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Für Dialektik in Organisationsfragen

IGM-„Zukunftstarifverträge“:

Arbeitsplatzsicherung mit Zigtausenden Entlassungen

Das ist ein großer Teil der Geschichte sogenannter Zukunftstarifverträge. Sie stehen als Forderung aus der IGM-Tarifrunde aus März 2020 weiter auf der Tagesordnung. In die Diskussion gebracht hat sie IGM-Vorsitzender Hofmann im Oktober 2019 auf dem Gewerkschaftstag. In seinem Zukunftsreferat hat er den Delegierten erklärt: „Wir haben schon in zahlreichen Betrieben Zukunftsvereinbarungen durchsetzen können. Ich schlage vor, dass wir uns eine Kampagne vornehmen, in möglichst vielen Betrieben solche Vereinbarungen zu erkämpfen.“ Gemeinsam mit dem Vorschlag eine Kampagne zur Mitbestimmung zu machen, hat er damit von den Delegierten-Forderungen nach kampfweiser Durchsetzung weiterer Arbeitszeitverkürzung – vor allem die 35-Std.-Woche im Osten – abgelenkt. Nur zur Erinnerung: Abgesehen vom beabsichtigten „Häuserkampf“ im Osten wurden keine „Kampf- Kampagnen für die nahe „Zukunft“ vom Gewerkschaftstag beschlossen – weder zur Mitbestimmung noch zur Durchsetzung von „Zukunftstarifverträgen“. Letztere hat die IGM-Führung stattdessen ihrem „Moratorium für einen fairen Wandel“ und dem dabei geforderten „Zukunftspaket“ hinzugefügt. Im Moratorium wird dazu erklärt: „Inhalte eines solchen Zukunftspaketes sind: Die Arbeitgeber verpflichten sich, auf Verlangen der IG Metall Verhandlungen zu betrieblichen Zukunftstarifverträgen zu führen. Ziel ist die Festlegung konkreter Investitions- und Produktperspektiven für Standorte und Beschäftigte, (...) und zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.“

Beim Abschluss eines solchen Tarifvertrages kämen die in den Kapitalverbänden organisierten und tarifgebundenen Einzelkapitalisten unter sogenannten „Einlassungszwang“. Das heißt, ihre Tarifgebundenheit würde sie zwingen, mit der IGM über den Abschluss von Zukunftstarifverträgen und den o. g. Inhalten zu verhandeln, wenn die das verlangt. Den damit verfolgten Zwang für ihre Mitgliedsfirmen haben die Kapitalverbände allerdings kurz nach Erhalt der Forderung sofort abgelehnt. Damit ist das Thema Zukunftsvereinbarungen und Zukunftstarifverträge natürlich nicht vom Tisch. In den Betrieben, wo sie bisher abgeschlossen wurden und gelten, sind sie in der Regel die Antwort auf von den Kapitalisten angekündigte Entlassungen. Das Paradebeispiel dafür ist das Automobilkapital wie z. B. die Firmen VW, AUDI, Daimler, BMW, Opel, Ford, aber Beispiele gibt es auch in anderen Branchen, wie bei Siemens, Schaeffler und anderen. Von ihnen sind auch jetzt wieder Zigtausende Entlassungen angekündigt. In diesem Sinne beginnen dort von anderen Zugeständnissen abgesehen die Zukunftsverträge mit dem mehr oder weniger lautlosen Verschwinden Zehntausender Arbeitsplätze und der entsprechenden Anzahl von Kolleginnen und Kollegen. Bei diesem Geschäft heißt es: Zustimmung der IGM-Führung gegen die Zusicherung des Kapitals: In den nächsten Jahren, teilweise bis 2029 – z. B. bei Audi – keine „betriebsbedingten Kündigungen“. Das Ja zu tausenden Entlassungen lässt sich dabei auch noch als gewerkschaftlicher „Kampferfolg“ verkaufen. Der bei diesem Erfolg vom Rausschmiss betroffene Teil Belegschaftsangehöriger wird über Aufhebungsverträge, sonstige Abfindungsregelungen, Ausdehnung der Altersteilzeit, Frühverrentung usw. aus dem Betrieb getrieben. Der Zukunftstarifvertrag wirkt hierbei als Stillhalteabkommen, mit dem die Belegschaften vom gemeinsamen Kampf und Widerstand abgehalten werden. Stattdessen werden sie mit dem Köder „Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen“ angetörnt, mit kostenlosen Verbesserungsvorschlägen und vereinbarten Produktivitätssteigerungen die nächste Rationalisierungsoffensive und Entlassungswelle vorzubereiten und kräftig am eigenen Rausschmiss mitzuwirken. Damit als Unterstützung im Rücken kann das Kapital ungestört von Widerstandsaktionen, von Streiks der Belegschaften weiter Milliarden-Profite machen und in seine Zukunftstresore schaufeln. Dabei ist eine Sicherung von Arbeitsplätzen unmöglich, die steht den Profitzielen des Kapitals konträr gegenüber, egal wieviel Zukunftsverträge die IGM-Führer abschließen wollen. Je nach wirtschaftlicher Situation kann das Kapital sie ihnen einschließlich vereinbarter Investitionszusagen und anderem vor die Füße schmeißen und behaupten, dass die Geschäftsgrundlage dafür nicht mehr vorhanden ist.

Die nächste Gelegenheit auf diese Tarifpolitik wieder Einfluss zu nehmen, bietet sich für die gewerkschaftliche Basis, die Vertrauensleute und Belegschaften bei der Fortsetzung der bis zum Jahresende ausgesetzten Tarifrunde 2020. Hierbei wird es die nächstliegende Aufgabe sein, sich auf die Abwehr der mit Sicherheit zu erwartenden Angriffe des Kapitals auf die Tarifverträge vorzubereiten. Im Gesamtmetall-Moratorium verlangen die Kapitalverbände „unkonditionierte“ Öffnungsklauseln für die Tarifverträge“. Die Öffnungsklauseln im Gesetz sollen es den Sozialpartnern damit ermöglichen, alle in Gesetzen erreichten Mindestrechte für die Lohnabhängigen durch Tarifverträge zu unterlaufen. Beispiele für solche Öffnungsklauseln sind bekannt aus dem Arbeitszeitgesetz und dem AÜG, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie sind die Grundlage für den sogenannten „Sklavenhandel“ der Arbeitskraft-Dealer, die „Verleiher“. Mit in Tarifverträgen von der IGM-Führung gemachten Zugeständnissen lassen sich dafür durchaus Regelungen schaffen, die später als Gesetzesvorlage genutzt werden können. Das Kapital wendet damit die früher insbesondere in der IGM mit dem Abschluss von Tarifverträgen verfolgte Praxis gegen die Gewerkschaft: Z. B. wurde damals bei gewerkschaftlichen Seminaren vertreten, dass mit der tariflichen Verkürzung der Arbeitszeit Voraussetzungen für gesetzliche Verbesserungen für die ganze Klasse geschaffen werden.

Bei der Vorbereitung der Tarifbewegung geht es deswegen darum, in den Belegschaften rechtzeitig eine gemeinsame Kampffront gegen die Absichten des Kapitals aufzurichten und die Gewerkschaftsführung von Zugeständnissen dieser Art abzuhalten und erneute Stillhalteabkommen zu verhindern. Nur wenn sie solchen Kämpfen nicht ausweichen, werden die Massen der Arbeiter für die Erkenntnis zu gewinnen sein, dass der einzige Ausweg aus der täglichen Angst um unsere Zukunft die Beendigung der Zukunft des kapitalistischen Ausbeutungssystem ist. Und nicht umgekehrt, ihm mit Zukunftstarifverträgen das Leben bis „zum geht nicht mehr“ zu verlängern.

Ludwig Jost

Wenn es mit dem Verzicht auf „betriebsbedingte Kündigungen“ nicht so läuft ...

... dann wird nachgeholfen. Das ist nicht erst seit heute als Praxis aus den Betrieben bekannt. Dazu lassen sich oft genug auch noch Betriebsräte und Belegschaften einspannen. Vor kurzem berichteten die Stuttgarter Nachrichten über ein internes Papier aus dem Stuttgarter Daimler Konzern. Der hat für den Herbst 2020 den Abbau von 10.000 Arbeitsplätzen angekündigt und muss die entsprechende Zahl von Belegschaftsangehörigen ohne „betriebsbedingte Kündigungen“ los werden. Lt. Zeitungsbericht werden die Daimler-Führungskräfte deswegen auf harte Auseinandersetzungen mit den „Mitarbeitern“ hingewiesen und dafür geschult, sie unter Druck zu setzen. Sie sollen die Trennungsabsicht unmissverständlich kommunizieren und „jeden Eindruck zu vermeiden, dass es noch einen Spielraum für Verhandlungen gäbe“. Wer stur bleibe dem müsse gesagt werden, dass sich „alles für dich verändert. Dann musst du in Zukunft sehen, wie du mit dieser Unsicherheit im beruflichen Umfeld umgehen kannst.“

Offensichtlich wurde der Gesamtbetriebsrat vom Zeitungsbericht überrascht. Zum Papier der Geschäftsleitung hat er erklärt: „Durch Druckaufbau wird eine rote Linie übertreten (...). Wir lassen es nicht zu, dass die Corona-Krise zu einer Vertrauenskrise bei Daimler wird (...). Daher fordern wird den Vorstand auf, die Unterlagen entsprechend anzupassen und sich zu einem fairen Umgang miteinander zu bekennen.“ Er hat dabei auf die vereinbarte Zukunftssicherung hingewiesen, die „betriebsbedingte Beendigungskündigungen“ bis 2029 ausschließt. Außerdem auf die Gesamtbetriebsvereinbarung „Move“, dass bei Ausscheidungen eine doppelte Freiwilligkeit gilt.

Viel ist dem Gesamtbetriebsrat ja zum „Übertreten der roten Linie“ nicht eingefallen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Betriebsrat denke ich dabei an die zigtausenden Kolleginnen und Kollegen – sie mögen es mir nachsehen – die vom öffentlich gemachten „Druckaufbau“ oder auch vom Tritt gegen das Schienbein betroffen sind. Beim Fußball gibt es dafür die Rote Karte und Platzverweis. Und im Betrieb, wo tausende Arbeiterinnen und Arbeiter Autos bauen, Maschinen, PCs und vieles andere bedienen? Da kann der Betriebsrat im Sinne der Gesamtbetriebsvereinbarung „Move“ gemeinsam mit der Belegschaft ganz schnell für Bewegung sorgen. Zum Beispiel mit Betriebs- und/oder Abteilungsversammlungen, Betriebsrundgängen, eine Abteilung nimmt die andere mit zur Versammlung auf dem Betriebshof. Dabei lässt sich auch der Besuch der Geschäftsleitung organisieren, um ihr zu sagen „was sich alles in Zukunft für sie ändert“, wenn sie ihre „Druckanweisungen“ nicht per Aushang am „Schwarzen Brett“ aus dem Verkehr zieht. Das befreit den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden dann auch von seinen Befürchtungen einer „Vertrauenskrise“ und vom fehlenden „fairen Umgang“ bei Daimler.

Ludwig Jost

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