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Für Dialektik in Organisationsfragen

Daimler Benz Bremen – 761 Abmahnungen aus der Personalakte genommen

Nicht Gnadenakt Daimlers, sondern Teilsieg der Kollegen

Wie wir bereits in der KAZ 354 berichtet haben, hat das Bremer Arbeitsgericht am 16. Februar 2016 entschieden: Die wegen Streikteilnahme erfolgten Abmahnungen des Daimler Kapitals sind gerechtfertigt und rechtswirksam und die von 32 Belegschaftsangehörigen dagegen gerichteten Klagen werden abgewiesen. Im März, offensichtlich in der Osterwoche, hat die Firmenleitung auf „gut Wetter“ gesetzt und die Abmahnungen aus den Personalakten entfernt. Im entsprechenden Schreiben an die Abgemahnten wird u. a. erklärt: „Da wir als Unternehmensleitung das Bedauern der großen Mehrheit der betroffenen Mitarbeiter wahrnehmen, möchten wir ein klares Zeichen des Vertrauensvorschusses setzen…“ und weiter: „2016 und 2017 stehen im Zeichen von vielen Neuanfängen und hohen Stückzahlen. Daher wollen wir dazu beitragen, dass Sie sich mit klarem Kopf und unbelastet auf die vor uns liegenden Aufgaben konzentrieren können.“

Die Sprecher der Kläger haben zur Zurücknahme der Abmahnungen in einer Mitteilung vom 1. April 2016 erklärt: „Mercedes Bremen nimmt die 761 Abmahnungen aus der Personalakte – Nicht Gnadenakt Daimlers, sondern Teilsieg der Kollegen. Unmittelbar vor dem Osterwochenende hat Daimler zuerst mit einem Brief an die Führungskräfte, später dann per Post die 761 wegen des Streiks gegen Fremdvergabe (Dezember 2014) abgemahnten Arbeiter davon unterrichtet, dass die Abmahnung nun – nach 15 Monaten vorzeitig aus der Personalakte entfernt werde.

Die 4 Sprecher der Kläger, die nicht nur gegen die Abmahnungen, sondern vor allem für das Streikrecht vor Gericht gegangen sind, stellen dazu fest: Die vorzeitige Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte ist ein Teilsieg unseres Kampfes, der mit viel öffentlichem Interesse (Zeitungen, Funk und Fernsehen, sowie Gewerkschaften und Persönlichkeiten im In- und Ausland) begleitet war und ist. Es handelt sich hier nicht um einen Gnadenakt der Werkleitung. Es ist auch nicht so, dass der Personalchef plötzlich sein Herz für die Arbeiter entdeckt hat. Das Unternehmen braucht die Friedhofsruhe, um ungestört weitere Angriffe, wie Fremdvergaben, gegen uns durchziehen zu können. Wenn man das Verbrechen Leiharbeit weiter ausbaut, statt es abzuschaffen, kann man dazu keine kritische Öffentlichkeit und schon gar keine kritischen Kollegen brauchen. Die vorzeitige Herausnahme der Abmahnungen ist der schwache Versuch des Unternehmens, einen Schlussstrich zu ziehen und vor allem sich um die Klärung unserer Frage nach dem Streikrecht in Deutschland herum zu mogeln, also eine Klärung zu umgehen. Es ist also keinesfalls ein Zeichen der Stärke, sondern, im Gegenteil, ein Zeichen der Schwäche, wenn der Personalchef Herr Niederhausen in seinem Schreiben an die Führungskräfte betont, dass dies ein Beitrag sein soll, dass sich jede und jeder mit klarem Kopf und unbelastet auf die vor uns liegenden Aufgaben konzentrieren kann und peinlicherweise sich veranlasst sieht zu betonen: ‚Die zeitliche Überschneidung mit den aktuell mit dem Betriebsrat vereinbarten Regelungsumfängen ist dabei rein zufällig.’ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Auch der Versuch, die Nachtschicht-Kollegen zu spalten in eine große Mehrheit, die angeblich den Streik bedauert und in eine kleine Gruppe von nur 30 von 761 Kollegen, die rechtlich gegen die Abmahnung vorgegangen sind, ist kindisch. Denn erstens haben rund 500 Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen ihre Abmahnung eingelegt und zweitens sitzt die große Mehrheit der Bedauerer vermutlich im Management, gewiss nicht an den Bändern. Aus den genannten Gründen und nach Rücksprache mit unseren Anwälten sind wir der Auffassung, dass wir nicht auf halber Strecke stehen bleiben dürfen. Das sind wir uns und all’ denen, die uns ihre Solidarität ausgedrückt haben, schuldig. Das sind wir auch schuldig der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, weil es um eine ihrer existenziellsten Fragen geht: Das Recht auf Streik. Wir können in diesem Kampf nicht verlieren; wir können nur gewinnen. Es ist unser Verdienst, dass sie die Abmahnungen nun raus genommen haben. Bremen, 01. April 2016“

„Made in Bremen
Wir machen Solidarität erfahrbar
Ein starkes Team – eine starke Gewerkschaft“

Das wird den Lesern auf der Web-Site der IGM-Geschäftsstelle Bremen erklärt. Doch die hier angepriesene „erfahrbare Solidarität“ und „eine starke Gewerkschaft“ im Rücken gelten ganz offensichtlich nur für diejenigen, die sich mit den Zielen der IGM-Führung identifizieren. Dazu zählen die wegen Streik abgemahnten Daimler Kolleginnen und Kollegen offensichtlich nicht. Sie haben bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Daimler Kapital und ihren Arbeitsgerichtsprozessen das genaue Gegenteil dieser Solidarität erfahren. Damit müssen sie auch beim Weitermachen ihrer Anwälte im Kampf für „das Recht auf Streik“ rechnen. Das beweist die bisherige Vorgeschichte mit den Erklärungen des Bremer Orts- und IGM-Vorstandes. Nur zur Erinnerung an die ganzen Vorgänge und die Rolle, die sie hierbei gespielt haben: Der „Stärkste“ der „Starken“ aus dem Bremer „starken Team“, Bevollmächtigter Stahmann, ist den am Streik beteiligten und deswegen gemaßregelten und von Kündigung bedrohten Kolleginnen und Kollegen ganz bewusst in den Rücken gefallen. Bei der Betriebsversammlung Ende 2014 hat er der Belegschaft erklärt: Streik sei nicht das richtige Mittel, um die Probleme zu lösen und er warne vor „französischen Verhältnissen“. Und die IGM-Führung hat sein Verhalten mit der hartnäckigen Verweigerung des Rechtsschutzes für die gegen die Abmahnungen eingereichten 32 Klagen und der Feststellung gebilligt: „Die IG Metall unterstützt keine Streiks, zu welchen sie nicht selber aufgerufen hat“.

Das Recht auf Streik

In einer Stellungnahme zu dieser Auseinandersetzung haben die Anwälte der Daimler-Kollegen u. a. festgestellt: „Es geht darum, spontane Streiks vom Makel der Rechtswidrigkeit zu befreien. Nur so können die Risiken für diejenigen vollständig ausgeräumt werden, die wegen Beteiligung an solchen Ausständen mit einer Abmahnung überzogen und mit Schadenersatz bedroht werden. Das kann im Zweifel sogar die Gewerkschaft selbst treffen, wenn sie solche Streiks unterstützt, ohne dazu aufzurufen. Daher ist es ganz unverständlich, dass die IG Metall im vorliegenden Rechtsstreit ihren Mitgliedern keinen Rechtsschutz gewährt. In Zeiten, in denen ein Tarifeinheitsgesetz zur Einschränkung des Streikrechts verabschiedet wird, und in denen von interessierter Seite bereits weitere drastische Einschränkungen aus Gründen der Daseinsvorsorge gefordert werden, ist es wichtig, sich wieder auf die Kernbestimmung des Streikrechts zu besinnen: Es ist individuelles Freiheitsrecht der Arbeiterinnen und Arbeiter, vorübergehend Fremdbestimmung und betrieblichen Gehorsam aufzukündigen und die Arbeit niederzulegen, um gemeinsam die eigenen Belange vertreten zu können.“

Als Mitinitiator des Tarifeinheitsgesetzes ist der IGM-Vorstand ganz offensichtlich an einer juristischen Klärung dieser Frage nicht interessiert. Im Gegenteil. Mit den o.g. Aussagen distanziert er sich von den Streiks und erkennt die wegen Streikteilnahme erfolgten Abmahnungen und das entsprechende Arbeitsgerichtsurteil faktisch als gerechtfertigt an. Das kommt dem Wunsch gleich: Mögen sie doch mit ihrem Prozess kräftig auf die Schnauze fallen!

Auch wenn das Daimler Kapital zwischenzeitlich die 761 Abmahnungen aus den Personalakten entfernt hat, stehen die Aussagen des Bremer Bevollmächtigten und des IGM-Vorstands sowie ihre Haltung zur Frage „des Rechts auf Streik“ nach wie vor zur Klärung innerhalb der IGM und der Gewerkschaften im Raum. Mit der in ihren Aussagen enthaltenen Ablehnung spontaner oder auch von Belegschaften geplanter Streiks geben sie nicht nur die eigenen Positionen auf (siehe Kasten „Sollen diese Positionen nicht mehr richtig sein?“), sondern sie wenden sich ebenso eindeutig gegen das in der Europäischen Sozialcharta (ESC) garantierte Streikrecht der „Arbeitnehmer“. „Um die wirksame Ausübung des Rechts auf Kollektivverhandlungen zu gewährleisten, sieht Artikel 6 Nummer 4 ESC das Recht der abhängig Beschäftigten auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Fall von Interessenkonflikten vor. Nach der ESC ist das Streikrecht ein individuelles Recht, bei arbeitsbezogenen Streitigkeiten kollektive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die gemeinsame Arbeitsniederlegung. Die ist auch ohne Aufruf einer Gewerkschaft und ohne ein tariflich regelbares Ziel möglich“ (Bremer Anwälte).

Darüber haben wir des Öfteren berichtet und geschrieben (siehe auch der Kasten „Was das deutsche Kapital stark und schwach macht“). Unsere Kolleginnen und Kollegen in Griechenland, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Portugal usw. führen der deutschen Arbeiterklasse, den Lohnabhängigen in der BRD, die Wahrnehmung dieses Rechts mit Massen- und/oder Generalstreiks recht eindrucksvoll vor Augen. Sie wehren sich damit gegen die Angriffe von Kapital und Regierung auf ihre Rechte, auf ihre Arbeits- und Lebensbedingungen. Wie z.B. aktuell in Belgien und Frankreich. Seit Anfang März streiken hierbei z.B. in Frankreich immer wieder hunderttausende Arbeiterinnen und Arbeiter, Jugendliche, Studenten und andere demokratisch gesinnte Menschen trotz Behinderung durch massive Polizeigewalt gegen die Regierung Hollande und gegen die sogenannte „Arbeitsrechts-Reform“. Sie soll dem französischen Kapital mehr rechtliche Möglichkeiten einräumen, um konkurrenzfähiger zu werden. Hierbei sollen die Belegschaften mit Abstimmungen gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen außer Kraft setzen können, wenn sich z.B. die Mehrheit dafür entscheidet, statt 35, 48 Std. in der Woche oder zwölf Stunden täglich zu arbeiten. Mit einer Änderung des Kündigungsschutzgesetzes sollen den Kapitalisten außerdem betriebsbedingte Kündigungen erleichtert werden. Das sind nur einige aus diesem Katalog bekannt gewordene Beispiele. Genauso wie in der BRD wird dabei von der Regierung verbreitet, damit würde dem Kapital die Möglichkeit gegeben, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, was zusätzlich über den vermehrten Abschluss befristeter Arbeitsverträge erreicht werden soll.

Internationale Solidarität

Diese Töne, die wir nur allzu gut aus diesem Lande kennen, sollten Grund genug sein, die Kämpfe unserer Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarländern als Beispiel für den notwendigen Kampf der eigenen Klasse aufzugreifen und internationale Solidarität zu organisieren. Doch weit gefehlt. Stattdessen baut sich die große Mehrheit unserer großen und kleinen Gewerkschaftsführer im Angesicht dieser Situation vor Mitgliedern, Funktionärskörpern und Belegschaften auf und warnt – wie der Bremer IGM-Bevollmächtigte – vor „französischen Verhältnissen“. Mit dieser Warnung werden nicht nur die Streiks unserer Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern diffamiert und angegriffen, sondern ebenso – wie oben von den Anwälten der Daimler-Kollegen ausgeführt –: das rein bürgerliche Recht der Lohnabhängigen, ihre Rechte gegen die Überfälle des Kapitals zu verteidigen oder gegen sie durchzusetzen. Ein Beispiel dafür, auf welche Art und Weise das funktioniert, hat der ehemalige IGM-Vorsitzende B. Huber anlässlich einiger Generalstreiks abgeliefert. Dazu hieß es in der FAZ, im FAZ.NET am 2. November 2010 unter der Überschrift „IG Metall erteilt politischen Streiks eine Absage“:

„Von politischen Streiks mit dem Ziel, Teile des Wirtschaftslebens zeitweise lahmzulegen, nahm Huber deutlich Abstand. Natürlich verursachten auch hierzulande Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit kurzfristige Produktionsausfälle. Diese seien jedoch nicht mit den flächendeckenden Ausständen in Frankreich oder Spanien zu vergleichen. Dieser Umgang mit Problemen passe nicht zu Deutschland und liege auch nicht in der Absicht der IG Metall.“

Bei diesem „Umgang mit Problemen“ werden die deutsche Arbeiterklasse und generell die Lohnabhängigen in der BRD zur Freude der Kapitalisten vom Streik abgehalten und was den Kampf um internationale Solidarität dabei angeht, zum größten Streikbrecher in Europa gemacht. Das passt dann zu Deutschland und zur Mehrheit seiner in der Regel sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer. Der französische „Freie Radio-Sender Corax“ wollte mit einer Interview-Anfrage an den DGB herausfinden, wie sie denn aktuell zur Frage und zum „Umgang“ mit der internationalen Solidarität stehen. Die Anfrage von Corax lautete hierbei: „Wir wollen über mögliche Solidaritätsaktionen mit den französischen Streikenden/Demonstrierenden – aber auch prinzipielle Möglichkeiten ‚internationaler Solidarität’ reden“. Antwort: „Der DGB steht für ein solches Interview nicht zur Verfügung“. Sie würden die Reformen zwar prinzipiell „eher kritisch sehen“, aber die Aktionen in Frankreich würden von Kleinstgruppen und „nicht den großen Gewerkschaften ausgehen“. (1. Juni 2016 LabourNet-Interview, Labournet Germany, Audioportal Freier Radios)

Die „Kleinstgruppen“

Mit dieser Antwort liegen die DGB-Vertreter genau auf Linie des „Umgangs der deutschen Gewerkschaftsführer mit Problemen“. Bekanntermaßen haben sie im eigenen Land das Problem mit den „Kleinstgruppen“ der Lokführer, Piloten, Ärzte und den Anderen von der Regierung regeln lassen. Die hat ihnen mit dem Tarifeinheitsgesetz das „Streikrecht“ mehr oder weniger aberkannt bzw. eingeschränkt. In einem Interview wären die DGBkaler nicht daran vorbei gekommen, über ihre diesbezüglichen Aktivitäten zu reden. Das wäre peinlich geworden. Da machen sie ihre Solidarität lieber vom Streikaufruf der „großen Gewerkschaften“ abhängig und lassen die „Kleinstgruppen“ – wie die IGM die Daimler Kollegen – im Regen stehen. In Frankreich sind diese „Kleinstgruppen“ in vielen Betrieben die Belegschaften, die nach Abstimmung, ohne auf die „großen Gewerkschaften“ zu warten, selbst zum Streik aufrufen können. Dabei sorgen sie dafür, dass sich ihren Aufrufen immer mehr Betriebe anschließen und die „großen Gewerkschaften“ in die Pötte kommen, wenn sie noch nicht zum Streik aufgerufen haben. Nach bei Labournet Germany eingegangen Meldungen wird bzw. wurde in über 500 Betrieben, in vielen Teilbereichen, bei den LKW-Fernfahrern, in sieben und zwischenzeitlich acht Raffinerien (sie wurden mit entsprechenden Auswirkungen auf die Spritversorgung lahm gelegt) und bei den Verkehrsbetrieben, bei Post und Bahn gestreikt. Diese Auseinandersetzung läuft jetzt schon über 3 Monate. Bereits am 9. März 2016 haben sich über 100.000 beim Aufruf zu einem Aktionstag beteiligt und im Mai 2016 waren das bei mehreren Aufrufen zu Aktionstagen gegen die „Arbeitsrechts-Reform“ landesweit zwischen 300.000 und 400.000 Menschen. So haben z. B. die vier Gewerkschaftsverbände CGT, FO, FSU und Solidaires zusammen mit den drei Jugendorganisationen UNEF, UNL, FIDL erklärt, „sie wollten ihren Beitrag zur weiteren Stärkung der Bewegung leisten, und dabei insbesondere die Verbindungen zwischen den Streikenden entwickeln.“ Und der Gewerkschaftsbund SUD Solidaires erklärt in einem Aufruf vom 29. Mai 2016: „..dass die beste Solidarität mit den Streikenden, die so viele Menschen ausdrückten, es sei – selbst zu streiken. Gegen die kleine radikale Gruppe, die ihr Unternehmerprojekt mit Gewaltakten durchsetzen wolle, müsse erst recht der Willen zum Sieg mobilisiert werden, in dem auf so vielen Vollversammlungen wie irgend möglich, Streik beschlossen werde.“

Abgesehen davon, sind zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft Streiks angekündigt und für den 14. Juli, dem französischen Nationalfeiertag, ist eine Großdemo und Kundgebung in Paris geplant.

Der „gefährlichen Feindseligkeit“ gegen Massenstreiks entgegentreten!

Im Angesicht dieser Realität ist die oben zitierte Aussage des DGBs, die Streiks würden nicht von den „Großen“ unterstützt genauso lächerlich wie beschämend. Was hierbei zum Ausdruck kommt, ist die Streikfeindlichkeit der unserer opportunistischen Gewerkschaftsführer. Und das ist ein Problem, das seit über hundert Jahren zu Deutschland, zur großen Mehrheit unserer sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer passt. Bremen kann hierbei mit einem historischen Beispiel dienen. Am 20. September 1904 rief Karl Liebknecht den Delegierten der damals revolutionären Sozialdemokratie auf ihrem Bremer Parteitag u. a. zu: „Und Genossen, wie sollen wir die ganze Welt erobern, wenn wir nicht einmal imstande sind, unsere wenigen Grundrechte, die wir schon haben, zu verteidigen, unsre jetzigen Positionen zu halten?! Dazu ist es notwendig den Massenstreik zu diskutieren. Wir wollen ihnen gar nicht empfehlen, ihn ohne weiteres als neues Kampfmittel zu akzeptieren. Wir wünschen vorläufig nur eine Diskussion und damit eine gewisse Sympathiekundgebung für den Grundgedanken ‚Toujours en vedette’ – stets auf dem Posten sein, komme was kommen mag, ist erste Pflicht und Lebensinteresse der Partei. Jener ganz gefährlichen Feindseligkeit gegen den Grundgedanken des Massenstreiks gilt es entgegenzutreten. Die Frage des Massenstreiks ist die aktuellste Frage unsrer gegenwärtigen und zukünftigen Politik. Gehen Sie nicht mit Lächeln darüber hinweg. Erfassen Sie den Wert dieser Frage, und unsre Partei wird gerüstet sein!“ (Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften Bd. 1, S. 88, Berlin 1983)

Unabhängig davon, wie der Prozess der Daimler Kollegen evtl. am Europäischen Gerichtshof ausgeht, stehen wir fast 112 Jahre nach den Worten Karl Liebknechts immer noch vor dem gleichen Problem: „Jener ganz gefährlichen Feindseligkeit gegen den Grundgedanken des Massenstreiks“ einer Mehrheit unserer Gewerkschaftsführer. Und darüber können wir nicht mit einem Lächeln hinweggehen. Das Recht auf politischen, auf Massen- und/oder Generalstreik muss selbst dann, wenn ein Gericht das als Recht der Lohnabhängigen per Urteil anerkennen sollte, innerhalb der Gewerkschaften gegen die Streikfeindlichkeit der Gewerkschaftsführer durchgesetzt werden.

Aber das ist längst nicht alles. Die IGM-Führung ist allen anderen voran dabei, den Streik ihren Zusammenarbeitsträumen mit dem Kapital zu opfern oder wie seit Jahren immer wieder geübt, als Warnstreik zum reinen Tarifrundenvehikel verkommen zu lassen. Wie weit sie dabei bereit ist zu gehen, um Streiks zu verhindern, lässt sich am Beispiel der Bremer Daimler Kollegen nachvollziehen. Sie hat diejenigen – in den Worten ihrer Vorgänger ausgedrückt – „die an einer spontanen Arbeitsniederlegung teilgenommen haben, der Willkür der Unternehmer ausgeliefert (Kündigung, Schadenersatz!)“ (siehe Kasten „Sollen diese Positionen nicht mehr gültig sein?“).

„Vereinbarungen schließen – Guten Umgang lernen“

So lautet auf der bereits erwähnten Website der IGM-Bremen die an die Adresse der IGM-Mitglieder, der Kolleginnen und Kollegen gerichtete Überschrift über fünf „Tipps zur Guten Praxis von Ute Buggeln“. Kollegin Ute ist seit 2012 die 2. Bevollmächtigte der IGM in Bremen und „verantwortlich für den Arbeitsschwerpunkt Werkverträge sowie der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen und Projekten zur Belebung gewerkschaftlicher Betriebspolitik“. Was hierbei die Werkverträge betrifft, heißt es bei ihr: „Werkvertragsarbeit fair gestalten“ und als ein Schwerpunktthema ihrer wissenschaftlichen Studien werden „Betriebliche Beteiligungsprojekte als Impuls neuer Formen der Mitbestimmungspraxis von Interessenvertretungen“ genannt. Da muss sich niemand wundern, in diese „gute Praxis“ beim „fair gestalten“ von Leiharbeit und Werkverträgen passen keine spontanen Streiks von Teilen der Belegschaft. Sie gehören nicht zum „guten Umgang“ und sprengen selbst die „Projekte zur Belebung gewerkschaftlicher Betriebspolitik“ und führen bei ihren Vertretern eher zu der Aussage: „Die machen uns alles kaputt“ oder wie vom 1. Bevollmächtigten gesagt: „Streiks sind nicht das richtige Mittel, um Probleme zu lösen.“

Bei diesen „Beteiligungsprojekten“ unter Verzicht auf Streiks wird Mitgliedern, Belegschaften und Funktionären eingeredet, es wäre durch Zusammenarbeit mit den Kapitalisten möglich, das kapitalistische Ausbeutungssystem mit allem, was heute dazu gehört – Entrechtung und Spaltung durch Leiharbeit, Werkverträge usw. usw. – „fair zu gestalten“. Sich auf diese „gute Praxis“ des Umgangs unserer Gewerkschaftsführer mit dem Kapital einzulassen, heißt nichts anderes, als auf den Kampf für eine andere und bessere Zukunft, auf den Kampf für Sozialismus und die Abschaffung des kapitalistischen Systems zu verzichten. Umso wichtiger ist es nicht erst seit heute, dass sich jede klassenbewusstere Gewerkschafterin und jeder Gewerkschafter die dringende Frage stellt: Was ist in und mit der IGM und generell mit unseren Gewerkschaften und unserem Führungspersonal los und dafür sorgt, dass dies als Thema in den Gewerkschaften aufgegriffen wird. Hierbei können Bildungsausschüsse, Referentenarbeitskreise u. a. das als Thema – einschließlich des Streikrechts – zur Diskussion in VL/BR-Schulungen und sonstigen Gewerkschaftsversammlungen und Zusammenkünften mit dem Ziel vorbereiten, es dort zu problematisieren, um daraus Konsequenzen für die Gewerkschaftsarbeit zu ziehen. Alles andere heißt, unsere sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer bei ihrer Lebensaufgabe, Vereinbarungen für die Fair- und Gerecht-Gestaltung des Kapitalismus zu schließen, weiter zu unterstützen, was letztlich heißt, unsere Gewerkschaften dem Kapital zum Fraß vorzuwerfen – wie z.B. am 1. und 2. Mai 1933 geschehen.

Ludwig Jost

Die Sprecher der Kläger: Harald Heine, Gerhard Kupfer, Thomas Langenbach, Rolf Weichmann, Weitere Informationen: g.kupfer@arcor.de, 0176 22 38 21 20

„Rechtswidrigkeitsurteil“

Feststellung der Rechtsanwälte zu Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die gegen den Streik einer „Ad-hoc-Koalition“ gerichtete Rechtsprechung ist ein Kind des Kalten Krieges, sie erkennt die potentielle Stärke der Arbeiter und möchte sie begrenzen. Im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.1963 heißt es: „Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe. Das verbietet es, das Streikrecht Personen oder Gruppen anzuvertrauen, bei denen nicht die Gewähr dafür besteht, dass sie nur in dem vertretbaren Umfang davon Gebrauch machen werden. Eine solche Gewähr ist bei den einzelnen Arbeitnehmern, den Mitgliedern der Belegschaften als solchen oder nichtgewerkschaftlichen Gruppen von Arbeitnehmern nicht gegeben“. Dabei berief man sich auf den eigenen großen Senat, der bereits betont hatte, „dass Arbeitskämpfe im allgemeinen unerwünscht sind“. Zur Begründung wurde unter anderem auf die mit ihnen zwangsläufig verbundenen volkswirtschaftlichen Schäden hingewiesen. Daraus ergibt sich – und das ist die entscheidende Erwägung gegenüber einer rechtlichen Anerkennung oder auch nur Tolerierung des wilden Streiks –, dass die Zulassung von Arbeitskämpfen „nur in einem bestimmten Rahmen verantwortet werden kann“. Damit ist das Grundrecht auf Streik wohl das einzige Grundrecht, dessen Ausübung nach einem Bundesgericht „im Allgemeinen unerwünscht“ ist. Dabei wird den Gewerkschaften die Funktion einer Ordnungspolizei zugewiesen, von deren Aufruf zum Streik bzw. deren nachträglicher Übernahme der Leitung es abhängt, ob der Ausstand rechtmäßig ist oder nicht.

Was das deutsche Kapital stark und schwach macht

Die Europäische Sozialcharta (ESC), die 1965 von der BRD ratifiziert wurde und damit bei uns geltendes Recht ist, enthält wichtige Bestimmungen über das Streikrecht der Arbeiter in den EU-Ländern. Sie beinhaltet, dass die Beschränkung des Streikrechts nur auf die Durchsetzung tarifpolitischer Ziele rechtswidrig ist. Damit ist die Mehrheit der in der BRD durch Arbeitsrichter ausgesprochenen Streikverbote als Verstoß gegen die Sozialcharta rechtsungültig.

Im Februar 1998 forderte der Ministerrat des Europarats die Bundesregierung auf, das Streikrecht in der BRD dem nach Artikel 6 der ESC geltenden Recht anzupassen. Wie ist das zu erklären: Das ist nichts anderes als Ausdruck der Konkurrenz unter den europäischen Imperialisten. Die Kapitalisten der anderen EU-Länder sind sauer auf die BRD, weil sich die deutschen Kapitalisten Konkurrenzvorteile durch die Rechtlosigkeit der Arbeiter in der BRD verschaffen. Und nicht nur das: Der Unmut der Konkurrenten gegen das deutsche Kapital stieg in dem Ausmaß, wie es sich mit Billiglöhnen zunehmend „Wettbewerbsvorteile“ verschaffte. Und diese Billiglöhne hatten und haben eine Ursache in der Rechtlosigkeit der Arbeiter hierzulande. Das heißt also: Das deutsche Kapital stand unter Druck der benachbarten Kapitalisten. Das war eine gute Voraussetzung für unseren Kampf! Aber wir haben diese Chance verstreichen lassen. Wir haben das deutsche Kapital gestärkt, indem wir unsere Gewerkschaftsführer haben gewähren lassen, statt die Europäische Sozialcharta durch unseren Kampf durchzusetzen. Und nun ist erstmal der schlimmste Fall eingetreten: Die französische Regierung knickt ein und kopiert die Agenda 2010, das deutsche Verelendungsprogramm. Aber es ist nicht alles verloren, denn die französischen Arbeiter kopieren die Schwäche der deutschen Arbeiterklasse nicht! Sie geben uns ein Beispiel. Unsere Arbeitereinheit können wir immer noch der „Wettbewerbsfähigkeit“ des deutschen Imperialismus entgegenstellen und so den französischen Kollegen und uns selber gegen Verelendung und Entrechtung helfen!

Sollen diese Positionen nicht mehr gültig sein?

In ihrer Stellungnahme verweisen die Anwälte der Daimler Kollegen auf eine Aussage im IGM-Geschäftsbericht von 1971 bis 1973 und stellen dazu fest: „Eine Würdigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet sich im IG-Metall-Geschäftsbericht der Jahre 1971 bis 1973: ‚Im Gewande eines angeblichen Streikmonopols der Gewerkschaften werden so die Gewerkschaften zwischen die Stühle gebracht und die Kollegen, die an einer spontanen Arbeitsniederlegung teilgenommen haben, der Willkür der Unternehmer ausgeliefert (Kündigung, Schadenersatz!).’ Daraus wurden Konsequenzen gezogen: ‚Für die Gewerkschaften kann es nicht darauf ankommen, die eigene organisationspolitische Position durch das Rechtswidrigkeitsurteil des Bundesarbeitsgerichts prägen zu lassen. Hier muss die Bewertung von Fall zu Fall je nach den einzelnen Umständen getroffen werden. (…) eine Vielzahl der Arbeitsniederlegungen des Jahres 1973 waren solche, die durch die Preistreiberei und tarifpolitische Starrköpfigkeit der Arbeitgeber ausgelöst wurden. Und es gibt viele Aktionen, in denen sich die Kollegen gegen Willkür und Übergriffe im betrieblichen Bereich zur Wehr setzen.’

Der frühere Justitiar der IG Metall, Michael Kittner, kommentierte die Folgen dieser geänderten Haltung der Organisation so: ‚Mit diesem Akt eigentlich einer bloßen Zustandsbeschreibung eroberte sich die IG Metall ein großes Stück Handlungsfreiheit. Der Erfolg zeigte sich schon im laufenden Jahr 1973, als es – auf eine längere Zeit verteilt – zu erheblich mehr Nachschlag-Aktionen kam als 1969’. Nach Angaben der Gewerkschaft gab es 1973 in 458 Betrieben Aktionen mit Beteiligung von insgesamt etwa 325.000 Beschäftigten und 267.000 ausgefallenen Arbeitstagen.

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