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Solidarität

Gesinnungsurteil gegen Bahaddin Dogan

Nicht mal die Gedanken sind frei!

Aus einer Nachricht der Roten Hilfe e.V.:

Am 22. Februar 2017 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klage des Co-Vorsitzenden des Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V. (NAV-DEM), Bahaddin Dogan, gegen das Land Baden-Württemberg ablehnend entschieden und bestätigt damit dessen Ausweisung.

Der langjährige kurdische Aktivist wird nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg eine Gefährdung der ‚nationalen und öffentlichen Ordnung‘ unterstellt, mit der seine Ausweisung begründet wird. Seine sieben zum Teil minderjährigen Kinder, die deutsche Staatsbürger sind, konnten das offenbar nicht aufwiegen. Es lägen keine schwerwiegenden Bleibegründe vor, so das Gericht.

Jedoch besitzt Dogan den nach Europäischer Menschenrechtskonvention anerkannten Flüchtlingsstatus. Dieser darf durch nationale gerichtliche Entscheidungen innerhalb der BRD nicht aberkannt werden. Ein Umstand, der den Aktivisten zunächst vor der konkreten Abschiebung schützt.

Dem Bundesverwaltungsgericht ist es gelungen, diesen Schutz durch die für rechtmäßig erklärte Ausweisung zu umgehen: Aufgrund der angeblich bestehenden Gefährdung seinerseits wurde Dogan die Niederlassungserlaubnis entzogen. Eine Maßnahme, die weiteren Schikanen durch die baden-württembergischen Repressionsbehörden Tür und Tor öffnet.

Während der Verhandlung äußerte die Vertretung des Landes Baden-Württemberg, dass sowohl die mentale Unterstützung als auch die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls es ermöglichen, sich zu den Zielen und Idealen der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu bekennen. Damit sei bereits eine unmittelbare Unterstützung der Partei gewährleistet – und somit eine Gefährdung der nationalen und öffentlichen Ordnung in der BRD.

Damit ist ganz offen ausgesprochen, was mit dem neuen Kampfbegriff „Gefährder“ gemeint ist: Wer auch nur daran denkt, dass der PKK etwas Gutes abzugewinnen sei, wer eine „Stärkung des Gemeinschaftsgefühls“ ermöglicht, gefährdet die Ordnung in der BRD! Was ist das für eine „Ordnung“ – eine, in der die Willkür immer mehr Platz greift. Die Bundesregierung plant die Einführung der elektronischen Fußfessel gegen „Gefährder“. In Bayern soll darüber hinaus ein Gesetz gegen „Gefährder“ auf den Weg gebracht werden, durch das Menschen ohne Gerichtsurteil unbefristet weggesperrt werden können. Wer die Geschichte kennt, fühlt sich mit Grausen an die Schutzhaft der Nazis erinnert.

Deshalb: Solidarisiert euch mit Bahaddin Dogan!

Weg mit dem PKK-Verbot!

Weg mit dem Gesinnungsparagrafem 129a/b!

Die „Gefährder“ sitzen in der Bundes- und der Bayerischen Staatsregierung!

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