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KAZ-Fraktion: „Ausrichtung Kommunismus”

Der vorliegende Artikel zum Bülowplatzprozess wurde uns von Frau Dr. Leopoldine Kuntz zum Veröffentlichen in der KAZ zur Verfügung gestellt.

Ihre für uns wichtigen Lebensdaten: 1938 geboren, von 1975 bis 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Bereich Faschismusforschung am Institut für Marxismus/Leninismus beim ZK der SED.

Ihr Mann ist Leo Kuntz, geboren 1926, von 1966 bis 1979 Mitarbeiter im Ministerium für Außenhandel und 1979 bis 1989 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Marxismus/Leninismus beim ZK der SED. Er ist Mitglied der Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora.

Seinen Vater Albert Kuntz hat er als kleiner Junge von sechs Jahren zuletzt gesehen; dann erreichten ihn nur noch Briefgrüße aus den diversen Folterkellern, in die Albert Kuntz von den Nazis verschleppt worden war.

Am Schluss seiner Rede am 21.August 2011 auf der Kundgebung in Ziegenhals anlässlich des 67. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmann im Konzentrationslager Buchenwald meinte Leo Kuntz:

„Kommunisten kann man zwar ermorden, die Idee des Kommunismus aber nicht besiegen.

Kämpfen wir also weiter. Gedenken an Thälmann, heißt kämpfen wie Thälmann!

Mein Vater schrieb 1944 nach 11 Jahren in faschistischen Kerkern aus dem KZ Dora:

‚Ich weiß, dass wir die Sieger sein werden.’“

Und so trat Albert Kuntz auch im Bülowplatzprozess auf. Alle Anstrengungen mussten unternommen werden, dass die KPD nicht als terroristische Vereinigung diffamiert werden und damit für den anstehenden Prozess gegen Thälmann eine Vorverurteilung erreicht werden konnte, wie es die Absicht der Faschisten war.

Von der Autorin wird dieser zentrale Punkt vortrefflich dargestellt. Und es ist der unsägliche Prozess gegen Erich Mielke 1992/93, verurteilt zu sechs Jahren Gefängnis, der vor diesem Hintergrund in seiner ganzen Tragweite verstanden wird. Die Klassen- und Siegerjustiz der BRD hatte das erreicht, was weder 1931 dem bürgerlichen Gericht, noch 1933/34 den Faschisten gelang, Kommunisten als Mord- und Terrorbande zu überführen.

Im Schlusswort hatte Erich Mielke ausgeführt[1]: „Der Staat, der sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, führt gegen mich ein Verfahren, in dem aus Akten vorgelesen wird, die von einer Justiz angelegt und aussortiert worden sind, deren Unrechtsprechung Zehntausende zum Opfer gefallen sind. Und heute, über 60 Jahre nach den Vorfällen am Bülowplatz, bin ich faktisch gezwungen, gegen das Lügengebäude der Nazi-Justiz den Nachweis meiner Unschuld zu führen. Ist das gerecht? Ich habe das, was man mir vorwirft, nicht getan. Sprechen Sie mich frei. Lassen Sie mich frei. Lassen Sie mich in Frieden.“

Die westdeutsche Justiz hatte sich nicht nur zur Delegitimierung der DDR in der Person Erich Mielkes entschlossen, sondern in „bewährter Tradition“ zur Legitimierung der Nazijustiz. In der Fortsetzung dieser Tradition bekommen wir heute einen der schärfsten Menschenjäger als Staatsoberhaupt serviert.

Leopoldine Kuntz

Albert Kuntz im Bülowplatzprozess (4. bis 19. Juni 1934)

15. September 1933. Nach neunstündiger Berufungsverhandlung[2] vor dem Hessischen Landesgericht in Darmstadt wurde das Urteil verkündet, die Prozessakten geschlossen. Die Richter folgten nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der für die Angeklagten zweieinhalb bzw. zwei Jahre Zuchthaus gefordert hatte. Der Kommunist Albert Kuntz war in Hessen des Jahres 1933 kein Unbekannter. Natürlich wusste auch die hessische Justiz, dass er von Februar 1926 bis Sommer 1929 und von Juni 1932 bis zu seiner Verhaftung am 12. März 1933 in Langen bei Frankfurt/M. Organisationssekretär bzw. seit 1927 Politischer Sekretär der Bezirksleitung der KPD Hessen-Frankfurt war. Der Mitangeklagte Walter Fisch war in der Bezirksleitung Hessen verantwortlich für Jugendarbeit. Albert Kuntz war angeklagt worden, ein Flugblatt verbreitet zu haben, in dem die Führung der KPD zum Generalstreik aufgerufen habe. Beide wurden aus „Mangel an Beweisen“ freigesprochen, der Haftbefehl aufgehoben.[3] Dieser Freispruch eines führenden Funktionärs der KPD zu einer Zeit, da sich die faschistische Justiz gerade mit dem Reichstagsbrandprozess (21. September – 23. Dezember 1933) vor dem Reichsgericht in Leipzig anschickte, der Hitlerregierung zur rigorosen Verfolgung und Vernichtung der KPD und ihrer Funktionäre die juristische Rechtfertigung zu liefern, ist für das Jahr 1933 unüblich und deshalb bemerkenswert.

Im Land Hessen regierte bis zum 13. März 1933 eine sozialdemokratische Regierung mit dem Sozialdemokraten Wilhelm Leuschner als Innenminister. Er hatte sich bereits 1931 mit der Veröffentlichung der sog. Boxheimer Dokumente als Nazigegner ausgewiesen. Im Justizapparat hatte es Anfang 1933 keine gravierenden personellen Veränderungen gegeben. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 war lediglich für jene Minderheit von Richtern von entscheidender Wirkung, die wegen ihrer “nichtarischen Abstammung“ oder „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.[4] In diesem Sinne wurden Richter jüdischer Herkunft, Mitglieder der SPD und bürgerliche Demokraten aus dem Richteramt gejagt. Insgesamt war jedoch der Justizapparat bereits in der Zeit der Weimarer Republik eine Institution, die sich lange vor dem 30. Januar 1933 durch eine skandalöse Rechtsprechung gegenüber der revolutionären Arbeiterbewegung, allen Antifaschisten und konsequenten bürgerlichen Demokraten ausgezeichnet hatte, während die terroristischen Aktionen der Nazis mit größter Nachsicht behandelt worden waren. Damit hatte die Justiz in bedeutendem Maße der Faschisierung der bürgerlichen Republik Vorschub geleistet. Hatten ihr vor dem 30. Januar 1933 die Reste bürgerlicher Rechtsstaatlichkeit noch Zügel angelegt und die Richter veranlasst, bei der Auslegung der Paragraphen des Strafgesetzbuches noch bestimmte Rechtsnormen zu wahren, so war mit der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933[5] der Justizwilkür und Rechtsbeugung Tür und Tor geöffnet worden. Schon im ersten Jahr der faschistischen Diktatur wurden in zahlreichen faschistischen Racheprozessen, so in Hamburg, Lübeck, Chemnitz, Königsberg, Dessau, Köln, Berlin, Düsseldorf, Hagen, Frankfurt (M), Darmstadt und Breslau 42 Antifaschisten zum Tode verurteilt.[6] Die ersten Opfer dieser Mordjustiz, die Kommunisten August Lütgens, Walter Möller, Bruno Tesch und Karl Wolf, wurden am 1. August 1933 in Altona hingerichtet.

Der Freispruch von Albert Kuntz und Walter Fisch ist offensichtlich dem Umstand zuzurechnen, dass es den Faschisten bis Mitte 1933 noch nicht gelungen war, durchgängig die Normen faschistischer „Recht“sprechung durchzusetzen. Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung fest: „Da die Kommunistische Partei damals (gemeint ist der 12. März 1933 – L.K.) noch nicht verboten war und aus dem Besitz von Flugblättern mit hochverräterischem Inhalt allein noch nicht ohne weiteres eine hochverräterische Betätigung zu entnehmen ist, kann in dieser Feststellung noch nicht der Tatbestand eines Verbrechens nach § 86 STGB erblickt werden. Die Angeklagten waren deshalb mangels Beweises freizusprechen.“[7] Aber Freispruch hieß in Nazideutschland noch lange nicht Freilassung.

Albert Kuntz wähnte sich schon „mit einem Bein in Freiheit“, als der Vertreter der Staatsanwaltschaft seine erneute Inhaftierung verfügte, da gegen ihn noch „eine Sache wegen Mordes“ in Berlin schwebe. Diese ungeheuerliche Anschuldigung kommentierte er in einem Brief an seine Frau Ellen: „Du selbst weißt wie alle anderen Menschen, die meine politische und gesellschaftliche Tätigkeit kennen, dass ich mit solchen Dingen nichts zu tun habe…Man muss wirklich Nerven von Stahl haben, um so viel Bitterkeit und Ungerechtigkeit – ohne in Raserei zu geraten – zu ertragen. Da ich mich von jeder Schuld frei weiß und deshalb ruhig jeden Verdacht von mir weisen kann, habe ich sofort Haftbeschwerde eingelegt und Haftprüfungstermin beantragt… Ich tappe völlig im Dunkeln und hoffe wie Du, schnellste Klarstellung zu bekommen.“[8]

Am 28. September 1933 kam Albert Kuntz in das Untersuchungsgefängnis Berlin Alt-Moabit 12a. Er war in die Stadt zurückgekehrt, in der er von Juni 1930 bis Ende Mai 1932 als Organisationssekretär der Bezirksleitung der KPD Berlin-Brandenburg-Lausitz- Grenzmark am Kampf seiner Partei gegen den zur Macht drängenden Faschismus teilgenommen hatte. Albert Kuntz war ein erfahrener Parteifunktionär und talentierter Organisator, der es verstanden hatte, die bedeutenden klassenkämpferischen Potenzen dieses Parteibezirks vor allem während des Berliner Metallarbeiterstreiks im Oktober 1930 sowie in den Wahlkämpfen in Vorbereitung auf Reichstags- bzw. Reichspräsidentenwahlen 1930 und 1932 zu mobilisieren. Er war selbst ein hervorragender Redner, der durch persönliche Ausstrahlung und Überzeugungskraft bei den Berliner Arbeitern großen Anklang fand.

Die Berliner Nazis unter Führung ihres Gauleiters Goebbels vergaßen Albert Kuntz jene kraftvolle Gegenwehr während ihres Überfalls auf Wilhelm Pieck am 25. Mai 1932 im Preußischen Landtag nicht. Hier hatte sich ein in der Parlamentsgeschichte des Deutschen Reiches beispielloser Vorgang ereignet, der einmal mehr das antidemokratische, terroristische Wesen des Faschismus deutlich machte. Die Abgeordneten der Nazis, sekundiert von ihren Anhängern auf der Galerie, überfielen Wilhelm Pieck während seiner Rede, in der er die NSDAP als eine Partei des Volksbetrugs brandmarkte.[9] Die männlichen Abgeordneten der KPD – zumeist ausgestattet mit kräftigen Arbeiterfäusten – stellten sich der dreifachen Übermacht, um ihren Fraktionsvorsitzenden zu verteidigen und in Sicherheit zu bringen. Dabei wurde Albert Kuntz durch einen Messerstich am Kopf schwer verwundet. Verletzt wurden auch Johannes Fladung, Arthur Golke und Walter Krämer.[10] Letzterer wurde später in der KZ-Haft, vor allem als Kapo des Krankenbaus im KZ Buchenwald, für Albert Kuntz ein erprobter, kluger und tapferer Kampfgefährte in der illegalen Parteiorganisation der inhaftierten Kommunisten. Auch jenes Bravourstück vergaßen sie Kuntz nicht, als er, Alexander Abusch und Neuköllner Arbeiter in Kliems Festsäle in eine Naziversammlung mit dem Gesang der „Internationale“ einzogen und diese nach einem Wortgefecht mit dem Nazi Strasser mit Hochrufen auf die Kommunistische Partei endete.[11] Auf diese politische Tätigkeit Bezug nehmend, schrieb die in Basel von der Kommunistischen Internationale (KI) in deutscher Sprache herausgegebene „Rundschau für Wirtschaft, Politik und Arbeiterbewegung“ im Juni 1934: „Er war eben ein von den Nazis besonders gefürchteter Mann, der durch seine unermüdliche Agitationsarbeit ihnen viele Anhänger abspenstig gemacht hatte…Wie ein echter Bolschewik paart sich bei ihm Kühnheit und Klugheit“.[12]

Der Mordanklage gegen Albert Kuntz lagen die Ereignisse des 9. August 1931 auf dem Bülowplatz (heute Rosa-Luxemburg-Platz) in Berlin zugrunde. Am Tag des Volksentscheids für die Auflösung des Preußischen Landtags hatten sich viele Arbeiter vor dem Karl-Liebknecht-Haus, dem Sitz der Parteiführung der KPD und der Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Lausitz-Grenzmark, am Bülowplatz eingefunden, um – wie so oft bei solchen Ereignissen – die Bekanntgabe der Ergebnisse zu erwarten. Bei einem von der Polizei provozierten Zusammenstoß in der Kaiser-Wilhelm-Straße/Ecke Hirtenstraße vor dem Kino Babylon wurden zwei Polizeioffiziere getötet. Der nunmehr einsetzenden wüsten Kommunistenhetze erlagen „selbst diejenigen liberale(n) Blätter, die sich sonst ein gewisses Maß an Objektivität“[13] bewahrt hatten. Justiz und Polizei wandten viel Mühe auf, um der KPD den Tod der Offiziere anzulasten, um die Führung der Partei unter Ernst Thälmann der Anstiftung zu terroristischen Anschlägen gegen den Staat zu beschuldigen. Nach umfangreichen Untersuchungen musste die Justiz auf eine Anklageerhebung verzichten.

Fast zwei Jahre später, am 27.Juli 1933, wurde die Bülowplatzangelegenheit vom Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin wieder aufgenommen.[14] Die Faschisten nahmen dieses Ereignis zum Vorwand, um gegen 25 Kommunisten – deren sie nur 15 habhaft werden konnten – Anklage zu erheben. Angeklagt wurden der 36jährige Albert Kuntz als führender Funktionär der Bezirksleitung der KPD Berlin-Brandenburg-Lausitz-Grenzmark und zumeist junge Kommunisten, die als Wache im Karl-Liebknecht-Haus bzw. als Mitglieder des antifaschistischen Selbstschutzes in Erscheinung getreten waren.

Während vor dem Reichgericht in Leipzig und Berlin der Reichstagsbrandprozess (vom 21. September bis 31. Dezember 1933) durchgeführt wurde, saß Albert Kuntz in Untersuchungshaft. Da er als Untersuchungsgefangener auf eigene Kosten eine Zeitung abonnieren konnte, wenn auch freilich nur eine faschistische, nutzte er diese Möglichkeit, um aus dem Lügengewebe faschistischer Berichterstattung über den Prozessverlauf die für ihn wichtigen Informationen herauszulesen. Für ihn war das praktische Anschauung in Vorbereitung auf den eigenen Prozess.

Nachdem der Reichstagsbrandprozess mit dem Freispruch Georgi Dimitroffs und der mitangeklagten Kommunisten geendet hatte und zu einer eklatanten politischen Niederlage der Faschisten geführt hatte, wurde nunmehr die Vorbereitung auf den Bülowplatzprozess forciert. Am 16. März 1934 eröffnete der Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin gegen 15 Angeklagte das Hauptverfahren.[15] Albert Kuntz teilte am 13. April 1934 in einem Brief mit, dass er die Anklageschrift erhalten habe und seinen Offizialverteidiger erwarte. In dieser 269 Seiten umfassenden Schrift heißt es: „Kuntz hat in der Voruntersuchung jede Beteiligung seinerseits, Kippenbergers wie überhaupt der KPD an der Ermordung der Polizeihauptleute Anlauf und Lenk abgestritten“.[16]

Die politische Absicht der vorbereiteten Justizfarce war offenkundig. War es den Faschisten im Reichstagsbrandprozess nicht gelungen, die KPD als eine Bande politischer Brandstifter zu diskreditieren, so sollte mit der Verurteilung von Albert Kuntz und der anderen Kommunisten im Bülowplatzprozess nunmehr die deutsche und internationale Öffentlichkeit davon überzeugt werden, dass die KPD unter Führung Ernst Thälmanns terroristische Aktionen gegen die politischen Gegner geplant und befohlen hatte und Mordbefehle erteilt worden seien. Die KPD, zu der sich noch am 5. März 1933 unter den Bedingungen des wildesten Wahlterrors der Nazis fast fünf Millionen Wähler bekannt hatten, sollte nunmehr als eine dunkle Verschwörerpartei, als eine abenteuerliche Terroristenorganisation gebrandmarkt und – juristisch sanktioniert – zur gnadenlosen Verfolgung freigegeben werden. Die Baseler „Rundschau“ warnte bereits am 31. Mai 1934 vor der Absicht der Nazis, Ernst Thälmann in den Bülowplatzprozess zu verwickeln, um ihm eine Mordklage anzuhängen.[17] Deshalb, so stellte die „Rundschau“ weiter fest, komme diesem Prozess eine größere, prinzipiellere Bedeutung als allen bisherigen Prozessen zu. Die bisherigen Prozesse gegen Kommunisten wurden – nach der Begründung der faschistischen Staatsanwälte – gegen „Täter“ oder direkte Teilnehmer an „Überfällen“ eingeleitet und Bluturteile gefällt. „Im Prozess gegen Albert Kuntz und Genossen…richtet sich die Anklage…gegen den politisch verantwortlichen Funktionär, gegen das Mitglied der Berliner Bezirksleitung, das für die Zusammenstöße und deren Folgen direkt zur Rechenschaft gezogen wird. Gelingt es, den Genossen Kuntz dem Henker zu überliefern, dann wird nicht einfach ein Unschuldiger mehr grausam ermordet, sondern es wird damit zugleich gegen Tausende und aber Tausende der KPD das Todesurteil gesprochen, vor allem aber gegen den Führer der Partei, der eben als Führer politisch und strafrechtlich für alle Opfer verantwortlich gemacht werden wird, die in der Abwehr des polizeilichen und faschistischen Terrors gefallen sind…Das Todesurteil gegen ihn wäre auf diese Weise schon gesprochen, noch bevor er dem Gericht vorgeführt würde.“[18]

Am 2. Juni 1934 alarmierte die in Prag und Paris herausgegebene deutsche antifaschistische Zeitung „Der Gegen-Angriff“ unter der Überschrift „In höchster Gefahr“ die internationale Öffentlichkeit: „Gegen Kuntz und 24 Kameraden sollen Todesurteile gefällt werden…Dieses Verbrechen muss verhindert werden.“[19]

Der Bülowplatzprozess begann am 4. Juni 1934 vor dem Schwurgericht in Berlin-Moabit und dauerte zehn Verhandlungstage. Er wurde als „öffentlicher“ Prozess vor der Kulisse von etwa 40 sorgfältig ausgewählten und mit Einlasskarten versehenen Zuhörern geführt. Karten hatten sich u.a. reservieren lassen der faschistische Polizeipräsident von Berlin von Lewetzow und der Chef der Berliner Kriminalpolizei Schneider.[20] Die faschistische Presse berichtete nur spärlich über die Vorbereitung und über den Verlauf des Prozesses, die ausländische war nicht zugelassen. Trotz dieser Maßnahmen erschienen im Ausland bereits während des Prozesses Berichte über seinen Verlauf.

Im Mai/Juni 1934 weilten die französischen Journalisten und Schriftsteller Stefan Priacel und Charles Vildrac im Auftrag des Welthilfskomitees für die Opfer des Hitlerfaschismus in Berlin, um Aufschluss über das Schicksal Ernst Thälmanns zu erhalten. Das Goebbelssche Propagandaministerium hatte ihnen einen Besuch bei Ernst Thälmann abgeschlagen. Um den negativen Eindruck dieser Entscheidung zu verwischen, entsprach es jedoch ihrem Wunsch, das „neue deutsche Recht“ an Hand der Eröffnung des Bülowplatzprozesses zu studieren.

Stefan Priacel wurde zur Eröffnung des Prozesses von einem Beamten des Propagandaministeriums begleitet. An den folgenden Tagen gelang diesem findigen Journalisten der Zutritt zum Gerichtssaal ohne Akkreditierung und Einlasskarte. Seine Berichte über den Prozess erschienen umgehend in der fortschrittlichen französischen Presse, in der Baseler „Rundschau“, im „Gegen-Angriff“ und im deutschsprachigen „Pariser Tageblatt“, das von dem deutschen antifaschistischen bürgerlichen Publizisten Georg Bernhard geleitet wurde.

In Anbetracht der Bedeutung des Prozesses tagte auf Anregung des Welthilfskomitees für die Opfer des Hitlerfaschismus seit dem 6. Juni 1934 in Paris der „Untersuchungsausschuss zur Aufklärung und Verhinderung der Gräuel in Hitlerdeutschland“ in Permanenz. In einem Telegramm an den Vorsitzenden des Moabiter Schwurgerichts stellte der Untersuchungsausschuss fest, dass es in der bisherigen Rechtssprechung ein noch nie dagewesener Fall sei, „dass Menschen, die in keiner Beziehung zur Tat stehen, unmittelbar des Mordes angeklagt werden, so, als ob sie die Tat selbst begangen hätten… Wir müssen daher den Prozess gegen Albert Kuntz und die 14 Arbeiter als Manöver auffassen, das die theoretische und praktische Grundlage für die Aburteilung Ernst Thälmanns schaffen soll.“[21] Im Ergebnis seiner Arbeit kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die faschistische Justiz dabei sei, „eine ungeheuerliche Rechtsprechung zu konstruieren, die entgegen allen Menschenrechten die ‚intellektuelle Urheberschaft’ einführt, um sie in der Folge auf die Führer der revolutionären Bewegung, vor allem auf ihren Führer Ernst Thälmann anzuwenden.“[22] Der Untersuchungsausschuss protestierte gegen diesen organisierten Justizmord und verlangte „wegen der sachlichen Unhaltbarkeit der Anklagekonstruktion sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Angeklagten.“[23]

In einem Aufruf protestierte auch das Exekutivkomitee der Internationalen Roten Hilfe. Darin heißt es: „Gegen diesen mutigen Kämpfer der antifaschistischen Front und seine Mitangeklagten bereiten die faschistischen Richter Todesurteile vor. Diese Urteile sollen die Vorbereitung für ein Terrorurteil gegen den Führer der Antifaschisten Deutschlands, gegen Ernst Thälmann sein. Es gilt jetzt mit aller Kraft der internationalen Solidarität diese Mordpläne der Faschisten zu verhindern.“ Es rief die 14 Millionen Mitglieder, die der IHA angehörten auf, „die Werktätigen und Unterdrückten der ganzen Welt zu mobilisieren, um die Protestaktionen für die Befreiung von Albert Kuntz, Ernst Thälmann und aller eingekerkerten Antifaschisten so zu steigern, dass die blutigen Henker eine Niederlage erleiden wie im Leipziger Prozess.“[24]

Die in der Illegalität kämpfenden Berliner Kommunisten forderten ebenfalls Freiheit für Albert Kuntz und Genossen. So erschien u.a. die illegale Zeitung „Der Rote Norden. Organ der KPD Wedding-Ost“ mit der Feststellung, dass die Nazis nach dem Fiasko im Reichstagsbrandprozess nunmehr zu einem neuen Schlag gegen die Kommunistische Partei ausholen wollen.[25] Unter der Überschrift „Der Kuntz-Prozess wird unangenehm“ wurde im „Pariser Tageblatt“ vom 16. Juni1934 festgestellt, „dass die deutschen Zeitungen nur noch mit wenigen Zeilen und an versteckter Stelle über den Prozess berichten. Das Gericht selbst versucht, das Interesse für den Prozess einzuschläfern, in dem es ohne ersichtlichen Grund längere Verhandlungspausen bis zu vier Tagen einschiebt. Damit soll vor allen Dingen die Aufmerksamkeit der Berliner Arbeiter von diesem Prozess abgelenkt werden.“

Angeklagt wurden Albert Kuntz, Friedrich Broede, Max Matern, Michael Klause, Max Thunert, Johannes Broll, Max Holz, Erich Wichert, Willi Balzer, Bernhard Zachow, Wilhelm Schünke, Berthold Werner, Rudolf Konrad, Walter Sasse, Hildegard Matern.[26] Die Angeklagten erhielten neun Pflichtverteidiger, die sich zumeist durch Schweigen auszeichneten. Lediglich der Verteidiger von Albert Kuntz, Dr. Horst Wienholtz, nahm sein Amt mit einem gewissen Berufsinteresse wahr.

Vorsitzender Richter war Böhmert, „kalt, schneidend, gründlich und furchtbar in der Art, wie er zuhörte, im geeigneten Augenblick unterbricht, bei den Zeugen der Verteidigung die kleinsten Widersprüche aufspürt, zugunsten der Anklage die widerspruchsvollen Angaben, die offensichtlichsten Lügen entgegennimmt und sie als bewiesen betrachtet, während sogar die Anklageschrift den Sachverhalt als nicht klar bewiesen hinstellt.“[27] Viele der jungen Angeklagten standen erstmals in ihrem Leben vor Gericht. Sie erwiesen sich in ihrer Mehrheit vor den faschistischen Richtern als tapfere Kommunisten. Nur einer der Angeklagten, Michael Klause, ließ sich als Kronzeuge der Anklage missbrauchen. „Aber da ist vor allem ein aufrechter, mutiger und in jeder Beziehung hervorragender Mann: Albert Kuntz. Wenn er zu seinen ‚Richtern’ spricht, spürt man die Achtung gebietende Überzeugung von der Richtigkeit seiner revolutionären Idee, die nichts erschüttern kann. Ihn gehört zu haben ist eine Gunst des Schicksals.“[28]

Der im politischen Kampf seiner Partei gereifte Funktionär stand zum vierten Male vor dem bourgeoisen Klassengericht, das nun bereits zum zweiten Male ein faschistisches war. Er verteidigte sich und seine mitangeklagten Genossen, indem er die Politik seiner Partei verteidigte und die unbedingte Legalität ihrer Aktionen nachwies. Die Behauptung der Anklage, die Führung der KPD habe einen Plan zur Ermordung der Polizeioffiziere ausgearbeitet, und Kommunisten hätten ihn nach seinen Anweisungen durchgeführt, wies er energisch zurück, da das Zentralkomitee entschieden jeden individuellen Terror abgelehnt habe. Das Ziel der Anklage, so stellte er fest, sei eindeutig: „Es handelt sich darum, die Politik der Kommunistischen Partei zu kompromittieren und durch diesen angeblichen Präzedenzfall zu beweisen, dass die Kommunistische Partei eine Partei des Terrors ist.“[29]

Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Anklage neben dem Kronzeugen Klause, der falscher Zeuge und falscher Angeklagter in einer Person war, etwa 40 Zeugen aufgeboten. Polizisten, Taxifahrer, kleine Geschäftsleute am Bülowplatz wollten sich nun, um sich der neuen Macht dienstbar zu machen, daran erinnern, welchen der Angeklagten sie in der Hektik der Ereignisse am Abend des 9. August auf dem Bülowplatz gesehen hätten. So galt für die Richter die Anwesenheit des Angeklagten Friedrich Broede am 9. August auf dem Bülowplatz als erwiesen, nachdem ein Polizist beschworen hatte, ihn von hinten an seiner Glatze erkannt zu haben. Nachweislich war Broede zu dieser Zeit noch zu Hause, um sich auf seinen Nachtdienst als Wachmann im Karl-Liebknecht-Haus vorzubereiten. Kommunistische Zeugen wie Hermann Dünow, Hans Huth und Paul Broede, die aus Untersuchungshaft, KZ und Gefängnis herbeigeschafft worden waren, um sie zu Aussagen im Sinne der Anklage zu nötigen, wiesen die Beschuldigung, die KPD habe Terrorgruppen organisiert und unterhalten, entschieden zurück. Übereinstimmend betonten sie, dass die Führung der KPD jeden individuellen Terror verboten hatte und politische Abendteurer aus der Partei ausgeschlossen worden waren.

In Bernhard Lück, dem ehemaligen Politischen Leiter des Berliner Unterbezirks Zentrum der KPD, der offensichtlich noch vor 1933 wegen politischer Differenzen aus der Partei ausgeschlossen worden war, hoffte der Staatsanwalt einen Renegaten gefunden zu haben, der zu jeder belastenden Aussage bereit sein würde. Nachdem Lück über seine Anwesenheit am 9. August 1931 in den Musikersälen am Bülowplatz, wo er als Redner vorgesehen war, ausgesagt hatte, gab er folgende Erklärung ab: „Ich muss hier erklären, dass ich als geschulter Kommunist unmöglich annehmen kann, dass verantwortliche Parteimitglieder, in welcher Lage sie sich auch befinden mögen, sich an einem vorbedachten Mord beteiligen können. Eine Beteiligung von Kuntz kommt deshalb absolut nicht in Betracht.“ Nach seiner Meinung über Albert Kuntz befragt, sagte er: „Ich kann beschwören, dass Kuntz in all seinen Artikeln und Reden sich mit äußerster Sorgfalt gegen jegliche Unterstützung des individuellen Terrors ausgesprochen hat. Ich kann feierlich meine Auffassung von Kuntz’ Unschuld bestätigen.“[30]

Die Angeklagten mussten auf Entlastungszeugen weitgehend verzichten. Jeder von ihnen benannte Kommunist musste unweigerlich in das Räderwerk der faschistischen Justiz bzw. der faschistischen Terrororgane geraten. Zum anderen wussten sie, dass vor diesem Gericht jeder Kommunist von vornherein unglaubwürdig ist. „Ich fordere Sie auf“, wandte sich Albert Kuntz an den Gerichtspräsidenten, „sich die Lage vorzustellen, in der wir uns befinden. Ich kann, wie alle, eine unendliche Zahl von Entlastungszeugen anführen, aber alle diese Zeugen sind Kommunisten. Müssen Sie, als der, der Sie sind, diese Zeugen nicht alle für unglaubwürdig halten?“[31] Albert Kuntz benannte zwei Zeugen, die sich in den Händen der Faschisten befanden. Eugen Schönhaar hatte in der Bezirksleitung der KPD in Berlin mit Sorgfalt beider Terminkalender geführt und sollte bezeugen, dass Albert Kuntz am Nachmittag des 8. August mit einem skandinavischen Journalisten in Berlin unterwegs gewesen war, um ihm die Berliner Arbeiterviertel zu zeigen. Diese Aussage war wichtig, um den Kronzeugen der Anklage, Michael Klause, als Lügner zu entlarven, der vor Gericht behauptet hatte, dass ihm am Nachmittag des 8. August von Hans Kippenberger in Anwesenheit von Albert Kuntz Anweisungen für den Mord an den Polizeioffizieren gegeben worden seien. Die Kippenberger betreffende Aussage wies Albert Kuntz ebenfalls zurück, da seines Wissens Kippenberger an diesem Tag nicht im Karl-Liebknecht-Haus war. Nachdem es führenden Funktionären der KPD in Frankreich im Dezember 1934 gelungen war, in den Besitz der Urteilsbegründung vom Bülowplatzprozess zu kommen, äußerte sich Hans Kippenberger in einem Brief vom 24. Dezember 1934 an den Vorsitzenden des Zentralvorstandes der Roten Hilfe Deutschlands, Wilhelm Pieck, zu der ihn betreffenden Beschuldigung. Er stellte darin fest, dass er vom 6. bis 8. August 1931 auf einer Versammlungsreise seiner Partei in Vorbereitung des Volksentscheids war und am Abend des 8. August 1931 in einer Versammlung in Dresden gesprochen habe. Zeugen dafür, dass er Klause in Berlin keine Anweisungen gegeben haben kann, seien also genug vorhanden.[32]

Im Falle des beantragten Zeugen Eugen Schönhaar gab das Gericht bekannt, dass er nicht in den Zeugenstand geladen werden kann, da er „auf der Flucht“ erschossen worden sei. Die Aussage Klauses konnte jetzt nur noch jener Journalist erschüttern, an dessen Namen sich Albert Kuntz nicht zu erinnern vermochte. Stefan Priacel glaubte zu wissen, dass es der dänische Journalist Broby Johannson gewesen sein könnte. Dem Zusammenwirken von Stefan Priacel und dem Verteidiger Dr. Wienholtz verdankte Albert Kuntz das Auffinden dieses für ihn entscheidenden Entlastungszeugen, der durch seine eidesstattliche Erklärung Klause des Meineids überführte.[33] Als Ellen Kuntz nach dem Prozess auf Wunsch ihres Mannes Dr. Wienholtz einen Besuch abstattete, berichtete er, dass er ohne Wissen der Justiz und auf eigene Kosten die notwendigen Telefonate ins Ausland geführt habe.[34]

Albert Kuntz beantragte auch die Vorladung des Vorsitzenden der KPD, Ernst Thälmann, als Zeuge dafür, dass die Partei unter seiner Führung grundsätzlich die Methoden des individuellen Terrors abgelehnt habe.[35] Ernst Thälmann, der bereit war, im Bülowplatzprozess auszusagen, hätte so Gelegenheit bekommen, den gegen ihn erhobenen Anklagepunkt bereits im Vorfeld des gegen ihn vorbereiteten Hochverratsprozesses zu entkräften. Die faschistische Justiz wagte weder, diesem Antrag stattzugeben, noch ihn in der „Öffentlichkeit“ des Gerichtssaales abzulehnen. Die Verteidigung wurde genötigt, diesen Antrag zurückzuziehen.

Auch die Sachverständigengutachten erbrachten für die Anklage nicht das gewünschte Ergebnis. Gestützt auf die kriminaltechnischen Untersuchungen aus dem Jahre 1931 kam der Sachverständige für das Waffengutachten zu dem Schluss, dass keiner der Angeklagten geschossen haben kann. Obwohl ihn der Vorsitzende des Gerichts nachdrücklich aufforderte, diese schwerwiegende Aussage zu überprüfen, beharrte er energisch auf seiner wissenschaftlich begründeten Expertise. Weiterhin im Dunkeln blieb jedoch, mit welchem Kaliber und aus welcher Entfernung auf die Offiziere geschossen worden war. Georg Bernhard kam in seiner Zeitung „Pariser Tageblatt“ zu dem Schluss, dass in diesem Prozess etwas versteckt werden soll. „Angesichts der Tatsache“, so heißt es darin, „muss man annehmen, dass die beiden Polizeioffiziere den versehentlichen Schüssen ihrer eigenen Untergebenen zum Opfer gefallen sind.“[36]

Am 14. Juni 1934 hielten, nach den Ausführungen des Staatsanwalts, die Verteidiger in nur drei Stunden fünfzehn Plädoyers. Sie machten das in der Mehrzahl sachlich exakt, aber oft eher im Sinne einer Belastung denn Verteidigung ihrer Klienten. Nach ihnen erhob sich Albert Kuntz zu seinem zweieinhalbstündigen Schlusswort. Wir verdanken Stefan Priacel diese Schilderung: „Ohne sich einer Aufzeichnung zu bedienen …, hält er eins der eindrucksvollsten Plädoyers, das mir je zu hören vergönnt war. Und seine klare und ruhige Interpretation ist eine mutige und schonungslose Anklage gegen diejenigen, die hier seine Gegner und seine Richter sind … Ich höre seine sichere ruhige und manchmal vor Erregung zitternde Stimme, die zuerst gemäßigte, wie zurückhaltende, dann nach und nach tönende und starke Betonung, die er einzelnen Sätzen gibt. Man denkt an Dimitroff. Es sind Männer von gleichem Schrot und Korn. Der Generalstaatsanwalt hatte gegen Kuntz getobt. Überlegungen juristischer Natur … hätten ihn ‚leider“ gezwungen, für Kuntz die‚ Einstellung des Verfahrens’ zu beantragen …Kuntz vermeidet jedes Werturteil. Er hat etwas Positives zu sagen. Er spricht einfach und ruhig, methodisch und überlegen. Man hat ihn, man hat seine Partei angeklagt, einen Mord angestiftet zu haben. Hierauf antwortet er. Für ihn handelt es sich in erster Reihe darum, die unbedingte Legalität der Aktionen der Kommunistischen Partei Deutschlands zu beweisen.“[37] Unmissverständlich bekannte er sich zur Politik seiner Partei: „Es war nicht immer leicht, den Leuten den tiefen und menschlichen Sinn der Politik der Kommunistischen Partei klarzumachen. Ich habe mich auf Hunderten und Tausenden von öffentlichen Versammlungen persönlich mit dem Einsatz meiner ganzen revolutionären Überzeugungskraft darum bemüht. Zu diesem Zweck bin ich auch im Lande geblieben. Sie können mir einen einzigen Vorwurf machen: den, daß ich Kommunist bin, dass ich bewusster Klassenkämpfer bin, dass ich für meine Partei gearbeitet habe und arbeite, solange ich atme. Kommunist zu sein und zu bleiben, daran wird mich nichts hindern, und sie können mich totschlagen, aber daran können sie nichts ändern.“[38]

Erich Wichert, einer der jungen Angeklagten in diesem Prozess, berichtet in seinen Erinnerungen, welchen nachhaltigen Eindruck die standhafte Haltung und das überzeugende Auftreten von Albert Kuntz auf seine mitangeklagten Genossen hinterlassen hatte: „Während jeder Minute des Prozesses war spürbar, dass Albert Kuntz nicht in erster Linie seine Person, sondern dass er seine Partei verteidigte…Albert war ein äußerst guter Redner. Er verstand es, - wie nur wenige – sowohl die Theorie des Klassenkampfes verständlich zu erklären, als auch die praktischen Bezüge herzustellen und seine Zuhörer zu mobilisieren. Sobald er in der Verhandlung das Wort ergriff, wurde er uneingeschränkt zum Mittelpunkt des Gerichtssaales. Seine starke Ausstrahlung und seine unbeugsame Haltung erzwangen den Respekt – selbst der Nazirichter. … Albert machte durch sein Auftreten nicht nur den eigenen Pflichtverteidiger… überflüssig, er wurde auch zum Anwalt der Genossen, für die er ebenfalls den Freispruch forderte. Die Solidarität und Fürsorge Alberts wurde nicht nur im Gerichtssaal deutlich. Er versuchte in den Pausen mit den Genossen zu sprechen und – aus der Haft heraus – ihnen und ihren Familienangehörigen in dieser schwierigen Situation zu helfen.“[39]

In seinem Schlusswort forderte Albert Kuntz für sich und seine Mitangeklagten den Freispruch, auf den sie alle auf Grund der Ergebnisse der Gerichtsverhandlung ein Anrecht hätten. Aber es blieb bis zuletzt ein faschistischer Terror- und Gesinnungsprozess. Ohne jegliche Beweisgrundlage wurden Bluturteile und langjährige Zuchthausstrafen verhängt. Max Matern und Friedrich Broede, beide befanden sich, laut Urteilsbegründung, am 9. August nicht am Ort des Geschehens, und Michael Klause wurden zum Tode verurteilt. Erich Wichert und Bernhard Zachow erhielten 15 Jahre Zuchthaus, Willi Balzer zehn Jahre, Berthold Werner sechs Jahre, Hans Broll, Max Holz, Rudolf Konrad vier Jahre. Hildegard Matern erhielt neun Monate Gefängnis, Wilhelm Schünke und Walter Sasse wurden freigesprochen. Gegen Albert Kuntz und Max Thunert wurde das Verfahren eingestellt.[40]

Den Urteilsspruch gegen Albert Kuntz resümierte die „Internationale Presse-Korrespondenz“: „Es ist zweifellos ein großer Erfolg der Rettungskampagne, dass der Genosse Kuntz nicht zum Tode verurteilt wurde. Gleichzeitig hat es auch den Anschein, als ob die Mordhetze in den faschistischen Zeitungen etwas nachgelassen hätten … Ein Todesurteil gegen den Genossen Kuntz wäre bei der vorhandenen weltweiten Empörung eine zu starke Belastung für die faschistische Mordjustiz gewesen.“[41]

Sofort nach bekannt werden der Todesurteile protestierten das Welthilfskomitee für die Opfer des Hitlerfaschismus sowie das französische Hilfskomitee. Ihrem Protest schlossen sich bekannte französische Gelehrte und Schriftsteller, u. a. René Crevel, Leon Frapie, Georges Friedmann, Prof. Dr. Henri Hauser, Prof. Levy Brühl, Rene Lalou, Prof. Prenant, Georges Pioch von der Internationalen Friedensgesellschaft an.[42]

Noch am Tage der Urteilverkündung am 19. Juni 1934 trat in Paris die Juristenkommission für den Thälmann-Prozess zusammen. Ihr gehörten die Rechtanwälte Champinchi (Präsident), Bourthoumieux, Delatre, Delphnie, Hajje, Izouard, Ph. Lamour,, Leowel, Milhaud, Noguere, G. Robin, J. Rousse, Willard und Zavaes an. Nach Auswertung aller vorliegenden Dokumente über den Justizterror in Deutschland unter Berücksichtigung des eben beendeten Bülowplatzprozesses fasste sie ihre gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

Es ist eindeutig, dass Ernst Thälmann weder durch einen deutschen noch durch einen ausländischen Verteidiger seiner Wahl unterstützt werden kann, ihm sind damit die Mittel einer juristischen Verteidigung genommen.

Die Anklage gegen Thälmann stützt sich auf die ungeheuerliche Bestimmung der „moralischen Schuld“ oder der „intellektuellen Verantwortung“. Danach soll Thälmann die Schuld an allen von der SA und Polizei provozierten Zusammenstössen beigemessen werden, ganz gleich, ob die Täter und Teilnehmer identifiziert werden konnten oder nicht, ob sie in berechtigter Notwehr gehandelt haben oder nicht.

Auf die im Bülowplatzprozess gefällten Urteile Bezug nehmend, verurteilte die Juristenkommission diese Rechtspraktiken und forderte für Ernst Thälmann freie Wahl der Verteidiger, volle Öffentlichkeit der Verhandlungen und den Respekt vor den allgemein anerkannten Prinzipien des Rechts.[43]

Die Faschisten hatten mit dem Bülowplatzprozess ihr Ziel, durch Verurteilung von Albert Kuntz die Hochverratsanklage gegen Ernst Thälmann zu sichern, nicht erreicht. Trotz internationaler Proteste wurden die Revisionsanträge von Friedrich Broede, Max Matern und drei weiteren Verurteilten abgelehnt und die Todesurteile gegen Max Matern und Friedrich Broede am 17. Dezember 1934 durch das Reichsgericht bestätigt. Friedrich Broede beging am 19. März 1935 in seiner Zelle Selbstmord. An Max Matern wurde das Todesurteil am 22. Mai 1935 in der Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee vollstreckt.[44] Klause wurde am 2. Mai 1935 durch Hitler begnadigt und sein Todesurteil in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt. Bezeichnenderweise folgte Hitler bei der Begründung des Gnadenaktes der Argumentation des Untersuchungsrichters Thierbach. Der hatte in seiner Begründung des Gnadengesuches hervorgehoben, dass Klause nicht nur ein „umfassendes Geständnis“ abgelegt habe, sondern „in umfangreicher Weise die inneren Zusammenhänge in der KPD, soweit sie Terrorakte betreffen, aufgedeckt und wertvolle Angaben in dieser Richtung, auch über bisher unbekannte oder nur ihrem Spitznamen nach bekannte Personen gemacht (hat). Klause, der freiwillig … zum Verräter mancher Geheimnisse der KPD geworden ist, verdient m. E. aus staatspolitischen Gründen Gnade, da erfahrungsgemäß es gerade bei alten kommunistischen Parteigängern fast unmöglich ist, Geständnisse oder Aufklärung zu erzielen“[45] Die faschistische Justiz wollte Klause als „wertvollen Kronzeugen“ für weitere Prozesse gegen Kommunisten nicht verlieren. Auch die Staatspolizei (Stapo) Stützpunkt Charlottenburg/Tiergarten hatte für Klause – deren Zuträger und besoldeter Provokateur er war – die Begnadigung befürwortet.[46] Klause blieb in den Händen der Hitlerjustiz ein gefährliches Instrument. Wie Priacel mitteilt, soll Klause in einem Prozess gegen 25 Neuköllner Arbeiter wieder die Rolle des skrupellosen Denunzianten Unschuldiger gespielt haben.[47] Klause, der seine „lebenslange Strafe“ im Zuchthaus Brandenburg verbringen sollte, überlebte die faschistische Diktatur nicht. Bereits am 7. Februar 1942 soll er in Plötzensee hingerichtet worden sei. [48]

Nach der Urteilverkündung am 19. Juni 1934 erlangte Albert Kuntz seine Freiheit nicht. Im Schutzhaftbefehl heißt es: „Infolge Ihrer politischen Einstellung, die Sie im Verlauf des Prozesses wiederholt unverblümt zum Ausdruck gebracht haben, und Ihrer vorgehenden Tätigkeit innerhalb der Kommunistischen Partei ist zweifellos zu erwarten, dass Sie sich in Zukunft im staatsfeindlichen Sinne betätigen werden.“[49]

Nach einer Nacht im Polizeipräsidium am Alexanderplatz kam er am 29. Juni 1934 in das weit über Berlin hinaus als Folterhölle der Gestapo berüchtigte Columbia-Haus. Der „Gegen-Angriff“ hatte bereits am 3. Dezember 1933 den Zweck dieses Hauses enthüllt, in dem „für unzählige Prozesse ‚Belastungszeugen’ fabriziert“ werden. Was der Nazijustiz im Bülowplatzprozess nicht gelungen war, wollte nunmehr die Gestapo mit ihren Methoden der physischen und psychischen Folter erreichen. Diese nahe liegende Annahme wird nachdrücklich bestätigt durch ein Gestapodokument vom 20. Juni 1934, in dem es unter dem Namen Albert Kuntz heißt: „Nach nochmaliger eingehender Prüfung wird infolge der bisherigen staatsfeindlichen Tätigkeit seit dem Jahre 1925 und da Kuntz Landtagsabgeordneter war eine Aufhebung der Schutzhaft nicht befürwortet. Kuntz kommt außerdem als Zeuge in dem demnächst stattfindenden Hochverratsprozeß gegen den Führer der KPD Ernst Thälmann in Frage.“[50]

Nach etwa drei Wochen im Columbia-Haus, nach den dort üblichen Torturen und nach den Verhören im Gestapohauptquartier in der Prinz-Albrecht-Straße 8 hatte sich die Gestapo wohl endgültig davon überzeugt, dass ihr „Zeuge“ unbelehrbar und selbst mit ihren Mitteln nicht zu den von ihnen gewünschten Aussagen zu bewegen war. Im Brief vom 12. Juli 1934 zeigte Albert Kuntz seiner Familie an, dass ihn die Nazis in das KZ Lichtenburg verschleppt hatten.

Alarmiert durch faschistische Zeitungen u. a. durch die „Deutsche Wochenschau“, die im Mai 1934 den Prozess gegen Ernst Thälmann vor dem am 24. April 1934 gebildeten so genannten Volksgerichtshof für die nächste Zeit angekündigt hatte,[51] sowie durch den Ausgang des Bülowplatzprozesses und der dort verhängten Todesurteile, regte das Welthilfskomitee für die Opfer des Hitlerfaschismus an, dem Hitlerregime am 2. Juli 1934 in New York den Prozess zu machen, ähnlich dem Londoner Gegenprozess zum Reichstagsbrandprozess. Er sollte sich „im Besonderen mit der Rechtsunsicherheit, mit dem Blutgericht, das unter dem Namen ‚Volksgericht’ in Deutschland geschaffen worden war, mit der Verfolgung der Antifaschisten in Deutschland, mit dem Thälmann-Prozess und anderen Prozessen gegen Antifaschisten beschäftigen.“[52]

Diesem Untersuchungsausschuss gehörten vorwiegend bekannte Rechtsanwälte der USA an, die sich vor allem einen Ruf als Verteidiger der Rechte der amerikanischen Arbeiter im Kampf gegen die Monopole erworben hatten. Eine der hervorragendsten Persönlichkeiten war der 77-jährige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Clarence S. Darrow. In einer Reihe aufsehen erregender Prozesse hatte er streikende Arbeiter, ihre Gewerkschaften und bekannte Führer der amerikanischen Arbeiterbewegung – u. a. Eugene Debs, die Mc Namara-Brüder und in dem gegen „Big Bill“ Haywood-Moyer-Pittibone von den Monopolisten inszenierten Mordprozess – verteidigt und die Machenschaften u. a. des Chicagoer Gastrust und der Anthrazitkohlenbosse an die Öffentlichkeit gebracht. 1925 war Darrow Hauptverteidiger in dem international stark beachteten so genannten Evolutionsprozess im Staate Tennessee, bekannt geworden als „Affenprozess“. Anwaltskollegen in diesem Prozess waren auch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses Dudley F. Malone, der sehr früh für die Anerkennung der Sowjetunion durch die USA eingetreten war, und Arthur G. Hays, Verteidiger von Sacco und Vanzetti und Mitglied des Untersuchungsausschusses im „Londoner Gegenprozess“ 1933 gegen den Reichstagsbrandprozess. Mitglieder des New Yorker Ausschusses waren die Rechtsanwälte Senator Edward P. Costigan, Verteidiger der Kohlenkumpel in Colorado, der ehemalige Bezirksanwalt des Staates New York George Z. Medalie sowie George G. Battle, Raymond L. Wise und Allen Taub. Ihm gehörten auch der Schriftsteller und ehemalige Auslandskorrespondent des „Christian Science Monitor“ in Europa und in der Sowjetunion Stanley H. High, der Dozent für Ethik an der Ethical Culture School New York John L. Elliot und der als Politreformer bekannte Pazifist Roger N. Baldwin an.[53]

Der steigenden Antihitlerbewegung in den USA Rechnung tragend, eilte der Botschafter des faschistischen Deutschlands in den USA, Dr. Luther, nach Berlin. „Maßgebende und informierte Kreise behaupten“, so das „Pariser Tageblatt“, „Luther sei zu keinem anderen Zweck nach Berlin gefahren, als um dort die ernstesten Vorstellungen zu erheben und mitzuteilen, dass raschestens eine ernste Wendung erfolgen muss, wenn nicht die letzten Reste deutscher Sympathie in Amerika verloren gehen sollen.“[54]

Am 15. März 1935 wurde Ernst Thälmann zwar eine Anklageschrift ausgehändigt, doch bis Ende des Jahres 1935 wurde immer offensichtlicher, dass die faschistische Justiz die Anklageerhebung nicht wagte. Trotzdem hielt sie sich Ernst Thälmann noch bis zum 13. August 1937 im Untersuchungsgefängnis Berlin-Alt-Moabit zur Verfügung.[55] Die Vermutung liegt nahe, dass die Justiz in ihrer Beweisnot gegen Ernst Thälmann nochmals versuchen wollte, den Bülowplatzprozess gegen Albert Kuntz, gegen den das Verfahren 1934 nur eingestellt worden war, mit gleicher Zielsetzung wie im Juni 1934 wiederaufzunehmen. Erich Wichert, im Bülowplatzprozess zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, erinnert sich, dass er und andere in diesem Prozess Verurteilte 1936 nochmals im Sinne der damaligen Anklage vernommen worden sind. Die Nazis hatten offensichtlich die Hoffnung nicht aufgegeben, nunmehr mit Hilfe der damals verurteilten Kommunisten einen Schuldspruch gegen Albert Kuntz zu erreichen, mit dem sie Ernst Thälmann schwer belasten könnten. Keiner der zu hohen Zuchthausstrafen Verurteilten wurde um eigener Vorteile Willen zum Verräter, so dass auch dieser Vorstoß der faschistischen Justiz scheiterte.[56] Albert Kuntz erlangte seine Freiheit nicht wieder. Wohin ihn die Faschisten in den folgenden elf Jahren ihrer Diktatur auch verschleppten – in das KZ Lichtenburg, in das Zuchthaus Kassel-Wehlheiden, in die KZ Buchenwald und Mittelbau-Dora – er blieb überall der Funktionär seiner Partei, organisierte die Kommunisten unter den Bedingungen strengster Illegalität zum Widerstand gegen Zuchthausregime und SS-Terror. Auf diesem Wege begleiteten ihn, der auf dem Weddinger Parteitag 1929 zum Kandidaten des ZK der KPD gewählt worden war, jene eindringlichen Worte aus dem Referat Ernst Thälmanns an den Parteitag, dass im Kampf mit dem Klassenfeind die Positionen bis zum äußersten verteidigt werden müssen und „kein Kommunist …von dem Posten weichen (darf), auf den ihn die Partei gestellt hat; selbst unter den härtesten Kampfbedingungen müssen wir unsere revolutionäre Pflicht ohne Schwanken erfüllen“.[57] In den Konzentrationslagern Lichtenburg und Buchenwald organisierte und leitete er – bis zur Entlassung Theodor Neubauers und bis zum Tode Walter Stöckers im Frühjahr 1939 gemeinsam mit diesen herausragenden Kommunisten – die illegale Partei- und Widerstandsorganisation. Als er im August 1943, nach sechs Jahren illegalen Kampfes, seine Genossen in Buchenwald verlassen musste, bestand dort eine politisch gestählte, organisatorisch hervorragend den Bedingungen des KZ angepasste illegale Parteiorganisation. Eineinhalb Jahre später, in der Stunde der Selbstbefreiung am 11. April 1945, verfügte diese Parteiorganisation über 737 in jahrelangem illegalen Kampf bewährte und auf die Aufgaben bei der antifaschistisch-demokratischen Neugestaltung Deutschlands vorbereitete Kommunisten.[58]

Seit Sommer 1943 organisierte und leitete Albert Kuntz im KZ Mittelbau-Dora bei Nordhausen eine Widerstandsorganisation, der Häftlinge vieler Nationen angehörten. Ihr Hauptkampffeld wurde die Sabotage in einem der modernsten Großbetriebe der Rüstungsindustrie, um die Produktion jener von den Nazis als „Wunderwaffen“ für den „Endsieg propagierten „Vergeltungswaffen“ V1 und V2 sowie an Strahlentriebwerken zu stören. Jan Cespiva, tschechischer Kommunist, Häftlingsarzt im Krankenbau und „Spionagedispatcher“ der illegalen Widerstandstandsorganisation, begegnete Albert Kuntz erstmals im Februar 1944. Seinen Eindruck von diesem Kommunisten, der bereits zehn schwere Haftjahre hinter sich hatte, gibt er so wieder: „Ich sehe Albert Kuntz, zu dem wir ‚Dicker’ sagten, noch heute vor mir, stark, ruhig, immer fest entschlossen, wie aus einem einzigen Stein gehauen. Er hat nie Zweifel, nie Hoffnungslosigkeit gekannt. Er war gerade so, wie wir uns – als wir noch frei waren – die im Kampf gegen Hitler stehenden deutschen Kommunisten vorgestellt haben.“[59]

Im Dezember 1944 wurde Albert Kuntz im KZ Mittelbau-Dora verhaftet und in der Nacht vom 22. zum 23. Januar 1945 von den Faschisten ermordet, ohne dass sie ihm das Geheimnis der illegalen Widerstandsorganisation entreißen konnten.

Briefe aus der Haft sind veröffentlicht in:

Albert Kuntz:

„Liebste Ellen…“

Briefe aus der Nazi-Haft 1933 bis 1944. Herausgegeben von Leo und Leopoldine Kuntz , Götz und Hannelore Dieckmann.

Karl Dietz Verlag, Berlin.

Im Internet nachlesbar unter www.Rosa-Luxemburg-Stiftung Texte 21.de

1 Spiegel-online: Kalenderblatt, 10.02.1992

2 Albert Kuntz war am 12. März 1933 in Dreieichenhain (Hessen) verhaftet worden. Im Prozess vor dem Amtsgericht Langen wurde er am 16. März 1933 freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

3 Vgl. IML, ZPA, NJ 243, Bd. 2.

4 Reichsgesetzblatt (Berlin) 1933, Teil I, Nr. 34, S. 175.

5 Ebenda, Nr. 17, S. 83.

6 Vgl. AIZ. Arbeiter-Illustrierte Zeitung, 48/1933, S. 803.

7 IML, ZPA, NJ 243, Bd. 2.

8 Brief von Albert Kuntz an E. Kuntz vom 16. September 1933. Im Besitz der Familie.

9 Vgl. W. Pieck: Gesammelte Reden und Schriften, Bd. IV, Berlin 1981, S.432/433.

10 Vgl. Berlin am Morgen, 26. Mai 1932.

11 Vgl. A. Abusch: Der Deckname. Memoiren, Berlin 1981, S. 254/255.

12 Rundschau für Wirtschaft, Politik und Arbeiterbewegung (Basel), 36/1934, S.1389.

13 Vgl. C. v. Ossietzky: „Bülow-Platz“. In: Die Weltbühne, 33/193, S. 244.

14 Vgl. IML, ZPA, NJ 16401, Bd. I.

15 Vgl. ebenda.

16 Vgl. ebenda.

17 Vgl. Rundschau …, 34/1934, S. 1278.

18 Ebenda, 36/1934, S.1389.

19 Der Gegen-Angriff (Prag-Basel-Paris), 22/1934.

20 Vgl. Völkischer Beobachter, Norddeutsche Ausgabe, 15. Juni 1934.

21 Rundschau …, 36/1934, S. 1431.

22 Ebenda,37/1934, S. 1482.

23 Ebenda, 36/1934, S.1431.

24 Ebenda,37/1934, S.1481.

25 Vgl. Der Gegen-Angriff, 27/1934.

26 Vgl. IML, ZPA, I 2/3/93.

27 S. Priacel: Im Namen des Gesetzes! Ernst Thälmann, Albert Kuntz, Mathias Rakosi, Toivo Antikainen, Anna Paukert, Paris (1936), S. 28.

28 S. Priacel: Im Namen des Gesetzes! S. 25/26.

29 Ebenda, S. 29.

30 Der Gegen-Angriff, 25/1934.

31 S. Priacel: Im Namen des Gesetzes! S. 31.

32 Vgl. IML, ZPA, I 2/3/75, Bd. 1.

33 Vgl. S. Priacel: Im Namen des Gesetzes! S. 42/43.

34 Aus den handschriftlich vorliegenden Aufzeichnungen von Ellen Kuntz. Im Besitz der Familie.

35 Vgl. Rundschau…36/1934, S1432. – G. Meyer: Nacht über Hamburg. Berichte und Dokumente 1933 – 1945,Frankfurt/M. 1971, S. 242.

36 Pariser Tageblatt, 21. Juni 1934.

37 S. Priacel: Im Namen des Gesetzes! S.28/29.

38 Ebenda, S.31/32.

39 Erinnerungsbericht von Erich Wichert, im Besitz der FDJ-Organisation „Albert Kuntz“ der Bezirksverwaltung Berlin für Staatssicherheit.

40 Vgl. IML, ZPA, NJ 16401, Bd. 2.

41 Inprekorr, 24/1934, S. 277.

42 Vgl. Rundschau …, 38/1934, S. 1505.

43 Vgl. ebenda, S. 1504.

44 Vgl. IML, ZPA, NJ 16401, Bd. 2.

45 Ebenda.

46 Vgl. ebenda.

47 Vgl. S. Priacel: Im Namen des Gesetzes! S. 32.

48 Vgl. H.D. Heilmann: die tageszeitung, 17.2.1992.

49 Zitat aus: Brief von A. Kuntz an E. Kuntz vom 22. Juni 1934. Im Besitz der Familie.

50 GSTA, Berlin-Dahlem, I HA Repositur 90 P, Nr.110, Bl. 62.

51 Vgl. Der Gegen-Angriff, 20/1934.

52 Pariser Tageblatt, 24. und 28. Juni 1934.

53 Vgl. Der Gegen-Angriff, 30/ 1934.

54 Pariser Tageblatt, 28. Juni 1934.

55 Vgl. Ernst Thälmann. Eine Biographie. Berlin 1980, S.685, 746 und 752.

56 Vgl. Erinnerungsbericht Erich Wichert.

57 Protokoll des 12. Parteitages der KPD (Sektion der Kommunistischen Internationale), Berlin-Wedding 9. bis 16. Juni 1929, S. 100.

58 Vgl. Buchenwald. Mahnung und Verpflichtung. Dokumente und Berichte, Berlin 1983, S.623.

59 ND, 27. Jan. 1961

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Leopoldine und Leo Kuntz bei der Kundgebung zu Ehren Ernst Thälmanns am 21. August 2011 in Ziegenhals

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Albert Kuntz

Albert Kuntz

Albert Kuntz zusammen mit Walter Ulbricht und Erich Weinert am 24. August 1930 im Stadion Neukölln vor 80.000 Teilnehmern

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Das Karl-Liebknecht-Haus – Zentrale der KPD vor 1933, Zentrum des Widerstands gegen den aufkommenden Faschismus

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Fahndungsplakat mit Vorverurteilung der Berliner Polizei 1931

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