KAZ
Lade Inhalt

Für Dialektik in Organisationsfragen

Mit Weißbuch „Arbeiten 4.0“ gegen Arbeitsrecht und Arbeitszeit

Am 29. November 2016 hat SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin unter dem Logo „Arbeit weiter denken“ das o.g. Weißbuch als Ergebnis und Dokument eines anderthalbjährigen „gesellschaftlichen Dialogs“ vorgestellt. In ihrem Vorwort stellt sie u. a. dazu fest: Damit soll ein „Impuls zurgesellschaftlichen Gestaltung der Zukunft der Arbeit“ gegeben werden. Ihre Dialogpartner beim Impulsegeben waren hierbei „Expertinnen und Experten der Sozialpartner“, der „Verbände, Unternehmen undWissenschaft“. Sie haben sich zu 30 Fragen, die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und die „Arbeitswelt von morgen“ geäußert, die im April 2015 im vom Bundesarbeitsministerium herausgegebenen „Grünbuch Arbeiten 4.0“ veröffentlicht wurden. Die daran Beteiligten „haben uns mit ihrem Beitrag auf neue Wege gebracht“, hat Nahles dazu erklärt. Ein Teil der entsprechenden Antworten und Stellungnahmen sowie die vom Ministerium daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind jetzt im als „Diskussionsentwurf“ und bisher ohne gesetzliche Bindungen bezeichneten Weißbuch nachzulesen (mit Glossar und sonstigen Anhängen 234 Seiten, abrufbar unter www.arbeitenviernull.de). Dabei bleiben die „neuen Wege“ auch in der für die Arbeit am Weißbuch gemachten Studie, „Wertewelten Arbeiten 4.0“ allerdings die alten. Die Klassenspaltung, der unversöhnliche Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital, die gesellschaftliche Realität im kapitalistischen Ausbeutungssystem wird ausgeblendet. Poetisch ausgedrückt verschwindet sie hinter einem bunten Strauß von gesellschaftlichem und kulturellem Wandel, von Leitbildern selbstbestimmter Lebensentwürfe, guter digitaler und sicherer Arbeit mit der von vielen gewünschten selbstbestimmten „Arbeitszeitsouveränität“ usw. usf. Dabei wird im „ergebnisoffenen gesellschaftlichen Dialog“ durch partnerschaftliche Vereinbarungen der Sozialpartner der Sozialstaat gestaltet und der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland gesichert. Das sind die Wolkenkuckucksheime, mit denen den Lohnabhängigen unter dem Oberbegriff „Industrie 4.0“ die Hirne zugekleistert werden. Sie sind dazu gedacht, sie von der täglich erlebten Wirklichkeit in Betrieb, Büros und Verwaltungen abzulenken. Dabei wird ihnen und natürlich uns allen das kapitalistische System auch als weiterhin alternativloser und über den Klassen stehender Sozialstaat mit dem Ziel seiner Verewigung verkauft und aufs Auge gedrückt. Und alles, das Arbeiten, der Arbeitsschutz, die Arbeitszeit, das Arbeitsrecht – einschließlich „Sozialstaat“ u.a. – wird hierbei zum „4.0“-Bereich erklärt. Das kommt einer Markierung gleich, die deutlich machen soll, dass als unabdingbare Voraussetzung für die „Gestaltung der digitalen Arbeitswelt“ von morgen, in allen „4.0“-Bereichen mit der Abweichung und/oder Streichung von bisherigen Rechten zu rechnen ist – oder anders ausgedrückt: dafür zwangsläufig Opfer gebracht werden müssen. Dass hierbei Arbeitsrecht und insbesondere die Arbeitszeit im Visier der Kapitalisten steht, ist dabei nichts Neues. Die auch als „vierte industrielle Revolution“ bezeichnete Digitalisierung dient ihnen – wie der technische Fortschritt, Automatisierung – und vor allem in der Vergangenheit dazu als Vehikel, um über das Arbeitszeitgesetz herzufallen. Um dabei mit Andrea Nahles zu sprechen, versuchen sie, die „Arbeitszeit“ weiter – hin zu mehr Flexibilisierung – zu „denken“, und gesetzliche Grenzen aus dem Weg zu räumen. Hierbei soll dann endgültig Schluss gemacht werden mit dem Acht-Stunden-Tag und ebenfalls mit der nach § 5 Arbeitszeitgesetz geltenden Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 Arbeitstagen. Auf diesen Mitte 2015 neuerlich gestarteten Angriff des Kapitals machte die IGM-Führung am 24.07.2015 in einer Mitteilung aufmerksam, in der es heißt: „Arbeitgebervertreter haben die Bundesregierung aufgefordert, den Acht-Stunden-Tag aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen.“ Der Vorstoß kam vom Kapitalistenverband BDA, dem „Bund Deutscher Arbeitgeber“. Etwas später im Jahr, am 19.12.2015 erklärte BDA-Präsident Ingo Kramer im Interview mit der Rheinischen Post: „Der starre Acht-Stunden-Tag passt nicht mehr ins digitale Zeitalter, wir wollen mehr Beweglichkeit“. Und dazu gehört nach seiner Meinung „auch mal 12 Stunden arbeiten“.

Die Türöffner – „Grün- und Weißbuch Arbeiten 4.0“

Damit ist die SPD-Bundesarbeitsministerin den Kapitalisten auf dem Wege für „mehr Beweglichkeit“ ein gutes Stück entgegengekommen. Im Grünbuch wird so z.B. sinngemäß ausgeführt, man dürfe die mit der „Digitalisierung der Arbeit“ verbundenen enormen „Chancen für Unternehmen, Beschäftigte und den Wirtschaftsstandort Deutschland“ nicht durch Festhalten am aktuellen Arbeitszeitregime gefährden. Nahles hat dabei gleichzeitig erklärt: „Wir brauchen einen neuen sozialen Kompromiss“ und sich mit der Forderung an die „Sozialpartner“ gesteigert, sich auf einen „neuenFlexibilitätskompromiss“ (Grünbuch S. 51) zu einigen, der „dieInteressen von Unternehmen und Beschäftigten austarieren“ soll.

Was beim bisherigen „Austarieren“ und „Flexibilisieren“ für die Kapitalisten insbesondere bei der Wochenarbeitszeit rausgesprungen ist, ist bekannt. Die hält sich nämlich trotz aller tariflichen Arbeitszeitverkürzungen seit vielen Jahren mit einem Milliardenberg entlohnter und unentlohnter Überstunden konstant auf dem Niveau von 41 bis 42 Stunden. „Laut einer Studie zum DGB-Index Gute Arbeit arbeitet hierbei jeder dritte Vollzeitbeschäftigte 45 Stunden pro Woche und mehr. Etwa jeder sechste arbeite sogar mehr als 48 Stunden pro Woche ... Insgesamt 60 Prozent aller Beschäftigten arbeiten regelmäßig länger, als es im Vertrag steht und keineswegs immer wird diese Arbeit bezahlt. Die Studie zeigt: Je länger die tatsächliche Arbeitszeit ausgedehnt wird, desto häufiger arbeiten die Beschäftigten zum Nulltarif“ (metallzeitung April 2016). In dem Zusammenhang meldete das statistische Bundesamt 2016 eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 42 Stunden für 2014 für alle vollzeitbeschäftigten Lohnabhängigen. Jeder in der Gesamtwirtschaft Beschäftigte war daran nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit mit im Schnitt 48,9 Überstunden beteiligt – davon 27,8 Stunden unbezahlt. Nach einer Meldung des IGM-Vorstands haben die 3,7 Millionen in der Metall- und Elektroindustrie Arbeitenden dem Kapital dabei „Arbeitszeit im Wert von 1,72 Milliarden Euro geschenkt“. Ganz ähnlich in 2015. Die metallzeitung von August 2016 berichtet auf Seite 15 von einer „Milliarde unbezahlter Überstunden“. Ähnlich in einem bei der Rosa Luxemburg Stiftung zum „Weißbuch“ erschienenen Artikel. Darin berichtet der Journalist und Autor Jörn Boewe am 7. Dezember 2016 u.a.: „Nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat 2015 jeder und jede abhängig Beschäftigte im Schnitt 46,8 Stunden länger gearbeitet als vertraglich vereinbart. Mehr als die Hälfte dieser Überstunden wurde nicht bezahlt: Laut IAB haben die Beschäftigten 2015 den Unternehmern ein Arbeitsvolumen von 997,1 Millionen Stunden geschenkt. (IAB-Kurzbericht 06/2016) Dies entspricht einer Lohnsumme von rund 15 Milliarden Euro.“

Die 35-Stunden-Woche – „Kalter Kaffee“

Mit dieser Antwort hat die ehemalige Juso-Vorsitzende Nahles auf die Frage der Zeitung junge Welt (jW) reagiert, was sie im Zusammenhang mit der durch die Digitalisierung zu befürchtende Arbeitsplatzvernichtung von Forderungen nach Einführung einer 35-Stunden-Woche halte ( jW 28.9.2016). Arbeitszeitverkürzung kommt auch vor dem Hintergrund der o.g. Faktenlage bei der Arbeitszeit weder im „Grün“- noch im „Weißbuch“ vor. Stattdessen hat die Ministerin in einem Gastbeitrag für die FAZ am 21.06.2016 erklärt: „Nicht immer entspricht das Korsett des Arbeitszeitrechts den spezifischen Bedürfnissen bestimmter Betriebe oder Beschäftigter. Hier könnte der gesetzliche Rahmen etwas erweitert werden, unter der Voraussetzung ‚ausgehandelter Flexibilität‘, die einen Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung voraussetzt.“ In diesem Sinne heißt es jetzt im Weißbuch auf Seite 11: „Das BMAS wird daher auch künftig bei Gesetzesvorhaben ein Mehr an Regulierungsmöglichkeiten an das Bestehen von Tarifverträgen knüpfen.“

In diesem Fall sollen die „Sozialpartner“, die Tarifvertragsparteien je nach Situation aufeinander losgehen oder partnerschaftlich den Kapitalbedürfnissen entsprechend, gesetzliche Mindestrechte durch Tarifverträge unterlaufen. Die Regierung kann dabei ihre Hände in Unschuld waschen und wie z. B. 2016 geschehen, die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auch noch als Stärkung der Mitbestimmung und Tarifautonomie verkaufen. In den vorangegangenen Ausgaben der KAZ haben wir öfter darüber berichtet, wie die „Sozialpartner“ hierbei den im Gesetz für die von Leiharbeit Betroffenen verwirklichten Rechtsanspruch auf „equal pay“ – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – jahrelang durch Tarifverträge ausgehebelt haben. Jetzt soll es dem Arbeitszeitgesetz, dem Acht-Stunden-Tag auf gleiche oder ähnliche Weise ans Fell gehen. Das wird jetzt seit Beginn dieses Jahres in einer zweijährigen Experimentierphase – „wissenschaftlich begleitet und tarifvertraglich abgesichert“ – als Versuch gestartet. Um dem Arbeitszeitrecht dabei das „Korsett“ auszuziehen, hat Andrea Nahles mit der folgenden Aussage ihr schönstes trojanisches Pferd aus dem Stall gelassen: „Mein Vorschlag dafür ist ein Wahlarbeitszeitgesetz, das einen neuen Rahmen dafür setzt. Mit Rechten für Beschäftigte, ihre Arbeitszeit der Lebensphase anzupassen, oder Lage der Arbeitszeit und Ort der Arbeit mit dem Arbeitgeber erörtern zu können.“

Na, wenn das kein Angebot ist, ein „Wahlarbeitszeitgesetz“, wobei jeder bei der Arbeitszeit-erörterung mit dem Kapitalisten nach „Lebensphasen“ orientiert und „selbstbestimmt“ auswählen kann, welches jahrelang erkämpfte Arbeiter-schutzrecht abgeräumt wird. Das ist gleichbedeutend mit der Aufforderung an die Arbeiterinnen und Arbeiter, die Arbeitsschutzkleidung in der Fabrik, Schutzbrille, Schweißschirm, Sicherheitsschuhe und alles andere, was dazu gehört, einfach mal für zwei Jahre an den Nagel zu hängen, um zu testen, wie das ausgeht. (siehe dazu Kasten auf Seite 5: Das „atmende Arbeitszeitkonto“)

„Wir wissen es noch nicht präzise und genau“, hat Nahles Ende November 2016 bei der Weißbuchvorstellung in Berlin dazu festgestellt. „Wir müssen es in der betrieblichen Wirklichkeiterproben. Wir müssen gemeinsam lernen: Unternehmen, Beschäftigte, Wissenschaft und Politik.“

Was Frau Nahles nicht weiß, das weiß Rainer Dulger, Präsident vom Kapitalverband Gesamtmetall umso „präziser und genauer“. Im Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) in Berlin hat er Nahles wie folgt gelobt und festgestellt, was beim „gemeinsamen Lernen“ für die „Wahlarbeitszeit“ in der „betrieblichen Wirklichkeit“ rauskommen muss: „Ich haltees für einen mutigen Schritt von Frau Nahles zu sagen, lasst das doch mal die Tarifpartner machen“. Nach seinen Vorstellungen könnte dabei ein Gesetz „so aussehen, dass eine tarifliche Öffnungsklausel vorgesehen und gesagt wird: Statt des Achtstundentages gilt eine Wochenarbeitszeit von x Stunden.Wir müssen das flexibilisieren. Der Achtstundentag kann nicht mehr so starr sein wie bisher. Es muss einfach möglich sein, dass ein Mitarbeiter nachmittags um vier heimgeht, das Kind aus der Kita abholt, abends um 21 Uhr ins Bett bringt und sich dann nochmal zwei Stunden an die Arbeit setzt. Es geht darum, dass sie in bestimmten Lebensphasen ein paar Jahre 40 oder 42 Stunden arbeiten können“. (News 23.12.2016)

Die Antwort des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann

Das Weißbuch setze die „richtigen Prioritäten“ hat er gegenüber der Presse in Berlin erklärt. Dabei lässt sich an der oben aufgezeigten Arbeits­zeitentwicklung leicht erkennen, wer hier Prioritäten setzt. Beim „lasst das doch mal die Tarifpartner machen“ sind die „Lebensphasen“, die der Kapitalverbandspräsident den Lohnabhängigen verordnen will, für Millionen längst jahrelange betriebliche und gesellschaftliche Wirklichkeit. Dabei ist die Differenz zwischen der für die westlichen Bundesländer im Metall- und Elektrobereich sowie in der Druckindustrie tariflich geltenden 35-Stunden-Woche immerhin auf die Kleinigkeit von 7 Stunden angewachsen. Und um 4,5 Stunden im Verhältnis zur ebenfalls für die Westländer festgestellten, durchschnittlichen tariflichen Arbeitszeit von 37,5 Stunden (im Osten 38,7 Std., lt. WSI-Tarifarchiv). Da bleibt es nicht aus, dass die Kapitalisten versuchen, diesen einmal erreichten Zustand als Rechtsanspruch für sich zu reklamieren und über Gesetz, Tarifvertrag, Betriebs- o. a. Vereinbarungen legalisieren und absichern wollen. Noch als Präsident der Kapitalistenvereinigung Südwestmetall hat der heutige Gesamtmetall-Vorsitzende Dulger die Losung ausgegeben, die Tarifverträge gegen die Gewerkschaften zu wenden und sie mit eigenen Forderungen anzugreifen. Die jetzigen Forderungen nach weiterer Flexibilisierung und der damit verbundene Angriffe auf den Acht-Stunden-Tag dienen keinem anderen Zweck. Damit sollen vor allem die sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer unter Druck gesetzt und zu weiteren Zugeständnissen beim Abbau von Arbeiterschutzrechten, fürs „Arbeiten 4.0“, „Wahlarbeitszeitgesetz“ u.a. gepresst werden. Dem Kapital geht es hierbei heute nach wie vor um die Durchsetzung der Ziele, die der Fabrikant Borsig 1924 formuliert hat: Jedem Betrieb den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung, die das Profitmachen nicht behindern. (siehe Kasten „Arbeitszeiten zum Segen der Wirtschaft)

Wir müssen endlich unsere „Prioritäten setzen“. Es geht nicht nur um unsere Lebenszeit, um unsere Entrechtung. Seit Monaten kämpfen die französischen Arbeiter mit ihren Gewerkschaften gegen den großen Angriff auf die 35-Stunden-Woche, gegen ihre Entrechtung. Wenn wir das „Arbeiten 4.0“ und die Eilfertigkeit unserer Gewerkschaftsführer dazu hinnehmen, schaden wir auch unseren Kolleginnen und Kollegen in Frankreich. Und verwirklichen so einen großen Traum der Kapitalisten: „Eine Wochenarbeitszeit von x Stunden“.

Ludwig Jost

„Selbstausbeutung“

Unter dieser Überschrift wird in der metallzeitung von Januar 2016 auf den Seiten 6 und 7 festgestellt: „Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können, arbeiten länger als andere.

„Geregelt oder selbst gesteuert“

„40 Prozent der männlichen (und 33 Prozent der weiblichen) Beschäftigten können ihre Arbeitszeit zumindest in gewissem Rahmen selbst bestimmen. Sozialwissenschaftlerin Vanita Matta, Universität Zürich hat in einer Studie ermittelt, dass 53 Prozent der Männer mit stark selbstgesteuerter Arbeitszeit mehr als 53 Stunden pro Woche arbeiten, bei denen mit festen Arbeitszeiten sind es nur 19 Prozent. 41 Prozent der Selbstentscheider arbeiten jede Woche zehn Stunden länger, als sie möchten. Bei festen Zeiten trifft das nur auf 17 Prozent zu.“

Zum gleichen Thema heißt es bei der Hans-Böckler-Stiftung im Böckler Impuls 15/2015 auf Seite 6: „Feste Arbeitszeiten: Bei festen Arbeitszeiten arbeiten 81 Prozent bis zu 45 Stunden in der Woche, 12 Prozent zwischen 45 und 50 Stunden und 7 Prozent über 50 Stunden wöchentlich.Selbst gesteuerte Arbeitszeiten: 47 Prozent bis 45 Stunden, 12 Prozent 45-50 Stunden und 25 Prozent über 50 Stunden in der Woche.“

Und auf S. 7: „Der Stress nimmt zu“

‚DGB-Index Gute Arbeit‘ untersucht Belastungen:

Kaum eine Pause, immer am Rennen: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten, exakt 52 Prozent, stehen bei der Arbeit sehr häufig oder oft unter Zeitdruck oder fühlen sich gehetzt. Das ist ein Ergebnis der Umfrage ‚DGB-Index Gute Arbeit‘. Für die rund 4.900 Menschen befragt wurden. Die Forscher konzentrierten sich auf die Arbeitsintensität der Beschäftigten, sie wollten herausfinden, was die Gründe für Stress sind und wie sich dieser auswirkt. Die Befunde sind eindeutig: 65 Prozent derjenigen, die sich oft gehetzt fühlen, sagen, dass sie zu viele Aufgaben gleichzeitig bewältigen müssen, 63 Prozent der Befragten geben an, dass bei ihnen zu wenig Personal für die anstehenden Aufgaben vorhanden ist. Das führt rasch zu gesundheitlichen Problemen. 56 Prozent derjenigen, die unter Zeitdruck stehen, geben an, sehr häufig oder oft auch in der arbeitsfreien Zeit nicht richtig abschalten zu können.

Das „atmende Arbeitszeitkonto“

Yasmin Fahimi, SPD-Staatssekretärin im Arbeitsministerium und Ehefrau des IGBCE-Vorsitzenden Vassiliadis (Vorsitzender der „Stiftung neue Verantwortung“), hat auf einem Kongress von ver.di im Oktober 2016 zum beabsichtigten „Wahlarbeitszeitgesetz“ beklagt, die Arbeitgeber hätten ihr Versprechen, dass mit der geforderten Flexibilität „die Freiheit des Einzelnen wächst“, nicht eingehalten. Darum wäre es Zeit, „ein Stück Vereinbarungskultur in den Flexibilitätsrahmen zurückzuholen“, um der Überforderung des Einzelnen entgegenzuwirken. Als Lösung hat sie dabei ein „atmendes Arbeitszeitkonto“ vorgeschlagen, über das jeder selbst bestimmt und dazu festgestellt: „Das nennen wir Flexibilitätskompromiss“ (heise online 30.11.2016).

Ihr ist bei ihren Ausführungen offensichtlich entgangen, dass die „Tarifpartner“ beim „Flexibilität Atmen“ – und hierbei die IGM-Führung an vorderster Stelle – nicht nur Schrittmacherdienste, sondern ganze Arbeit geleistet haben. Viele Tarifverträge wurden dabei durch Zugeständnisse der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer zu „Öffnungs-, Differenzierungs- u. a. Klauseln“ zum Flickenteppich gemacht. Damit wurde es dem Kapital über Jahre hinweg ermöglicht, sich den „starren Achtstundentag“ über x-Arbeitszeitmodelle so zurecht zu biegen, wie es die Produktionsbedingungen und Profitbedürfnisse gerade verlangen. Zusätzlich haben Tausende Arbeitszeitkonten aller Art, zu deren Abschluss die Betriebsräte aufgefordert wurden, „ausgeatmet“ – und das tun sie immer noch –, was an gesetzlichem oder tariflichem Schutz der Regelarbeitszeit noch nicht auf der Strecke geblieben ist. Gleichzeitig wurde und wird das im Arbeitsrecht immer noch geltende „Unternehmerrisiko“ auf die „Freiheit des Einzelnen“ nämlich der Lohnabhängigen abgewälzt. Wenn die Arbeit gerade mal nicht so dick ist, werden Arbeiter und Angestellte nach Hause oder in Urlaub geschickt. Arbeitszeiten, für die der Kapitalist normal Lohn zahlen müsste, werden jetzt aus dem Konto der Belegschaft gezahlt. Was früher als bezahlte Arbeitszeit abgerechnet wurde – Arztbesuche u.a.m. –, wird seit Jahren vielfach als Freizeitvergnügen der Beschäftigten behandelt. Wofür hast du denn ein Zeitkonto? Heißt das, darauf werden auch alle Überstunden geschoben? Über Zuschläge für den zusätzlichen Verschleiß an Arbeitskraft wird in den meisten Fällen schon gar nicht mehr gesprochen. Es wird ja ausgeglichen und damit sind es keine Überstunden mehr. Davon abgesehen verfallen in vielen Betrieben mit Arbeitszeitkonten Teile der angesammelten Zeitguthaben. Sie werden einfach gestrichen, weil sie die fürs Konto festgelegte Höchststundenzahl überschreiten oder überschritten haben. Bei einer Befragung von 3.000 Betriebsräten hat der IGM-Vorstand festgestellt: „In den Betriebenexistieren gegenwärtig zahlreiche unterschiedlicheArbeitszeitregelungen. Zum Einsatz kommen eine Vielzahl verschiedener Zeit-, Gleitzeit-, Langzeit-, Mehrarbeits- oder Freischichtkonten – zumeist ohne eine gesetzliche oder tarifliche Grundlage.“ (Metall „direkt“ 1/2017)

Wie schon angemerkt, bleibt hierbei nicht aus, dass sich das Kapital diesen einmal in den Betrieben durchgesetzten „gesetzlosen Zustand“ als normal legalisiert unter die Nägel reißen will.

In seiner Informationsschrift RAT & TAT 249 schreibt der Hamburger Arbeitsrecht-Anwalt Rolf Geffken zum „Weißbuch Arbeiten 4.0“:

Arbeit 4.0 – Arbeitsrecht in Gefahr!

Aktuelle Bedrohung des Arbeitsrechts

„Die französischen Gewerkschaften kämpfen seit Monaten gegen die Zerstörung arbeitsrechtlicher Errungenschaften. In Deutschland konnten in den letzten 30 Jahren zahlreiche Standards des Arbeitsrechts ohne jeden Widerstand der Gewerkschaften abgebaut werden. Nun schreitet die Bundesregierung unter dem Stichwort „Arbeit 4.0“ offenbar zu einem auch ideologisch begleiteten Generalangriff auf das Arbeitsrecht. Dies gibt Anlaß, über die bisherigen Angriffe auf das Arbeitsrecht hierzulande nachzudenken und zu fragen, ob und wenn ja wie sich dieses Projekt von anderen Aktivitäten solcher Art unterscheidet.

(…)

Als wäre all dieses noch nicht genug, hat die Bundesregierung nun in ihrer Initiative Arbeit 4.0 einen ideologischen Generalangriff auf das klassische Verständnis vom Arbeitsrecht als einem Schutzrecht für Arbeitnehmer gestartet. Unter dem Vorwand einer angeblich vierten industriellen Revolution („digitale Revolution“) wird überall dort, wo es digitalisierte Arbeitsplätze gibt, nicht nur das bisherige Arbeitsrechtssystem sondern auch – soweit noch vorhanden – das bisherige Arbeitszeitregime in Frage gestellt. Zugleich wird die totale Verfügbarkeit des Arbeitnehmers auch außerhalb seines bisherigen Arbeitsplatzes angestrebt. Dabei werden die in einer solchen Verfügbarkeit liegenden und längst bekannten gesundheitlichen Gefahren als angeblicher Vorteil für die Beschäftigten angepriesen („Arbeitszeitsouveränität“, „Selbstbestimmung“ usw.). Tatsächlich fordern die Arbeitgeberverbände bereits die systematische „Deregulierung der Arbeitswelt“ und parallel dazu preist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die von ihr angedachte neue „Wahlarbeitszeit“ als einen angeblichen Fortschritt. Ermöglicht werden soll dies durch Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und – wieder einmal – durch Tarifverträge, die bisher – noch – existierende Standards (wie z.B. Ruhepausen, Ruhezeiten usw.) auflösen. Der vom Europäischen Gerichtshof und von der EG-Richtlinie zur Arbeitszeit verlangte Vorrang des Gesundheitsschutzes im Arbeitszeitrecht wird zugunsten angeblich neu erworbener individueller Freiheit der Beschäftigten zur Disposition gestellt. Dabei wird bewußt der zentrale Gedanke des Arbeitsrechts in Frage gestellt, nämlich dass der Arbeitsschutz auch und gerade nicht zur Disposition des einzelnen Arbeitnehmers steht. Das Arbeitsrecht besteht nämlich auch und gerade zum Schutze des Arbeitnehmers vor sich selbst, denn der „alte Gesetzgeber“ wußte noch, dass wegen der Abhängigkeit des Beschäftigten im Lohnarbeitsverhältnis seine vermeintliche „Freiheit“ wenig Bedeutung hat: Es gibt sie nicht. Hinter all den Wortspielen wie „Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ usw. verbirgt sich nur das Projekt einer noch größeren Verfügbarkeit und an die Bedürfnisse der Unternehmen angepaßten Einsetzbarkeit menschlicher Arbeitskraft.“

Arbeitszeiten zum Segen der Wirtschaft

1924 stellte der Maschinenbau- und Lokomotivenfabrikant Borsig (Borsigwerke Berlin) in der Schrift „Industrie und Sozialpolitik“ im Auftrag der Schwerindustrie fest: „Es ist falsch, den Arbeitgebern vorzuwerfen, sie wollten den schematischen 10-Stunden-Tag einführen. Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein schematischer Zehnstundentag ebenso falsch wäre, wie ein schematischer Achtstundentag. Eine schematische Regelung der Arbeitszeit ist nicht zum Segen für die Wirtschaft. Deshalb verlangen wir nichts weiter, als dass in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen für jeden Betrieb diejenige Arbeitszeit zugelassen wird, die nach den gegebenen Verhältnissen den höchsten Nutzeffekt in der Produktion gewährleistet.

Und das ist die Antwort der IG-Metall-Führung:

Jahrelange Arbeitszeitkampagnen, Mitglieder, Betriebsräte und Belegschaftsbefragungen – statt Organisierung von Widerstand

Statt Kapital und Regierung mit der Forderung nach längst fälliger Arbeitszeitverkürzung, z. B. der Verankerung der 35-Stunden-Woche als Gesetz, anzugreifen, werden Mitglieder, Betriebsräte und Belegschaften, so als ob das nicht längst bekannt wäre, mit Fragen nach der Arbeitszeit im Betrieb beschäftigt. Eine entsprechende Kampagne hat der IGM-Vorstand im August 2016 angekündigt. Dort heißt es: „Mit ihrer Arbeitszeitkampagne ‚Mein Leben Meine Zeit: Arbeit neu denken!‘ will die IG Metall Beschäftigte unterstützen, ihre Lebenspläne zu verwirklichen und ihre Zeit für eigene Bedürfnisse zu haben. Das ist kein Hexenwerk, wie die Beispiele aus den Betrieben zeigen.“

Über das „Hexenwerk“ in den Betrieben haben die Metallerinnen und Metaller zuletzt beim IGM-Gewerk­schaftstag im Oktober 2015 in zahlreichen Anträgen ausführlich berichtet. Abgesehen davon gibt es zwischen­durch immer wieder Berichte in der metallzeitung, die von der IGM-Führung selber veröffentlicht werden. Dazu gehören ebenso die Veröffentlichungen der Hans-Böckler-Stiftung oder unter v. a. der DGB-Index Gute Arbeit. Das hierbei vermittelte Wissen über das Hexenwerk“ in den Betrieben reicht der IGM-Führung ganz offensichtlich nicht aus. So wurde nach einer bereits 2013 durchgeführten Mitgliederbefragung ab Anfang 2017 mit Hinweis auf die o. e. Kampagne eine Neuauflage, „Die Befragung 2017“, vom IGM-Vorstand mit der Frage gestartet. „Sag uns, was Dich bewegt: Überstunden, Schichtpläne, Vereinbarkeit – wo drückt der Schuh?“ Darauf konnten Mitglieder und Nichtmitglieder bis zum 26. Februar antworten. U.a., ob sie „auch in Zukunft ein Arbeitszeitgesetz“ wollen „das der Arbeitszeit Grenzen setzt“, wozu „auch das Recht auf Abschalten (Ruhezeit) gehört.“

Was die Laufzeit der Arbeitszeitkampagne angeht, hat IGM-Vorsitzender Hofmann in einem Gespräch mit der dpa erklärt, dass die IGM das „komplexe Thema über Jahre hinweg bearbeiten und dabei eine ganz neue Kultur schaffen“ will. Dafür hat er einen langen Atem, weit über die Tarifrunde Ende 2017 angekündigt und festgestellt: „Es ist kein Kampagnenprojekt für die nächsten 15 Monate und danach ist alles geregelt, sondern es ist eine lang dauernde Fokussierung der IG Metall auf das Thema. Da wird der nächste Gewerkschaftstag 2019 vermutlich erstmal eine Zwischenbilanz ziehen können.“ (bei heise online 23.12.2016)

Bei dieser Ankündigung können sich die Kapitalisten beruhigt schlafen legen und ohne Forderungen nach Arbeitszeitverkürzungen befürchten zu müssen ihre Pläne fürs Profitmachen „neu denken“. Es sei denn, Betriebsräte und Belegschaften nutzen die Kampagne u. a. dafür, die vom IGM-Vorstand angestrebte neue „Arbeitszeitkultur“ mit eigenen Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung zu bereichern, ohne sich jahrelang darauf vertrösten zu lassen. Soweit es hierbei um gemeinsames Lernen geht, müssen vor allen Dingen Betriebsräte und Belegschaften, die Lohnabhängigen, die Arbeiterklasse wieder lernen, was jahrelang in Gewerkschaftsseminaren gelehrt und gelernt wurde: Die Interessen von Arbeit und Kapital stehen sich unversöhnlich gegenüber. Daran ändert sich auch nichts durch das Geschwafel von Sozialstaat, Sozialpartnern und Sozialpartnerschaft, das von den opportunistischen sozialdemokratischen Gewerkschaftsführern immer wieder aufs Neue zur Hirnvernebelung verbreitet wird.

Spenden unterstützen die Herausgabe der Kommunistischen Arbeiterzeitung
Email Facebook Telegram Twitter Whatsapp Line LinkedIn Odnoklassniki Pinterest Reddit Skype SMS VKontakte Weibo
„Arbeit weiter denken“ (Nahles), bis alle Wünsche des Kapitals zur Arbeitszeit erfüllt sind (Vorstellung des „Weißbuchs“ im November 2016).

„Arbeit weiter denken“ (Nahles), bis alle Wünsche des Kapitals zur Arbeitszeit erfüllt sind (Vorstellung des „Weißbuchs“ im November 2016).

Die 35-Stunden-Woche ist „kalter Kaffee“ – dieser Satz von Frau Nahles wäre sogar richtig, wenn man realistischerweise davon ausginge, dass der Fortschritt der Produktivkräfte längst eine Arbeitswoche von höchstens 30 Stunden möglich machen würde. Aber hier wird genau das Gegenteil beklatscht (es freuen sich: Yasmin Fahimi – siehe Kasten auf S. 5, „Das atmende Arbeitszeitkonto“; Arbeitsministerin Nahles, Ver.di-Vorsitzender Bsirske und IGM-Vorsitzender Hofmann).

Die 35-Stunden-Woche ist „kalter Kaffee“ – dieser Satz von Frau Nahles wäre sogar richtig, wenn man realistischerweise davon ausginge, dass der Fortschritt der Produktivkräfte längst eine Arbeitswoche von höchstens 30 Stunden möglich machen würde. Aber hier wird genau das Gegenteil beklatscht (es freuen sich: Yasmin Fahimi – siehe Kasten auf S. 5, „Das atmende Arbeitszeitkonto“; Arbeitsministerin Nahles, Ver.di-Vorsitzender Bsirske und IGM-Vorsitzender Hofmann).

„Zeitschiene Weißbuch“ – man hat keine Kosten und Mühe gescheut, jegliche Normen des Arbeitstages zu zerschlagen, u.a. unter so allerliebsten Schlagworten wie „mobiles und entgrenztes Arbeiten“. Wir müssen dem Kapital wieder Grenzen setzen!

„Zeitschiene Weißbuch“ – man hat keine Kosten und Mühe gescheut, jegliche Normen des Arbeitstages zu zerschlagen, u.a. unter so allerliebsten Schlagworten wie „mobiles und entgrenztes Arbeiten“. Wir müssen dem Kapital wieder Grenzen setzen!

Die Arbeiter in Frankreich kämpfen um den Erhalt der gesetzlichen 35-Stunden-Woche. Solidarität und Kampf um die 35-Stunden-Woche auch bei uns, das ist unsere Aufgabe, statt Unterordnung unter die Standort- und Wettbewerbslogik des Kapitals und Ruinierung unserer Arbeitskraft durch „Arbeiten 4.0“.

Die Arbeiter in Frankreich kämpfen um den Erhalt der gesetzlichen 35-Stunden-Woche. Solidarität und Kampf um die 35-Stunden-Woche auch bei uns, das ist unsere Aufgabe, statt Unterordnung unter die Standort- und Wettbewerbslogik des Kapitals und Ruinierung unserer Arbeitskraft durch „Arbeiten 4.0“.