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KAZ-Fraktion: „Ausrichtung Kommunismus”

Wer hat Angst vor NPD-Verbot?

Seit der erste Versuch der damaligen sozialgrünen Schröder-Fischer-Regierung, die NPD zu verbieten, 2003 krachend gegen die Wand gefahren wurde, hat sich die faschistische Seuche weiter ausgebreitet. Zwar ist die NPD nur noch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit dem Antisemiten und Rassisten Pastörs vertreten; sie stellt dennoch, wie die VVN-BdA betont, den „organisatorischen Kern“ für die offen auftretenden Faschisten und den ideologischen Bezugspunkt für die getarnten Faschisten in Deutschland. Zu ihr laufen die Fäden des NSU, von Pegida und ihren lokalen Ablegern, von Hogesa. Ihre Fäden gehen in die „Kameradschaften“, in die Nazi-Tarnlisten bei Kommunal- und Landtagswahlen („Bürger für …“). Die Fäden gehen in die AfD, „Die Rechte“, „Der dritte Weg“. Dies wurde im Verfahren eindrucksvoll bestätigt.

Sie sind als ideologische Brandstifter für die Verbrechen der Nazis verantwortlich, für die Morde, die Körperverletzungen, die Brandanschläge. Dies wurde im Verfahren vor allem in den Ausführungen von Andrea Röpke plastisch. Zu wenig deutlich wurde, dass Westdeutschland die Brutstätte der Faschisten war, wo sie auch nach 1945 wieder in die Spitzenpositionen der Gesellschaft aufrücken konnten. Es bedurfte des „Falls der Mauer“ und der Rückkehr des deutschen Imperialismus in seine „Stammlande“, damit die Nazis im Osten Deutschlands wieder Fuß fassen und erstarken konnten.

Ausführlich wurde die „Wesensverwandtschaft“ der NPD-Ideologie mit der der NSDAP erörtert. Trotz der wortreichen Ausflüchte und Windungen der im Verfahren auftretenden NPD-Funktionäre wurde klar, wie tief die braunen Wurzeln der NPD reichen. Im Zentrum stand die ethnisch homogene „Volksgemeinschaft“, im Verfahren wurde der Begriff der „Bio-Deutschen“ geprägt. In der Konsequenz wird daraus, dass Menschen- und Bürgerrechte nur für Deutsche gelten. Dementsprechend folgt die Bedrohung aller „Ausländer“ mit Austreibung oder Unterbringung in „zentralen Unterkünften“ wie es der Parteivorsitzende Frank verkündete. Derweil fackeln sie vorsorglich dezentrale Unterkünfte – beinahe unbehelligt – ab. Das sollten diejenigen bedenken, die im Zusammenhang mit Faschisten von Gesinnungsjustiz sprechen. Die Geschichte des deutschen Faschismus hat diese Ideologie außerhalb der Gesellschaft gestellt. Wer sie wieder aufkocht, muss geächtet werden. Das legt uns auch Bert Brecht nahe: „Keine Freiheit … für solche, welche den Völkerhass fördern!“ Erst recht natürlich, wenn diese Ideologie zur Grundlage organisierten Handelns wird.

Dies den Freunden aus dem linken Spektrum, die sich „Bauchschmerzen“ mit einem Verbot leisten.

Noch ist die NPD nicht verboten

Zeit haben sich die bürgerlichen Demokraten ja gelassen, 10 Jahre für das „Abschalten“ der V-Leute, die vom Staat alimentierte Personalunterstützung waren; vier Jahre vergingen nach der Aufdeckung des NSU, bis das Verfahren eröffnet wurde!

Es geht im jetzigen Verfahren darum, ob die bürgerliche Demokratie in Deutschland noch willens und in der Lage ist, den schlimmsten Feinden der Demokratie die Spielräume zu verkleinern. Wer meint, das Verbot sei schon so gut wie sicher, muss bedenken und sollte sich keine Illusionen machen über das Gericht selbst. Auch das höchste deutsche Gericht ist keineswegs „das Bild und die Wirklichkeit der Vernunft“, wie Hegel einmal den Staat charakterisierte. Es ist eine Instanz, die in den Klassenauseinandersetzungen in der Republik auf der Seite der Bourgeoisie, des deutschen Finanzkapitals zu stehen hat. Es steht dabei allerdings vor der Schwierigkeit, ausloten zu müssen, was denn eigentlich die Interessen der herrschenden Klasse in dieser Frage sind. Soll sie zur Beförderung von fortschrittlichem Image, Flüchtlinge aufnehmen und damit nebenbei zur Steigerung des Exports von Waren und Kapital beitragen und die Konkurrenz unter den Arbeitern vergrößern? Oder soll sie sich wappnen und den Feinden im Inneren und Draußen offen mit dem faschistischen Knüppel drohen? Soll die Ausbeutung in ihrer liberalen Form erhalten oder durch offen-terroristische Herrschaft abgelöst werden. Es geht also im Kern darum, ob sie mit einem Verbot der NPD die bürgerliche Demokratie verteidigen wollen oder das Gleis in Richtung Faschismus und Krieg frei halten und das Tempo dorthin vergrößern. Denn ein nochmaliges Einstellen des Verfahrens würde den Staat bis auf die Knochen blamieren und dadurch den von den besonders aggressiven Kräften im deutschen Finanzkapital gestützten Faschisten ungemeinen Auftrieb geben.

Ein Verbot hilft, dass sie das Maul nicht mehr so weit aufmachen! Das ist nicht zu unterschätzen!

Der Staat hat gemütlich zugesehen, bis sichaus Straßenraufereien und –schießereien allmählich bürgerkriegsähnliche Zustände entwickelten, und er reibt sich noch jetzt erstaunt die Augen, wo wieder eine neue Phase begonnen hat: die der offenen Attentate gegen bestimmte Personen. … Aber diese elende, feige Phrase von der Legalität, die sollte man den Führern endlich aus der wohlgepflegten Hand schlagen, damit die Herrschaften nicht im sicheren Bureau die Verantwortung für eine neue Mordwelle ohne große Beschwernis ableugnen können.

Diesen Ratschlag gab Carl v. Ossietzky 1931: Den Nazis die elende, feige Phrase von der Legalität aus der Hand schlagen! Ihnen das Recht nehmen, sich zu versammeln und aufzumarschieren, keine Räumlichkeiten und Plätze, keine Möglichkeiten, ihre Hetzpropaganda zu erstellen und zu verbreiten, keine Finanzierung durch steuerbegünstigte Spenden und sonstige Steuermittel! Und das Verbot der NPD kann erst der Anfang sein. Es geht um das Verbot aller faschistischen Organisationen. Denn: Faschismus ist keine Meinungsäußerung, sondern ein Verbrechen!

(gestützt auf die Berichterstattung in der jungen Welt zu den Verhandlungen im Bundesverfassungsgericht vom 1. bis 3. März)

„Genossen, man darf sich den Machtantritt des Faschismus nicht so simpel und glatt vorstellen, als ob irgendein Komitee des Finanzkapitals den Beschluss fasst, an diesem und diesem Tage die faschistische Diktatur aufzurichten. In Wirklichkeit gelangt der Faschismus gewöhnlich zur Macht im gegenseitigen, zuweilen scharfen Kampf mit den alten bürgerlichen Parteien oder mit einem bestimmten Teil dieser Parteien, im Kampf sogar innerhalb des faschistischen Lagers selbst, der manchmal bis zu bewaffneten Zusammenstößen führt, wie wir das in Deutschland, Österreich und anderen Ländern gesehen haben. Alles das verringert indessen nicht die Bedeutung der Tatsache, dass vor der Errichtung der faschistischen Diktatur die bürgerlichen Regierungen in der Regel eine Reihe von Vorbereitungsetappen durchlaufen und eine Reihe reaktionärer Maßnahmen durchführen, die den Machtantritt des Faschismus unmittelbar fördern. Wer in diesen Vorbereitungsetappen nicht gegen die reaktionären Maßnahmen der Bourgeoisie und gegen den anwachsenden Faschismus kämpft, der ist nicht imstande, den Sieg des Faschismus zu verhindern, der erleichtert ihn vielmehr.“

(Georgi Dimitroff vor dem 7. Weltkongress der Kommunistischen Internationale 1935)

NPD-Verbot = KPD-Verbot?

Im Kampf gegen das KPD-Verbot bemerkte Prof. Helmut Ridder[1]: „Dass es dahin [zu abergläubischen Austreibungsritualen von Kommunismus in Westdeutschland – die Verf.] gekommen ist, hängt mit der totalen antikommunistischen Verkennung des Kommunismus zusammen, der doch eine sozialistische und marxistische Ausformung der Demokratie ist. Sie ist durch platteste politische Dogmen des in Schulen, von Kanzeln und in der Publizistik vermittelten Geschichtsbildes und durch gedankenlose Redewendungen – wie die vom ‚Links-’ und vom ‚Rechtsradikalismus’ – begünstigt worden. Kommunistische Formierungen gehören indes notwendig zum vollständigen Spektrum, zum nichtpathologischen Erscheinungsbild der überlieferten liberalen, neuzeitlichen, demokratischen Verfassungsordnungen und Verfassungssysteme. Sie machen …den linken Flügel dieses demokratischen Spektrums aus. Sie können freilich als ‚radikal’ bezeichnet werden, nämlich bis an die Wurzeln gehend, indem sie die bloß staatliche Demokratisierung durch eine sozialistische Gesellschaftsordnung zu ergänzen oder zu verbessern trachten. ...

Das Pendant zum Kommunismus ist auf dem rechten Flügel des tradierten Spektrums der bürgerlichen Demokratie der Konservativismus und nicht etwa die gemeinhin mit ‚Rechtradikalismus’ etikettierte reaktionäre und faschistische Perversion, die vielmehr außerhalb des demokratischen Spektrums steht. Dem deutschen Nazismus kommt hier zweifellos ein – unter grauenhaften Menschenopfer erbrachtes – Verdienst zu, das Verdienst, durch letztstufige Primitivierung und Barbarisierung die Grundstrukturen des Faschismus von allen Verschleierungen, von allen dekorativen Schönungen befreit und zugleich – sozusagen in einer historischen Sekunde zusammengerafft – dargetan zu haben, dass und wie der Abbau demokratischer Institutionen auf der Grundlage einer undemokratischen Bewusstseinsbildung breiter Volksschichten zu jenem faschistischen Despotismus hinführt.”

(W. Abendroth, H. Ridder, O. Schönfeldt (Hrsg.), KPD-Verbot oder Mit Kommunisten leben?, Reinbek 1968, S.61 f.)

So spricht ein aufrechter bürgerlicher, nichtkommunistischer Demokrat: Kommunisten stehen für die Erweiterung der Demokratie – Faschisten stehen für das Zerschlagen der Demokratie. „Weg mit dem KPD-Verbot“ muss deshalb 60 Jahre nach dem Urteil wieder die Forderung aller demokratischen Kräfte in unserem Land werden.

1 Helmut Ridder, Jahrgang 1919, aus katholischem Elternhaus war Professor für Öffentliches Recht und die Wissenschaft von der Politik der Universität Gießen, Doktor der Jurisprudenz und Ehrendoktor der Universität Lódz. Von 1967 bis 1972 war er der Erste Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der BRD e.V

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