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Solidarität

Entschädigung der Opfer deutscher Kriegsverbrechen!

Die Opfer der von der deutschen Wehrmacht abgeriegelten Stadt Leningrad sind bis heute nicht entschädigt worden. Der Zug der Erinnerung e.V. hat deshalb einen Aufruf gestartet, dass die Bundesregierung die Forderung der Überlebenden zu erfüllen hat. Hier der Aufruf (ungekürzt):

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kollegen,

werte Freunde

die Bundesregierung verweigert den slawischen Opfern des deutschen Massenverbrechens an der Leningrader Bevölkerung jegliche Entschädigung. Die erneute Forderung von etwa 60.000 Überlebenden ohne jüdische Herkunft bleibt auch anläßlich des 80. Jahrestages der Befreiung (27. Januar 1944) unerfüllt.

Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Bevölkerung der von deutschen Truppen zwischen 1941 bis 1944 abgeriegelten und dem Hungertod ausgelieferten Stadt Ziel einer „allgemeinen Kriegshandlung“ der Wehrmacht gewesen. Für die etwa 1,1 Millionen Toten und die überlebenden Opfer dieser „allgemeinen Kriegshandlung“ bestehe kein individuelles Anrecht auf irgendeine deutsche Restitution.

Lediglich der zahlenmäßig geringeren jüdischen Opfergruppe gesteht die Bundesregierung eine gewisse, von ihr selbst bestimmte Schadenssumme ohne Rechtsanspruch zu, da Leningrader Bürger jüdischer Herkunft besonders gefährdet gewesen seien, hätte die Wehrmacht Leningrad erobern wollen. Eine solche Absicht hat jedoch niemals bestanden. Vielmehr beabsichtigte die deutsche Kriegsführung die Ausrottung jeden menschlichen Lebens in Leningrad durch Verhungern.

– Der bürgerschaftliche deutsche Verein „Zug der Erinnerung e.V.“ erklärt, dass es sich bei der Hungerblockade gegen Leningrad um ein schweres Kriegsverbrechen handelt, das sämtliche Einwohner der Stadt gleich welcher Herkunft dem Tod aussetzen sollte. Das deutsche Verbrechen muss den strafrechtlichen Kriterien bei Völkermord zugerechnet werden.

Das Massenverbrechen als eine „allgemeine Kriegshandlung“ zu verniedlichen, fehlt den deutschen Tätererben jede Legitimation und widerspricht den historischen Tatsachen.

– Indem die Tätererben die jüdischen Opfer der deutschen Belagerung einer Entschädigung für wert befinden, die mehrheitlich slawischen aber nicht, maßen sie sich eine Inwertsetzung der durch ihre Erblasser verursachten Leiden an und spekulieren auf ihren Gewinn.

Die Tätererben spielen die eine Opfergruppe gegen die andere aus, die Minderheit gegen die Mehrheit, und selektieren die Opfer nach ihrer Gunst und zu ihren (finanziellen) Gunsten.

Der bürgerschaftliche deutsche Verein „Zug der Erinnerung e.V.“ erachtet das Vorgehen gegen die Leningrader Opfer als den Versuch, die Ahndung der deutschen Verbrechen einer ethnizistischen Rangordnung zu unterwerfen, die dem offenen Rassismus verwandt ist.

Der „Zug der Erinnerung e.V.“ verlangt von der Bundesregierung, die Aufforderung der letzten Überlebenden zu erfüllen.

Im 80. Jahr der Befreiung ehrt der „Zug der Erinnerung e.V.“ die Toten und Hinterbliebenen des deutschen Völkermords in Leningrad gleich welcher Herkunft.

 

Berlin, 27. Januar 2024

Der Vorstand

Hans-Rüdiger Minow

Vorstandssprecher

 

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E-Mail: info@zugde.eu, www.zug-der-erinnerung.eu

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