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Für Dialektik in Organisationsfragen

AfD verbieten – Verfassungsschutz auflösen!

Die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“ – das hat der Bundesverfassungsschutz herausbekommen.

Was bedeutet das?

Es bedeutet auf jeden Fall nicht, dass der Verfassungsschutz die AfD für faschistisch hält. Das Wort „faschistisch“ kommt im Wortschatz dieser Behörde ohnehin nicht vor. Es gibt „Rechtsextremisten“ und „Linksextremisten“ – und so kann man Faschisten und Kommunisten (gemeinsam mit anderen Linken) in einen Topf werfen und zur Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ erklären.

Klassen und Klassenkampf gibt es in diesem Weltbild nicht. Aber die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Faschisten und Kommunisten haben entgegensetzte Ziele im Klassenkampf. Faschisten leugnen die Existenz von Klassen (genauso übrigens wie der Verfassungsschutz) und wollen, um den Kapitalismus zu retten und das „Vaterland“ kriegstüchtig zu machen, eine blutrünstige „Volksgemeinschaft“ herstellen. Auch Sozialdemokaten wollen den Kapitalismus retten, aber sie leugnen den Klassenkampf nicht und wollen die Klassen – Kapitalisten und Arbeiter – miteinander versöhnen. So stellt auch für Sozialdemokraten der Faschismus eine Gefahr dar. Kommunisten haben das Ziel einer klassenlosen Gesellschaft, was nur durch Sturz der Herrschaft der Kapitalistenklasse zu erreichen ist. Sind also die Kommunisten die entschiedensten Gegner der Kapitalistenklasse, so sind die Faschisten die barbarischsten Verteidiger der Kapitalistenklasse.

Viele Antifaschisten, darunter auch solche, denen die Problematik des Begriffs „rechtsextremistisch“ klar ist, freuen sich jetzt über diese Kennzeichnung der AfD durch den Verfassungsschutz und hoffen, dass nun ein Verbotsverfahren gegen die AfD folgen wird.

Diese Hoffnung ist irrig. Einschätzungen und Berichte des Verfassungsschutzes setzen kein Gerichtsverfahren in Gang – bzw. sie sollten es nicht tun, denn das hieße, die Justiz wäre abhängig von einem Geheimdienst, so wie die Nazi-Justiz ihre Opfer von der „Geheimen Staatspolizei“ (Gestapo) erhielt. Nach geltendem Recht jedenfalls geht ein Parteiverbotsverfahren so vor sich: Es muss ein juristisch begründeter Antrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Antragsberechtigt sind nur drei Gremien: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Neben dem Antrag muss das Gericht auch die Gegenseite hören, also die Anwälte der AfD. Dann muss das Gericht weitere Fakten sichten, z.B. auch Zeugen verhören. Und dann muss es sein Urteil mit Begründung formulieren. Ob irgendwann das gewichtige Sammelwerk des Verfassungsschutzes zur Kennzeichnung der AfD mitberücksichtigt wird, liegt an den hier genannten drei Beteiligten – Antragsteller, Antragsgegner und Richter. Sie können es heranziehen oder ignorieren, das ist jeweils ihre Entscheidung.

Und da kommen wir gleich zum nächsten Problem: Wenn die Kennzeichnung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ für die Einleitung eines Verbotsverfahrens irrelevant ist, warum hat der Verfassungsschutz sich dann überhaupt die Mühe gemacht, einen über tausendseitigen Wälzer, hauptsächlich mit öffentlich verlautbarten AfD-Zitaten, geordnet nach „Grundwerten“ zur Bekräftigung seiner Einschätzung zusammenzustellen?

Die Antwort ist erschreckend einfach: Auf dieser Grundlage kann der Verfassungsschutz in viel größerem Maßstab V-Leute einsetzen als bisher[1], die im Innern der AfD nicht nur recherchieren, sondern bei Verbrechen dabei sein werden – durchaus auch aktiv. Diese V-Leute bekommen satte Belohnungen – früher hat sich die NPD durch die Bezahlung von V-Leuten finanzieren können.

Genau wegen dieser Praxis, V-Leute in einer faschistischen Partei einzusetzen, ist der erste Versuch, die NPD zu verbieten, im Jahr 2003 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wollte klären, wie groß der Einfluss von V-Leuten des Verfassungsschutzes innerhalb der NPD ist. Die Bundesregierung weigerte sich aber, Namen von V-Leuten zu nennen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

Der Verfassungsschutz hat nun die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ gekennzeichnet, um massiv V-Leute in der AfD einzusetzen, deren Einsatz schließlich zum Scheitern eines Verbotsantrags führen kann! Auf den Verfassungsschutz im antifaschistischen Kampf gegen die AfD zu bauen, heißt wirklich den Bock zum Gärtner machen!

Erinnern wir uns: Es gab doch mal die von so vielen Menschen erhobene Forderung, den Verfassungsschutz aufzulösen. Das war, als die furchtbare rassistische Mordserie des „NSU“ endlich in der Öffentlichkeit bekannt wurde, und gleichzeitig erschütternde Fakten der Verwicklung des Verfassungsschutzes in diese Verbrechen offenbar wurden. Wenn wir dieser Institution nun plötzlich und grundlos vertrauen, statt für die Auflösung des Verfassungsschutzes zu kämpfen, dann sind die Opfer des „NSU“ umsonst gestorben.

Wer sich noch genauer mit der Frage beschäftigen will, ob und warum die AfD als faschistische Partei einzuschätzen und zu bekämpfen ist, dem sei das in dieser Ausgabe abgedruckte Referat von Gretl Aden empfohlen, gehalten auf der 16. Konferenz „Der Hauptfeind steht im eigenen Land“, unter der Fragestellung: „Ist die AfD faschistisch?“

E.W.-P.

1 „Bei einer Hochstufung sinken für den Verfassungsschutz die Hürden, um nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, darunter zum Beispiel V-Leute, Observationen verdeckte Ermittlungen oder Bild- und Tonaufnahmen“ (https://www.deutschlandfunk.de/afd-einstufung-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html#Verfassungsschutzbericht-Inhalt (angesehen am 20.06.2025)

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