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Für Dialektik in Organisationsfragen

Kaiser‘s Tengelmann – Einigung zum Besten der Belegschaft?

Die Sicherung von Arbeitsplätzen – darum geht es laut medialer Berichterstattung bei dem nunmehr zweijährigen Geschacher um die zu verkaufenden Kaiser’s Tengelmann Filialen. Und noch immer ist kein endgültiges Ende der Zitterpartie abzusehen.

Vor zwei Jahren, am 7. Oktober 2014, wurde bekannt gegeben, dass die Supermärkte von Kaiser’s Tengelmann (KT) sowie deren Tochtergesellschaften (Birkenhof und Ligneus) zum 30. Juni 2015 an Edeka verkauft werden sollen. Grund dafür sei, dass das Unternehmen seit mehreren Jahren rote Zahlen schreibt. Es geht um mehr als 15.000 Arbeitsplätze in Nordrhein, Berlin und im Raum München.

KT ist Teil der Unternehmensgruppe Tengelmann, deren Eigentümerin die Familie Haub ist. Die Unternehmensgruppe hat außerdem noch Beteiligungen an über 70 weiteren Unternehmen, darunter auch einige, an denen Tengelmann die Mehrheitsanteile hält, wie z.B. an OBI (74%) und KiK (84%). Während unter anderem OBI und KiK laut Tengelmann-Geschäftsbericht 2015 ihre Marktanteile in Deutschland und Europa stark ausbauen konnten, scheint man mit den Gewinnen der Kaiser’s Tengelmann GmbH wenig zufrieden zu sein – der Umsatz ging 2015 laut Geschäftsbericht um 4,4% zurück.[1] Kein Wunder also, dass die Unternehmensgruppe ihr Interesse am Lebensmittel­einzelhandel verliert und weiter auf die wachsenden Geschäftsbereiche setzen will. Schließlich hat die Unternehmensleitung Kapital- und nicht Arbeiterinteressen zu folgen, also den Interessen der Eigentümerfamilie Haub und nicht denen der Angestellten. Um bei KT einen Umschwung zu erreichen, wären wohl Investitionen nötig, mit denen man nicht den Umsatz der anderen Tochtergesellschaften schwächen will. Es wäre der ansonsten umsatzstarken Tengelmann-Unternehmergruppe also bestimmt möglich, die Arbeitsplätze auch ohne einen Verkauf zu erhalten.

Dass der geplante Komplettverkauf an Edeka und nicht an einen der kleineren Konkurrenten gehen sollte, verwundert wenig. Immerhin besitzt Tengelmann auch Anteile am Discounter Netto, der hauptsächlich zu Edeka gehört. Außerdem wechselte der ehemalige Edeka-Chef Alfons Frenk kurz nach dem Verbot der Fusion durch das Bundeskartellamt zu Kaiser’s Tengelmann, wo er nun Aufsichtsratsmitglied ist.

Edeka belegte bereits vor der Übernahme von KT Filialen den Spitzenplatz der größten deutschen Lebensmitteleinzelhändler, zusammen mit ihrem Discounter Netto. Allgemein ist der deutsche Lebensmitteleinzelhandel stark konzentriert – der Markt ist fast vollständig unter einigen Monopolen aufgeteilt – darunter die Rewe-Gruppe mit ihrem Discounter Penny, die Schwarz-Gruppe, zu der sowohl Lidl als auch Kaufland gehören, und Aldi Nord und Aldi Süd.[2] Ein Komplettverkauf der KT Filialen an Edeka würde eine weitere Konzentration in der Lebensmitteleinzelhandelsbranche nach sich ziehen. Eine solche Konzentration findet auch auf europäischer Ebene statt. Dabei können die deutschen Lebensmitteleinzelhandelsmonopole gut in anderen Ländern Fuß fassen (vor allem die Discounter) während sich ausländische Lebensmitteleinzelhändler sehr schwer tun, in Deutschland Marktanteile zu gewinnen. Kein Wunder – ist Deutschland doch europaweit das Land mit der zweithöchsten Supermarktdichte. Und durch die Übernahme der KT Filialen durch Edeka könnte auch so weiter verhindert werden, dass ausländische Unternehmen in den deutschen Markt eindringen.

Der geplante Verkauf wurde dann vom Bundeskartellamt verboten. Als Gründe wurden der Schutz der Konsumenten vor einem Verlust bei der Händlerauswahl sowie die weitere Konzentration von Marktanteilen zugunsten Edekas genannt. Letztere könnte, so das Bundeskartellamt, das Machtverhältnis des Lebensmitteleinzelhandels (in diesem Falle Edekas) zu den Produzenten und Rohstofferzeugern verändern. So könnten Supermärkte weiter die Preise drücken, was auch zu Einbußen in der Produktqualität führen könnte. Möglicherweise haben auch die Konkurrenten hier im Hintergrund Druck gemacht, denen eine Vergrößerung des Edeka-Marktanteils zweifellos missfällt.

Nach diesem für Edeka sehr enttäuschendem Verbot wurde Wirtschaftsminister Gabriel um eine Ministererlaubnis gebeten. Durch diese kann das Verbot des Kartellamts übergangen werden, wenn „im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist“[3]. Bevor eine solche gegeben werden darf, muss die Monopolkommission die geplante Fusion prüfen und eine Empfehlung aussprechen. Am dritten August 2015 empfahl diese Kommission, dem Entschluss des Bundeskartellamts zu folgen und entsprechend keine Ministererlaubnis zu geben. Die Arbeit hätte sich die Kommission aber auch sparen können, nachdem der Wirtschaftsminister nicht an deren Empfehlung gebunden ist – er kann sich auch entscheiden, diese außer Acht zu lassen und entgegen deren Rat zu handeln. Und so kam es auch. Wirtschaftsminister Gabriel beschloss im März 2016, dem stärksten und größten Fisch zu erlauben, den kleineren Fisch ganz allein zu schlucken. Das größte Lebensmitteleinzelhandelsmonopol ging gestärkt aus diesem Auf und Ab hervor. Aus Protest trat der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurück.

Als Gründe für die Erlaubnis nennt Gabriel, dass sich Edeka vor der Fusion mit der Gewerkschaft der KT Angestellten einigen muss, zudem darf Edeka KT zunächst nicht zerlegen, d.h. fünf Jahre lang dürfen sich selbstständige Edeka-Filialisten oder selbstständige Kaufleute keine Filialen der neuen Tochter einverleiben. Dies sollte nur möglich sein, falls die zuständigen Gewerkschaften zustimmen würden. Außerdem sollen die aktuellen Tarifverträge für weitere fünf Jahre gelten und Betriebsräte sollen im Amt bleiben. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ebenfalls für fünf Jahre nicht möglich sein und auch nach dem Ablauf dieser fünf Jahre sollen die Mitarbeiter einen 24-monatigen Kündigungsschutz erhalten. Alles in allem sollen mindestens 97 Prozent der Arbeitsverhältnisse in diesen ersten fünf Jahren weitergeführt werden. Entsprechend zufrieden mit dieser Regelung gibt sich auch die zuständige Gewerkschaft ver.di. Dort ist man hocherfreut über die „weitreichenden Auflagen, […] um den Erhalt der Arbeitsplätze als Gemeinwohlinteresse zu gewährleisten[4], heißt es auf der ver.di Homepage. Was allerdings passiert, wenn ein KT Markt übernommen wird, der sich in unmittelbarer Nähe eines Edekamarkts befindet, ist unklar – sind auch die dortigen Edeka-Angestellten vor Kündigung und Betriebsschließung geschützt? Sollen am Ende wieder Arbeiter gegen Arbeiter ausgespielt werden? So oder so, sicher ist im Kapitalismus kein Arbeitsplatz.

Doch Edekas Traum von der erheblichen Ausweitung des eigenen Marktanteils platzt schon am 12. Juli 2016. Die Konkurrenten Rewe-Gruppe, Norma und Markant reichten eine Klage gegen den Entscheid zum Komplettverkauf an Edeka ein, der das Oberlandesgericht Düsseldorf stattgab. Es setzte die Ministererlaubnis außer Kraft. Als Gründe nannte das Gericht, dass Gabriel befangen sei, ein Gemeinwohlbelang beim Erhalt der Arbeiterrechte fehle und Zweifel an der Arbeitsplatzsicherung nach Übernahme herrschen.

Daraufhin kam die Zerschlagung von KT ins Gespräch. Diese hätte zur Folge, dass Edeka ihren Marktanteil nicht wie gewünscht stark ausweiten kann, auch wenn man so nicht mehr an die Absprachen zur Übernahme der Beschäftigten gebunden wäre. Auch die Gewerkschaft war hier nicht zufrieden, denn bei einer Zerschlagung würde man die Möglichkeit der vereinbarten Arbeitsplatzsicherung und den Einfluss über die bestehende Tarifpolitik Großteils verlieren. Es wurde nötig, einen Deal abzuschließen. Durch eine außergerichtliche Einigung wäre es möglich, dass die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zurückgezogen und somit ein Verkauf KTs unter deren Bedingungen ablaufen könnte. Das aktuelle Schlichtungsverfahren kam ins Rollen und ist von politischer Seite aus vor allem von Wirtschaftsminister Gabriel und dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske forciert worden. Ob es eine Absprache zwischen den beiden größten deutschen Lebensmitteleinzelhandelsmonopolen und den Leuten aus der SPD- und Gewerkschaftsführung gab, können wir nicht wissen. Genauso naheliegend wäre, dass diese angeblichen Vertreter der Arbeiterinteressen eh schon wissen, was sie für die Bourgeoisie zu tun haben. Seit Beginn der Verhandlungen versuchen Edeka und Rewe, sich nun jeweils das saftigere Stück Kuchen zu schnappen. Geleitet wird das Schlichtungsverfahren von Gerhard Schröder und Bert Rürup, also zwei Personen, denen das Wohl der Arbeiter eher weniger am Herzen liegt, auch wenn gerade Schröder solches die Facharbeiter und Stammbelegschaften glauben lassen will. Doch am Ende bedroht die „Agenda 2010“ uns alle, nicht nur die prekär Beschäftigten und Arbeitslosen. Rürup hingegen war mitverantwortlich für eine Rentenreform, die „Gutverdiener“ stark bevorzugt. Beide treten also nicht für die Stärkung der gesamten Arbeiterklasse, sondern nur für Teile und versuchen uns so zu spalten in die, die noch Brot und Wasser bekommen und die, für die nur die letzten Krumen übrig bleiben. Entsprechend haben diese beiden den zwei größten Lebensmitteleinzelhändlern geholfen, sich die Rosinen aus der langanhaltenden KT-Misere herauszupicken. Entgegen der Behauptung, die Versorgung und Händlerauswahl für die Bevölkerung gewährleisten und Arbeitsplätze retten zu wollen, wurden jedoch nur Einigungen in Bezug auf die lukrativeren Unternehmensteile in Berlin und im Raum München erzielt – die Hälfte der Berliner KT Filialen sollen an Rewe, die restlichen Berliner und die bayrischen an Edeka gehen. Was mit den Filialen im Raum Nordrhein und den ebenfalls wenig rentablen Geschäftsbereichen Logistik, Verwaltung, Lager und Fleischwerken passieren soll, ist bislang nicht bekannt. Wie in den lukrativen Filialen müssten auch in diesen Unternehmensteilen die Beschäftigten weiter beschäftigt, die Tarifverträge eingehalten und die Arbeitervertretungen im Amt bleiben.

Während Gabriel und Bsirske freudig verkünden, die Beschäftigten müssten sich keine Sorgen mehr machen, sind es doch eher die Vertreter der verhandelnden Monopole, die sich ins Fäustchen lachen – haben sie doch bereits eine Einigung getroffen, wie ihr eigener Machtbereich ausgebaut werden kann, während man darauf wartet, dass vergessen wird, dass auch die ungewollten Teile laut Ministererlaubnis noch für fünf Jahre weiterbetrieben werden müssen.

Die Zitterpartie für die Beschäftigten geht also nach wie vor weiter. Denn auch wenn die Filialen nun zu den Bedingungen der Ministererlaubnis verkauft werden – wonach es derzeit aussieht – bleibt die stete Unsicherheit, ob und wann man aufs Pflaster geworfen wird. Die Lage der Beschäftigten von KT geht uns alle an. Denn egal, wer vorgibt, für die Arbeiterklasse zu verhandeln und ob man fortan für Rewe, Edeka oder KT oder eben für BMW, Siemens oder den Bäcker nebenan arbeitet: Im Kapitalismus ist kein Arbeitsplatz und kein Arbeiterrecht sicher. Sichern können wir sie nur, indem wir zusammenhalten und gemeinsam für unser aller bessere Zukunft kämpfen. Denn uns rettet kein Gabriel, Schröder, Bsirske oder wie sie alle heißen: Uns aus dem Elend zu erlösen, können wir nur selber tun!

Val

1 Unternehmensgruppe Tengelmann: 2015. Weichenstellungen. Bericht über das 149. Geschäftsjahr, S. 16-19, 32

2 deutschlandfunk.de: „Die gefährliche Macht der großen Vier“, Oliver Ramme (www.deutschlandfunk.de/supermarkt-ketten-die-gefaehrliche-macht-der-grossen-vier.724.de.html?dram:article_id=349689)

3 § 42 Abs. 1 GWB

4 ver.di.de: „Kaiser’s Tengelmann: Übernahmeerlaubnis durch Edeka sichert die meisten Arbeitsplätze“ (https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++0265f0be-b9e3-11e5-bc04-52540059119e)

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