Mit ihrer erneuten Unterwerfung unter Seehofer und Co. hat sie weiter an ihrem eigenen Untergang gearbeitet.
Ob es die gewachsene Kriegsgefahr war, die der SPD dann 2021 wieder einen gewissen Aufschwung verpasst hat? Auch dafür wird sie nur einen gewissen Zeitraum gebraucht. Mit allen antidemokratischen Maßnahmen damals und heute gräbt sie sich doch nur ihr eigenes Grab, wenn sie sich nicht auf die Notwendigkeit des Kampfes gegen rechts besinnt.
„Die Zustände im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos sind seit Jahren bekannt: Völlige Überbelegung, katastrophale hygienische Zustände, ebenso katastrophale medizinische Versorgung, kaum Schutz vor Kälte und Nässe, Dreck und Matsch bei jedem Regen, in dem die weit über 10.000 Menschen leben müssen. Mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie verschlimmerte sich die Lage noch, das Lager wurde zum Gefängnis. Doch erst der Brand des Flüchtlingslagers Moria brachte diese Katastrophe wieder in die Schlagzeilen der Medien, zumindest kurzzeitig.“[13]
Die Katastrophe in Moria zeigte nicht nur allzu deutlich, welche Auswirkungen die Änderungen des Grundgesetzes 1993 haben: Das verarmte Griechenland war und ist für diese – nach wie vor – im tiefsten Elend lebenden Menschen zuständig, nicht etwa die BRD. Im Jahr 2020 – allenthalben hieß es auf Plakaten und in den Medien: „Wir bleiben zu Hause!“ – demonstrierten mutige junge Menschen in Berlin für die Forderung, angesichts der in Moria grassierenden Corona-Seuche das Lager Moria zu evakuieren und die Flüchtlinge in Deutschland zu versorgen. Aber sie durften gar nicht demonstrieren – Demonstrationen waren aus „hygienischen Gründen“ verboten und wurden von der Polizei aufgelöst.
Moria ist nur ein Beispiel, wie Unterdrückung in unserem Land Katastrophen in anderen Ländern fördert und verstärkt.
Als die Bundeswehr nach 20 Jahren desaströser Anwesenheit aus Afghanistan abgezogen war, entbrannte die Frage der Rettung der „Ortskräfte“, d.h. der Leute, die in Afghanistan für die Bundeswehr gearbeitet hatten. In der demokratischen Bewegung hierzulande war die Empörung groß, da Afghanistan bis zuletzt als „sicheres Herkunftsland“ definiert worden war, ständig Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt worden waren – eine im wahrsten Sinne des Wortes mörderische Entscheidung. Bei der Rettung der „Ortskräfte“ gab es – wie sollte es anders sein – wieder massive Einschränkungen. Es wurde eine „Kernfamilie“ erfunden, die geschützt werden sollte. Erwachsene Kinder der als „Ortskräfte“ Beschäftigten müssen in Afghanistan bleiben. Sie sind zwar genauso gefährdet wie die „Kernfamilie“ – aber solche Kleinigkeiten interessierten die Bundesregierung nicht. Die durch das Asylrecht geforderte Gleichheit der Bedrohten und Verfolgten spielte wieder mal keine Rolle, weil das ganze Asylrecht nach Definition der deutschen Bürokratie in dem Fall keine Rolle spielt.
Wurde die SPD mit dem „Hau-ab-Gesetz“ weiter in die Krise getrieben, so spielte man jetzt ein ähnlich zermürbendes Spiel mit der Partei Die Linke. Die abgespeckte Rettung der „Ortskräfte“ konnte natürlich nur durch die Bundeswehr erfolgen, d.h. der Bundestag musste einem weiteren Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr zustimmen! Die Einschüchterung lief auf Hochtouren – durfte man die Menschen in Afghanistan im Stich lassen, nur um an den von der Linkspartei festgelegten Grundsätzen der Friedenspolitik festzuhalten?
Und die Einschüchterung funktionierte. Fünf Abgeordnete der Linkspartei stimmten für den Bundeswehreinsatz, 43 enthielten sich und sieben stimmten dagegen – diese sieben konnten plausibel erklären, dass die Rettung der betreffenden Menschen mit zivilen Mitteln möglich ist.
In der Öffentlichkeit half das wenig, die Linke wurde gebrandmarkt als verantwortungslos, wenn es um Leben und Tod geht. Und gleichzeitig wurde klar gemacht: Ohne Bundeswehr geht gar nichts. Keine Katastrophe ohne Bundeswehr – ob in Afghanistan, bei Pandemie und Hochwasser – was wären wir ohne unser deutsches Militär!
Zermürbung der Linkspartei und Großformatpropaganda für die Bundeswehr – so wurde der Weg in die „Zeitenwende“ 2022 geebnet.
Es darf kein neues 2015 geben – so munkelten manche Reaktionäre, als mit der von Bundeskanzler Scholz verkündeten „Zeitenwende“ sich viele Menschen aus der Ukraine auf den Weg nach Deutschland machten. Aber keine Angst – es wird kein neues 2015 geben. Nur den Ukrainern wird jetzt geholfen. Aber nicht allen Flüchtlingen aus der Ukraine, sondern denen mit ukrainischer Staatangehörigkeit und weiteren, eng eingegrenzten Personengruppen (die man aber am liebsten gar nicht dabeihaben will – siehe die entsprechenden Ausführungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF[14]). Und weil die entsprechenden Selektionskriterien für Nicht-Ukrainer sehr kompliziert sind, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aber ohne Visum nach Deutschland einreisen können, wird schon mal – wie sollte es anders sein – nach Hautfarbe ausgewählt – beobachtet z.B. bei der Bundespolizei in Frankfurt/Oder.
Die ukrainischen Flüchtlinge haben einen wesentlich besseren Status als die Asylbewerber. Sie können z.B. sofort Arbeit suchen, sie müssen nicht in Flüchtlingsunterkünften hausen, wenn sie woanders wohnen können, sie können sich frei bewegen, sie sind in der Unterstützung im Gegensatz zu Asylbewerbern Hartz-4-Empfängern gleichgestellt. Das alles sind Bedingungen, von denen Asylbewerber nur träumen können.
Sehr viele freiwillige Helfer sind auch jetzt – wie 2015 – am Werk, wobei es inzwischen zu einer platten Selbstverständlichkeit geworden ist, dass unbezahlte Helfer das tun, was dieser Staat tun müsste, der aber weder willens noch imstande dazu ist. Schikanen von Polizei und Ämtern bleiben im Gegensatz zu 2015 aus, tägliche Meldungen über Naziterror gegen Flüchtlinge ebenso. Dieter Stein, Chefredakteur des Rechtsaußenblattes „Junge Freiheit“ schreibt in einem Newsletter: „Eine unglaubliche Welle der Solidarität erfaßt Deutschland“, wobei ihn nur die Tatsache beunruhigt, dass an der deutschen Grenze nicht gleich von der Bundespolizei die Nicht-Ukrainer aussortiert werden.
Wir hatten in dieser Zeitung schon 2017 vor dem vorauszusehenden Missbrauch der Flüchtlingshilfe gewarnt: „Diese Organisation der Flüchtlingshilfe könnte 1:1 zur Organisation der Lazarette im Kriegsfall übernommen werden. Sie könnte zum Arbeitsdienst umfunktioniert werden, der freiwillig ist und dessen Verweigerung jedem Erwerbslosen die gesellschaftliche Ächtung einbringen würde. Rote Hilfe oder Vaterlandsverteidigung – das ist die Kräftefrage, vor der wir stehen, wenn wir diese gewaltige Bewegung der Flüchtlingshilfe vor uns haben. Und diese Kräftefrage sieht zurzeit nicht gut für uns aus (das muss gesagt werden trotz der vielen Flüchtlingshelfer, die durch wachsende Widersprüche zu den staatlichen Stellen nach links politisiert worden sind und z.B. Aktionen gegen Abschiebungen organisieren, die aber eine Minderheit im demokratischen Kleinbürgertum sind).“[15]
Wir haben damals Kritik für diese Warnung bekommen – wobei sich unsere Aussage nicht gegen die Flüchtlingshelfer, sondern gegen deren staatlichen Missbrauch gerichtet hat. Die Situation der Flüchtlingshelfer hat sich inzwischen verschärft, da sie – ob sie wollen oder nicht – in das nationalistische, rassistische System der Sortierung der Ukraine-Flüchtlinge untereinander und gegenüber anderen Asylsuchenden eingegliedert werden. Typisch ist der Bericht eines Flüchtlings aus der Ukraine: „Gleich nach unserer Ankunft am Berliner Hauptbahnhof sind wir zu einem Zelt gegangen, um zu fragen, wo wir uns ausruhen könnten. Weil wir ja seit zwei Tagen unterwegs waren. Und ein Helfer dort sagte uns ganz direkt: Wir können hier für Schwarze nichts tun. Er meinte, wir könnten uns etwas zu Essen nehmen, aber ansonsten gebe es keine Hilfe für uns.“[16]
Ganz neu ist diese Sortierung nach (vermeintlicher) Herkunft, Nationalität oder Staatsangehörigkeit nicht. Kurz vor dem 13. August 1961 und im Herbst 1989 gab es ähnlich reaktionäre Begeisterung über „die Deutschen“, die die DDR verließen, während gleichzeitig Einwanderer und Asylsuchende ähnliche Probleme hatten wie heutzutage. Neu ist, dass es diesmal nicht um „Deutsche“ geht, sondern um „unseren Kulturkreis“. Unser Kulturkreis, unsere Leitkultur – das ist brandgefährlich. Das braucht gar keine Begründung mehr, „unser Kulturkreis“ kann überall auf der Welt sein, beliebig definiert und herbeigeredet werden. „Unser Kulturkreis“ – heute gegen „die Russen“, und morgen?
Gegen diese kriegerische Asylpolitik zu kämpfen heißt, für den Frieden kämpfen.
Und so geht es weiter:
Im 9. Teil dieser Serie besichtigen wir den Artikel 3 – die Gleichheit vor dem Gesetz.
E.W.-P.
Aus dem Vorwort:
Die Grundrechte – Antifaschisten, Demokraten waren es bisher, die für die Verteidigung der Grundrechte stritten und demonstrierten. Wie ist es möglich, dass nun eine Masse nörgelnder, unter „Maskendiktatur“ schmachtender und sich überhaupt betrogen fühlender Kleinbürger, angeführt von Reichskriegsflaggen und sonstigem hochkriminellen Nazigesocks sich die Forderung nach Einhaltung der Grundrechte zu eigen macht, ja sich aufführt, als wären sie die Erfinder der Verteidigung der Grundrechte.
Es wird höchste Zeit, hier um Klarheit zu kämpfen. Deshalb die Einladung zur Besichtigung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz in den ersten 22 Artikeln geschrieben stehen (Artikel 1 bis 19 und Artikel 12a, 16a und 17a), sowie die Artikel 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht), 33 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern), 38 (Wahlrecht), 101, 103 und 104 (Grundrechte gegenüber der Justiz). Diese Besichtigung ist eine Serie in der KAZ, wobei jeder Teil dieser Serie ein abgeschlossener Artikel ist.
Bisher erschienen:
Vorwort zur Serie: KAZ Nr. 373, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte
Teil 1 – Artikel 14: Das Eigentum: KAZ Nr. 373, S. 9, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-1
Teil 2 – Artikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person: KAZ Nr. 374, S. 23, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-2
Teil 3 – Artikel 9: Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden und das Koalitionsrecht: KAZ Nr. 375, S. 12, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-3
Teil 4 – Artikel 38 (2): Das Wahlrecht: KAZ Nr. 376, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-4
Teil 5 – Artikel 20 (4): Das Recht auf Widerstand: KAZ Nr. 377, S. 30, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-5
Teil 6 – Artikel 8: Das Versammlungsrecht: KAZ Nr. 378, S. 10, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-6
Teil 7 – Artikel 5: Die Meinungsfreiheit: KAZ Nr. 379, S. 24, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-7
Herr Dr. von Brentano will das Asylrecht nur denen gewähren, die ihr Heimatland verlassen mussten, weil sie aufrechte Kämpfer für die Demokratie waren. Nun kenne ich kein Land in Europa, das nicht von sich behauptet, dass der Zustand in seinem Land die Demokratie schlechthin ist. Ich kenne kein solches Land. Alle Länder, auch Spanien[17], behaupten, demokratische Länder zu sein. Die Meinungen darüber gehen natürlich auseinander. Was der eine als Demokratie ansieht, ist dem anderen das Gegenteil. Ich lasse durchaus offen, welche Meinung richtig ist. Ich rede nur schlechthin von der Tatsache, dass jedes Land seine Regierungsform als demokratisch anspricht. Nur diejenigen, die gegen die dort existierende Staatsordnung angehen, verstoßen dann nach Auffassung der dort herrschenden Gewalt gegen die Demokratie. Sie müssen aus diesem Grund das Land verlassen. Sie sind also in jedem Fall vom Standpunkt ihres Heimatlandes aus gesehen als Kämpfer gegen die Demokratie in dem jeweiligen Land anzusprechen. Dass man aber im 20. Jahrhundert als politisch reifer Mensch und Demokrat überhaupt den Gedanken aussprechen kann, es sei notwendig, das Asylrecht einzuengen, das geht weit über mein Begriffsvermögen hinaus. Es gehört doch hier zum guten Ton, die größten europäischen Länder geradezu als Muster von Demokratien hinzustellen; ich denke an Frankreich und England. Wie steht es damit? Frankreich war das Land, das bis zu einem gewissen Zeitpunkt – nämlich bis zu dem Zeitpunkt, als die Kräfte von Vichy[18] an die Macht kamen – das absolute Asylrecht gewährte. Da wurden aus Deutschland Kommunisten und Antifaschisten jeder Schattierung aufgenommen. Es wurden die Kämpfer für das Zarentum, die Weissgardisten usw. aufgenommen, jeder hatte Asylrecht.
(Zuruf: Sogar Rauschning[19].)
– Auch Rauschning; es ist gut, dass Sie das bringen. Schließlich, wenn Hitler gekommen wäre, hatte er dort auch Asylrecht bekommen, seien Sie sicher.
Dagegen war England trotz Anerkennung des allgemeinen Asylrechts schon etwas vorsichtiger. Da durfte ein Kommunist nur unter gewissen Kautelen hineinkommen. Die USA schlossen ebenfalls bei genereller Anerkennung des Asylrechts die Kommunisten von vornherein aus.
(Zuruf: Sie sind aber trotzdem hineingekommen!)
– Das lag an anderen Dingen, das wissen Sie doch, Herr Kollege Wagner. Wir kamen überall hin und kamen auch überall wieder heraus.
...
Ein letztes Wort. Man soll sich hüten, den Begriff „politischer Emigrant“ irgendwie einzuengen. Die Praxis hat bewiesen, dass ein grosser Teil der in der Nazizeit aus Deutschland geflüchteten Emigranten im Asylland von Deutschland her mit irgendeiner kriminellen Beschuldigung belastet wurde. Die Nazibehörden haben sozusagen an einem jeden von uns irgendetwas Kriminelles entdeckt. Sie haben auf Grund dieser Entdeckungen zum Beispiel einem Gewerkschaftler, der dafür gesorgt hat, dass das Geld der Gewerkschaften ins Ausland kam, dass unser ehrliches Geld nach drüben kam und nicht Hitler in den Rachen fiel, einen Prozess wegen Unterschlagung angehängt. Das müssen Sie doch wissen. Man hat es also in den allermeisten Fällen verstanden, den Begriff politischer Emigrant mit dem Begriff krimineller Flüchtling zu vermengen. Deswegen muss man jede Einengung des Begriffs politischer Emigrant vermeiden. Man muss schlechthin von politischer Emigration und politischem Asylrecht sprechen, sonst gerät man in des Teufels Küche.
(Die Fußnoten wurden von der KAZ-Arbeitsgruppe „Flüchtlinge“ hergestellt, die diese Auszüge aus der Rede des Genossen Renner in der KAZ 293 dokumentierte. Diese Ausgabe der KAZ erschien 1999, während des Aggressionskrieges gegen Jugoslawien, als die Bundesregierung nicht nur die Bundeswehr, sondern auch die Flüchtlingsströme als Waffe benutzte.)
Für uneingeschränktes Asylrecht und gleiches Recht für alle
Inhalt:
Broschüre erschienen am 18.4.2016 zu beziehen per mail an gruppeKAZ@kaz-online.de
1 So Gabor Steingart und ähnlich auch Frank Plasberg in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ am 28.02.2022, www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/videos/video-triumph-der-gewalt-wie-hilflos-ist-der-westen-gegen-putin-102.html
2 www.deutschlandfunk.de/zwei-klassen-gefluechtete-100.html
3 www.freitag.de/autoren/cceckner/der-parlamentarische-rat-und-das-asylrecht
4 Lenin, Kapitalismus und Arbeiterimmigration, LW Bd. 19, S. 447.
6 Siehe dazu: www.kaz-online.de/artikel/wenn-asyl-nicht-mal-mehr-auf-dem-papier-steht. Den O-Ton dieses Machwerks kann man hier finden: ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019- 2024/promoting-our-european-way-life/new-pact-migration-and-asylum_de
7 www.kaz-online.de/artikel/wenn-asyl-nicht-mal-mehr-auf-dem-papier-steht
8 www.perlentaucher.de/9punkt /2018-06-23.html
9 Thesen zur Entwicklung der „Sammlungsbewegung zur Rettung des Vaterlands“ (F.J. Strauß) in Westdeutschland bis 1989/90 und in Westdeutschland und einverleibter DDR ab 1989/90, www.kaz-online.de/artikel/thesen
10 www.kaz-online.de/artikel/die-kosovo-fluechtlinge-missbraucht-und-verheizt
11 www.kaz-online.de/artikel/gleiches-recht-fuer-alle
12 Alle Fakten in diesem Abschnitt siehe www.kaz-online.de/artikel/nur-der-abgrund-kann-uns-retten
13 www.kaz-online.de/artikel/fuer-gefluechtete-seehofers-humanitaet-und-ordn
16 www.deutschlandfunk.de/zwei-klassen-gefluechtete-100.html
17 Spanien war bis 1975 ein faschistischer Staat, zu dem übrigens die BRD – voll in der Tradition der Hitlerfaschisten – bis zum Ende freundschaftliche Beziehungen unterhielt.
18 Das Vichy-Regime war eine für die Hitlerfaschisten arbeitende Marionettenregierung in Frankreich unter Pétain nach der Kapitulation Frankreichs (1940) mit Sitz in Vichy.
19 Hermann Rauschning, NSDAP-Mitglied seit 1926, wurde 1933 im Auftrag der Nazi-Partei Senatspräsident des damaligen Danzig (heute Gdansk, Polen). Überwarf sich mit der Führungsriege der Nazis und floh 1936 in die Schweiz, 1938 nach Frankreich.